STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16490 Thema: Frauen- und Männeranteil bei den Ober-I Bürgermeister *innen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, Vorbemerkung: Die Ergebnisse der Gemeindewahlen werden auf der Grundlage von § 52 Absatz 1 Kommunalwahlordnung vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen erfasst, ausgewertet und dokumentiert. Vor diesem Hintergrund liegen der Staatsregierung nur die zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erforderlichen Daten zum Stichtag 1. Januar 2019 vor. Zum Stichtag 1. Januar 2014 Iiegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Von einer Beantwortung der Fragen 1 bis 3 zum Stichtag 1. Januar 2014 wird daher abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage nach dem Ergebnis einer nach Geschlechtern differenzierenden Erfassung des Personals der Kommunen. zu dem auch die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten gehören, betrifft das kommunale Personalwesen. Das der kommunalen Personal- und Organisationshoheit ais Ausfluss des verfassungsrechtlich verankerten kommunalen SelbstvenNaltungsrechts unterfallende Personalwesen wird von den Kommunen in eigener Verantwortung als SelbstvenNaitungsaufgabe wahrgenommen , denn eine Rechtspflicht zur Erfassung dieser nach Geschlechtern differenzierenden Daten durch die Kommunen besteht nicht. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Bisher legen in diesem Bereich FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/50 Dresden, 27. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden, STAATSMINISTERIUM DES INNERN keine Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vor, so dass die Staatsregierung keinen Anlass hatte, Rechtsaufsicht auszuüben. Vor die— sem Hintergrund ist kein Auskunftsrecht für die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Rechtsaufsicht gegeben, so dass aus diesen Gründen von einer Abfrage bei den SelbstvenNaltungsträgern abgesehen wurde. Rein präventive, allgemeine oder pau— schale Auskunfisverlangen der Aufsichtsbehörde sind vom Institut der Rechtsaufsicht hingegen nicht gedeckt. Auch dem Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen liegen zum Stichtag 1. Januar 2014 keine Erkenntnisse vor. Es besteht insoweit auch keine Meldepflicht der Gemeinden. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der Oberbürgermeister*innen in Sachsen sind männlich, wie viele weiblich ? (Daten bitte zu den Stichtagen 1.01.2014 und 1.01.2019 angeben) Zum Stichtag 1. Januar 2019 gab es im Freistaat Sachsen 47 Oberbürgermeister und sechs Oberbürgermeisterinnen. Frage 2: Wie viele hauptamtliche Bürgermeister*innen in Sachsen sind männlich, wie viele weiblich? (Daten bitte zu den Stichtagen 1.01.2014 und 1.01.2019 angeben) Zum Stichtag 1. Januar 2019 gab es im Freistaat Sachsen insgesamt 255 hauptamtliche Bürgermeister und 39 hauptamtliche Bürgermeisterinnen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass in diesen Angaben auch die Anzahl der Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterinnen enthalten ist (vgl. Antwort auf die Frage 1). Frage 3: Wie viele ehrenamtliche Bürgermeister*innen in Sachsen sind männlich, wie viele weiblich? (Daten bitte zu den Stichtagen 1.01.2014 und 1.01.2019 angeben) Zum Stichtag 1. Januar 2019 gab es im Freistaat Sachsen 106 ehrenamtliche Bürger— meister und 19 ehrenamtliche Bürgermeisterinnen. Mit freundlichen Grüßen24/12 Pro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-02-28T07:57:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes