STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16492 Thema: Frauen- und Männeranteil bei den Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen im Jahr 2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Die Ergebnisse der Kommunalwahlen werden vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen auf der Grundlage von § 52 Absatz1 und § 53 Absatz 3 Kommunalwahlordnung erfasst, ausgewertet und dokumentiert. Nur im Rahmen dieser Erfassung liegen der Staatsregierung die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage erforderlichen Daten vor. Die Antworten verweisen daher auf statistische Daten, welche auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen für die Öffentlichkeit frei zu— gänglich sind. Die statistische Erfassung und Auswertung umfasst dabei für die Gemeinde— ratswahlen auch die Nachwahlen vom 31. August 2014 in den Gemeinden Belgershain, Borsdorf, Machern und der Stadt Zittau sowie die Neuwahlen vom 9. November 2014 in der Stadt seifhennersdon‘ und vom 7. Dezember 2014 in den Gemeinden Bad Brambach und Neuensalz. Für die Ortschaftsratswahien wurden auch die Ergänzungs-‚ Neu- und Wiederholungswahlen in den nachfolgenden Ortschaften berücksichtigt: Ergänzungswahi am 31. August 2014: - Bremenhain, Stadt Rothenburg/O.L., Wiederholungswahlen am 31. August 2014: — Oberlichtenau, Stadt Pulsnitz, - Pulsen, Gemeinde Röderaue, - Spreetal, Gemeinde Spreetal, Freista atSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/49 Dresden, 27. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Teilwiederholungswahl am 31. August 2014: - Holzhausen, Kreisfreie Stadt Leipzig, Ergänzungswahlen am 16. November 2014: - Himmelhartha, Gemeinde Lunzenau, - Mülsen St. Jacob, Gemeinde Mülsen, - Wulm, Gemeinde Mülsen, Ergänzungswahl am 25. Januar 2015: - Friedebach, Stadt Sayda, Neuwahlen am 25. Januar 2015: — Pohrsdorf, Stadt Tharandt. - Tharandt, Stadt Tharandt, Ergänzungswahl am 28. Juni 2015: — Mühlrose, Gemeinde Trebendorf. Nachdem die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Wahlprüfungsbescheid die Wahl zum Ortschaftsrat Steinigtwolmsdorf in der Gemeinde Steinigtwolmsdorf für ungültig erklärte, wurde eine Nachwahl nicht durchgeführt. Frage 1: Wie viele Frauen und wie viele Männer fanden sich auf den Wahlvorschlägen der Parteien und Wählervereinigungen für die Wahlen der Kreistage und der Stadträte der Kreisfreien Städte am 25. Mai 2014 wieder? Auf den Wahlvorschlägen der Parteien und Wählervereinigungen für die Wahlen der Kreistage und der Stadträte der Kreisfreien Städte am 25. Mai 2014 fanden sich 1.477 Frauen und 4.671 Männer wieder. Frage 2: Wie viele Frauen und wie viele Männer wurden bei der Wahl am 25. Mai 2014 gewählt ? Bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 wurden 2.697 Frauen und 10.411 Männer gewählt. Frage 3: Wie war die Sitzverteilung in den 10 Kreistagen und 3 Stadträten der Kreisfreien Städte entsprechend des Wahlergebnisses der Wahl vom 25. Mai 2014? (Bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Kreistagen bzw. Stadträten angeben) Für die Sitzverteilung in den zehn Kreistagen sowie den jeweiligen Frauenanteil wird auf die Darstellung „Kreistagswahl 2014“ und für die Sitzverteilung in den Stadträten der drei Kreisfreien Städte sowie den jeweiligen Frauenanteil auf die Darstellung „Gemeinderatswahl 2014“ des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen unter https://wahlen.sachsen.de venNiesen. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN : " _ Freistaat, ? SACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES iNNERN Frage 4: Wie war die Sitzverteilung in den 10 Kreistagen und 3 Stadträten der Kreisfreien Städte zum Stichtag 1. Januar 2019? (Bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Kreistagen bzw. Stadträten angeben) Der Staatsregierung liegen zu der Sitzverteilung und dem Frauenanteil in den Kreistagen sowie den Stadträten der Kreisfreien Städte zum Stichtag 1. Januar 2019 keine Erkenntnisse vor. Es besteht insoweit auch keine Meldepflicht der Kommunen. Es wird auf die jeweiligen öffentlich zugänglichen Internetauftritte der zehn Landkreise und der drei Kreisfreien Städte verwiesen. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Dies ist hier der Fall, denn die Frage nach der Sitzverteilung in den zehn Kreistagen und drei Kreisfreien Städten einschließlich des Frauen- und Männeranteils zum Stich— tag 1. Januar 2019 betrifi't den Bereich der kommunalen Selbstorganisation, der von den Gemeinden als Ausfluss ihres verfassungsrechtlich verankerten kommunalen SeibstvenNaltungsrechts in eigener Verantwortung als SelbstvenNaltungsaufgabe wahrgenommen wird. SelbstvenNaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Bisher lagen in diesem Bereich keine Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vor, so dass die Staatsregierung noch keinen Anlass hatte, Rechtsaufsicht auszuüben. Vor diesem Hintergrund ist kein Auskunfts— recht für die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Rechtsaufsicht gegeben, so dass aus diesen Gründen von einer Anfrage bei den SelbstvenNaltungsträgern abgesehen wurde . Rein präventive, allgemeine oder pauschale Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde sind vom Institut der Rechtsaufsicht hingegen nicht gedeckt. Mi fr‘ ndlichen Grüßen„L/ (,2: . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-02-28T07:54:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes