STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16493 Thema: Frauen- und Männeranteil bei den Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen im Jahr 2009 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird auf die Vorbemerkung, Absatz 1 der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/16492 vewviesen. Es wird darauf hingewiesen, dass am 7. Juni 2009 im Freistaat Sachsen lediglich Stadt— bzw. Gemeinderats— sowie Ortschaftsratswahlen, nicht jedoch Kreistagswahlen stattfanden. Die Ergebnisdarstellung des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen berücksichtigt auch die Ergänzungs-‚ Neu- und Teilwiederho— lungswahlen in den nachfolgenden Ortschaften: Ergänzungswahl am 30. August 2009: - Wiederau der Stadt Pegau, Neuwahlen am 27. September 2009: - Bannewitz, Possendorf und Rippien der Gemeinde Bannewitz, - Cunnersdorf, Ehrenberg, Hohnstein, Lohsdorf und Ulbersdorf der Stadt Hohnstein, - Auer und Steinbach der Gemeinde Moritzburg, - Brockau der Stadt Netzschkau, - Großopitz, Kurort Hartha, Pohrsdorf und Tharandt der Stadt Tharandt , - Bauda, Colmnitz, Walda—Kleithiemig und Wildenhain der Gemeinde Wildenhain, - Görzig, Nasseböhla, Skäßchen, Strauch und Zabeltitz der Gemein— de Zabeltitz, FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/48 Dresden, 27. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Teilwiederholungswahl am 27. September 2009: - Lützschena—Stahmein der Kreisfreien Stadt Leipzig, Ergänzungswahi am 27. September 2009: - Strelln der Gemeinde Mockrehna, Ergänzungswahl am 15. November 2009: - Schlegel der Stadt Hainichen, Neuwahl am 28. März 2010: - Leppersdorf der Gemeinde Wachau. Frage 1: Wie viele Frauen und wie viele Männer fanden sich auf den Wahlvorschlägen der Parteien und Wählervereinigungen für die Wahlen der Kreistage und die Stadträte der Kreisfreien Städte am 7. Juni 2009 wieder? Auf den Wahlvorschlägen der Parteien und Wählervereinigungen für die Wahlen der Kreistage und der Stadträte der Kreisfreien Städte am 7. Juni 2009 fanden sich 476 Frauen und 1.196 Männerwieder. Frage 2: Wie viele Frauen und wie viele Männer wurden bei der Wahl am 7. Juni 2009 gewählt ? Bei den Kommunalwahlen am 7. Juni 2009 wurden 2.589 Frauen und 10.101 Männer gewählt. Frage 3: Wie war die Sitzverteilung in den 10 Kreistagen und 3 Stadträten der Kreisfreien Städte entsprechend des Wahlergebnisses der Wahl vom 7. Juni 2009? (Bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Kreistagen bzw. Stadträten angeben) Für die Sitzverteilung und den jeweiligen Frauenanteil in den Stadträten der drei Kreisfreien Städte im Ergebnis der Wahl am 7. Juni 2009 wird auf die Darstellung ,,Gemeinderatswahl 2009 — Wahlergebnisse einer Kreisfreien Stadt/aller Gemeinden eines Landkreises“ unter https://wah|en_sachsen.de verwiesen. Frage 4: Wie war die Sitzverteilung in den 10 Kreistagen und 3 Stadträten der Kreisfreien Städte am Ende der Wahlperiode zum Stichtag 1. Januar 2014? (Bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Kreistagen bzw. Stadträten angeben) Der Staatsregierung liegen zur Sitzverteilung und zum jeweiligen Frauenanteil in den Kreistagen sowie den Stadträten der Kreisfreien Städte zum Stichtag 1. Januar 2014 keine Erkenntnisse vor. Es besteht insoweit auch keine Meldepflicht der Kommunen. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERiUM DES iNNERN Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Dies ist hier der Fall, denn die Frage nach der Sitzverteilung in den zehn Kreistagen und drei Kreisfreien Städten einschließlich des Frauen- und Männeranteils zum Stichtag 1. Januar 2014 betrifft den Bereich der kommunalen Selbstorganisation, der von den Gemeinden als Ausfluss ihres verfassungsrechtlich verankerten kommunalen Selbstvewvaltungsrechts in eigener Verantwortung als SeibstvenNaltungsaufgabe wahrgenommen wird. SelbstvenNaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Bisher lagen in diesem Bereich keine Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vor, so dass die Staatsregierung noch keinen Anlass hatte, Rechtsaufsicht auszuüben. Vor diesem Hintergrund ist kein Auskunftsrecht für die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Rechtsaufsicht gegeben, so dass aus diesen Gründen von einer Anfrage bei den SeibstvenNaltungsträgern abgesehen wurde . Rein präventive, allgemeine oder pauschale Auskunftsveriangen der Aufsichtsbehörde sind vom Institut der Rechtsaufsicht hingegen nicht gedeckt. MM( ndlichen Grüßen ‚+&& r f. Dr. oland Wöiler Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-02-28T07:53:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes