SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI 5 Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten SÄCHSISCHE STAATSKANZLËI 01095 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd -von- Li ndena u-Platz I 01067 Dresden poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.LS4.2-1 053 I 44t 421 20r 9/1 0000 Dresden, Kleine Anfrage deg Abgeordneten Valentin Lippmann (Fraktion hlF ebruar zO'tS BUNDNTS 90/DtE GRUNEN) Drs.-Nr.: Thema: 6/16495 des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatts nach Redaktions- bzw. Verlagswechsel Veröffentlichungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Der Twitteraccount ,,OffeneGesetze.de" berichtete, dass die Veröffentlichungen des Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatts mit dem Wechsel des Verlags seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr über das lnternet öffentlich zugänglich sind. Nicht nur aktuelle Ausgaben se¡en onl¡ne nicht mehr verfügbar, auch ältere Ausgaben, die bislang onl¡ne recherchiert werden konnten, müssten nunmehr kostenpflichtig erworben werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: .. soG EHT sAcHst Die Kampagne des Frage l: Freistaates Sachsen. lnwieweit und in welchem Umfang (zur Ansicht, zum Download, in Druckversion etc.) waren das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt und welche weiteren Veröffentlichungsblätter bisher über das lnternet öffentlich zugänglich? *** JF-* i r '* SACHSEN D0RT LIËGT EUR0PA Frage 2: Aus welchen konkreten Gründen wurde die Veröffentlichung aktueller wie alter Veröffentlichungsblätter über das lnternet beendet? Frage 3: lnwieweit und in welchem Umfang kommt die Staatsregierung ihrer Verpflichtung nach, Rechtsnormen der öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich zu machen, dass sich die Betroffenen verlässlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können? Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Seite 1 von 3 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEI 5 Frage 4: Inwieweit ist - auch mit Blick auf die Praxis der Bundesregierung, die das Bundesgesetzblatt für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich frei zur Verfügung stellt - geplant, welche sächsischen Veröffentlichungsblätter und insbesondere das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt künftig wieder öffentlich zugänglich zu machen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 bis 4: Gemäß Artikel 76 Absatz 1 und 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen sind die Gesetze und Rechtsverordnungen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Sachsen zu verkünden. Zur Erfüllung dieser durch die Verfassung vorgeschriebenen Verkündungsform hat die Staatskanzlei einen Dienstleister mit der Herstellung und dem Vertrieb der Verkündungs- und Veröffentlichungsblätter beauftragt. Die Verkündungsund Veröffentlichungsblätter können von jedermann in öffentlichen Bibliotheken eingesehen und als Einzelheft oder im Abonnement bei dem von der Staatskanzlei beauftragten Dienstleister bezogen werden. Uber diese verfassungsrechtlichen Vorgaben hinaus ist zusätzlich der Dienstleister vertraglich verpflichtet, aus Gründen der Transparenz und Bürgerfreundlichkeit, eine kostenfreie Leseversion in seinem lnternetangebot zu den Verkündungs- und Veröffentlichungsblättern anzubieten. Neben dem Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt sind auch das Sächsische Amtsblatt und das Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus in dieser Weise einsehbar. Die Leseversionen der aktuellen Ausgaben der Verkündungsund Veröffentlichungsblätter stehen auf der lnternetseite des SV SAXONIA Verlag für Recht, Wirtschaft und Kultur GmbH (derzeit: recht-sachsen.de) kostenfrei zut Verfügung. Die Leseversionen der Verkündungs- und Veröffentlichungsblätter vor dem 1. Januar 2019 sind nícht mehr einsehbar, da es im Zuge einer erforderlichen europaweiten Neuausschreibung einen Wechsel des Dienstleisters gab und damit die vertragliche Verpflichtung des vorherigen Dienstleisters entfallen ist. Ferner sind im lnternet alle Ausgaben des Sächsischen Gesetzund Verordnungsblattes über das Dokumentationssystem EDASwebservice kostenfrei für jedermann abrufbar. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI # Darüber hinaus stellt die Staatsregierung mit ,,Recht- und Vorschriftenvenualtung Sachsen - REVOSAX" für jedermann ein komfortables Onlineangebot bereit, in welchem man sich mit Hilfe verschiedenster Suchfunktionalitäten sowohl über das geltende Recht als auch über historische Fassungen der landesrechtlichen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften informieren kann. Die Rechtsvorschriften stehen in konsolidierter Fassung bereit, so dass es allen Nutzern, insbesondere Bürgern, ermöglicht wird, in nachvollziehbarer Weise vom lnhalt der Regelungen Kenntnis zu nehmen. Neben den konsolidierten Fassungen sind auch die Änderungen zu den Stammvorschriften nachzulesen. Alle lnhalte können heruntergeladen und ausgedruckt werden. Mit freundlichen Grüßen CIb Oliver Schenk t'J'<-v Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN