SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16498 Thema: Sprachkurse und Schule für EU Arbeiter und EU Arbeiterinnen und ihre Familien in Sachsen und Torgau Nordwest Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Torgauer Stadtteil Nordwest ist seit Jahren durch Multikulturalität geprägt. In jüngster Zeit kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen den Bewohnern des Stadtteils. Als großes Hindernis werden u.a. die Sprachbarrieren für ein besseres Miteinander hervorgehoben. Auch die Stellenbefristung und der Mangel an Fachkräften für Soziale Arbeit in Sachsen ist ein Problem im Viertel. Es wird berichtet, dass Kinder teilweise nicht zur Schule gehen, da die Schulpflicht u.a. aufgrund der Sprachbarrieren nicht vermittelt werden kann. Das Quartiersmanagement , welches bisher eine solche Rolle übernommen hat, lief 2016 aus. (vgl. auch Torgauer Zeitung, „Fremde Hilfe für Torgau Nordwest“, 11.12.2018)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern unterstützt die Staatsregierung die Förderung von Sprach- und Integrationskursen auch für EU-Bürger und EU-Bürgerinnen im Freistaat Sachsen? Die Staatsregierung unterstützt den Spracherwerb durch die Förderung eines Landessprachprogramms über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie Integrative Maßnahmen) vom 20. Juni 2017. EU- Bürger und EU-Bürgerinnen können an den Landessprachkursen teilnehmen, sofern sie keinen Platz in einem Integrationskurs des Bundes erhalten. Lediglich der Landessprachkurs „Deutsch Beruf“ ist von dieser Teilnahmeregelung ausgenommen. Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) DF-0141.51-19/90 Dresden, 28. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de Seite 2 von 4 Frage 2: Inwiefern werden konkreten Maßnahmen durch die Staatsregierung im Freistaat Sachsen ergriffen, um die Schulpflicht Familien aus EU Ländern mit schlechten Sprachkenntnissen zu vermitteln und diese durchzusetzen? Gemäß § 26 SächsSchulG besteht Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben, unabhängig von ihrer Herkunft. Zur Wahrung dieser Pflicht führen die Schulen für alle Schüler geltende Anwesenheitskontrollen durch. Kinder und Jugendliche, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, erhalten durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Migration zu Beginn der schulischen Laufbahn und ggf. unter Hinzuziehung von Dolmetschern eine besondere Bildungsberatung. Diese hat zum Ziel, u. a. über das sächsische Bildungssystem zu informieren und eine konkrete Schule zuzuweisen. Nach Aufnahme der Kinder und Jugendlichen in eine Vorbereitungsklasse an den verschiedenen Schultypen erhalten diese Unterricht im Fach „Deutsch als Zweitsprache“. Eine weiterhin begleitende Bildungsberatung findet bis zur Integration in eine Regelklasse federführend durch den Betreuungslehrer statt. Verschiedene, auch mehrsprachige Flyer informieren über die Bildungsmöglichkeiten im Freistaat Sachsen. Frage 3: Inwiefern plant die Staatsregierung weitere konkreten Maßnahmen, um die Integration von EU- Bürgerinnen und Bürgern, die der Gruppe der Sinti und Roma angehören , im Freistaat Sachsen zu verbessern. Die Staatsregierung hat sich im fortgeschriebenen Sächsischen Zuwanderungs- und Integrationskonzept (ZIK II) vom April 2018 im Handlungsfeld „3.11 Interkulturelle Öffnung“ verpflichtet, die Curricula in Ausbildungs- und Studiengängen für die öffentliche Verwaltung dahingehend zu prüfen, dass interkulturelle Bildung und Kompetenzen in allen Ausbildungs - und Studiengängen vermittelt werden. Explizit als Lernziel benannt wird die Gruppe der Sinti und Roma als ein Beispiel für Mehrfachausgrenzungsprozesse global benachteiligter Gruppen (vgl. ZIK II, S. 76; ZIK II-Umsetzungsplan, S. 45). Sinti und Roma profitieren zudem je nach Aufenthaltsstatus von allen Maßnahmen für Unionsbürger , Drittstaatsangehörige oder Geflüchtete in den elf Handlungsfeldern der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe (vgl. ZIK II, Teil 3, S. 48-79). Dies schließt Maßnahmen der Antidiskriminierung, Gleichstellung von Frau und Mann sowie des Gewaltschutzes ein (vgl. ZIK II, S. 72-74). Zudem steht die Staatsregierung im Austausch mit den in Sachsen ansässigen Verbänden der Sinti und Roma und fördert einschlägige Projekte. Seite 3 von 4 Frage 4: Inwiefern plant die Staatsregierung die Förderung von Projekten der Sozialarbeit welche konkret vor Ort (Torgau) den Bewohnern und Bewohnerinnen mit und ohne Migrationshintergrund zur Verfügung stehen? Für die Sozialarbeit in Bezug auf die Bewohner/-innen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen werden den Landkreisen und Kreisfreien Kommunen Mittel für die Flüchtlingssozialarbeit zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden vom Landkreis Nordsachsen abgerufen. Über die Verteilung der Mittel innerhalb des Landkreises entscheidet die untere Verwaltungsbehörde in eigener Zuständigkeit. Mittel für Flüchtlingssozialarbeit werden auch für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 bereitgestellt . Sofern es sich um Bürger aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union handelt, stehen diesen die Migrationsberatungsstellen für Erwachsen (MBE) und der Jugendmigrationsdienst (JMD) offen. Frage 5: Wie viele EU- Bürgerinnen und Bürger lebten zum Stichtag 31.12.2018 im Freistaat Sachsen? (Bitte auflisten nach jeweiligem EU Mitgliedsstaat) Im Ausländerzentralregister waren zum Stichtag 31.12.2018 insgesamt 70.300 EU-Bürger im Freistaat Sachsen erfasst. nach Staatsangehörigkeiten Gesamt Belgien 325 Bulgarien 4.010 Dänemark u. Färöer 167 Estland 196 Finnland 253 Frankreich 1.866 Griechenland 3.182 Großbritannien mit Nordirland 1.455 Irland 323 Italien 4.018 Kroatien 1.519 Lettland 803 Litauen 897 Luxemburg 64 Malta 19 Niederlande 1.061 Österreich 1.850 Seite 4 von 4 Polen 17.783 Portugal 1.642 Rumänien 10.813 Schweden 208 Slowakische Republik 3.092 Slowenien 227 Spanien 2.117 Tschechische Republik 6.529 Tschechoslowakei (ehemals) 120 Ungarn 5.644 Zypern 117 Europa 70.300 Mit freundlichen Grüßen Petra Köpping 2019-03-01T10:29:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes