STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Wendt (AfD) Drs.-Nr.: 6/16502 Thema: Blockade eines AfD-lnfostandes am Bahnhof Dresden- Neustadt Sehr geehr‘ter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mitglieder des AfD-Kreisverbandes Dresden hatten am 19.01.2019 am Bahnhof Dresden-Neustadt einen genehmigten Infostand aufgebaut. Sie wurden gegen 13.30 Uhr von mehreren unbekannten und vermummten Personen über eine Dauer von ca. 3 1/2 Stunden eingekreist, bedroht (, Verschwinde oder ich schlage Dir den Schädel ein!‘) und u.a. mittels aufgespannter Banner regelrecht abgeriegelt. Von den AfD- Mitgliedern gegen 14.00 Uhr herbeigerufene Polizeikräfte schritten dagegen nicht ein und entfernten sich gegen 16.00 Uhr.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden die Personendaten der an der Einkreisung des lnfostands Beteiligten durch die Polizei festgestellt; wenn nein, aus welchen Gründen unterblieb dies? Frage 2: Wegen welcher Straftatbestände (Bedrohung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz , Nötigung o.a.) wird gegen die 0.9. Beteiligten ermittelt ? Frage 3: Aus welchen Gründen erteilten die Polizeikräfte den 0.9. Beteiligten keinen Platzverweis oder ergriffen andenNeitige polizeiliche Maßnahmen zur Beendigung der Einkreisung? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/209 Dresden. 27. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 4: Warum entfernten sich die Polizeikräfte gegen 16.00 Uhr, obwohl dem Einsatzleiter die Gewaltandrohung bekannt gemacht worden war und die Einkreisungssituation unverändert fortbestand? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Ein Lebenssachverhalt, der sich wie in der Vorbemerkung geschildert ereignet hat. wurde durch den Polizeivollzugsdienst (PVD) am Sonnabend, den 19. Januar 2019, nicht registriert. Im Sinne des Fragestellers wird jedoch auf den Sachverhalt am Sonntag , den 20. Januar 2019, eingegangen. Am 20. Januar 2019, gegen 13:40 Uhr, ging eine Meldung über den Polizeinotruf ein, in der mitgeteilt wurde, dass ein Infostand des AfD-Kreisverbandes Dresden auf dem Vorplatz des Bahnhofs Neustadt durch mehrere Personen umringt wird. Die daraufhin eingesetzten Polizeivollzugsbeamten der Polizeidirektion Dresden stellten fest, dass sich ca. 15 Personen in enger räumlicher Nähe um den Infostand befan— den. Diese trugen verschiedene Banner und standen derart um den Infostand, dass Beteiligte und Interessierte diesen nicht erreichen oder verlassen konnten. Da die um den Infostand stehenden Personen die ungehinderte Ausübung der Rechte der Betreiber desselben beeinträchtigten und nicht kooperierten, wurden zum Zwecke der Störungsbeseitigung Personalien festgestellt. Im Zuge dieser Maßnahmen zeigte eine der Personen eine Spontanversammlung unter dem Thema „Gegen den AfD- Infostand" an und fungierte als Versammlungsleiter. Mit dieser Person wurden daraufhin Absprachen zur Ausgestaltung der Versammlung, unter anderem dem Versammlungsort , getroffen. In der Folge begaben sich alle Versammlungsteilnehmer zur zugewiesenen Versammlungsfläche. Da sich alle Versammlungsteilnehmer an die Beschränkungen hielten und keine weite— ren Störungen ersichtlich waren, wurde von der Fortführung der Personalienfeststellun— gen abgesehen. Ebenso machte sich eine sichtbare polizeiliche Präsenz in der Folge entbehrlich. An den Betreiber des AfD-infostandes erging die Mitteilung, dass er sich bei einer neuerlichen Störung unverzüglich an den PVD wenden soll, was aber bis zur Beendigung beider Versammlungen nicht mehr geschah. Die durch den Fragesteller in der Vorbemerkung erwéhnte Bedrohung richtete sich gegen den Betreiber des AfD-lnfostandes durch eine einzelne Person im Vorfeld der Einkreisung . Dahingehend wird gegen eine tatverdächtige Person ermittelt. Mitfreundlichen Grüßen (“/i L‘\_A/ P 0 Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-02-28T08:08:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes