STAATSMINISTERIUM DES INNERN S^ Freistaat ! SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINfSTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8800 Dresden, Oif . Juni 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1651 Thema: Maßnahmen durch Sicherheitsbehörden bei Fußballspielen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele V-Leute werden nach Erkenntnissen der Staatsregierung in den sächsischen Fußballszenen eingesetzt (aufgelistet nach Vereinen und Gruppierungen und mit welchem Zweck)? Zum Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) wird grundsätzlich keine Auskunft erteilt. Dem stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes und Rechte Dritter entgegen. Mit Auskünften zum Einsatz von VP würde die Staatsregierung polizeiliche Vorgehensweisen im Bereich der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen preisgeben oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizei gefährden. Eine Offenlegung dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliehe Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswirken. Kriminellen würde dies ermöglichen, polizeiliche Einsatzkapazitäten und -frequenzen sowie die polizeitaktischen Optionen dieser verdeckten Ermittlungsmaßnahmen einzuschätzen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Hinzu kommt, dass eine Preisgäbe diesbezüglicher Informationen das Vertrauen von Kooperationspartnern in die Integrität der sächsischen Polizeiarbeit nachhaltig erschüttern und die weitere Zusammenarbeit im verdeckten Polizeibereich wesentlich erschweren würde. Aus demselben Grund wären potenzielle VP einem gesteigerten Risiko an einer Enttarnung ausgesetzt, was dazu führen dürfte, dass neue VP auch in anderen ErmittlungszusamHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8. 13 Bes uc herparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBück -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN menhängen nicht mehr zur Verfügung stünden. Hierdurch würden die polizeilichen Möglichkeiten zum Einsatz von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen und damit zur Bekämpfung von Kriminalitätsbereichen, bei denen von'einem besonderen Maß an Konspiration , Gemeinschädlichkeit und Gewaltbereitschaft ausgegangen werden muss, erheblich eingeschränkt oder sogar neutralisiert werden. Entsprechende Gefahren und Straftaten könnten dann nicht mehr wirkungsvoll abgewehrt bzw. verhütet oder werden. Die Staatsregierung trifft zudem eine Schutzpflicht gegenüber Personen, denen der Schutz ihrer Identität zugesichert wurde. Sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu deren Enttarnung führen könnte. Bei einer Enttarnung wären diese Personen in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche UnversehrtheFt oder Freiheit der Person gefährdet. Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter macht es auch erforderlich, eine Beantwortung in jeglicher Hinsicht abzulehnen, da eine positive w'e-auch.eir'e ne9ative Antwort zu einer Gefährdung der dargestellten Rechtsgüter führen könnten. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch eine Zusammenschau verschiedener oder teilweiser Antworten zu diesem Themenkomplex'entsprechende Rückschlüsse gezogen und die dargestellten Rechtsgüter im Ergebnis in gleicher Weise gefährdet werden könnten. Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter war mit ^!T-l,nfo-rTa,tio.nsi?1ter^sse der Ab9eordneten abzuwägen. Diese Abwägung ergab, . dass;derr\, s