STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 9OIDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16517 Thema: Dauerhafter Einsatz akustischer Sondersignale bei der CriticalMass am 29. Januar 2019 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Einle radfahrendelr Teilnehmerlin der Critical Mass am Abend des 29. Januar 2019 berichtete, dass die Fahrrad- Demonstration mit über 200 Teilnehmern über 15 Minuten lang von einem oder mehreren Polizeifahrzeugen begleitet wurden, die neben dem Blaulicht auch akustische Sondersignale (Martinshorn) dauerhaft und nicht nur temporär einsetzten (https:/Itwitter.coml m0lstatusl1090404523401728000).“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 3: Inwieweit waren die Voraussetzungen in der beschriebenen und dokumentierten Situation für den dauerhaften Einsatz der akustischen Sondersignale gegeben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Am 29. Januar 2019 sicherte die Polizeidirektion Dresden in der Zeit von 17:50 bis 19:30 Uhr mit eigenen und zugewiesenen Kräften der Bereitschaftspolizei eine nicht angezeigte Versammlung von bis zu 200 Fahrradfahrern ab. Der Versammlungscharakter ergab sich aus der Anzahl der teilnehmenden Personen und dem inhaltlichen Schwerpunkt der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/213 Dresden, 28. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Vor Ort gab sich kein Versammlungsleiter zu erkennen. Somit konnten im Vorfeld keine Aufzugsrouten abgesprochen und in der Folge nach den üblichen Standards abgesichert werden. Zur Abwehr von Gefahren für die teilnehmenden Radfahrer sowie alle übrigen betroffenen Verkehrsteilnehmer wurde der Aufzug durch zumindest ein polizeiliches Spitzenfahrzeug und mehrere Einsatzfahrzeuge am Ende begleitet. Die im Einsatz befindlichen polizeilichen Fahrzeuge sicherten den Fahrradaufzug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht ab. Bei der Annäherung beziehungsweise beim Einfahren in mit Wechsel- Iichtzeichen „Rot“ gesperrte Kreuzungs— beziehungsweise Einmündungsbereiche sowie bei weiteren gefährlichen Situationen schalteten die jeweiligen polizeilichen Fahrzeugführer das Einsatzhorn zu, um andere Verkehrsteilnehmer auf sich und den Fahrradaufzug aufmerksam zu machen und wehrten damit unmittelbar Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ab. Frage 2: Unter welchen Voraussetzungen können akustische Sondersignale durch die Polizei in welchem zeitlichen Umfang eingesetzt werden? Gemäß § 38 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung darf blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Eine zeitliche Begrenzung ist nicht geregelt. Insofern ist die Nutzung solange zulässig, wie eine oder mehrere der genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Entscheidung zur VenNendung des blauen Blinklichtes zusammen mit dem Einsatzhorn erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden getroffen, um einen solchen Dauereinsatz akustischer Sondersignale künftig auszuschließen? Keine. Insofern wird auf die Antworten auf die Fragen 1 bis 3 verwiesen. undlichen Grüßen 341 && “fi”(/ Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-03-01T10:33:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes