STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16519 Thema: Aufklärungsquote „Haus des Jugendrechts“ Leipzig — Januar 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im „Haus des Jugendrechts“ Leipzig im Januar 2019 abschließend bearbeitet? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren aus Frage 1 konnten aufgeklärt und wie viele konnten nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand , Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige , Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und vaachsene als Tatverdächtige!) Frage 3: Aus welchem Grund konnten die unaufgeklärten Ermittlungsverfahren aus Frage 2 nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand , Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige , Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Im Januar 2019 wurden durch die Polizeidirektion Leipzig im „Haus des Jugendrechts " insgesamt 48 Ermittlungsverfahren abschließend bearbeitet. Dabei konnten insgesamt 77 Tatverdächtige (TV) bekannt gemacht werden. Alle Straftaten konnten aufgeklärt werden. Die Ermittlungsverfahren schlüs— seln sich im Sinne der Fragestellung wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/214 Dresden, 28. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wiiheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Teiefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMlNlSTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV Jugendliche als TV Heranwachsende als TV Erwachsene als TV Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Hausfriedensbruch gem. § 123 Strafgesetzbuch (StGB) Beleidigung — ohne sexuelle Grundlage gem. § 185 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung _gem. §223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen , Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Stra— ßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen , Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körper— verletzung — auf Straßen , Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Seite 2 von 6 STAATSIVHNISTERIUM DES INNERN Freistaat_* . _ ; SACHSEN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV Jugendliche als TV Heranwachsende als TV Erwachsene als TV Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatör‘tlichkeit gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Diebstahl — von Fahrrädern — an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sons-tigen Gegenständen —Ladendiebstahl gem.§ 242 StGB Seite 3 von 6 STAATSMINISTERlUM DES 1NNERN FreistaatSACHSEN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV Heranwachsende als TV Jugendliche als TV Erwachsene als TV Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl - von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB besonders schwerer Fall des Diebstahls — von Fahrrädern — an sonstigen Tatorten gem. § 243 StGB besonders schwererFall des Diebstahls —von Fahrrädern — ansonstigen Tatortengem. § 243 StGB Seite 4 von 6 STAATSNHNISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV Jugendliche als TV Heranwachsende als TV Erwachsene als TV besonders schwerer Fall des Diebstahls — von Fahrrädern — an sonstigen Tatorten gem. § 243 StGB Diebstahl, Unter— schlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 2483 StGB Raub - sonstiger — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 249 StGB schwerer Raub - sonstiger — auf Straßen , Wegen oder Plätzen gem. § 250 StGB räuberische Erpressung — sonstige — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 255 StGB räuberische Erpressung — sonstige — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 255 StGB Hehlerei — sonstige gem. § 259 StGB Betrug — Leistungs— kreditbetrug gem. § 263 StGB Betrug — Warenbetruggem. § 263 StGB Seite 5 von 6 STAATSIVHNISTERIUM Freistaat sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB DES INNERN SACHSEN davon Straftatbestand Anzahl Kinder als TV Jugendli- Heranwach- Erwachse- TV che als TV sende als TV ne als TV gesamt Sachbeschädigung — Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 Straßenverkehrsgesetz Mit-frejndlichen Grüßen ‚I(’ Seite 6 von 6 2019-03-01T10:30:10+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes