STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 010&5 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8801 Dresden, J^uni 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1652 Thema: Vorfälle bei Fußballspielen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verfahren/Maßnahmen (unterteilt nach Ermittlungs-, Straf-, Gerichtsverfahren und freiheitsentziehenden/-beschränkenden Maßnahmen sowie aufgeschlüsselt nach Delikten, Spielklasse, Vereinen) wurden in den Saisons 2010/2011 - 2014/2015 im Zusammenhang mit Spielen der 2.13. und Regionalliga Nordost in Sachsen eingeleitet? Frage 2: Wie viele der oben genannten Verfahren endeten mit Einstellung (aufgeschlüsselt nach Grund für die Einstellung), Freisprach der/des Angeklagten (aufgeschlüsselt nach Grund des Freispruchs), Verurteilung der/des Angeklagten (aufgeschlüsselt nach Grund der Verurteilung und Strafmaß)? Frage 3: Wie verteilt sich die Begehung von Straftaten nach Erkenntnis der Staatsregierung in den Saisons 2010/2011 - 2014/2015 im Zusammenhang mit Spielen der 2.13. und Regionalliga Nordost in Sachsen hinsichtlich folgender örtlicher Aspekte: Heim-, Auswärtsspiel, Stadion, unmittelbares Stadionumfeld, Stadtgebiet (Bitte aufgeschlüsselt nach Vereinszugehörigkeit angeben)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Eine Beantwortung der Fragen ist mit den zur Verfügung stehenden polizeilichen Datensystemen nicht möglich. Hausansctirift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhetmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zur Bewertung von Entwicklungen bzw. Schwerpunkten im Lagefeld Fußball werden im Rahmen des Informationsaustausches Sporteinsätze u. a. Angaben zu eingeleiteten Ermittlungsverfahren und polizeilichen Maßnahmen erhoben. Diese Erhebungen erfolgen jeweils unmittelbar nach Abschluss einer Spielzert bzw. auf besondere Veranlassung , ohne Berücksichtigung von Verfahrensständen bzw. -ausgängen (Eingangsstatistik ). Zur Gesamtzahl der erfassten Ermittlungsverfahren für die benannten Spielzeiten bis einschließlich 31. Dezember 2014 wird auf die Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Antrag, Drs.-Nr. 6/1210 verwiesen. Eine Aktualisierung bzw. Erfassung zugrundeliegender Verfahren und Vorgänge erfolgt nicht. Eine nachträgliche Recherche und Auswertung im Sinne der Fragestellung ist auch vor dem Hintergrund von Löschungen in den polizeilichen Datensystemen, z. B. nach Verfahrenseinstellungen bzw. wegen Zeitablauf, nicht möglich. Entsprechende Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung werden auch durch die sächsischen Staatsanwaltschaften weder statistisch erfasst noch gesondert in deren Datenbanken gekennzeichnet. Daher würde die Beantwortung der Fragen die Durchsicht und händische Auswertung aller bei den sächsischen Staatsanwaltschaften von 2010 bis 2015 eingegangenen Verfahren erfordern. Beispielhaft sei erwähnt, dass allein im Jahr 2013 bei den sächsischen Staatsanwaltschaften 218.540 Verfahren neu eingegangen sind (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen). Das ist mit zumutbarem Aufwand ohne Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften nicht zu leisten. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. 0.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, a. a. 0.). Zur Beantwortung der Fragen wären - wie oben dargestellt - umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen . Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwisehen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege nicht zu leisten ist. Seite 2 von 3 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele verletzte Personen gab es im Zusammenhang mit Fußballspielen in den Saisons 2010/2011 - 2014/2015 bei Spielen der 2./3. und Regionalliga Nordost in Sachsen? Bitte nach Polizeibeamte, Störer, Unbeteiligte und Ordner gliedern. Die Anzahl der bei Fußballspielen verletzen Personen in den genannten Spielklassen sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Es sind die den Polizeidienststellen bekannt gewordenen Verletzungen bezogen auf Polizeibedienstete, Störer und Unbeteiligte aufgeführt. Eine gesonderte Erfassung von Ordnern erfolgt nicht. Saison Polizeibeamte Störer Unbeteiligte 2010/2011 25 43 2011/2012 22 20 2012/2013 18 15 51 2013/2014 32 22 14 2014/2015 12 30 Frage 5: Wie viele Personen sind derzeit in Sachsen mit Stadionverboten belegt (aufgelistet je Verein, gegliedert nach Stadionverbot örtlich begrenzübundesweite Stadionverbote )? Eine vollständige Aufstellung der durch Fußballvereine im Freistaat Sachsen erlassenen Stadionverbote liegt nicht vor. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen des Hausrechtsinhabers bzw. der Verbände, die diese Verbote erlassen und denen deren Durchsetzung obliegt. Bekannt sind lediglich die durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und den Nordostdeutschen j-ußballverband (NOFV) erfassten bundesweiten bzw. für das Verbandgebiet des NOFV erlassenen Verbote. Demnach sind durch sächsische Fußballvereme 121 bundesweit wirksame Stadionverbote erlassen (Stand: 22. Mai 2015), weitere 18 Stadionverbote sind ausgesetzt Im Bereich des NOFV bestanden mit Stand 1. April 2015 keine durch sächsische Fußballvereine verfügten Stadionverbote. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung (//Georg Unland Seite 3 von 3 2015-06-04T14:47:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes