STAATSMINISTERWM DES INNERN SÄCHSlSCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16527 Thema: F6rderung des beleggebundenen Mietwohnungsbaus Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Befragung des Staatsministers des Innern in der Plenarsitzung des Sächsischen Landtags am 14. Dezember 2018 führte Staatsminister Prof. Wöller aus, dass für die Förderung des beleggebundenen Mietwohnungsbaus Gelder vom Bund zu erwarten seien.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe werden Fördermittel des Bundes im Freistaat Sachsen für den Bau von Sozialwohnungen in den Jahren 2019 und 2020 jeweils zur Verfügung stehen? Frage 2: Zu welchem Anteil werden in den Jahren 2019 und 2020 die vom Bund zugesagten Gelder für den Sozialwohnungsbau für die Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum gemäß der Förderrichtlinie RL gMW bereitgestellt? Frage 3: Zu welchem Anteil werden in den Jahren 2019 und 2020 die vom Bund zugesagten Gelder für den Sozialwohnungsbau für die Förderung der Schaffung von anderem Miet- und Eigentumswohnraum gemäß welcher F6rderrichtlinie des Staatsministeriums des Innern bereitgestellt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Dem Freistaat Sachsen stehen aus den Regelungen der §§ 3 und 4 des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen Freistaat'—“SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1053/70/8 Dresden, 2"} . Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- BucK-Str. 2 oder 4 melden. Freistaat4 SACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES INNERN (EntflechtG) Bundesmittel bis 2019 zu. Nach § 4 EntflechtG ist |ediglich eine investive Zweckbindung bundesrechtlich vorgegeben. Die Mittel sind deshalb nicht ausschließlich für den Bau von Sozialwohnungen bzw. die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum einzusetzen. Ziel der Förderung ist die soziale Wohnraumförderung , deren Zielgruppe in § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung beschrieben wird. In den folgenden Ausführungen werden daher alle Fördermaßnahmen dargestellt, die Wohnraumförderung im oben beschriebenen Sinn beinhalten. Daraus ergibt sich auch der Anteil von Fördermitteln, der im Rahmen der Richtlinie mietpreis- und belegungsgebundener Mietwohnraum (RL gebundener Mietwohnraum) für den Bau von Sozialwohnungen bereitstehen wird. Zur Schaffung von mietpreis— und belegungsgebundenem Mietwohnraum gemäß der RL gebundener Mietwohnraum sind im Jahr 2019 Mittel in Höhe von 40 Mio. EUR (Bewilligungskontingent ) vorgesehen. Mittel für die Schaffung von sonstigem Mietwohnraum werden nicht bereitgestellt. Zur Schaffung von selbstgenutztem Eigentumswohnraum können Darlehen nach den Richtlinien zur Förderung der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (RL Familienwohnen) und zur Förderung des Wohneigentums im ländlichen Raum (RL Wohneigentum ländlicher Raum) gewährt werden. Im Jahr 2019 sind für die RL Familienwohnen Mittel in Höhe von 55 Mio. EUR (Bewilligungskontingent) und für die RL Wohneigentum ländlicher Raum Mittel in Höhe von 40 Mio. EUR (Bewilligungskontingent) vorgesehen. Darüber hinaus sind in diesem Jahr im Rahmen der Zuschussförderung Mittel in Höhe von 5 Mio. EUR (Bewilligungskontingent) zur Anpassung von Wohnungen an Mobilitätseinschränkungen der Bewohner sowie Mittel in Höhe von 16 Mio. EUR (Bewilligungskontingent) zum seniorengerechten Umbau des Mietwohnungsbestandes eingeplant. Im Haushaltsplan 2020 wurde unter Verwendung des Königsteiner Schiüssels eine Zuweisung des Bundes in Höhe von 50 Mio. € angenommen, die aus genannten Gründen derzeit noch nicht verbindlich untersetzt werden kann. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung%%Dr. Matthias H Seite 2 von 2 2019-03-01T10:34:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes