STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN SACHSISCHES STMTSMIN1STERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16529 Thema: Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 30. November 2018 entschied die Mehrheit des Deutschen Bundestages, dass Ferkel in Deutschland noch zwei weitere Jahre ohne Betäubung kastriert werden dürfen . Der Bundesrat erhob in seiner SItzung vom 14. Dezember 2018 keinen Einspruch gegen die Fristverlängerung für die betäubungslose Ferkelkastration um weitere zwel Jahre." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Weiche Haltung vertrat die Sächsische Staatsregierung zur Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration? Die Sächsische Staatsregierung vertrat die Ansicht, zu dem Gesetz nicht zu verlangen , dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages einberufen wird. Frage 2: Welchen Standpunkt vertrat die Staatsregierung zuletzt bei der entsprechenden Agrarministerkonferenz zum Thema Ferkelkastration? Sachsen stimmte bel der letzten Agrarministerkonferenz am 28. September 2018 dem Beschlussvorschlag „Weiteres Vorgehen bei der Ferkelkastration" zu. Dieser hatte zum lnhalt, dass die Agrarministerkonferenz im Lichte der Beratungen des Bundesrates vom 21. September 2018 den Bericht des Bundes und der im Rahmen der Agrarministerkonferenz am 27. April 2018 in Münster eingesetzten Länder -Arbeitsgruppe zum weiteren Vorgehen bei der Ferkelkastration zur Kenntnis nehme. Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzelchen (bItte bel Antwort angeben) 24-0141.51-19/83 Dreaden, Februar 2019zra Hausanschrlft: Sächalsches StaaternInIsterlum für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSNI1N1STER1UM FUR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 3: Stimmte der Freistaat Sachsen der Vorlage zum Tagesordnungspunkt 8 der Sitzung des Bundesrates vom 14. Dezember 2018 zu? Sachsen stimmte zum Tagesordnungspunkt 8 der Sitzung des Bundesrates vom 14. Dezember 2018 für die Vorlage, dass keine Anrufung des Vermittlungsausschusses gemäß Ausschussempfehlungen in Drucksache 598/1/18 Buchstabe A Nr. 1 und keine Unterstützung der Entschließung gemäß Ausschussempfehlungen in Drucksache 605/1/18 Buchstabe B Nrn. 2 - 6 erfolge. Frage 4: Wie und in welchem Umfang bereitet die Staatsregierung sächsische Nutztierhalter auf die Zeit nach Ablauf der Fristverlängerung vor? Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat am 25. Januar 2017 einen „Runden Tisch Schweinehaltung" eingerichtet, um mit Vertretern der Schweinewirtschaft und weiteren zuständigen Behörden und Einrichtungen Fragen und Anforderungen bei der Schweinehaltung fachlich-inhaltlich zu begleiten. Der Runde Tisch tagte zuletzt am 31. Januar 2019 u. a. zum Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration. Einbezogen waren Vertreter der Schweinebranche, des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, des Landesamtes für Umwelt und Geologie (LfULG), der Landesdirektion Sachsen, der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter und der Sächsischen Tierseuchenkasse. Inhaltlich wurden der Referentenentwurf des Bundes einer Verordnung zur Durchführung der Narkose mit lsofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (FerkNarkSachkV) und mögliche alternative Methoden, wie zum Beispiel die Ebermast und die lmpfung gegen Ebergeruch, diskutiert. Frage 5: Wie und in welchem Umfang bereitete die Staatsregierung in den letzten fünf Jahren sächsische Nutztierhalter auf die Zeit nach Ablauf der Fristverlängerung vor? Die Staatsregierung hat im Rahmen des Rundes Tisches, aber auch über Informationsveranstaltungen und behördliche Begleitung von Fachveranstaltungen über den jeweiligen Diskussionsstand sowie über alternative Methoden nach Ablauf der Fristverlängerung informiert. Angeführt sei hier insbesondere: die Informationsveranstaltung am 16. Juni 2016 zur Ebermast mit Schulungsangebot zur lmpfung gegen Ebergeruch für alle sächsischen Schweinehalter, ihre Hoftierärzte und für die Amtstierärzte. Die Organisation der Veranstaltung oblag dem Sächsischen Landesbauernverband und der Erzeugergemeinschaft „Qualitätsfleisch" w. V. Taubenheim , der Mitteldeutschen Schweinetag am 18. Oktober 2017, der vom LfULG organisiert wurde, mit dem Themenschwerpunkt Ferkelkastration und Information zur Vorbereitung der Landwirte auf das Auslaufen der Übergangsfrist, das Fachgespräch mit Schweinehaltern und regionalen Verarbeitern am 8. Juni 2018 in der MEGA GmbH Dresden und - der Sächsische Schweinetag des LfULG am 24. Oktober 2018. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Pg-ritiSEN Darüber hinaus informierte die Staatsregierung in den einschlägigen Fachmedien bzw. sonstigen Fachtreffen zum bevorstehenden Verzicht auf die betäubungslose Kastration und zu möglichen Alternativen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2019-02-28T08:10:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes