STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS gO/DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/16532 Thema: Mord an Christopher W. in Aue im April 2018 - Nachfrage zu Drs.6114707 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: Der Tagesspiegel berichtete am 25. Januar 2019n dass der Mord an Christopher W. in Aue in der Statistik der Bundesregierung zu rechts motivierten Tötungsdelikten geführt werde (https://www.tagesspiegel.de/politik/zahlen-der-bundesregierung-mindestens -8S-tote-durch-rechte-gewalt-seit-1990/23910356.htm1). ln der Antwort der Staatsregierung auf o.g. Kleine Anfrage wurde demgegenüber mitgeteiltn dass Anhaltspunkte für eine politisch motivierte Straftat auf Grundlage der geführten Ermittlungen nicht bestünden." w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1362 - KLR Dresden, 7¿. Februar 2019 TOB MIT WWWJOB.MIT-t.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 O Parken und behinderten- Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die ÊïåïjiÍJåäì3..$j, Kleine Anfrage wie folgt: Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternel seite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. Frage 1: *Zugang f ür eleklronisch sign¡erte Wie stellt sich der Sachverhalt (nunmehr) aus Sicht der Staatsregierung åää:lå"liili?'ÊåiB:ig3Ê:"å"", De-Mail: nähere lnformationen zurdar? 3å"å'!?l.,::i"J,ii##Jå3lli"# il'r""t@',Æ Seite 1 von 2 STÀATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Frage 2: Wann wurde das Tötungsdelikt von welcher sächsischen Behörde nachträglich als politisch motivierte Straftat eingestuft? Wenn nicht, aus welchen Gründen? Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt wurde, durch welche Behörde veranlasst, das Tötungsdelikt in die o.g. Statistik der Bundesregierung aufgenommen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3 Die sachbearbeitende Polizeidirektion Chemnitz hat im o. g. Fall nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen im Rahmen eines Verfahrenscontrollings neben dem Hauptmotiv (vgl. die Antwort der Staatsregierung auf Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/14707) auch Nebenaspekte für eine möglicherweise politisch rechts motivierte Straftat identifiziert. Die Polizeidirektion Chemnitz meldete vorgenannte Aspekte im Dezember 2018 dem Landeskriminalamt (LKA) Sachsen (vgl. die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr.6/16125), Das LKA Sachsen hat die Meldung nach erfolgter Qualitätskontrolle im Dezember 2018 dem Bundeskriminalamt (BKA) zugeleitet (vgl. Bundestagsdrucksache 1917379). Nach den bundesweiten Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) ist als Frist für die Erfassung der Fallzahlen des jeweiligen Jahresberichtszeitraumes der 31. Januar des Folgejahres bestimmt; insoweit erfolgte die Meldung an das BKA im Rahmen des KPMD-PMK fristgemäß. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine abschließende Beurteilung derzeit noch nicht möglich ist. lnsbesondere die Motivlage der Angeklagten ist Gegenstand der noch laufenden Hauptverhandlung. Eine abschließende Würdigung des Sachverhalts bleibt der - noch nicht abgeschlossenen - gerichtlichen Hauptverhandlung vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2019-03-01T08:42:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes