STAATSIMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNIS 90/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/16537 Thema: Probeentnahmen nach Brand bei der Firma Glitzner Entsorgung GmbH am 10.09.2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach dem Brand wurden Bewuchs-, Obst- und Bodenproben, Rußproben und nur eine Wischprobe genommen. ln einer Rußprobe wurde Tetrach lorbenzofuran nach gewiesen. " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war der Wert für das Tetrachlorbenzofuran? (Bitte um Angabe der medienbezogenen Grenzwerte.) ln der Rußprobe wurde 2,3,7,$-Tetrachlordibenzofuran (2,3,7,$-TCDF) in einer Konzentration von absolut 3,0 mal 10-s Gramm je Kilogramm Tro.ckenmasse (g/kgTM) nachgewiesen. Das entspricht dreimal 10-10 Gramm Toxizitätsäquivalent je Kilogramm Trockenmasse (gTEF/kgTM) gemäß der NATO-Forschungsgruppe Committee on the Challenges of Modern Society (NATO/CCMS). Für die einzelnen Polychlorierten Dioxine und Furane gibt es keine Einzelgrenzwerte sondern grundsätzlich auf Toxizitätsäquivalente abgestellte Gruppengrenzwerte. Das Umweltbundesamt benennt für die mittlere letale Dosis (LD50) unter Veruveis auf den Bericht 2000 der Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten (US Environmental Protection Agency - EPA-Report 2000) für verschiedene Tiere die nachstehenden Werte in Gramm je Kilogramm Körpergewicht (g/kg Körpergewicht) : Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 . Februâr 201 I Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t472 Dresden, t8.d¿.bb s¡mu1+ - - . Meerschweinchen . Ratte: . Rhesusaffe: . Hamster: Dh tolúññlñH.tu &r g&k. hsmrñLr.dum' ftf uhEû !trd bdseb Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Arch¡vstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befi nden sich gekennzeichnete Parkplätze am KÖnigsufer. Für alle Besucherparkplåtze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft zur Erfüllung der lnformationspfl ichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.deSeite 1 von 4 0,6 - 2,1 mal 10-6 g/kg Körpergewicht 10 - 340 mal 10-6 g/kg Körpergewicht 70 mal 10-6 g/kg Körpergewicht 1.160 - 5.050 mal 10-6 g/kg Körpergewicht. STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Für verschiedene Lebensmittel hat die Europäische Union Höchstgehalte und Auslösewerte festgelegt. Die Auslösewerte liegen unterhalb der Höchstgehalte und dienen als Frühwarnwerte. Für die im Auftrag des Landratsamtes Vogtlandkreis untersuchten pflanzlichen Lebens- und Futtermittel existieren nur Auslösewerte angegeben in Dioxin-Toxizitätsäquivalenten gemäß der Weltgesundheitsorganisation(wHo-rEo). Bei der Obst-Mischprobe wurden PCDD/F-Werte zwischen 0,002 + 0,001 mal 10-12 Gramm je Gramm Frischgewicht (g/g FG) und 0,009 r 0,002 mal 10-12 g/g FG ermittelt. Für Obst und Gemüse (einschließlich frische Kräuter) empfiehlt die WHO einen Auslösewert von 0,30 mal 10-12 g/g FG. Bei den Hühnereiern wurden PCDD/F-Werte zwischen 0,058 + 0,11 mal 10-12 Grammje Gramm Fett (g/g Fett) und 1,87 t0,24 glg Fett ermittelt. Für Hühnereier existiert nach den oben -genannten Vorschriften ein Grenzwert für den Höchstgehalt PCDD/F von 2,5 mal 10-12 Gramm WHO-PCDD/F-TEQ je Gramm Fett und ein Auslösewert von 1 ,75 mal 10-12 Gramm WHO-PCDD/F-TEQ je dramm Fett. Für die sechs Futtermittelproben (fünfmal Gras- beziehungsweise Weidenaufwuchs und einmal Stroh) lagen die PCDD/F-Werte zwischen 0,021 mal 10-12 Gramm je Gramm Frischgewicht und 0,34 mal 10-12 Gramm je Gramm Frischgewicht und damlt deutlich unter dem Auslösewert nach der Verordnung der Europäischen Kommission von 0,5 mal 10-12 Gramm je Gramm Frischgewicht. ln der Bodenprobe A (etwa 170 Meter östlich der Brandstelle) lag der Gehalt an 2,3,7,8-TCDF unterhalb der Nachweis- beziehungsweise Bestimmungsgrenze von 2,0 mal10-e Gramm je Kilogramm. ln der Bodenprobe B (etwa 50 Meter östlich der Brandstelle am Zaun des Betriebsgeländes ) wurde ein 2,3,7,8-TCDF-Gehalt von 3,0 mal 10-e Gramm je Kilogramm ermittelt. Für den Einzelparameter 2,3,7,8-TCDF gibt es keinen bodenschutzrechtlich verbindlichen Grenzwert. Der Maßnahmenwert in Anhang 2 der Bundes-Bodenschutzund Altlastenverordnung (BBodSchV) für PCDD/F (Summenparameter ftir Dioxine und Furane) beträgt für Kinderspielflächen 100 mal 10-e Gramm Toxizitätsäquivalente je Kilogramm nach NATO/CCMS. Zu den Empfehlungen der Bund-Länder AG Dioxine für den Pfad Boden-Pflanze- Mensch wird auf die Antwort zu Frage 1, Punkt PCDD und PCDF der Kleinen Anfrage Drucksach e 6 I 1 5384 verwiesen. Frage 2: Wie toxikologisch bedenklich für Mensch und Tier ist Tetrachlorbenzofuran? Hiezu liegen der Staatsregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Es wird auf die allgemein zugänglichen lnformationen, insbesondere auf die des Umweltbundesamtes, verwiesen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Warum wurden bei einem solch gravierenden Brandereignis und beim Nachweis eines hochgiftigen Furans nur zwei Bodenproben und diese zudem noch sehr brandortnah genommen? Tiel der Untersuchungen war, die Bereiche mit den zu erwartenden höchsten Belastungen zu erfassen. Der Umfang und die Probenahmestellen für die Untersuchung wurden aufgrund der Erfahrungen aus den Bränden der Jahre 2007 und 2012, den Untersuchungen nach dem Brand im Jahr 2007 und der Beobachtung des Brandes im Jahr 2018 getroffen. Es war offensichtlich, dass es zwar optisch zu einer großen Herauswirbelung von staubförmigen Verbrennungsprodukten gekommen ist, diese sich aber beim Transport über den Luftweg stark verdünnten. ln naher Umgebung des Brandortes kam es, de facto unverdünnt, zum schnellen Absinken der am Rande der Rauchwolke befindlichen Partikel. Demnach war gerade in der Nähe des Brandortes mit größeren Mengen und Konzentrationen an partikelförmigen oder staubgebundenen Schadstoffen zu rechnen. Frage 4: An welchen Stellen wurden die Futtermittel-, Lebensmittel- Obstproben nach dem Brand genommen? (Bitte um Angabe der Entfernung zum Brandort.) Die Lage der Messpunkte und der Kartenmaßstab sind im folgenden Bild eingezeichnet: Seite 3 von 4 STAATSMINìSTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 5: Warum wurde nur eine Wischprobe genommen? Wischproben werden während oder kurz nach dem Brand genommen. Dies erfolgt in erster Linie, um einen Überblick über die entstandenen Schadstoffe zu erhalten. Bereits am Brandtag wurde festgelegt, in den folgenden zwei Tagen weitere Materialproben von Boden, Grüngut, Obst und Löschwasser zu nehmen. Damit konnten die interessierenden Parameter an den Materialproben objekt- und ortsbezogen direkt ermittelt werden. Eine Übersichtsanalyse mittels weiterer Wischproben wurde damit entbehrlich. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung e( v Seite 4 von 4 2019-03-01T12:03:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes