STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16549 Thema: Aktivitäten von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ in Sachsen im Januar 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer |. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Aktivitäten von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ (beispielsweise : Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen, Konzerte , Vorträge, „Schulungen“, sonstige Treffen) gab es im Monat Januar 2019 (bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsort, Thema, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der den „Reichsbürgern“ und „Selbstven/valtern“ zuzuordnende „Bundesstaat Sachsen“ verschickte erneut Schreiben an verschiedene öffentliche Stellen im Freistaat Sachsen. Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisationen beteiligten sich Anhänger der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Ordner, Anmelder) im Monat Januar 2019 (bitte aufschlüsseln wie zu Frage 1)? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/347O Dresden, Z } _ Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Welche vor Januar 2019 erfolgten oder begonnenen Aktivit'a'ten der „Reichsbürger “ und „Selbstverwalter“ im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Frage 4: Zu welchen Straftaten kam es während der Aktivitäten im Sinne der Frage 1, 2 und 3 und welche weiteren Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor über strafrechtlich relevante Aktivitäten der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie ggf. ihrer Mitglieder und maßgeblichen Unterstützer? (Bitte aufschlüsseln nach Tatort und -zeit, Kurzbeschreibung des Vorgangs, berührten Straftatbeständen , ggf. Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren, Zahl der Verdächtigten undloder Beschuldigten sowie deren Geschlecht, erlassenen Strafen oder ggf. Gründen von Verfahrenseinstellungen.) Eine gesonderte Statistik zu Straftaten von sogenannten „Reichsbürgern und Selbstverwaltern " wird jährlich durch das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum im Rahmen einer Sonderauswertung erhoben. Die Sonderauswertung wird jeweils im Frühjahr des Folgejahres erstellt. Frage 5: Wie viele Personen werden in Sachsen derzeit den „Reichsbürgern“ undloder „Selbstverwaltern“ zugerechnet und bei wie vielen dieser Personen bestanden oder bestehen Verbindungen welcher Art zu welchen Strukturen der extremen Rechten? Derzeit werden ca. 1.400 Personen zur Szene der „Reichsbürger und Selbstverwaltef‘ (Stand: 31. Dezember 2018) gerechnet, von denen 113 Personen rechtsextremistische Bezüge haben. Mit freundlichen Grüßen in VertretungWm W Dr. Matthias Haß Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-03-01T11:36:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes