STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von—Lindenau—Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16552 Thema: Stand der Zahlen im SMI-Frühwarnsystem „Kommunale Haushalte" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum stellt das SMI auf seinen Seiten für das SMl-Frühwarnsystem nur Vergleichszahlen bis 2011 zur Verfügung? (siehe auch https:I/www.statistik.sachsen.de/fws-pl vergleichszahlenjsg.) Frage 2: Warum stellt das SMI auf seinen Seiten für das SMI-Frühwarnsystem keine aktuelleren Vergleichszahlen zur Verfügung? Frage 3: Warum ist das SMl-Frühwarnsystem "Kommunale Haushalte" nicht auf dem Stand der öffentlichen Statistik? Frage 4: Wann, in welchem Umfang und auf welchen Stand wird das SMI das Frühwarnsystem "Kommunale Haushalte" aktualisieren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Nach einer umfassenden Novellierung der gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechts zum 1. Januar 2018 ist eine entsprechende Anpassung des Frühwarnsystems „Kommunale Haushalte “ an die neue Rechtslage notwendig geworden. Nicht nur die Indikatoren , sondern auch die Definitionen sowie die Bewertungsgrundsätze einschließlich der Punktevergabe bedürfen einer grundlegenden Überarbei— tung. Das betrifft in gleicher Weise die technischen inhalte sowie die gesamte Programmierung. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister (bitte bei Antwort angeben) 2—1053/71/52 Dresden. 1. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiiheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Vnrknhr::nhinrinnn' STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN FreistaatSACHSEN Vor diesem Hintergrund muss auf eine Aktualisierung vorläufig verzichtet werden. Die Datenerfassung für das Haushaltsjahr 2019 wird voraussichtlich ab 1. März 2019 beginnen; die Präsentation der Daten des Frühwarnsystems für die einzelnen Kommu— nen im Internet wird voraussichtlich im Mai/Juni 2019 erfolgen können. Frage 5: Wie bereitet das SMI die Zahlen für das Frühwarnsystem "Kommunale Haushalte " auf? (Wie werden die Zahlen erhoben, wer bereitet diese auf, in welchen Turnus werden die Zahlen aktualisiert) Nach Genehmigung bzw. Bestätigung des Haushalts wird die Kommune ihre Zahlen über ein Formular in das Frühwarnsystem eintragen. Dieser Eintrag wird durch die jeweilige Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und vom Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste zeitnah für das SMI-Frühwarnsystem im Internet aktualisiert werden. Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-03-01T12:21:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes