SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 0910 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/16572 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Die Kirchen und die Kassen -wie der Staat die Kirchen finanziert Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Hinsichtlich der angefragten Daten, Fördervorgänge, Maßnahmen etc. insbesondere aus den Jahren bis 1995 wird darauf hingewiesen, dass hierzu nicht mehr alle Angaben verfügbar sind . ln diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die frühen Jahre der Übergangszeit vom Aufbau einer neuen Verwaltungsstruktur, der alle Geschäftsbereiche betreffenden Schaffung von Rechtsgrundlagen und nicht zuletzt von der Umstellung auf die elektronische Datenverarbeitung geprägt waren. Nach den Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, (Aufbewahrungsbestimmungen - AufbewBest -, Anlage zur VwV zu § 71 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) werden Belege nur sechs Jahre lang aufbewahrt. Gleiches gilt für die Haushaltsüberwachungslisten (VwV zu § 34 SäHO). Gleichwohl bemüht sich die Sächsische Staatsregierung um eine möglichst vollständige Darstellung für den angefragten Zeitraum von 1991 bis 2018. Nach der Verabschiedung der Verfassung des Freistaates Sachsen im Jahr 1992 wurde auch das Verhältnis des Freistaates Sachsen zu den Kirchen neu justiert. Mit dem Vertrag des Freistaates Sachsen mit den Evangelischen Landeskirchen vom 24. März 1994 und dem Vertrag des Heiligen Stuhls mit dem Freistaat Sachsen vom 2. Juli 1996 wurde nach der friedlichen Revolution eine staatskirchenrechtliche Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche geschaffen. Seide Staatsverträge betonen das Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung des Staates und der Kirchen für das Wohl des Landes auf der Grundlage eines partnerschaftliehen Seite 1 von 34 5iSACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1052/1/32 Dresden, ;(D . April2019 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS S SACHsEN Verhältnisses zueinander. Da gemäß Artikel 109 Abs. 4 Sächsische Verfassung i. V. m. Artikel 137 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung Staat und Kirche getrennt sind, bedürfen die gemeinsamen Ziele und Arbeitsfelder einer vertraglichen Regelung . So sind in den beiden Staatskirchenverträgen normative Festlegungen bezüglich Sachgebiete getroffen worden, bei denen sich die staatlichen und die kirchlichen Aufgabenbereiche berühren. Dem entsprechend liegt der Beantwortung dieser Großen Anfrage eine begriffliche Unterscheidung nach "Staatsleistungen" und anderen staatlichen Förderungen, Zuwendungen , Zuschüssen, Refinanzierungen etc. zugrunde. Als Staatsleistungen werden die in Art. 14 des Vertrages des Freistaates Sachsen mit den Evangelischen Landeskirchen und in Art . 20 des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Sachsen gesetzlich vereinbarten jährlichen Zahlungen bezeichnet . Für die in den vorgenannten Staatsverträgen konkret bezeichneten gemeinsamen Aufgabentelder z. B. im Sozial-, Jugend- und Gesundheitsbereich, im Kulturbereich sowie im Bildungsbereich garantieren die Staatsverträge den Kirchen eine Förderung im Rahmen der für alle geltenden Gesetze. Demnach dürfen Förderungen (Zuwendungen) an Stellen außerhalb der Staatsverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke nur veranschlagt werden, wenn der Staat an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann (s. § 23 SäHO). Dies beinhaltet konkret, dass die Kirchen oder kirchliche Stellen - wie alle anderen Zuwendungsempfänger und freien Träger auch - eine öffentliche Förderung nur erhalten können , soweit diese Einrichtungen gemeinwohlbezogene Aufgaben erfüllen und nicht z. B. ausschließlich kircheninternen oder nur auf ihre Mitglieder bezogenen Interessen dienen. Bei der Zahlung von staatlichen Haushaltsmitteln an die Kirchen - mit Ausnahme der Staatsleistungen - handelt es sich somit nicht um eine Kirchenfinanzierung, sondern um gesetzlich geregelte Förderungen, Zuwendungen oder Refinanzierungen, die im Interesse des Gemeinwohls stehen. Darin sind die Kirchen gegenüber anderen Leistungsempfängern nicht besser und nicht schlechter gestellt. I. Mitgliederentwicklung der Evangelischen Kirchen und der Katholischen Kirche im Freistaat Sachsen: Frage 1: Wie viele Mitglieder hatten die Evangelischen Kirchen in Sachsen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Frage 2: Wie viele Mitglieder traten jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 aus den Evangelischen Kirchen in Sachsen aus? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1.1 und 1.2: Anlage 1.1 und 1.2 enthält Angaben zur Mitgliederentwicklung der Evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen für die Jahre 1992 bis 2016 (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen). Für 1991 , 2017 und 2018 liegen keine Informationen aus der Seite 2 von 34 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHsEN amtlichen Statistik vor, weil die Daten nur von 1992 bis 2016 in den Statistischen Jahrbüchern veröffentlicht wurden und danach die Arbeit daran eingestellt wurde. Nach Angaben der Evangelischen Landeskirchen betrugen die Zahlen ihrer Mitglieder und der Kirchenaustritte auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen zum 31 . Dezember 2017: Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens Mitglieder 689.858 Austritte 6.197 Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, sächsischer Teil Mitglieder 34.296 Austritte 179 Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, sächsischer Teil Mitglieder 21 .130 Austritte 175 Freistaat Sachsen Mitglieder insgesamt Austritte insgesamt 745.284 6.551 Die entsprechenden Daten für 2018 liegen noch nicht vor. Auf die Antworten der Staatsregierung auf die folgenden Kleinen Anfragen wird verwiesen : Drs. 3/7438 und 5/1747 des Abgeordneten Dr. Dietmar Pellmann der Fraktion DIE LINKE, Drs. 6/177, 6/637 und 6/1029 des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE. Frage 3: Wie viele Mitglieder der Evangelischen Kirchen in Sachsen verstarben jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Informationen dazu vor, wie viele Mitglieder der Evangelischen Landeskirchen in Sachsen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 verstarben. Frage 4: Wie viele Mitglieder hatte die Katholische Kirche in Sachsen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Frage 5: Wie viele Mitglieder traten jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 aus der Katholischen Kirche in Sachsen aus? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1.4 und 1.5: Anlage 1.4 und 1.5 enthält die erfragten Angaben zur Mitgliederentwicklung der Katholischen Kirche im Freistaat Sachsen für die Jahre 1992 bis 2016 (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen) . Für 1991 , 2017 und 2018 liegen keine Informationen aus der amtlichen Statistik vor, weil die Daten nur von 1992 bis zum Jahr 2016 in den Statisti- Seite 3 von 34 STAATSMJNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN sehen Jahrbüchern veröffentlicht wurden und danach die Arbeit daran eingestellt wurde . Nach Angaben der Katholischen Kirche betrugen die Zahlen der Mitglieder und der Kirchenaustritte auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen zum 31 . Dezember 2017: Bistum Dresden-Meißen, sächsischer Teil Mitglieder 132.993 Austritte 1. 356 Bistum Magdeburg, sächsischer Teil Mitglieder 4. 780 Austritte 33 Bistum Görlitz, sächsischer Teil Mitglieder 14.696 Au~ritte 72 Freistaat Sachsen Mitglieder insgesamt 152.469 Austritte insgesamt 1.461 Die entsprechenden Daten für 2018 liegen noch nicht vor. Auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die folgenden Kleinen Anfragen wird verwiesen: Drs. 3/7439 und 5/1747 des Abgeordneten Dr. Dietmar Pellmann, Fraktion DIE LINKE, Drs. 6/177, 6/178, 6/636 und 6/1028 des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE. Frage 6: Wie viele Mitglieder der Katholischen Kirche in Sachsen verstarben jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Informationen dazu vor, wie viele Mitglieder der Katholischen Kirche in Sachsen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 verstarben . Frage 7: Welchen Anteil an der Bevölkerung des Freistaates Sachsen hatten Menschen ohne Konfession jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Außer für steuerpflichtige Mitglieder der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die Kirchensteuer erheben, besteht keine Verpflichtung der Bürger gegenüber staatlichen Stellen zu melden, ob sie einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehören oder nicht. Demzufolge kann seitens der Sächsischen Staatsregierung die Anzahl der Konfessionslosen nicht verlässlich ermittelt werden. Frage 8: Welchen Anteil an der Bevölkerung des Freistaates Sachsen hatten die Mitglieder der Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Frage 9: Welchen Anteil an der Bevölkerung des Freistaates Sachsen hatten die Mitglieder der Katholischen Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Seite 4 von 34 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1.8 und 1.9: STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Anlage 1.8 und 1.9 enthält die Angaben zum jeweiligen Anteil der Mitglieder der Evangelischen Landeskirchen und der Katholischen Kirche an der Bevölkerung des Freistaates Sachsen für die Jahre 1992 bis 2016. Für 1991 wurden die Daten nicht in der amtlichen Statistik erfasst. Für 2017 wurden die Angaben der Kirchen verwendet ( s. 1.1 bis 2 und 1.4 bis 5) und für 2018 liegen noch keine Daten vor. II. Finanzierung der Evangelischen Kirchen und der Katholische Kirche durch den Freistaat Sachsen: Frage 1: ln welcher Höhe erhielten die Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Staatsleistungen des Freistaates Sachsen? Die Höhe der Staatsleistungen an die Evangelischen Kirchen gemäß dem Vertrag des Freistaates Sachsen mit den evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen in den Jahren 1993 bis 2018 sind in der beigefügten Anlage 11.1 enthalten . ln den Jahren 1991 und 1992 wurden keine Staatsleistungen in diesem Sinne gezahlt. Auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die folgenden Kleinen Anfragen wird verwiesen: Drs. 4/3842 des Abgeordneten Horst Wehner, Linksfraktion .PDS, Drs. 5/2035 und 5/2929 der Abgeordneten Annekathrin Giegengack, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Drs. 5/4881 des Abgeordneten Andre Hahn, Fraktion DIE LIN- KE, Drs. 5/12687 des Abgeordneten Dr. Dietmar Pellmann, Fraktion DIE LINKE, Drs. 6/478, 6/639, 6/1961, 6/3780, 6/5186, 6/7816, 6/9366, 6/11720, 6/12243 und 6/16189 des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE. Frage 2: ln welcher Höhe erhielt die Katholische Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Staatsleistungen des Freistaates Sachsen? Die Höhe der Staatsleistungen an die Katholische Kirche gemäß dem Vertrag des Heiligen Stuhls mit dem Freistaat Sachsen in den Jahren 1993 bis 2018 sind in der beigefügten Anlage 11.2 enthalten. ln den Jahren 1991 und 1992 wurden keine Staatsleistungen in diesem Sinne gezahlt. Auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die folgenden Kleinen Anfragen wird verwiesen: Drs. 2/1040 und 3/3819 des Abgeordneten Gunther Hatzsch, Fraktion SPD, Drs. 4/3842 des Abgeordneten Horst Wehner, Linksfraktion .PDS, Drs. 5/2037 der Abgeordneten Annekathrin Giegengack, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Drs. 5/4881 des Abgeordneten Andre Hahn, Fraktion DIE LINKE, Drs. 5/12687 des Abgeordneten Dr. Dietmar Pellmann, Fraktion DIE LINKE, Drs. 6/479, 6/638, 6/1962, 6/3779, 6/5185, 6/7815, 6/9365, 6/11721, 6/12244 und 6/16190 des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE. Frage 3: ln welcher Höhe erhielten die Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen? Seite 5 von 34 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 4: ln welcher Höhe erhielt die Katholische Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen? Zusammenfassende Beantwortung der Fragen 11.3 und 11.4: Hinsichtlich der Höhe der finanziellen Leistungen an die Evangelischen Kirchen sowie die Katholische Kirche für die Erteilung von Religionsunterricht in den Haushaltsjahren 1993 bis 2018 wird auf die beigefügte Anlage 11.3 verwiesen . Für die Jahre 2008 bis 2018 wird auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die folgenden Kleinen Anfragen verwiesen : Drs. 6/328, 6/331, 6/638, 6/639, 6/1962, 6/3779, 6/3780, 6/5185, 6/5186, 6/7815, 6/7816, 6/9365, 6/9366, 6/11720, 6/11721, 6/12243, 6/12244, 6/16189, 6/16190 des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE. Aussagen über vorhergehende Zeiträume (1991 bis 2007) können nicht getroffen werden . Nach den Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen für das Haushalts -, Kassen- und Rechnungswesen, Anlage zur VwV zu§ 71 SäHO werden Belege nur sechs Jahre lang aufbewahrt. Gleiches gilt für die Haushaltsüberwachungslisten (VwV zu§ 34 SäHO) . Im Hinblick auf die Angaben über die finanziellen Leistungen an die Evangelischen Kirchen sowie die Katholische Kirche in den Jahren 1993 bis 2007 wird auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die folgenden Kleinen Anfragen verwiesen: Drs. 1/4100 und 5/4140 der Abgeordneten Dietmar Franke der CDU-Fraktion und Falk Neubert der Fraktion DIE LINKE. Frage 5: ln welcher Höhe erhielten die Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für kirchliche Kulturdenkmale ? Die Angaben für den Bereich Denkmalpflege im Zeitraum von 1991 bis 2018 sind der Anlage 11.5 zu entnehmen. Auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen in den Drs. 6/1375, 6/3978, 6/7917, 6/11753 und 6/16296 wird verwiesen . Eine Datenvollständigkeit in FÖMISAX ist ab dem Jahr 2002 gewährleistet. Im Rahmen der Beseitigung von städtebaulichen Missständen bzw. Funktionsverlusten ist die Sanierung von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen förderfähig . Die in den Gesamtmaßnahmen durchgeführten Einzelmaßnahmen werden in den Programmen der Städtebauförderung nicht erfasst. Frage 6: ln welcher Höhe erhielt die Katholische Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für kirchliche Kulturdenkmale ? Seite 6 von 34 STAATSMINISTERIUM FÜR KUlTUS S SACHsEN Die Angaben für den Bereich Denkmalpflege im Zeitraum von 1991 bis 2018 sind der Anlage 11.6 zu entnehmen. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen in den Drs. 6/1376, 6/3977, 6/7916, 6/11754 und 6/16297 verwiesen . Eine Datenvollständigkeit in FÖMISAX ist ab dem Jahr 2002 gewährleistet. Im Rahmen der Beseitigung von städtebaulichen Missständen bzw. Funktionsverlusten ist die Sanierung von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen förderfähig . Die in den Gesamtmaßnahmen durchgeführten Einzelmaßnahmen werden in den Programmen der Städtebauförderung nicht erfasst. Frage 7: ln welcher Höhe erhielten die Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die kirchliche Jugendarbeit? Die Zahlungen an die Evangelischen Landeskirchen für die kirchliche Jugendarbeit von 1995 bis 2018 sind der Anlage 11.7 zu entnehmen. Angaben zu Förderungen vor dem Jahr 1995 konnten von der Bewilligungsbehörde nicht gemacht werden. Die relevanten Akten und Vorgänge sind nicht mehr vollständig vorhanden, da sie nach der VwV Aktenführung vom 31.05.2013 nur für zehn Jahre aufzubewahren sind . Damit wäre das Ergebnis einer Recherche im noch vorhandenen Bestand ohne Aussagekraft Angesichts dieser Tatsache bedeutete es einen unverhältnismäßigen Aufwand, die relevanten noch vorhandenen Akten aus dem Bestand herauszufiltern. Auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE in den Drs. 6/1578, 6/3970, 6/7909, 6/11749 und 6/16292 wird verwiesen . Frage 8: ln welcher Höhe erhielt die Katholische Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die kirchliche Jugendarbeit ? Die Zahlungen an die Katholische Kirche für die kirchliche Jugendarbeit von 1995 bis 2018 sind der Anlage 11.8 zu entnehmen. Angaben zu Förderungen vor dem Jahr 1995 konnten von der Bewilligungsbehörde nicht gemacht werden . Die relevanten Akten und Vorgänge sind nicht mehr vollständig vorhanden, da sie nach der VwV Aktenführung vom 31 .05.2013 nur für zehn Jahre aufzubewahren sind . Damit wäre das Ergebnis einer Recherche im noch vorhandenen Bestand ohne Aussagekraft Angesichts dieser Tatsache bedeutete es einen unverhältnismäßigen Aufwand, die relevanten noch vorhandenen Akten aus dem Bestand herauszufiltern. Auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE in den Drs. 6/1577, 6/3969, 6/7908, 6/11750 und 6/16293 wird verwiesen. Seite 7 von 34 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 9: ln welcher Höhe erhielten die Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die Seelsorge in den J ustizvollzugsanstalten? Die Angaben der von 1991 bis 2018 an die Evangelischen Landeskirchen gezahlten Finanzmittel für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten sind in Anlage 11.9 enthalten. Auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 6/907 des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE wird verwiesen . Frage 10: ln welcher Höhe erhielt die Katholische Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten? Die Angaben der von 1991 bis 2018 an die Katholische Kirche gezahlten Finanzmittel für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten sind in Anlage 11.10 enthalten. Auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 6/908 des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE wird verwiesen . Frage 11: ln welcher Höhe erhielten die Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die Polizeiseelsorge ? An die Evangelischen Landeskirchen wurden jährlich folgende Beträge für die Polizeiseelsorge ausgezahlt: 2013: 89.476,08 Euro 2014: 89.476,08 Euro 2015: 89.476,08 Euro 2016: 132.492,87 Euro 2017: 135.512,52 Euro 2018: 138.697,06 Euro Aussagen über vorhergehende Zeiträume (1991 bis 2007) können nicht getroffen werden . Nach den Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen für das Haushalts -, Kassen- und Rechnungswesen, Anlage zur VwV zu § 71 SäHO werden Belege nur sechs Jahre lang aufbewahrt. Gleiches gilt für die Haushaltsüberwachungslisten (VwV zu § 34 SäHO). Auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 6/909 des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE wird verwiesen . Frage 12: ln welcher Höhe erhielt die Katholische Kirche jeweils jährlich von 1991 bis 2018 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die Polizeiseelsorge? An die Katholische Kirche wurden jährlich folgende Beträge für die Polizeiseelsorge ausgezahlt: Seite 8 von 34 2013: 17.895,20 Euro 2014: 17.895,20 Euro 2015: 17.895,20 Euro 2016: 26.498,58 Euro 2017: 27.102,51 Euro 2018: 27.739,42 Euro STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SAC"HsEN Aussagen über vorhergehende Zeiträume (1991 bis 2007) können nicht getroffen werden . Nach den Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen für das Haushalts -, Kassen- und Rechnungswesen, Anlage zur VwV zu § 71 SäHO werden Belege nur sechs Jahre lang aufbewahrt. Gleiches gilt für die Haushaltsüberwachungslisten (VwV zu § 34 SäHO). Auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 6/910 des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE wird verwiesen . Frage 13: ln welcher Höhe erhielten die Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die Seelsorge in Krankenhäusern? Die Krankenhäuser erhalten vom Freistaat Sachsen Finanzmittel für Investitionen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und Finanzmittel gemäß dem Sächsischen Krankenhausgesetz (SächsKHG). Diese Mittel können unter anderem auch für die Krankenhausfunktionsstelle Seelsorge nach DIN 13080 bei Einzelfördervorhaben gemäß § 1 0 SächsKHG und für die Pauschalförderung gemäß § 11 SächsKHG verwendet werden . Im Rahmen von Einzelfördervorhaben kam es im abgefragten Zeitraum zur Förderung der Funktionsstelle Seelsorge. Da aber bei Einzelfördervorhaben die Baumittel nicht funktionsstellenbezogen ausgewiesen werden und bei der Pauschalförderung die Krankenhäuser im Rahmen der gesetzlichen Zweckbindung der Fördermittel frei wirtschaften können , ist keine Aussage über die Höhe der für die Seelsorge verwendeten Investitionsmittel möglich. Auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 6/1197 des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE wird verwiesen . Frage 14: ln welcher Höhe erhielt die Katholische Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für die Seelsorge in Krankenhäusern? Die Krankenhäuser erhalten vom Freistaat Sachsen Finanzmittel für Investitionen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und Finanzmittel gemäß dem SächsKHG. Diese Mittel können unter anderem auch für die Krankenhausfunktionsstelle Seelsorge nach DIN 13080 bei Einzelfördervorhaben gemäߧ 10 SächsKHG und für die Pauschalförderung gemäß § 11 SächsKHG verwendet werden. Im Rahmen von Einzelfördervorhaben kam es im abgefragten Zeitraum zur Förderung der Funktionsstelle Seelsorge. Da aber bei Einzelfördervorhaben die Baumittel nicht funktionsstellenbezogen ausgewiesen werden und bei der Pauschalförderung die Krankenhäuser im Rahmen der gesetzlichen Zweckbindung der Fördermittel frei wirtschaften können, ist keine Aussage über die Höhe der für die Seelsorge verwendeten Investitionsmittel möglich. Seite 9 von 34 STAATSMlNlSTERIUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 6/1198 des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE wird verwiesen. Frage 15: Von welchen Gebühren sind die Evangelischen Kirchen und deren Gliederungen sowie deren öffentlich-rechtliche Anstalten, Stiftungen und Verbände im Freistaat Sachsen befreit? Frage 16: Von welchen Gebühren sind die Katholische Kirche und deren Gliederungen sowie deren öffentlich-rechtliche Anstalten, Stiftungen und Verbände im Freistaat Sachsen befreit? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 11 .15 und 11 .16: Die Evangelischen Landeskirchen und die Katholische Kirche sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes (SächsVwKG) von allen Gebühren befreit, auf die dieses Gesetz Anwendung findet. Die Befreiung gilt für alle Gebühren für Amtshandlungen (Tätigkeiten in Ausübung hoheitlicher Gewalt), die Behörden des Freistaates Sachsen oder andere Behörden in Wahrnehmung staatlicher Aufgaben erheben . Ferner gilt die Gebührenbefreiung entsprechend für die Erhebung von Gebühren nach anderen Rechtsvorschriften , sofern diese keine spezielleren Regelungen enthalten (§ 24 SächsVwKG). Die Befreiung gilt nur für die Evangelischen Kirchen und die Katholische Kirche, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben, ihre jeweiligen Gliederungen und ihre selbständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, zum Beispiel Verbände. Sie gilt nicht für zu diesen Kirchen gehörende öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen. Weder das Bundesrecht noch das sächsische Landesrecht sehen eine Gerichts- und Justizverwaltungsgebührenbefreiung für die Evangelischen Landeskirchen und die Katholische Kirche und deren Gliederungen sowie deren öffentlichrechtliche Anstalten, Stiftungen und Verbände vor. Frage 17: ln welcher Höhe entgingen dem Freistaat Sachsen bei der Erhebung der Einkommensteuer jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Einnahmen durch die Absetzung der an die Evangelischen Kirchen gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgabe? Die Höhe der tatsächlichen Aufkommensminderung durch Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe ist maschinell nicht auswertbar, da entsprechende Festsetzungsdaten nicht vorgehalten werden. Zur Beantwortung dieser Frage wäre eine personelle Auswertung jedes einzelnen Steuerfalls anhand des jeweiligen individuellen Steuersatzes erforderlich. Dies ist aber mit vertretbarem Aufwand nicht zu leisten. Im Freistaat Sachsen wurden zum Rechentermin 11. Dezember 2018 308.452 Mitglieder der Evangelischen Landeskirchen und 64.182 Mitglieder der Katholischen Kirche veranlagt. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeitsund Funktionsfähigkeit der Sächsischen Staatsregierung gefährdet, weil für mehr als 372.000 Veranlagungsfälle und für jeden einzelnen Veranlagungszeitraum Vergleichsberechnungen zur Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer ohne Berücksichtigung gezahlter Kirchensteuer als Sonderausgabe vorgenommen werden müssten. Bei einem niedrig geschätzten Arbeitsaufwand von nur 5 Minuten pro Veranlagungsfall Ue nach Verfügbarkeit elektronischer Daten) und unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Seite 1 0 von 34 STAATSMINISTERIUM FÜR KUlTUS ~SACHsEN Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden eines vollbeschäftigten Beamten gemäß der Tz. 7 der Anlage 2c der VwV Kostenfestlegung 2013 (1 .632 Arbeitsstunden pro Jahr) wäre eine Vollzeitkraft ca. 19 Jahre allein mit Vergleichsberechnungen für einen Veranlagungszeitraum (z. B. für das Kalenderjahr 2017) beschäftigt. Auch in Anbetracht seines hohen Ranges muss das Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen hier ausnahmsweise zurückstehen . Hilfsweise wurde daher zur Schätzung der Aufkommenswirkung vom Gesamtbetrag der Einkünfte und von der festgesetzten Einkommensteuer für alle Steuerpflichtigen im Freistaat Sachsen nach den Lohn- und Einkommensteuerstatistiken des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen ausgegangen. 1 Für das Jahr 1991 wurden die Werte für 1992 und für die Jahre, für die keine Angaben des Statistischen Landesamtes vorliegen, die Werte des vorherigen statistischen Jahres angesetzt. Die Schätzung hat zwangsläufig eine Unschärfe der Ergebnisse zur Folge. Die Höhe der berücksichtigten Sonderausgaben ergibt sich aus der Differenz der gezahlten zur erstatteten Kirchensteuer. Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 ist der Datenbestand der Festsetzungsdaten vollständig . Für die älteren Veranlagungszeiträume sind die Festsetzungsdaten nicht mehr vollständig , weil nicht mehr benötigte Daten zu Einzelfällen - insbesondere aus den Arbeitnehmerstellen der Finanzämter - gemäß der "Arbeitsanleitung-Maschinelle Überwachung der Steuerfälle (AL-MÜSt)" regelmäßig zu löschen sind . Die Veranlagung 2017 ist noch nicht abgeschlossen; die Veranlagung 2018 hat noch nicht begonnen. ln der Anlage 11.17.1 sind die so ermittelten Daten zur Aufkommensminderung wegen des Abzugs der evangelischen Kirchensteuer für die Jahre 1991 bis 2017 (Stand: Rechentermin 9. Februar 2019) dargestellt. Die Anlage 11.17.2 enthält eine Übersicht zu Veranlagungsfällen, bei denen die Ehegatten/Lebenspartner unterschiedlichen Konfessionen angehören. Eine eindeutige Zuordnung des Kirchensteuerbetrages zu den Evangelischen Landeskirchen bzw. zur Katholischen Kirche ist insoweit nicht möglich. Die Beträge sind einheitlich in Euro angegeben. Frage 18: ln welcher Höhe entgingen dem Freistaat Sachsen bei der Erhebung der Einkommensteuer jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Einnahmen durch die Absetzung der an die Katholische Kirche gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgabe ? Die Anlage 11.18 enthält die Daten zur Aufkommensminderung wegen des Abzugs der katholischen Kirchensteuer für die Jahre 1991 bis 2017 (Stand: Rechentermin 9. Februar 2019). Die Ausführungen in der Antwort zu Frage 11.17 zur Datenermittlung gelten entsprechend. Frage 19: ln welcher Höhe erhielt das Diakonische Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens e.V. für seine Einrichtungen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Finanzmittel des Freistaates Sachsen? 1 Vgl. Eckwerte der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1992 bis 2014 unter https://www. statistik. sachsen. de/htm 1/4 79. htm#article8599, Berechnung: Einkommensteuer /Gesamtbetrag der Einkünfte (abgerufen am: 27.02.2019). Seite 11 von 34 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Das Diakonische Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens e. V. ist ein Dachverband, der 156 rechtlich selbstständige Träger umfasst. Diese Mitglieder leisten landesweit soziale Arbeit in unterschiedlichen Organisationsformen wie z. B. den Diakonischen Werken in den Kirchenbezirken und Stadtmissionen, den Regionalen Diakoniewerken, den Diakoniewerken der Freikirchen, Stiftungen, gemeinnützigen Gesellschaften etc. Die Angaben über Zahlungen an diakonische Einrichtungen werden nach Ressorts der Sächsischen Staatsregierung getrennt dargestellt. Aussagen über den vollständigen Zeitraum ab 1991 können nicht von allen Ressorts getroffen werden. Nach den Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, (Aufbewahrungsbestimmungen - AufbewBest -, Anlage zur VwV zu § 71 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) werden Belege nur sechs Jahre lang aufbewahrt . Gleiches gilt für die Haushaltsüberwachungslisten (VwV zu § 34 SäHO). Sächsische Staatskanzlei Die Angaben sind der Anlage 11.19 SK zu entnehmen. Sächsisches Staatsministerium des lnnern Die Angaben sind der Anlage 11.19 SMI zu entnehmen. Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Zwischen einzelnen Einrichtungen des Diakonischen Werkes der Evangelisch- Lutherischen Landeskirche Sachsens e. V. und dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien - und Baumanagement (SIB) bestanden Dienstleistungsverträge zur Pflege von Grünflächen und Pflanzanlagen, zu kurzzeitigen Anmietungen sowie zu Kleinstaufträgen . Die Zahlungen des SIB von 2008 bis 2018 aus diesen Dienstleistungsverträgen an die einzelnen Einrichtungen der Diakonie betrugen insgesamt 139.980,22 Euro und sind der Anlage 11.19 SMF zu entnehmen. Für weiter zurückliegende Jahre können aufgrund der mittlerweile gemäß nach VwV Nummer 10 zu § 34, VwV Nummer 1 0.3. zu § 70 i. V. m. Nummer. 2 Anlage zu§ 71 SäHO bzw. K 10 RLBau Sachsen, Ausgabe 2003, ordnungsgemäß vernichteten Unterlagen keine Aussagen getroffen werden . Sächsisches Staatsministerium der Justiz Die Angaben sind der Anlage 11.19 SMJus zu entnehmen. Sächsisches Staatsministerium für Kultus Die Angaben sind der Anlage 11.19 SMK zu entnehmen. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Die Angaben sind er Anlage 11.19 SMS zu entnehmen. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Die Angaben sind der Anlage 11.20 SMUL zu entnehmen. Geschäftsbereich für Gleichstellung und Integration im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Die Angaben sind der Anlage 11.19 SMGI zu entnehmen. Seite 12 von 34 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS 5i SACHsEN Frage 20: ln welcher Höhe erhielten die Caritasverbände in Sachsen für ihre Einrichtungen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Finanzmittel des Freistaates Sachsen? Die in den einzelnen Bistümern tätigen Caritasverbände sind rechtlich selbstständige Träger der sozialen Arbeit und entweder lokal oder überregional organisiert. Die Angaben über Leistungen an die Caritasverbände in Sachsen werden nach Ressorts der Sächsischen Staatsregierung getrennt dargestellt. Aussagen über den vollständigen Zeitraum ab 1991 können nicht von allen Ressorts getroffen werden. Nach den Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen für das Haushalts-, Kassen - und Rechnungswesen, (Aufbewahrungsbestimmungen - AufbewBest - , Anlage zur VwV zu § 71 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) werden Belege nur sechs Jahre lang aufbewahrt. Gleiches gilt für die Haushaltsüberwachungslisten (VwV zu § 34 Sä HO). Sächsische Staatskanzlei Aus dem Geschäftsbereich der Sächsischen Staatskanzlei wurde dem Caritasverband Vogtland e. V. im Jahr 2009 der Betrag von 580,00 Euro für ein Chortreffen ausgezahlt. Sächsisches Staatsministerium des lnnern Die Angaben sind der Anlage 11 .20 SMI zu entnehmen. Sächsisches Staatsministerium der Justiz Die Angaben sind der Anlage 11 .20 SMJus zu entnehmen. Sächsisches Staatsministerium für Kultus Die Angaben sind der Anlage 11 .20 SMK zu entnehmen. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Die Angaben sind der Anlage 11.20 SMS zu entnehmen. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Die Angaben sind der Anlage 11.20 SMUL zu entnehmen. Geschäftsbereich für Gleichstellung und Integration im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Die Angaben sind der Anlage 11.20 SMGI zu entnehmen. Frage 21: ln welcher Höhe wandte der Freistaat Sachsen für welche kirchlichen Großveranstaltungen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Finanzmittel auf? Als kirchliche Großveranstaltungen werden aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung Veranstaltungen des Deutschen Evangelischen Kirchentages und des Deutschen Katholikentages verstanden . Der Freistaat Sachsen bezuschusste im Zeitraum von 1991 bis 2018 die Vorbereitung und Durchführung folgender kirchlichen Großveranstaltungen: Seite 13 von 34 Veranstaltung Jahr 92 . Deutscher 1994 Katholikentag 27. Deutscher Evangeli- 1997 scher Kirchentag 33. Deutscher Evangeli- 2011 scher Kirchentag 100. Deutscher 2016 Katholikentag Ort Dresden Leipzig Dresden Leipzig STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Zuschuss des FS Sachsen 500.000,- DM 3.000.000,- DM 5.500.000,- Euro 3.000.000,- Euro Kirchentag auf dem Weg 2017 Leipzig und Torgau 2.250.000,- Euro Zum Katholikentag 2016 wird auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung zu den Kleinen Anfragen in den Drs. 5/14828 des Abgeordneten Dr. Dietmar Pellmann sowie Drs. 6/327, 6/4558, 6/5251 des Abgeordneten Andre Schollbach und Drs. 6/1332 der Abgeordneten Annekatrin Klepsch der Fraktion DIE LINKE verwiesen. Zum 33. Deutschen Evangelischen Kirchentag 2011 wird auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung zu den Kleinen Anfragen in den Drs. 5/3373, 5/3578, 5/3924, 5/7048, 5/9626 und 6/10055 des Abgeordneten Dr. Dietmar Pellmann und Drs. 5/1058, 5/1735, 5/5358, 5/5359/, 5/5438, 5/5642 und 6/1333 der Abgeordneten Annekatrin Klepsch der Fraktion DIE LINKE verwiesen . Zum Kirchentag auf dem Weg 2017 wird auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung zu den Kleinen Anfragen Drs. 6/9846 und 6/990 des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE verwiesen. Aus anderen Ressorts der Sächsischen Staatsregierung wurden folgende Angaben zu weiteren Ausgaben bei kirchlichen Großveranstaltungen ergänzt: Sächsische Staatskanzlei 2011 Öffentlichkeitsarbeit 33. DEKT 2011 Empfang des MP anlässlich 33. DEKT 2014 Empfang mit Evangelischer Landeskirche Sächsisches Staatsministerium der Justiz 1.062,65 Euro 24.963,87 Euro 10.000,00 Euro Im Rahmen des 33. Deutschen Evangelischen Kirchentages in Dresden 2011 wurde in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden eine Fotoausstellung aus Heidelberg mit dem Titel "Gott im Gefängnis" durchgeführt. Die zur Verfügung stehenden Ausgabemittel in Höhe von 400,00 Euro wurden genutzt, um einen Teil der Druckkosten der Zeitung, in der alle Fotos und die Texte der Gefangenen zu der Ausstellung nachzulesen waren , für die Verteilung auf dem "Markt der Möglichkeiten" außerhalb der JVA und die Beköstigung während der Vernissage zu finanzieren. Seite 14 von 34 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Im Zusammenhang mit dem 33. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dresden 2011 entstanden dem SIB Kosten für zwei Anmietungen für Stellplätze im Dresdner Hafengelände in Höhe von insgesamt 474,00 Euro. Im Zusammenhang mit dem 100. Deutschen Katholikentag in Leipzig erfolgte am 27. Mai 2016 die Öffnung des Paulinum, dem Aula-/Kirchenraum der Universität Leipzig am Augustusplatz für Besucher und die Durchführung eines Pressetermins. Die Veranstaltungen wurden vom SMF und SIB in Form von Führungen und bei der Betreuung der Besucher und der Medienvertreter unterstützt. Im Zuge der polizeilichen Begleitung des Katholikentages fielen für die Unterstützung der Einsatzkräfte Kosten in Höhe von 31.924,49 Euro an, die sich wie folgt aufgliedern: Hotelunterbringung für Einsatzkräfte 26.769,40 Euro Stellplatzanmietung für Polizeitechnik 3.474,80 Euro Bewachung 377,23 Euro Reinigung 209,06 Euro Kamerastandorte 119,00 Euro WC-Standorte/Aufenthalt 975,00 Euro Aussagen über vorhergehende Zeiträume (1991 bis 2007) können nicht getroffen werden . Nach den Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen für das Haushalts -, Kassen- und Rechnungswesen, Anlage zur VwV zu§ 71 SäHO werden Belege nur sechs Jahre lang aufbewahrt. Gleiches gilt für die Haushaltsüberwachungslisten (VwV zu § 34 SäHO). Sächsisches Staatsministerium des lnnern Für den Bereich der Polizei konnte eine Auflistung möglicher einsatzbedingter Kosten für kirchliche Großveranstaltungen nicht erfolgen, da betreffende Einsatzkosten nicht gesondert erfasst bzw. abgegrenzt wurden . Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Im Jahr 2011 wurde der 33. Deutsche Evangelische Kirchentag Dresden 2011 e. V. mit Mitteln in Höhe von 80.290,00 Euro durch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen unterstützt. Abgeleitet von der überregionalen Bedeutung eines Kirchentages wurden außerdem folgende Veranstaltungen gefördert: Jahr Veranstaltung Mittelempfänger Förderhöhe Chemnitzer Evangelisch-Lutherische 2000 Internationale Orgeltage Kirchgemeinde Annaberg - 2.556,46 Euro Buchholz 2008 Deutscher Evangelischer Sächsische Posaunen- 30.000,00 Euro Posaunentag Leipzig 2008 mission e. V. 2. Deutscher Evangeli- Sächsische Posaunen-2016 scher Posaunentag in mission e. V . 20.000,00 Euro Dresden 2016 Seite 15 von 34 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Aussagen über vorhergehende Zeiträume (1991 bis 2007) können nicht getroffen werden . Nach den Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen für das Haushalts -, Kassen- und Rechnungswesen, Anlage zur VwV zu § 71 SäHO werden Belege nur sechs Jahre lang aufbewahrt . Gleiches gilt für die Haushaltsüberwachungslisten (VwV zu § 34 SäHO). Darüber hinaus haben mehrere Ressorts der Sächsischen Staatsregierung aus Anlass des 500. Reformationsjubiläums im Jahr 2017 und der vorbereitenden Luther- bzw. Reformationsdekade Ausgaben getätigt, die jedoch überwiegend nicht an die Kirchen als Zuwendungsempfänger ausgezahlt wurden. Hierzu gehörten z. B. Investitionen für Museen, die Durchführung von Ausstellungen und kulturellen Veranstaltungen unterschiedlicher Sparten, für Projekte im Bereich Schule und Bildung, lnfrastrukturverbesserungen , Tourismusförderung wie z. B. der Lutherweg Sachsen u. v. m. Das in vielen Bereichen gemeinsam von staatlichen und kirchlichen Stellen gemeinsam gestaltete Gedenken an den Ursprung und die Wirkungsgeschichte der Reformation brachte für Sachsen als dem Mutterland der Reformation zahlreiche kulturgeschichtliche und identitätsstiftende Höhepunkte. Ausgaben der beteiligten Ressorts im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum 2017 in Euro (kaufmännisch gerundet) Ressort SK SMWA SMF SMK SMUL SMWK 2010 10.400 5.000 2011 17.300 7.200 60.000 2012 33.300 44.100 219.300 2013 19.100 2.000 7.600 *850.1 00 815.700 2014 32.000 3.000 1.050.000 26.400 847.600 2015 36.800 253.500 1.900 1.089.000 2016 31 .200 328.700 544.700 2017 23.400 346.700 2.250.000 168.000 1.094.400 Summe: 203.500 933.900 1.050.000 2.337.200 1.018.100 4.675.700 Gesamt: 10.218.500 .. *Die Gesamtausgaben fur das Projekt erstreckten s1ch auf d1e Jahre 2011 b1s 2015 Anmerkung: in dieser Übersicht ist der bereits in der ersten Tabelle zu dieser Frage aufgeführte Zuschuss der Sächsischen Staatsregierung für den Kirchentag auf dem Weg im Jahr 2017, der vom SMK ausgezahlt wurde, ebenfalls enthalten. 111. Einsatz der Staatsverwaltung des Freistaates Sachsen für die Zwecke der Evangelischen Kirchen und der Katholische Kirche: Frage 1: ln welcher Höhe wurde die Kirchensteuer für die Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 durch die Finanzämter des Freistaates Sachsen eingezogen? ln der Anlage 111.1 ist dargestellt, in welcher Höhe die sächsischen Finanzämter in den Jahren 1991 bis 2018 Kirchensteuer für die Evangelischen Landeskirchen eingezogen haben. Die Daten zu den Kalenderjahren 1993 bis 2015 hat die Sächsische Staats- Seite 16 von 34 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN regierung dem Sächsischen Landtag bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 6/5227 des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE mitgeteilt . Frage 2: ln welcher Höhe wurde die Kirchensteuer für die Katholische Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 durch die Finanzämter des Freistaates Sachsen eingezogen? ln der Anlage 111.2 ist dargestellt, in welcher Höhe die sächsischen Finanzämter in den Jahren 1991 bis 2018 Kirchensteuer für die Katholische Kirche eingezogen haben. Die Daten zu den Kalenderjahren 1993 bis 2015 hat die Sächsische Staatsregierung dem Sächsischen Landtag bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 6/5228 des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE mitgeteilt. Frage 3: ln welcher Höhe wurde das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe für die Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 durch die Finanzämter des Freistaates Sachsen eingezogen? Die Anlage 111.3 enthält eine Übersicht zur Höhe des festgesetzten besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe für die Jahre 1991 bis 2017. Die Beträge beziehen sich auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum, nicht auf den Zeitpunkt der Festsetzung oder Zahlung . Für den Veranlagungszeitraum 2018 liegen noch keine Angaben vor. Die Festsetzungsdaten sind einheitlich in Euro angegeben. Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 ist der Datenbestand vollständig . Für die Veranlagungszeiträume vor 2010 gilt dies nicht. Für die älteren Veranlagungszeiträume sind die Festsetzungsdaten nicht mehr vollständig, weil nicht mehr benötigte Daten zu Einzelfällen - insbesondere aus den Arbeitnehmerstellen der Finanzämter - gemäß der "Arbeitsanleitung-Maschinelle Überwachung der Steuerfälle (AL-MÜSt)" regelmäßig zu löschen sind . Für die Veranlagungszeiträume 1991 bis 1993 stehen die Daten zum besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe aus diesem Grund insgesamt nicht mehr zur Verfügung. Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe ist eine besondere Art der Kirchensteuer(§ 4 Absatz 1 Nummer 5 SächsKiStG), die in bestimmten Fällen anstelle der Kirchensteuer vom Einkommen (§ 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a SächsKiStG) erhoben wird. ln der Statistik über das kalenderjährliche Kirchensteueraufkommen (Zahlungen im jeweiligen Kalenderjahr) werden diese beiden Kirchensteuerarten nicht getrennt, sondern nur in der Summe erfasst (s. a. Antwort zu Frage 111.1) . Die in den dort genannten Beträgen enthaltenen Anteile des besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe für die Evangelischen Kirchen können nicht beziffert werden . Die Angaben zu den Kalenderjahren 1993 bis 2015 hat die Sächsische Staatsregierung dem Sächsischen Landtag bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 6/5962 des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE mitgeteilt. Für die Kalenderjahre 1993 bis 2013 entsprechen die Angaben in der Anlage 111.3 den in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung aufgeführten Daten. Die Zahlen für die Jahre 2014 und 2015 wurden aktualisiert (Stand: Rechentermin 9. Februar 2019). Seite 17 von 34 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 4: ln welcher Höhe wurde das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe für die Katholische Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 durch die Finanzämter des Freistaates Sachsen eingezogen? Die Anlage 111.4 enthält eine Übersicht zur Höhe des festgesetzten besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe für die Jahre 1991 bis 2017. Die Ausführungen in der Antwort zu Frage 111.3 in Bezug auf die Datenerhebung gelten entsprechend. Die Angaben zu den Kalenderjahren 1993 bis 2015 hat die Sächsische Staatsregierung dem Sächsischen Landtag bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 6/5963 des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE mitgeteilt. Für die Kalenderjahre 1993 bis 2013 entsprechen die Angaben in der Anlage 111.4 den in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung aufgeführten Daten. Die Zahlen für die Jahre 2014 und 2015 wurden aktualisiert (Stand: Rechentermin 9. Februar 2019) . Frage 5: Welchen personellen Aufwand hatten die Finanzämter des Freistaates Sachsen für den Einzug der Kirchensteuer der Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Frage 6: Welchen personellen Aufwand hatten die Finanzämter des Freistaates Sachsen für den Einzug der Kirchensteuer der Katholischen Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Frage 7: Welchen personellen Aufwand hatten die Finanzämter des Freistaates Sachsen für den Einzug des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe für die Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Frage 8: Welchen personellen Aufwand hatten die Finanzämter des Freistaates Sachsen für den Einzug des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe für die Katholische Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Frage 9: Welche Kosten (bitte nach Personal- und Sachkosten aufgliedern) entstanden dem Freistaat Sachsen durch den Einzug der Kirchensteuer für die Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Frage 10: Welche Kosten (bitte nach Personal- und Sachkosten aufgliedern) entstanden dem Freistaat Sachsen durch den Einzug der Kirchensteuer für die Katholische Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Frage 11: Welche Kosten (bitte nach Personal- und Sachkosten aufgliedern) entstanden dem Freistaat Sachsen durch den Einzug des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe für die Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Frage 12: Welche Kosten (bitte nach Personal- und Sachkosten aufgliedern) entstanden dem Freistaat Sachsen durch den Einzug des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe für die Katholische Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018? Seite 18 von 34 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 111.5 bis 111.12: STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die Festsetzung und Erhebung der Kirchensteuer ist Bestandteil des automatisierten (Einkommensteuer-)Veranlagungsverfahrens bzw. des Lohnsteuer-Anmeldungsverfahrens . Die Finanzämter führen keine (statistischen) Aufzeichnungen über den personellen Aufwand und die Personal- und Sachkosten, die durch den Einzug der Kirchensteuer und durch das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe entstehen . Der Aufwand und die Kosten können daher nicht beziffert werden. Im Übrigen ist insoweit festzustellen, dass die Kirchensteuer - auch das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe - eine Annexsteuer zur Einkommensteuer ist. Das heißt, das Finanzamt ermittelt die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer nicht gesondert, sondern Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Einkommensteuer (§ 51 a Einkommensteuergesetz ). Für den Einzug der Kirchensteuer entsteht somit im Regelfall kein messbarer Sonderaufwand, wenn die Kirchensteuer im Veranlagungsverfahren erklärungsgemäß, unstrittig festgesetzt und entrichtet wird. Die Sächsische Staatsregierung geht davon aus, dass die von den Kirchen für die Verwaltung der Kirchensteuer geleisteten Verwaltungsgebühren den in der Finanzverwaltung entstehenden Aufwand vollständig abdecken . Im Freistaat Sachsen wurden zum Rechentermin 11 . Dezember 2018 308.452 Mitglieder der Evangelischen Landeskirchen und 64.182 Mitglieder der Katholischen Kirche veranlagt. Von der personellen Auswertung der Akten zur Schätzung des (Mehr-)Aufwands und der (Mehr-)Kosten in den Jahren seit 1991 wurde Abstand genommen, da dies die Arbeitsfähigkeit der Finanzämter beeinträchtigt hätte. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 SächsVerf ist die Sächsische Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten . Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, sodass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Sächsischen Staatsregierung gefährdet, weil die Akten von mehr als 372.000 Veranlagungsfällen sowie sämtliche (Kirchen-)Lohnsteuer-Anmeldevorgänge sowie die Akten zu Rechtsbehelfs- und den Erhebungsverfahren zur Schätzung des Mehraufwands und der Mehrkosten durchgesehen werden müssten. Bei einem geschätzten Arbeitsaufwand von ca. 15 Minuten pro Akte Ue nach Verfügbarkeit elektronischer Daten) und unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden eines vollbeschäftigten Beamten gemäß der Tz. 7 der Anlage 2c der VwV Kostenfestlegung 2013 (1 .632 Arbeitsstunden pro Jahr) wäre eine Vollzeitkraft ca. 57 Jahre nur mit der Durchsicht der Veranlagungsakten beschäftigt. Auch in Anbetracht seines hohen Ranges muss das Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf hier ausnahmsweise zurückstehen . Seite 19 von 34 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 13: ln welcher Höhe behielt der Freistaat Sachsen für die Verwaltung der Kirchensteuer der Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Verwaltungsgebühren ein? Die Anlage 111.13 enthält eine Übersicht über die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages für die Verwaltung der Kirchensteuer der Evangelischen Landeskirchen in den Jahren 1991 bis 2018. Der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 3 Prozent (in den Jahren 1991 und 1992 betrug der Verwaltungskostenbeitrag nur 2 Prozent) wird vom Kirchensteueraufkommen (Kircheneinkommensteuer, Kirchenlohnsteuer und besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe) und seit dem Kalenderjahr 2009 auch vom Aufkommen aus der veranlagten Kirchenkapitalertragsteuer sowie der im Steuerabzugsverfahren erhobenen Kirchenkapitalertragsteuer bei Überweisung an die Kirche einbehalten. Frage 14: ln welcher Höhe behielt der Freistaat Sachsen für die Verwaltung der Kirchensteuer der Katholischen Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Verwaltungsgebühren ein? Die Anlage 111.14 enthält eine Übersicht über die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages für die Verwaltung der Kirchensteuer der Katholischen Kirche in den Jahren 1991 bis 2018. Der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 3 Prozent (in den Jahren 1991 und 1992 betrug der Verwaltungskostenbeitrag nur 2 Prozent) wird vom Kirchensteueraufkommen (Kircheneinkommensteuer, Kirchenlohnsteuer und besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe) und seit dem Kalenderjahr 2009 auch vom Aufkommen aus der veranlagten Kirchenkapitalertragsteuer sowie der im Steuerabzugsverfahren erhobenen Kirchenkapitalertragsteuer bei Überweisung an die Kirche einbehalten. Frage 15: ln welcher Höhe behielt der Freistaat Sachsen für die Verwaltung des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe für die Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Verwaltungsgebühren ein? Frage 16: ln welcher Höhe behielt der Freistaat Sachsen für die Verwaltung des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe für die Katholische Kirche jeweils in den Jahren von 1991 bis 2018 Verwaltungsgebühren ein? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 111.15 und 111.16: ln der Statistik über das kalenderjährliche Kirchensteueraufkommen (Zahlungen im jeweiligen Kalenderjahr) werden das besondere Kirchgeld und die Kirchensteuer vom Einkommen nicht getrennt erfasst. Es ist deshalb nicht möglich, den Überweisungsbetrag und die davon einbehaltenen Verwaltungsgebühren betragsmäßig der Kirchensteuer vom Einkommen sowie der Kirchenlohnsteuer einerseits und dem besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe andererseits zuzuordnen. Auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 111.3, 111.13 und 14 wird insoweit Bezug genommen. Seite 20 von 34 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die Teilbeträge des Verwaltungskostenbeitrages, welche für die Verwaltung des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe einbehalten wurden, sind in den Beträgen der Aufstellungen in den Anlagen 111.13 und 111.14 enthalten. IV. Einsatz der Ressourcen öffentlich-rechtlicher Medien für die Zwecke der Evangelischen Kirchen und der Katholischen Kirche: Vorbemerkung zur Beantwortung der Fragen IV. 1 bis 8: Die Sendeanstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) stellt gem. § 14 Abs. 3 des Staatsvertrags über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR-StV) den evangelischen Kirchen sowie der Katholischen Kirche Drittsendezeiten zur Verfügung . Bei den evangelischen Kirchen stehen sowohl den Evangelischen Landeskirchen als auch den Evangelischen Freikirchen Drittsendezeiten zu. Allerdings können gem. § 17 Abs. 2 MDR-StV die Aufzeichnungen von Sendungen nach Ablauf von zwei Monaten seit dem Tag der letzten Verbreitung gelöscht werden, wenn gegen den Beitrag keine Beanstandung vorliegt. Daraus folgt, dass der MDR nicht verpflichtet ist, seine Sendepläne, aus denen sich Titel, Dauer, Inhalt und gegebenenfalls der Ort der Sendungen ergeben, für unbestimmte Zeit zu archivieren, sondern diese nach Ablauf einer gewissen Zeit löschen kann. Im Hörfunk sind die Aufbewahrungsfristen deutlich kürzer als im Fernsehen. Demzufolge konnte der MDR die Drittsendezeiten der Kirchen in den für Sachsen veranstalteten Hörfunkprogrammen des MDR erst ab dem Jahr 2015 mitteilen. Das MDR Fernsehen archiviert seine Sendepläne über einen längeren Zeitraum als der Hörfunk. Hier konnten die Drittsendezeiten der Kirchen beginnend ab dem Jahr 2000 mitgeteilt werden . Bezüglich der ebenfalls auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen empfangbaren öffentlich -rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandfunk liegen der Staatsregierung keine Angaben im Sinne der Fragestellungen vor. Gleichwohl werden auch von diesen Sendeanstalten einzelne Fernseh- und Hörfunkübertragungen aus Kirchen in Sachsen ausgestrahlt. Daher beziehen sich die nachfolgenden Antworten auf die Einzelfragen ausschließlich auf Mitteilungen des MDR. Entsprechend der früheren Beantwortungspraxis der Sächsischen Staatsregierung gelten die Angaben für das MDR Fernsehen sowie bei MDR KULTUR für das gesamte Sendegebiet des MDR. Ergänzend kommen im Hörfunk für den Freistaat Sachsen die Angaben für das Landesprogramm MDR Sachsen - Das Sachsenradio hinzu. Die Angaben erfolgen unter Einbeziehung der evangelischen Freikirchen sowie von Ökumenischen Gottesdiensten. Frage 1: Wie viele Minuten Hörfunksendezeit erhielten die Evangelischen Kirchen in öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in Sachsen jeweils jährlich von 1991 bis 2018? Zu der den Evangelischen Kirchen in den Jahren 2000 bis 2014 auf der gesetzlichen Grundlage von § 14 Abs. 3 MDR-StV vom MDR jährlich eingeräumten Hörfunkzeit wurden seitens des MDR keine Angaben übermittelt. Seite 21 von 34 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die Angaben für den Zeitraum von 2015 bis 2018 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 2015 4.918 2016 4.961 2017 4.899 2018 4.722 Summe: 19.500 Auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE in den Drs. 6/1169, 6/7806 und 6/16186 wird verwiesen. Frage 2: Wie viele Minuten Hörfunksendezeit erhielt die Katholische Kirche in öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in Sachsen jeweils jährlich von 1991 bis 2018? Zu der der Katholischen Kirche in den Jahren 2000 bis 2014 auf der gesetzlichen Grundlage von § 14 Abs. 3 MDR-StV vom MDR jährlich eingeräumten Hörfunkzeit wurden seitens des MDR keine Angaben übermittelt. Die Angaben für den Zeitraum von 2015 bis 2018 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: 2015 3.624 2016 3.467 2017 3.362 2018 3.477 Summe: 13.930 Auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE in den Drs. 6/1171 und 6/7805 wird verwiesen . Frage 3: Wie viele Minuten Fernsehsendezeit erhielten die Evangelischen Kirchen in öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in Sachsen jeweils jährlich von 1991 bis 2018? Zu der den Evangelischen Kirchen in den Jahren 2000 bis 2014 auf der gesetzlichen Grundlage von § 14 Abs . 3 MDR-StV vom MDR jährlich eingeräumten Fernsehsendezeit wurden seitens des MDR keine Angaben übermittelt. Auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE in den Drs. 6/1170 (bis 2015), 6/3680, 6/11722, 6/16191 und 6/16572 wird verwiesen . Frage 4: Wie viele Minuten Fernsehsendezeit erhielt die Katholische Kirche in öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in Sachsen jeweils jährlich von 1991 bis 2018? Seite 22 von 34 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Zu der der Katholischen Kirche in den Jahren 2000 bis 2014 auf der gesetzlichen Grundlage von § 14 Abs. 3 MDR-StV vom MDR jährlich eingeräumten Fernsehsendezeit wurden seitens des MDR keine Angaben übermittelt. Auf die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen des Abgeordneten Andre Schollbach der Fraktion DIE LINKE in den Drs. 6/1172, 6/3697, 6/7813,6/11723 und 6/16192 wird verwiesen . Frage 5: Welche Sendungen wurden im Rahmen der den Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 2010 bis 2018 in öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in Sachsen eingeräumten Hörfunksendezeit ausgestrahlt (bitte jeweils Titel, Inhalt und Dauer der Sendung angeben)? Frage 6: Welche Sendungen wurden im Rahmen der der Katholischen Kirche jeweils in den Jahren von 2010 bis 2018 in öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in Sachsen eingeräumten Hörfunksendezeit ausgestrahlt (bitte jeweils Titel, Inhalt und Dauer der Sendung angeben)? Zusammenfassende Mitteilung des MDR auf die Fragen IV.5 und IV.6: Der MDR strahlt an jedem Sonntag auf MDR KULTUR um 10:00 Uhr sowie an kirchlichen Feiertagen für die Dauer von 60 Minuten einen Gottesdienst aus. Dabei wechseln sich evangelische und katholische Gottesdienste ab. Von Montag bis Samstag sendet MDR SACHSEN - Das Sachsenradio ein "Wort zum Tag", die Länge der Beiträge beträgt jeweils max. 2:30 Minuten. Montags bis freitags wird das "Wort zum Tag" gegen 5:45 Uhr und 8:50 Uhr ausgestrahlt, am Sonnabend gegen 8:50 Uhr. An Sonntagen strahlt MDR SACHSEN - Das Sachsenradio um 7:45 Uhr das "Wort zum Sonntag" in einer Länge von 15 Minuten aus. An Feiertagen wird das "Wort zum Feiertag" um 7:45 Uhr in einer Länge von 15 Minuten ausgestrahlt. Bei diesen Feiertagen handelt es sich um Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Himmelfahrtstag , Pfingstmontag , Reformationstag, Buß- und Bettag sowie den 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Weitere Sendungen in dieser Reihe werden zum Karfreitag von 14:00 bis 15:00 Uhr sowie zum Heiligen Abend von 17:00 bis 18:00 Uhr jeweils in einer Länge von 60 Minuten gesendet. Die Sendung zu Silvester wird an diesem Tag um 18:00 Uhr in einer Länge von 30 Minuten ausgestrahlt. Die Aufteilung der Sendeplätze teilen sich die Kirchen untereinander auf. Danach werden die Sendungen der Evangelischen Kirchen einschließlich der Freikirchen an 36 Wochen ausgestrahlt. Die Katholische Kirche erhält an 16 Wochen die Sendeplätze. Die Feiertagssendungen werden zu zwei Dritteln von evangelischen Kirchen, hälftig aufgeteilt zwischen Evangelischen Freikirchen und Evangelisch-Lutherischer Kirche und zu einem Drittel von der Römisch-Katholischen Kirche gestaltet. Dabei wechseln die Sendungen für die konkreten Feiertage zwischen den Evangelischen Freikirchen, den Evangelisch-Lutherischen Kirchen und der Römisch-Katholischen Kirche im Drei- Jahres-Rhythmus rotierend. Seite 23 von 34 Sorbisches Programm von MDR SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Das sorbische Programm von MDR SACHSEN sendet auf seiner speziellen Frequenz von Montag bis Samstag ebenfalls ein "Wort zum Tag" . Die Länge der Beiträge beträgt dort jeweils max. 1:30 Minuten. Es wird zweimal im Laufe des sorbischen Frühprogramms wiederholt. An Sonntagen gibt es hier ein "Wort zum Sonntag". Die Länge beträgt jeweils 15 Minuten, an 23 Sonntagen evangelisch, an 29 Sonntagen katholisch . An Feiertagen wird ebenfalls eine religiöse Sendung ausgestrahlt. Dabei beträgt die Sendelänge 15 Minuten, zum Neujahr und am 2. Weihnachtsfeiertag katholisch , am Karfreitag, Ostermontag, Himmelfahrtstag, Pfingstsonntag, Reformationstag , Buß- und Bettag und am 1. Weihnachtsfeiertag evangelisch. Von den 52 Wochen jährlich, ist die Sendezeit für das "Wort zum Tag" über das Jahr - anders als im deutschsprachigen Programm - wie folgt aufgeteilt: An 13 Wochen stehen die Sendezeiten den Evangelischen Kirchen zu und an 35 Wochen der Römisch-Katholischen Kirche, einen Monat lang werden ausgewählte "Worte zum Tage" wiederholt. Nur im sorbischsprachigen Programm werden die jährliche Übertragung der katholischen Osterreitermesse am Osterdienstag in einer Länge von 60 Minuten, der katholische Wallfahrtsgottesdienst am Pfingstmontag in Rosenthai in einer Länge von 90 Minuten und der sorbische Gottesdienst vom evangelischen Kirchentag in einer Länge von 60 Minuten übertragen. Bis 2009 gab es darüber hinaus einmal im Jahr die Übertragung eines katholischen Kirmesgottesdienstes von wechselnden Standorten. Diese Gottesdienstübertragung hatte eine Länge von ca. 75 Minuten. Weitergehende Angaben sind nicht möglich . Frage 7: Welche Sendungen wurden im Rahmen der den Evangelischen Kirchen jeweils in den Jahren von 2010 bis 2018 in öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in Sachsen eingeräumten Fernsehsendezeit ausgestrahlt (bitte jeweils Titel, Inhalt und Dauer der Sendung angeben)? Die Angaben sind der Anlage IV.? zu entnehmen, wobei keine Unterscheidung nach landeskirchlichen, freikirchlichen und ökumenischen Sendeanteilen erfolgt. Frage 8: Welche Sendungen wurden im Rahmen der der Katholischen Kirche jeweils in den Jahren von 2010 bis 2018 in öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in Sachsen eingeräumten Fernsehsendezeit ausgestrahlt (bitte jeweils Titel, Inhalt und Dauer der Sendung angeben)? Die Angaben sind der Anlage IV.8 zu entnehmen. V. Betätigung der Evangelischen Kirchen und der Katholischen Kirche in Bildungseinrichtungen im Freistaat Sachsen: Frage 1: Welche Schulen werden im Freistaat Sachsen durch die Evangelischen Kirchen in eigener Trägerschaft auf konfessioneller Grundlage betrieben und in Seite 24 von 34 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS 5iSACHsEN welchem Umfang (anteilig sowie absolut) beteiligt sich der Freistaat Sachsen jeweils jährlich an den entstehenden Sach- und Personalkosten? An Kirchenbezirke und an das Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Sachsens wurden auf Grund des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft für die sich in ihrer Trägerschaft befindlichen Schulen im Schuljahr 2017/2018 Zahlungen gemäß der nachfolgenden Tabelle geleistet: Personal- prozentualer Sach- prozentualer Anteil Name der Schule Schulart ausgaben Personal- ausgaben Anteil Sach-ln Euro ausgaben in Euro ausgaben Evangelisches Gesamt in Euro Schulzentrum Grundschule 590.295,30 66,33% 299.622,78 33,67% 889.918,08 Leipzig Evangelisches Schulzentrum Gymnasium 3.245.980,80 75,62% 1.046.511 ,00 24,38% 4.292.491,80 Leipzig Evangelisches Schulzentrum Oberschule 1.040.847,43 73,48% 375.695,00 26,52% 1.416.542,43 Leipzig Kreuzgymnasium Gymnasium 3.983.305,75 75,99% 1.258.551,86 24,01% 5.241.857,61 Dresden Evangelische Schule Fachschule/ für Sozialwesen Berufs- 701.832,65 61 ,31% 442.890,00 38,69% 1.144.722,65 "Luise Höpfner" fachschule Die ausführlichen Berechnungen der Personal- und Sachausgaben können der beigefügten Anlage V.1 entnommen werden . Frage 2: Welche Schulen werden im Freistaat Sachsen durch die Katholische Kirche in eigener Trägerschaft auf konfessioneller Grundlage betrieben und in welchem Umfang (anteilig sowie absolut) beteiligt sich der Freistaat Sachsen jeweils jährlich an den entstehenden Sach- und Personalkosten? An das Bistum Dresden-Meißen wurden auf Grund des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft für die sich in seiner Trägerschaft befindlichen Schulen im Schuljahr 2017/2018 Zahlungen gemäß der nachfolgenden Tabelle geleistet: Seite 25 von 34 Personal- prozentualer Anteil Name der Schule Schulart ausgaben Personal-in Euro ausgaben STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Sach- prozentualer ausgaben Anteil Sachin Euro ausgaben Gesamt in Euro Peter-Breuer- Gymnasium 2.821 .67 4,37 75,87% 897.608 ,00 24,13% 3.719.282,37 Gymnasium Bischöfliches Maria- Montessori- Grundschule 643.932,23 66,59% 323.109,00 33,41% 967.041 ,23 Schulzentrum Bischöfliches Maria- Montessori- Oberschule 811 .224,44 73,06% 299.184,00 26,94% 1.11 0.408,44 Schulzentrum Bischöfliches Maria- Montessori- Gymnasium 2.306.821,67 75,86% 734.008 ,00 24,14% 3.040.829,67 Schulzentrum Maria-Montessori- Grundschule 572.974,47 66,15% 293.237,00 33,85% 866.211 ,47 Schule Bautzen St. Benno- Gymnasium 3.4 7 4.048,40 75,84% 1.106.480,00 24,16% 4.580.528,40 Gymnasium Dresden Weiterhin wird durch den Orden der Zisterzienserinnen im Kloster St. Marienstern folgende Förderschule betrieben: Personal- prozentualer Sach- prozentualer Anteil Name der Schule Schulart ausgaben Personal - ausgaben Anteil Sach-ln Euro ausgaben ln Euro ausgaben Förderschule Gesamt in Euro Förderschule Kloster St. Marienstern für geistig 1.485.218,48 87,82% 206.074 ,00 12,18% 1.691.292,48 Behinderte Die ausführlichen Berechnungen der Personal- und Sachausgaben können der beigefügten Anlage V.2 entnommen werden . Frage 3: Welche Kindertagesstätten werden im Freistaat Sachsen durch die Evangelischen Kirchen in eigener Trägerschaft auf konfessioneller Grundlage betrieben und in welchem Umfang (anteilig sowie absolut) beteiligt sich der Freistaat Sachsen jeweils jährlich an den entstehenden Sach- und Personalkosten? Frage 4: Welche Kindertagesstätten werden im Freistaat Sachsen durch die Katholische Kirche auf konfessioneller Grundlage betrieben und in welchem Umfang (anteilig sowie absolut) beteiligt sich der Freistaat Sachsen jeweils jährlich an den entstehenden Sach- und Personalkosten? Zusammenfassende Beantwortung der Fragen V.3 und V.4: Die Angaben zu sächsischen Kindertageseinrichtungen, die vom Diakonischen Werk oder sonstigen, der Evangelischen Kirche Deutschlands angeschlossenen Trägern betrieben werden, sind der Anlage V.3 zu entnehmen. Die Angaben zu Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Caritasverbandes oder sonstiger katholischer Träger sind der Anlage V.4 zu entnehmen. Seite 26 von 34 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Die Anlage V.3 a enthält eine Übersicht zu Kindertageseinrichtungen weiterer christlicher Träger. Freie Träger von Kindertageseinrichtungen schließen zur Finanzierung ihrer erforderlichen Personal- und Sachkosten eine Vereinbarung nach § 17 Absatz 2 des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) mit der Standortgemeinde ab. Auf dieser Grundlage erstattet die Gemeinde die nicht durch Eigenanteil des Trägers und Elternbeiträge abgedeckten Kosten . Im Finanzierungsanteil der Gemeinde ist gemäß § 14 Absatz 4 SächsKitaG auch der Landeszuschuss enthalten. Je neunstündig aufgenommenes Kind am 1. April des Vorjahres beträgt der Landeszuschuss nach § 18 Absatz 1 SächsKitaG aktuell 2.455 Euro pro Jahr. Wie viel Landeszuschuss für Kinder in evangelischen oder katholischen Kitas ausgezahlt wird, lässt sich nicht ermitteln. Zwar weist die o. g. Bundesstatistik die Anzahl der betreuten Kinder aus, nicht aber die Anzahl neunstündig betreuter Kinder. Frage 5: Welche Ausbildungsstätten, die staatlichen Lehreinrichtungen gleichgestellt sind, insbesondere für Theologen, Religionspädagogen, Kirchenmusiker, Sozial- und Gemeindepädagogen, haben die Evangelischen Kirchen jeweils zu welchen Zeitpunkten und an welchen Orten im Freistaat Sachsen eingerichtet und in welchem Umfang (anteilig sowie absolut) beteiligt sich der Freistaat Sachsen jeweils jährlich an den entstehenden Sach- und Personalkosten? Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hat drei Ausbildungsstätten, die staatlichen Lehreinrichtungen gleichgestellt sind, eingerichtet. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich nur an der Evangelischen Hochschule Dresden. Die Einzelheiten sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Name und Standort Datum der Träger der Hoch- Beteiligung des Freistaastaatlichen der Hochschule Anerkennung schule tes Sachsen Die Zuschüsse von Freistaatund Kirche entsprechen dem Verhältnis 85:15. Evangelische Hoch- Stiftung "Evangeli- Absolut beteiligt sich der Freistaat Sachsen an den schule Dresden, 25.09.1991 sehe Fachhochschu- Sach- und Personalkosten Dürerstraße 25 le für Soziale Arbeit" 2019 mit 3.464,3 T Euro 01307 Dresden in Dresden (85 %). Die Daten der Vorjahre ergeben sich aus den jeweiligen Haushaltsplänen . Fachhochschule für Religionspädagogik Ev.-Lutherisches und Gemeindediako- 01 .09.1992 Diakonenhaus keine Beteiligung des Freinie Moritzburg, Moritzburg e. V. staates Sachsen Bahnhofstraße 9, 01468 Moritzburg Hochschule für Ev.-Lutherisches Kirchenmusik, 30.06.1999 Landeskirchenamt keine Beteiligung des Frei-Käthe-Kollwitz-Ufer Sachsens staates Sachsen 97, 01309 Dresden Seite 27 von 34 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 6: Welche Ausbildungsstätten, die staatlichen Lehreinrichtungen gleichgestellt sind, insbesondere für Theologen, Religionspädagogen, Kirchenmusiker, Sozial- und Gemeindepädagogen, hat die Katholische Kirche jeweils zu welchen Zeitpunkten und an welchen Orten im Freistaat Sachsen eingerichtet und in welchem Umfang (anteilig sowie absolut) beteiligt sich der Freistaat Sachsen jeweils jährlich an den entstehenden Sach- und Personalkosten? Im Freistaat Sachsen sind keine Ausbildungsstätten der Katholischen Kirche, die staatlichen Landeseinrichtungen gleichgestellt sind, eingerichtet. Frage 7: Wie viele kirchliche Lehrkräfte wurden jeweils jährlich von 1991 bis 2018 von den Evangelischen Kirchen im Freistaat Sachsen für die Erteilung von Religionsunterricht an Grundschulen eingesetzt? Frage 8: Wie viele kirchliche Lehrkräfte wurden jeweils jährlich von 1991 bis 2018 von den Evangelischen Kirchen im Freistaat Sachsen für die Erteilung von Religionsunterricht an Mittelschulen bzw. Oberschulen eingesetzt? Frage 9: Wie viele kirchliche Lehrkräfte wurden jeweils jährlich von 1991 bis 2018 von den Evangelischen Kirchen im Freistaat Sachsen für die Erteilung von Religionsunterricht an Gymnasien eingesetzt? Frage 10: Wie viele kirchliche Lehrkräfte wurden jeweils jährlich von 1991 bis 2018 von den Evangelischen Kirchen im Freistaat Sachsen für die Erteilung von Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen eingesetzt? Frage 11: Wie viele kirchliche Lehrkräfte wurden jeweils jährlich von 1991 bis 2018 von den Evangelischen Kirchen im Freistaat Sachsen für die Erteilung von Religionsunterricht an allgemeinbildenden Förderschulen eingesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen V.? bis V.11: Vorbemerkung: Gemäß § 18 Abs. 1 des Sächsischen Schulgesetzes ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach und damit eine staatliche Aufgabe. Der Religionsunterricht wird unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgemeinschaft erteilt. Gemäß § 18 Abs. 3 kann der Religionsunterricht von Bediensteten der betreffenden Religionsgemeinschaften erteilt werden. Zur Absicherung der Erteilung des Religionsunterrichts wurde zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus, den evangelischen Landeskirchen und den katholischen Bistümern auf dem Gebiet des Freistaats Sachsen ein Vertrag über die Gestellung von Lehrkräften im kirchlichen Dienst für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen geschlossen - Gestellungsvertrag -vom 7. September 1994. ln § 1 Abs. 2 des Gestellungsvertrages ist die Systematik des Gestellungsverfahrens wie folgt festgelegt: Soweit durch staatliche Lehrkräfte die ordnungsgemäße Erteilung des Religionsunterrichts nicht sichergestellt werden kann, werden die Kirchen für alle Schularten im Rahmen des Zurnutbaren kirchliche Mitarbeiter auf Ersuchen des Seite 28 von 34 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) abordnen. Die abzuordnenden kirchlichen Mitarbeiter sowie die Art und den Umfang ihres Einsatzes legen die Kirchen und das LaSuB im gegenseitigen Einvernehmen fest. Die Beantwortung der Fragen nach der Anzahl der vom LaSuB entsprechend eingesetzten kirchlichen Lehrkräfte jeweils jährlich von 1991 bis 2018 in verschiedenen Schularten erfolgt anhand der aktuellen Gestellungsdatenbank in den Anlagen V. 7 bis V.11, in der das Zahlenmaterial für die Jahre 2012 bis 2018 abrufbar ist. Dieses Zahlenmaterial basiert auf erfassten personenbezogenen Daten kirchlicher Mitarbeiter in der Gestellungsdatenbank des Freistaates Sachsen . Die Daten werden mit Einverständnis der einzelnen kirchlichen Mitarbeiter zum Zwecke der Organisation und Abrechnung der Tätigkeit kirchlicher Mitarbeiter im staatlichen Religionsunterricht gemäß Gestellungsvertrag erhoben. Erfasst werden Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht , Wohnanschrift, Konfession, Kirche, kirchliche Dienststelle, kirchliches Beamtenverhältnis , kirchliche Tätigkeit, Ausbildung, Zeitraum der Tätigkeit und Vergütungsgruppe . Personenbezogene Daten dürfen nur solange gespeichert werden , wie sie erforderlich sind, danach sind sie zu löschen. Daten zum Einsatz kirchlicher Lehrkräfte im Religionsunterricht werden mit Ablauf eines Schuljahres und Abschluss der entsprechenden Refinanzierung des geleisteten Unterrichtseinsatzes an die Kirchen nicht mehr benötigt. Deshalb stehen Informationen, wie viele kirchliche Lehrkräfte jeweils jährlich von 1991 bis 2011 in verschiedenen Schularten für die Erteilung von Religionsunterricht eingesetzt wurden, nicht zur Verfügung. Die personenbezogenen Daten zur Abrechnung des Einsatzes kirchlicher Lehrkräfte müssen aus haushaltrechtlicher Sicht sechs Jahre aufbewahrt werden (VwV-SäHO Pkt. 10 zu § 34 SäHO). Daten und Belege , die älter sind, werden für die Einsatzplanung und -abrechnung der Tätigkeit kirchlicher Lehrkräfte nicht mehr benötigt und sind nicht mehr verfügbar. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die schulartbezogenen Zahlen zu den kirchlichen Lehrkräften keinen Rückschluss auf die Gesamtzahl der kirchlichen Lehrkräfte in dem jeweiligen Schuljahr zulassen, da viele kirchliche Lehrkräfte gemäß ihrer persönlichen Qualifikation an mehreren Schulstandorten und an mehreren Schularten unterrichten . Frage 12: Welche Voraussetzungen müssen kirchliche Lehrkräfte erfüllen, um Religionsunterricht für die Evangelischen Kirchen an öffentlichen Schulen erteilen zu dürfen? ln § 2 des Vertrags über die Gestellung von Lehrkräften im kirchlichen Dienst für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen - Gestellungsvertrag - vom 7. September 1994 (AmtsBI. SMK S. 581 ff.) wurde zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und den kirchlichen Vertragspartnern Folgendes vereinbart : "(1) Die kirchlichen Lehrkräfte werden gemäß ihrer Qualifikation schulartspezifisch eingesetzt . (2) Als kirchliche Lehrkräfte kommen in Betracht 1. für die gymnasiale Oberstufe, die entsprechenden Förderschulen und die berufsbildenden Schulen Seite 29 von 34 (a) Pfarrer STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN (b) sonstige kirchliche Mitarbeiter mit einem durch Prüfung abgeschlossenen theologischen oder religionspädagogischen Hochschulstudium (c) in Ausnahmefällen ordinierte Gemeindepädagogen 2. für die Klassenstufen 5 - 10 der Gymnasien und die entsprechenden Förderschulen (a) die unter 1. genannten Personen (b) kirchliche Mitarbeiter mit staatlich anerkanntem religionspädagogischem Fachhochschulabschluss oder diesem gleichgestellten Abschluss (c) bis Klasse 8 kirchliche Mitarbeiter mit staatlich anerkanntem religionspädagogischem Fachschulabschluss oder diesem gleichgestellten Abschluss 3. für die Mittelschulen und die entsprechenden Förderschulen (a) die unter 1. genannten Personen (b) kirchliche Mitarbeiter mit staatlich anerkanntem religionspädagogischem oder diesem gleichgestellten Fachhochschulabschluss (c) bis Klasse 8 und in Ausnahmefällen auch in den Klassen 9 und 10 kirchliche Mitarbeiter mit staatlich anerkanntem religionspädagogischem Fachschulabschluss oder diesem gleichgestellten Abschluss 4. für den Primarbereich und die entsprechenden Förderschulen (a) die unter 1. , 2. und 3. genannten Personen (b) bei Bedarf kirchliche Mitarbeiter mit einer C-katechetischen Ausbildung ." Frage 13: Wie viele kirchliche Lehrkräfte wurden jeweils jährlich von 1991 bis 2018 von der Katholischen Kirche im Freistaat Sachsen für die Erteilung von Religionsunterricht an Grundschulen eingesetzt? Frage 14: Wie viele kirchliche Lehrkräfte wurden jeweils jährlich von 1991 bis 2018 von der Katholischen Kirche im Freistaat Sachsen für die Erteilung von Religionsunterricht an Mittelschulen bzw. Oberschulen eingesetzt? Frage 15: Wie viele kirchliche Lehrkräfte wurden jeweils jährlich von 1991 bis 2018 von der Katholischen Kirche im Freistaat Sachsen für die Erteilung von Religionsunterricht an Gymnasien eingesetzt? Frage 16: Wie viele kirchliche Lehrkräfte wurden jeweils jährlich von 1991 bis 2018 von der Katholischen Kirche im Freistaat Sachsen für die Erteilung von Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen eingesetzt? Frage 17: Wie viele kirchliche Lehrkräfte wurden jeweils jährlich von 1991 bis 2018 von der Katholischen Kirche im Freistaat Sachsen für die Erteilung von Religionsunterricht an allgemeinbildenden Förderschulen eingesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen V.13 bis V.17: Vorbemerkung : Gemäß § 18 Absatz 1 des Sächsischen Schulgesetzes ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach und damit eine staatliche Aufgabe. Der Religionsunterricht wird unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts nach Bekenntnissen getrennt in Überein- Seite 30 von 34 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KUlTUS ~SACHsEN stimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgemeinschaft erteilt. Gemäß § 18 Abs. 3 kann der Religionsunterricht von Bediensteten der betreffenden Religionsgemeinschaften erteilt werden . Zur Absicherung der Erteilung des Religionsunterrichts wurde zwischen dem Staatsministerium für Kultus, den evangelischen Landeskirchen und den katholischen Bistümern auf dem Gebiet des Freistaats Sachsen ein Vertrag über die Gestellung von Lehrkräften im kirchlichen Dienst für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen geschlossen - Gestellungsvertrag - vom 7. September 1994 (AmtsBI. SMK S. 581 ff.). ln § 1 Abs. 2 des Gestellungsvertrages ist die Systematik des Gestellungsverfahrens wie folgt festgelegt: Soweit durch staatliche Lehrkräfte die ordnungsgemäße Erteilung des Religionsunterrichts nicht sichergestellt werden kann, werden die Kirchen für alle Schularten im Rahmen des Zurnutbaren kirchliche Mitarbeiter auf Ersuchen des LaSuB abordnen. Die abzuordnenden kirchlichen Mitarbeiter sowie die Art und den Umfang ihres Einsatzes legen die Kirchen und das LaSuB im gegenseitigen Einvernehmen fest. Die Beantwortung der Fragen nach der Anzahl der vom LaSuB entsprechend eingesetzten kirchlichen Lehrkräfte jeweils jährlich von 1991 bis 2018 in verschiedenen Schularten erfolgt anhand der aktuellen Gestellungsdatenbank in den Anlagen V.13 bis V.17, in der das Zahlenmaterial für die Jahre 2012 bis 2018 abrufbar ist. Dieses Zahlenmaterial basiert auf erfassten personenbezogenen Daten kirchlicher Mitarbeiter in der Gestellungsdatenbank des Freistaates Sachsen . Die Daten werden mit Einverständnis der einzelnen kirchlichen Mitarbeiter zum Zwecke der Organisation und Abrechnung der Tätigkeit kirchlicher Mitarbeiter im staatlichen Religionsunterricht gemäß Gestellungsvertrag erhoben. Erfasst werden Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnanschrift, Konfession , Kirche, kirchliche Dienststelle, kirchliches Beamtenverhältnis , kirchliche Tätigkeit, Ausbildung, Zeitraum der Tätigkeit und Vergütungsgruppe . Personenbezogene Daten dürfen nur solange gespeichert werden, wie sie erforderlich sind , danach sind sie zu löschen. Daten zum Einsatz kirchlicher Lehrkräfte im Rel igionsunterricht werden mit Ablauf eines Schuljahres und Abschluss der entsprechenden Refinanzierung des geleisteten Unterrichtseinsatzes an die Kirchen nicht mehr benötigt. Deshalb stehen Informationen, wie viele kirchliche Lehrkräfte jeweils jährlich von 1991 bis 2011 in verschiedenen Schularten für die Erteilung von Religionsunterricht eingesetzt wurden, nicht zur Verfügung . Die personenbezogenen Daten zur Abrechnung des Einsatzes kirchlicher Lehrkräfte müssen aus haushaltrechtlicher Sicht sechs Jahre aufbewahrt werden (VwV-SäHO Pkt. 10 zu § 34 SäHO). Daten und Belege, die älter sind, werden für die Einsatzplanung und -abrechnung der Tätigkeit kirchlicher Lehrkräfte nicht mehr benötigt und sind nicht mehr verfügbar. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die schulartbezogenen Zahlen zu den kirchlichen Lehrkräften keinen Rückschluss auf die Gesamtzahl der kirchlichen Lehrkräfte in dem jeweiligen Schuljahr zulassen , da viele kirchliche Lehrkräfte gemäß ihrer persönlichen Qualifikation an mehreren Schulstandorten und an mehreren Schularten unterrichten . Frage 18: Welche Voraussetzungen müssen kirchliche Lehrkräfte jeweils erfüllen, um Religionsunterricht für die Katholische Kirche an öffentlichen Schulen erteilen zu dürfen? Seite 31 von 34 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN ln § 2 des Vertrags über die Gestellung von Lehrkräften im kirchlichen Dienst für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen - Gestellungsvertrag -vom 7. September 1994 (AmtsBI. SMK S. 581 ff.) wurde zwischen dem Staatsministerium für Kultus und den kirchlichen Vertragspartnern Folgendes vereinbart: "(1) Die kirchlichen Lehrkräfte werden gemäß ihrer Qualifikation schulartspezifisch eingesetzt . (2) Als kirchliche Lehrkräfte kommen in Betracht 1. für die gymnasiale Oberstufe, die entsprechenden Förderschulen und die berufsbildenden Schulen (a) Priester (b) Diplomtheologen (c) sonstige kirchliche Mitarbeiter mit einem durch Prüfung abgeschlossenen theologischen oder religionspädagogischen Hochschulstudium (c) in Ausnahmefällen Diakone mit einer entsprechenden religionspädagogischen Ausbildung 2. für die Klassenstufen 5 bis 10 der Gymnasien und die entsprechenden Förderschulen (a) die unter 1. genannten Personen (b) kirchliche Mitarbeiter mit staatlich anerkanntem religionspädagogischem Fachhochschulabschluss oder diesem gleichgestellten Abschluss (c) bis Klasse 8 und in Ausnahmefällen auch in den Klassen 9 und 10 kirchliche Mitarbeiter mit staatlich anerkanntem religionspädagogischem Fachschulabschluss oder diesem gleichgestellten Abschluss 3. für die Mittelschulen und die entsprechenden Förderschulen (a) die unter 1. genannten Personen (b) kirchliche Mitarbeiter mit staatlich anerkanntem religionspädagogischem Fachhochschulabschluss oder diesem gleichgestellten Abschluss (c) bis Klasse 8 und in Ausnahmefällen auch in den Klassen 9 und 10 kirchliche Mitarbeiter mit staatlich anerkanntem religionspädagogischem Fachschulabschluss oder diesem gleichgestellten Abschluss 4. für den Primarbereich und die entsprechenden Förderschulen (a) die unter 1., 2. und 3. genannten Personen (b) bei Bedarf kirchliche Mitarbeiter mit einer entsprechenden katechetischen Ausbildung ." VI. Einsatz von Immobilien des Freistaates Sachsen für die Zwecke der Evangelischen Kirchen und der Katholische Kirche: Frage 1: Welche Kirchen und anderen kirchlichen Gebäude, die von den Evangelischen Kirchen zu kirchlichen oder diakonischen Zwecken genutzt werden, stehen aktuell im Eigentum des Freistaates Sachsen? Von den evangelischen Kirchen werden folgende Objekte des Freistaates Sachsen genutzt: Seite 32 von 34 Objekt Ort Schlosskapelle Augustusburg Augustusburg Schlosskapelle Weesenstein Weesenstein Kirche Rehazentrum für Blinde Chemnitz und Sehbehinderte Schlosskapelle Lichtenwalde Lichtenwalde Festungskirche Königstein Königstein Begräbniskapelle Freiberger Dom Freiberg Kirche im Reha-Zentrum für Blinde Chemnitz und Sehbehinderte Chemnitz STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Adresse Schloss 1, 09573 Augustusburg Am Schlossberg 1, 01809 Müglitztal Flemmingstraße 8, 09116 Chemnitz Schlossallee, 09577 Niederwiesa 01824 Königstein Untermarkt 1, 09599 Freiberg Flemmingstr. 8, 09116 Chemnitz ~SACHsEN Frage 2: Welche Kirchen und anderen kirchlichen Gebäude, die von der Katholischen Kirche zu kirchlichen oder karitativen Zwecken genutzt werden, stehen aktuell im Eigentum des Freistaates Sachsen? Von der Katholischen Kirche werden folgende Objekte des Freistaates Sachsen genutzt : Objekt Ort Adresse Kathedrale Dresden Schloßstraße 24, 01067 Dresden Schlosskapelle Hubertusburg Wermsdorf Hubertusburg 1, 04779 Wermsdorf Pfarrhaus Hubertusburg Wermsdorf Hubertusburg 1, 04779 Wermsdorf Schlosskapelle Pillnitz Dresden August-Böckstiegei-Straße 2, 01326 Dresden Schlosskapelle Moritzburg Moritzburg Schlossallee, 01468 Moritzburg Darüber hinaus werden auf Grundlage von Vereinbarungen die nachfolgend genannten Objekte von der Katholischen Kirche und den Evangelischen Kirchen genutzt: Objekt Ort Adresse Kirche Justizvollzugsanstalt Bautzen Breitscheidstraße 4, Bautzen 02625 Bautzen Ökumenisches Seelsorgezentrum Dresden Fetscherstraße 7 4, im Universitätsklinikum 01307 Dresden Kirche Justizvollzugsanstalt Waldheim Dresdner Straße 1 a, Waldheim 04736 Waldheim Kirche Sächsisches Krankenhaus Arnsdorf Hufelandstraße 15, 01477 Arnsdorf Kirche Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz Leipziger Straße 59, 04435 Schkeuditz Kirche Sächsisches Krankenhaus Groß- Dr.-Max-Kreii-Park, schweidnitz 02708 Großschweidnitz Seite 33 von 34 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 3: ln welchen öffentlichen Gebäuden des Freistaates Sachsen werden jeweils an welchen Orten welche religiösen Symbole zur Schau gestellt? Außerhalb von Ausstellungen werden in den Gebäuden des Freistaates Sachsen keine religiösen Symbole zur Schau gestellt. Soweit die Frage auf ein zur Schau stellen von religiösen Symbolen abzielt, wie diese etwa in den Gebäuden der Staatlichen Kunstsammlungen, Museen, Schlösser und Burgen des Freistaates Sachsen denkbar erscheint, müssen diese von der Beantwortung ausgenommen bleiben. Allein die Anzahl von über einer Millionen Kunstobjekten im Besitz der staatlichen Kunstsammlungen lässt es innerhalb der Zeit, die für die Beantwortung einer Großen Anfrage zur Verfügung steht, nicht zu, eine Recherche über die Zurschaustellung von religiösen Symbolen in ihren diversen Ausgestaltungen und Auffindungsformen in den verschiedenen Ausstellungsorten und Gebäuden des Freistaates Sachsen durchzuführen. Soweit die im Eigentum des Freistaates Sachsen befindlichen Gebäude wie Kirchen, Kapellen oder Andachtsräume mit religiösen Symbolen ausgestattet sind, dienen diese gerade nicht der Zurschaustellung, sondern religiösen Zwecken, wie Gebet, Andacht oder der inneren Einkehr von Gläubigen. Mithin werden die genannten Gebäude ebenfalls von der Beantwortung ausgenommen. ln Respekt vor der verfassungsrechtlich garantierten Religionsfreiheit der Bürger des Freistaates Sachsen und in Wahrung religiös -weltanschaulicher Neutralität verbietet es sich der Sächsischen Staatsregierung, das Zeigen von religiösen Gegenständen unter der negativ konnotierten Begrifflichkeit des Zurschaustellens zu subsumieren. Mit freundlichen Grüßen i;;u Seite 34 von 34 Anlage zu I. Frage 1-2 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 2 1992 1 136 899 237 937 1 207 501 1 957 34 069 10 774 1993 1 137 896 241 930 1 154 194 1 161 20 832 8 851 1994 1 136 893 243 906 1 114 240 988 15 076 8 069 1995 1 138 885 253 900 1 070 998 818 18 032 7 383 1996 1 125 883 243 887 1 039 552 861 11 840 7 347 1997 1 117 875 242 863 1 021 082 885 8 644 7 450 1998 1 086 853 233 777 993 833 985 7 700 7 612 1999 932 524 408 675 960 507 804 8 153 7 591 2000 930 512 418 642 936 977 867 7 454 7 455 2001 927 500 427 664 916 273 872 5 454 7 308 2002 919 494 425 660 895 316 878 4 712 7 171 2003 917 493 424 655 851 210 779 5 196 7 059 2004 913 492 421 642 843 296 839 5 024 7 245 2005 882 479 403 629 833 826 853 3 929 7 479 2006 821 418 403 622 823 487 831 3 571 7 330 2007 797 411 386 604 810 558 791 4 067 7 166 2008 780 408 372 608 798 930 828 5 091 7 214 2009 776 406 370 598 784 706 755 4 496 6 963 2010 776 406 370 591 773 851 720 4 405 6 835 2011 770 405 365 577 763 725 646 4 661 7 137 2012 765 405 360 568 754 451 687 4 280 6 507 2013 756 402 354 559 743 567 603 4 901 6 502 2014 719 386 333 558 727 880 614 11 271 5 961 2015 716 374 342 548 713 648 567 7 707 6 961 2016 712 366 346 540 701 008 510 6 085 7 961 1992 72 - - 76 68 234 250 2 132 676 1993 65 - - 59 70 122 153 1 280 431 1994 63 61 2 59 65 323 128 831 384 1995 63 61 2 55 64 136 29 694 397 1996 63 61 2 55 63 200 39 493 372 1997 63 61 2 55 62 679 38 318 427 1998 63 61 2 54 61 601 63 301 404 1999 63 61 2 51 60 512 50 322 390 2000 64 64 - 50 58 316 48 280 417 2001 64 64 - 50 57 735 29 201 420 2002 60 60 - 53 55 694 48 214 338 2003 60 60 - 53 53 344 58 276 439 2004 60 60 - 51 51 893 47 158 401 2005 59 59 - 40 50 160 38 168 413 2006 56 56 - 40 45 857 56 136 231 2007 56 56 - 40 42 513 33 158 253 2008 55 55 - 40 41 474 47 184 307 2009 58 39 19 39 41 420 56 132 373 2010 58 34 24 39 40 516 41 144 307 2011 58 34 24 39 39 642 33 93 336 2012 58 32 24 37 38 803 42 99 292 2013 57 33 24 36 37 838 21 90 297 2014 57 34 23 40 36 814 22 344 293 2015 57 31 26 37 35 9892) 263) 123 2683) 2016 56 26 30 33 34 586 25 187 202 Jahr Kirchgemeinden1) Pfarrer im gemeindlichen Dienst Kirchenglieder Aufnahmen, Übertritte und Wiederaufnahme in die Evangelische Kirche Austritte aus der Evangelischen Kirche Taufen insgesamt mit Sitz eines Pfarrers ohne Sitz eines Pfarrers Gemeinden und Glieder der Evangelischen Kirche in Sachsen jeweils am 31. Dezember ab 1992 Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, sächsischer Teil Anlage zu I. Frage 1-2 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 2 von 2 1992 - - - - - - - - 1993 131 - - - 35 267 97 326 333 1994 131 - - 33 33 536 50 543 197 1995 130 - - 31 33 258 6 412 117 1996 134 - - 30 32 852 11 430 201 1997 134 - - 27 32 799 13 244 160 1998 133 - - 26 32 542 25 277 204 1999 132 - - 23 31 908 25 184 150 2000 132 - - 25 31 682 110 157 268 2001 131 - - 25 31 098 68 146 250 2002 131 - - 26 30 662 53 165 221 2003 134 1 2 29 31 758 63 214 215 2004 134 1 2 30 31 062 34 179 231 2005 3 1 2 3 1 705 - 4 13 2006 3 1 2 3 1 688 - 2 4 2007 134 1 2 28 28 973 25 117 195 2008 134 1 2 29 28 570 28 164 201 2009 140 18 122 - 29 304 18 172 239 2010 153 24 129 - 26 799 23 161 210 2011 153 24 129 - 26 247 28 175 288 2012 145 19 126 - 25 668 23 111 230 2013 128 17 108 - 23 378 15 136 174 2014 127 17 110 . 22 645 16 379 150 2015 127 17 110 . 22 147 14 148 152 2016 127 17 110 . 21 744 12 115 189 Quelle: Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt Sachsens, Dresden Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, (Stand:17.08.2015) Kirchliches Verwaltungsamt Görlitz Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, Magdeburg Kirchenglieder Aufnahmen, Übertritte und Wiederaufnahme in die Evangelische Kirche Austritte aus der Evangelischen Kirche 1) rechtlich selbstständige Kirchgemeinden 2) Stand: 31.10.2015 3) Hochrechnung basierend auf 75 Prozent der Gemeindegliederzahlen Taufen insgesamt mit Sitz eines Pfarrers ohne Sitz eines Pfarrers Evangelische Kirche Mitteldeutschland, sächsischer Teil _____ Noch: Gemeinden und Glieder der Evangelischen Kirche in Sachsen jeweils am 31. Dezember ab 1992 Jahr Kirchgemeinden1) Pfarrer im gemeindlichen Dienst Anlage zu I. Frage 4-5 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 2 1992 169 183 173 000 76 2 124 1 042 1993 168 163 172 000 40 2 359 881 1994 152 148 152 706 30 1 558 795 1995 152 163 161 121 52 1 325 834 1996 152 142 153 774 31 1 309 837 1997 152 142 160 071 41 1 039 947 1998 152 142 164 733 40 895 1 078 1999 152 142 165 055 48 885 1 026 2000 152 143 163 698 26 857 1 052 2001 152 131 164 185 59 542 1 066 2002 112 124 160 427 64 652 974 2003 107 123 134 693 55 723 999 2004 107 123 134 818 43 600 1 009 2005 107 121 134 765 96 583 1 042 2006 99 123 133 595 31 551 1 097 2007 97 123 133 780 98 587 1 064 2008 95 113 131 841 86 608 1 077 2009 93 113 130 336 71 806 1 019 2010 92 106 129 440 64 1 015 1 065 2011 87 103 130 269 78 926 914 2012 87 104 131 126 80 862 963 2013 87 104 131 736 69 1 108 922 2014 87 95 131 838 51 1 706 936 2015 87 89 132 413 58 1 434 868 2016 87 87 133 291 46 1 205 873 1992 18 21 - 11 52 122 1993 18 20 20 645 7 41 105 1994 18 21 20 268 13 70 88 1995 18 21 20 808 16 72 98 1996 18 21 21 346 10 65 113 1997 18 21 21 203 10 59 127 1998 18 22 20 860 12 33 98 1999 18 22 20 612 4 32 124 2000 18 21 21 098 7 78 127 2001 18 21 20 957 5 56 132 2002 18 20 20 574 8 58 112 2003 16 17 14 895 5 63 78 2004 16 17 15 513 10 57 95 2005 15 15 14 801 18 53 132 2006 15 15 14 375 14 36 116 2007 15 16 14 179 8 54 143 2008 14 15 13 605 16 46 151 2009 14 15 13 622 3 33 120 2010 7 11 13 604 3 35 140 2011 7 11 13 601 3 52 135 2012 5 11 13 651 4 31 98 2013 5 11 13 730 3 65 131 2014 5 11 13 807 6 113 122 2015 5 10 14 051 2 89 104 2016 5 10 14 359 1 86 116 Austritte aus der Katholischen Kirche TaufenJahr Pfarreien1) Pfarrseelsorger Kirchenglieder Aufnahmen, Übertritte und Wiederaufnahme in die Katholische Kirche Gemeinden und Glieder der Katholischen Kirche in Sachsen jeweils am 31. Dezember ab 1992 Bistum Dresden-Meißen, sächsischer Teil Bistum Görlitz, sächsischer Teil Anlage zu I. Frage 4-5 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 2 von 2 1992 11 - 7 915 - 86 36 1993 10 6 7 544 3 97 28 1994 10 7 7 640 - 71 16 1995 10 6 7 520 3 76 30 1996 10 7 7 480 4 71 38 1997 10 7 7 734 2 61 43 1998 10 5 7 838 - 37 32 1999 10 7 7 728 - 29 38 2000 10 6 7 791 - 46 43 2001 10 7 7 562 - 18 39 2002 10 6 7 488 9 27 29 2003 8 6 6 131 4 14 40 2004 10 7 5 949 5 23 26 2005 10 7 6 002 1 24 44 2006 10 - 5 978 - 22 26 2007 10 6 5 402 1 36 30 2008 10 6 5 110 1 22 25 2009 10 6 5 018 - 20 19 2010 2 3 4 866 - 23 19 2011 2 3 4 383 2 24 21 2012 2 3 4 715 - 21 27 2013 2 3 4 673 2 16 18 2014 2 3 4 633 - 64 21 2015 2 3 4 636 1 31 10 2016 2 3 4 718 - 45 20 Bistum Magdeburg, sächsischer Teil _____ 1) einschließlich Seelsorgestellen Quelle: Bischöfliche Ordinariate der Bistümer Dresden-Meißen, Görlitz und Magdeburg Noch: Gemeinden und Glieder der Katholischen Kirche in Sachsen jeweils am 31. Dezember ab 1992 Jahr Pfarreien1) Pfarrseelsorger Kirchenglieder Aufnahmen, Übertritte und Wiederaufnahme in die Katholische Kirche Austritte aus der Katholischen Kirche Taufen Anlage zu I. Frage 8-9 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Jahr Gesamtbevölkerung* Evangelische Kirchenglieder* Anteil in % Ev. Kirchenglieder Katholische Kirchenglieder* Anteil in % Kath. Kirchenglieder 1992 4.641.108 1.275.735 27,49 180.915 3,90 1993 4.607.775 1.259.583 27,34 200.189 4,34 1994 4.584.345 1.213.099 26,41 180.614 3,94 1995 4.566.603 1.168.392 25,59 189.449 4,15 1996 4.545.702 1.135.604 24,98 182.600 4,55 1997 4.522.412 1.116.560 24,68 189.008 4,18 1998 4.489.415 1.087.976 24,23 193.431 4,31 1999 4.459.686 1.052.927 23,61 193.395 4,34 2000 4.425.581 1.026.975 23,21 192.587 4,35 2001 4.384.192 1.005.106 22,93 192.704 4,40 2002 4.349.059 981.672 22,57 188.489 4,33 2003 4.321.437 936.312 21,67 155.719 3,60 2004 4.296.284 926.251 21,56 156.280 3,64 2005 4.273.754 885.691 20,72 155.568 3,64 2006 4.249.774 871.032 20,50 153.948 3,62 2007 4.220.200 882.044 20,90 153.361 3,63 2008 4.192.801 868.974 20,73 150.556 3,59 2009 4.168.732 855.430 20,52 148.976 3,57 2010 4.149.477 841.166 20,27 147.910 3,56 2011 4.054.182 829.614 20,46 148.253 3,66 2012 4.050.204 818.922 20,22 149.492 3,69 2013 4.046.385 804.783 19,89 150.139 3,71 2014 4.055.274 787.339 19,42 150.278 3,71 2015 4.084.851 771.784 18,89 151.100 3,70 2016 4.081.783 757.338 18,55 152.368 3,73 2017 4.081.308 745.284** 18,26 152.469*** 3,74 Gesamtbevölkerung in Sachsen - Anteile der Mitglieder der Evangelischen Kirchen und der Katholischen Kirche 1992-2017 * Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, 2019 ** Quelle: Evangelisches Büro Sachsen, 2019 *** Quelle: Bistum Dresden-Meißen, 2019 Anlage zu II. Frage 1 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Staatsleistungen an die Evangelischen Kirchen in Sachsen in den Jahren 1993 - 2018 (Beträge von 1993 - 2001 in € umgerechnet) Jahr Evangelische Kirchen 1993 12.782.297,03 € 1994 12.782.297,03 € 1995 14.301.714,77 € 1996 14.751.744,93 € 1997 14.896.373,31 € 1998 15.361.711,36 € 1999 15.862.565,43 € 2000 16.030.593,46 € 2001 16.656.348,93 € 2002 17.311.310,52 € 2003 17.788.374,39 € 2004 18.057.236,41 € 2005 18.189.836,76 € 2006 18.189.836,76 € 2007 18.189.836,76 € 2008 18.405.083,16 € 2009 18.893.177,10 € 2010 21.974.782,55 € 2011 21.108.672,56 € 2012 21.527.229,00 € 2013 21.717.386,20 € 2014 22.894.987,23 € 2015 23.463.736,00 € 2016 26.424.388,03 € 2017 25.208.904,96 € 2018 28.807.728,30 € Summe 1993 - 2018 491.578.152,94 € Anlage zu II. Frage 2 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Staatsleistungen an die Katholische Kirche in Sachsen in den Jahren 1993 - 2018 (Beträge von 1993 - 2001 in € umgerechnet) Jahr Katholische Kirche 1993 511.291,88 € 1994 511.291,88 € 1995 572.068,51 € 1996 590.069,69 € 1997 595.854,84 € 1998 614.468,44 € 1999 634.502,73 € 2000 641.223,85 € 2001 666.254,04 € 2002 692.452,44 € 2003 711.534,98 € 2004 722.289,46 € 2005 727.593,49 € 2006 727.593,49 € 2007 727.593,49 € 2008 736.203,34 € 2009 755.727,10 € 2010 878.991,38 € 2011 844.346,83 € 2012 861.089,04 € 2013 868.695,32 € 2014 915.799,41 € 2015 938.549,34 € 2016 1.056.975,35 € 2017 1.008.356,04 € 2018 1.152.309,00 € Summe 1993 - 2018 19.663.125,36 € Anlage zu II. Frage 3 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Haushaltsjahr Kosten Evangelischer Religionsunterricht in Euro Kosten Katholischer Religionsunterricht in Euro Kosten gesamt in Euro 1993 1.636.130,00 1994 2.942.708,59 1995 3.640.811,49 1996 3.839.359,80 1997 3.907.666,02 1998 4.424.344,33 1999 4.625.669,24 2000 5.739.210,23 2001 5.884.454,36 2002 5.853.145,21 2003 5.691.712,16 2004 5.482.151,35 2005 5.679.585,51 2006 5.471.037,17 2007 5.508.357,90 2008 4.940.660,50 560.077,25 5.500.737,75 2009 5.139.844,61 560.453,41 5.700.298,02 2010 5.197.160,67 513.184,03 5.710.344,70 2011 5.159.396,45 488.315,24 5.647.711,69 2012 5.068.122,56 467.697,87 5.535.820,43 2013 4.925.002,56 435.924,27 5.360.926,83 2014 8.557.849,38 700.475,95 9.258.325,33 2015 6.890.814,13 522.409,87 7.413.224,00 2016 6.931.277,20 491.170,31 7.422.447,51 2017 6.938.841,77 407.802,40 7.346.644,17 2018 6.755.636,23 435.056,90 7.190.693,13 Kosten für kirchliche Lehrkräfte, die gemäß Gestellungsvertrag in den Fächern den Fächern Evangelische Religion und Katholische Religion unterrichten Anlage zu II. Frage 5 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Förderung Evangelische Kirchen Jahr Denkmalförderung 1991 1992 61.355,03 € 1993 382.446,34 € 1994 311.376,76 € 1995 328.096,01 € 1996 336.772,72 € 1997 912.079,09 € 1998 2.650.742,02 € 1999 1.749.822,87 € 2000 2.254.536,39 € 2001 5.421.672,62 € 2002 7.444.747,96 € 2003 6.963.336,50 € 2004 2.729.856,35 € 2005 3.771.010,21 € 2006 5.097.334,09 € 2007 3.587.284,47 € 2008 1.048.771,88 € 2009 5.231.879,43 € 2010 2.779.188,83 € 2011 2.013.830,50 € 2012 3.032.070,78 € 2013 4.523.103,59 € 2014 3.396.821,92 € 2015 5.356.096,53 € 2016 4.630.054,24 € 2017 4.804.973,61 € 2018 4.922.286,41 € Anlage zu II. Frage 6 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Förderung Katholische Kirche Jahr Denkmalförderung 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 21.934,00 € 1999 2000 108.803,00 € 2001 84.529,49 € 2002 225.755,51 € 2003 196.057,10 € 2004 136.466,91 € 2005 231.283,88 € 2006 190.732,31 € 2007 252.551,60 € 2008 22.132,78 € 2009 337.859,86 € 2010 338.339,79 € 2011 1.250.000,00 € 2012 1.092.615,31 € 2013 623.777,65 € 2014 126.023,77 € 2015 78.896,86 € 2016 196.797,49 € 2017 83.760,68 € 2018 120.155,34 € Anlage zu II. Frage 7 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Finanzmittel an die Evangelischen Landeskirchen für die kirchliche Jugendarbeit Jahr Finanzmittel 1995 1.001.752,50 € 1996 1.306.784,40 € 1997 674.724,62 € 1998 389.865,71 € 1999 516.711,70 € 2000 386.332,18 € 2001 274.717,21 € 2002 133.694,94 € 2003 535.699,00 € 2004 263.410,00 € 2005 75.000,00 € 2006 235.291,00 € 2007 529.363,32 € 2008 577.150,49 € 2009 967.722,15 € 2010 589.166,11 € 2011 528.059,57 € 2012 971.367,61 € 2013 368.334,75 € 2014 194.243,23 € 2015 735.144,05 € 2016 1.131.783,42 € 2017 618.041,35 € 2018 800.573,74 € Anlage zu II. Frage 8 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Finanzmittel an die Katholische Kirche für die kirchliche Jugendarbeit Jahr Finanzmittel 1995 104.986,12 € 1996 15.040,86 € 1997 109.640,46 € 1998 629.562,38 € 1999 114.955,46 € 2000 111.961,53 € 2001 118.287,37 € 2002 36.710,76 € 2003 183.382,00 € 2004 26.179,60 € 2005 0,00 € 2006 0,00 € 2007 155.580,50 € 2008 113.385,37 € 2009 128.827,55 € 2010 99.613,00 € 2011 95.025,02 € 2012 95.136,50 € 2013 95.430,82 € 2014 255.109,50 € 2015 118.664,18 € 2016 114.155,06 € 2017 170.712,52 € 2018 121.692,47 € Anlage zu II. Frage 9 zur Großen Anfrage 6/16572 Seite 1 von 1 In den Jahren 1991 bis 2018 erhielten die Evangelischen Kirchen jeweils folgende Finanzmittel für die Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten: Jahr Betrag in EUR 0 1992 0 1993 0 1994 99.044 1995 115.240 1996 119.425 1997 122.943 1998 127.890 1999 134.094 2000 143.567 2001 228.230 2002 237.206 2003 241.402 2004 252.568 2005 254.663 2006 254.663 2007 254.663 2008 258.356 2009 262.048 2010 295.379 2011 301.400 2012 310.651 2013 313.395 2014 325.938 2015 343.298 2016 347.198 2017 367.309 2018 373.286 Gesamt: 6.083.854 Anlage zu II. Frage 10 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 In den Jahren 1991 bis 2018 erhielt die Katholische Kirche jeweils folgende Finanzmittel für die Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten: Jahr Betrag in EUR 1991 0 1992 0 1993 0 1994 27.012 1995 38.449 1996 39.808 1997 40.981 1998 42.630 1999 44.698 2000 45.337 2001 110.180 2002 114.513 2003 116.539 2004 121.929 2005 122.941 2006 122.941 2007 122.941 2008 124.723 2009 126.506 2010 142.597 2011 145.504 2012 149.969 2013 151.294 2014 157.350 2015 165.730 2016 167.613 2017 177.322 2018 180.207 Gesamt: 2.799.713 Anlage zu II. Frage 17.1 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Aufkommensminderung (geschätzt) wegen des Abzugs der evangelischen Kirchensteuer als Sonderausgabe Jahr Anzahl der ermittelten Fälle Höhe der berücksichtigten Sonderausgaben in Euro durchschnittlicher Einkommensteuersatz in Prozent geschätzte Aufkommensminderung in Euro 1991* 53 32.683 11,70 3.824 1992* 71 55.400 11,70 6.482 1993* 125 240.027 11,70 28.083 1994* 416 425.630 11,70 49.799 1995* 799 536.493 13,02 69.851 1996* 1.091 609.864 13,02 79.404 1997* 2.431 1.282.372 13,02 166.965 1998* 2.606 1.451.986 13,62 197.760 1999* 2.252 1.796.908 13,62 244.739 2000* 2.810 2.830.794 13,62 385.554 2001* 3.776 4.013.587 13,45 539.827 2002* 6.321 6.011.988 13,45 808.612 2003* 74.034 32.014.397 13,45 4.305.936 2004* 84.308 34.618.642 13,83 4.787.758 2005* 176.471 68.282.323 13,83 9.443.445 2006* 194.764 72.488.324 13,83 10.025.135 2007* 201.167 80.983.753 13,99 11.329.627 2008* 205.773 88.467.857 13,99 12.376.653 2009* 206.002 91.197.506 13,99 12.758.531 2010* 209.958 89.758.250 13,53 12.144.291 2011* 209.088 91.069.571 13,53 12.321.713 2012 208.950 94.237.097 14,15 13.334.549 2013 214.743 99.325.637 14,36 14.263.161 2014 215.806 105.364.203 14,56 15.341.028 2015 216.414 109.431.030 14,56 15.933.158 2016 214.100 121.293.402 14,56 17.660.319 2017** 174.964 121.243.359 14,56 17.653.033 2018*** - - - - *) Daten sind nicht mehr vollständig **) Die Veranlagung 2017 ist noch nicht abgeschlossen ***) Die Veranlagung 2018 hat noch nicht begonnen Anlage zu II. Frage 17.2 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Aufkommensminderung (geschätzt) wegen des Abzugs der Kirchensteuer (katholische und evangelische Kirchensteuer) als Sonderausgabe in Veranlagungsfällen mit konfessionsverschiedenen Ehegatten/Lebenspartnern Jahr Anzahl der ermittelten Fälle Höhe der berücksichtigten Sonderausgaben in Euro durchschnittlicher Einkommensteuersatz in Prozent geschätzte Aufkommensminderung in Euro 1991* 9 33.249 11,70 3.890 1992* 5 10.745 11,70 1.257 1993* 9 20.604 11,70 2.411 1994* 29 112.421 11,70 13.153 1995* 46 43.915 13,02 5.718 1996* 57 57.572 13,02 7.496 1997* 138 116.757 13,02 15.202 1998* 131 109.120 13,62 14.862 1999* 124 219.763 13,62 29.932 2000* 152 332.901 13,62 45.341 2001* 205 330.072 13,45 44.395 2002* 313 754.338 13,45 101.458 2003* 2.364 2.262.913 13,45 304.362 2004* 2.670 2.496.242 13,83 345.230 2005* 6.920 5.733.352 13,83 792.923 2006* 7.552 6.133.383 13,83 848.247 2007* 7.582 6.992.083 13,99 978.192 2008* 7.614 7.294.512 13,99 1.020.502 2009* 7.540 7.562.407 13,99 1.057.981 2010* 7.584 7.558.696 13,53 1.022.692 2011* 7.544 8.042.189 13,53 1.088.108 2012 7.553 8.308.934 14,15 1.175.714 2013 7.698 8.507.224 14,36 1.221.637 2014 7.677 9.068.403 14,56 1.320.359 2015 7.625 9.638.157 14,56 1.403.316 2016 7.541 10.330.800 14,56 1.504.164 2017** 5.840 7.061.523 14,56 1.028.158 2018*** - - - - *) Daten sind nicht mehr vollständig **) Die Veranlagung 2017 ist noch nicht abgeschlossen ***) Die Veranlagung 2018 hat noch nicht begonnen Anlage zu II. Frage 18 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Aufkommensminderung (geschätzt) wegen des Abzugs der katholischen Kirchensteuer als Sonderausgabe Jahr Anzahl der ermittelten Fälle Höhe der berücksichtigten Sonderausgaben in Euro durchschnittlicher Einkommensteuersatz in Prozent geschätzte Aufkommensminderung in Euro 1991* 17 7.942 11,70 929 1992* 10 4.308 11,70 504 1993* 21 9.486 11,70 1.110 1994* 46 26.292 11,70 3.076 1995* 94 61.172 13,02 7.965 1996* 130 145.734 13,02 18.975 1997* 306 224.437 13,02 29.222 1998* 358 256.269 13,62 34.904 1999* 319 385.242 13,62 52.470 2000* 443 527.824 13,62 71.890 2001* 595 883.408 13,45 118.818 2002* 921 1.158.266 13,45 155.787 2003* 11.078 6.059.711 13,45 815.031 2004* 12.958 6.891.343 13,83 953.073 2005* 26.307 13.104.809 13,83 1.812.395 2006* 28.498 14.244.325 13,83 1.969.990 2007* 29.479 16.083.380 13,99 2.250.065 2008* 30.529 18.062.345 13,99 2.526.922 2009* 30.885 18.430.544 13,99 2.578.433 2010* 31.939 18.280.348 13,53 2.473.331 2011* 32.397 18.837.314 13,53 2.548.689 2012 32.887 19.834.965 14,15 2.806.648 2013 34.716 20.987.230 14,36 3.013.766 2014 35.653 22.721.472 14,56 3.308.246 2015 36.688 23.723.303 14,56 3.454.113 2016 37.160 24.891.176 14,56 3.624.155 2017** 31.319 17.952.953 14,56 2.613.950 2018*** - - - - *) Daten sind nicht mehr vollständig **) Die Veranlagung 2017 ist noch nicht abgeschlossen ***) Die Veranlagung 2018 hat noch nicht begonnen Leistungen aus dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei an Einrichtungen der Diakonie Anlage zu II. Frage 19 SK zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 ausgezahlt im Jahr (Rückforderungen sind berücksichtigt) Diakonie Bautzen Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst 2012 4.100,00 € Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Dresden e. V. 2018 743,44 € Verein für Diakonie und Stadtmission Görlitz e. V. 2010 4.115,00 € Verein für Diakonie und Stadtmission Görlitz e. V. 2011 5.485,00 € JahrLeistungsempfänger Anlage zu II. Frage 19 SMF zur Großen Anfrage 6/16572 Seite 1 von 1 Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Pflege von Grünund Pflanzanlagen (ohne Bäume) kurzzeitige Anmietung/ Pacht Kleinstaufträge (Reparaturen, sonstige Dienstleistungen) 2008 16.538,07 EUR 2009 14.404,20 EUR 2010 12.461,68 EUR 60,00 EUR 2011 13.865,99 EUR 151,94 EUR 2012 13.978,57 EUR 2013 15.192,55 EUR 58,00 EUR 2014 13.081,66 EUR 2015 11.822,99 EUR 157,11 EUR 2016 7.409,60 EUR 66,47 EUR 2017 8.500,87 EUR 2018 12.230,52 EUR Summen 139.486,70 EUR 60,00 EUR 433,52 EUR Anlage zu II. Frage 19 SMGI zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 2 Geschäftsbereich der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration RL Integrative Maßnahmen (07722) RL Weltoffenes Sachsen (08300) Das Diakonische Werk e. V. erhielt einmalig eine Förderung im Rahmen der Richtlinie (08300) Weltoffenes Sachsen. Darüber hinaus wird die Förderung von „verwandten“ Trägern im Rahmen der Richtlinie dargestellt. Träger 2008 2009 2010 2011 2012 2015 2016 Summe Diakoniewerk Oberlausitz e. V. 0,00 € 4.544,30 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 4.544,30 € Diakonisches Werk - Stadtmission Plauen e. V. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.475,00 € 0,00 € 0,00 € 2.475,00 € Diakonisches Werk Delitzsch/Eile nburg e. V. 7.500,00 € 7.500,00 € 3.141,41 € 2.250,00 € 2.300,00 € 0,00 € 0,00 € 22.691,41 € Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V. /Diakonisches Amt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 11.320,35 € 18.853,30 € 30.173,65 € Summe: 7.500,00 € 12.044,30 € 3.141,41 € 2.250,00 € 4.775,00 € 11.320,35 € 18.853,30 € 59.884,36 € Träger 2015 2016 2017 2018 Summe Diakonie Dippoldiswalde Diakonisches Werk im Kirchenbezirk e. V. 0,00 € 21.937,54 € 18.227,30 € 0,00 € 40.164,84 € Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH 0,00 € 79.480,63 € 93.594,45 € 101.923,49 € 274.998,57 € Diakoniewerk Westsachsen gemeinnützige GmbH 0,00 € 0,00 € 76.441,75 € 91.088,55 € 167.530,30 € Diakonisches Werk Aue/Schwarzenberg e. V. 0,00 € 17.379,69 € 0,00 € 56.829,38 € 74.209,07 € Diakonisches Werk der Ev.- Luth. Landeskirche Sachsens im Kirchenbezirk Pirna e. V. 0,00 € 0,00 € 0,00 € 21.221,96 € 21.221,96 € Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e. V. 0,00 € 13.649,18 € 0,00 € 45.217,50 € 58.866,68 € Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Marienberg e. V. 0,00 € 25.573,55 € 0,00 € 0,00 € 25.573,55 € Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. 12.443,29 € 82.773,90 € 0,00 € 0,00 € 95.217,19 € Summe: 12.443,29 € 240.794,49 € 188.263,50 € 316.280,88 € 757.782,16 € Anlage zu II. Frage 19 SMGI zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 2 von 2 RL Chancengleichheit (07810) Da das SLFS/der KSV Sachsen die Fördergegenstände der RL Chancengleichheit (07810) erst ab 2006 bearbeitet, können auch erst ab 2006 Daten geliefert werden. Träger 2007 Vorhaben Diakonisches Werk Pirna e.V. 17.415,00 € Frauen- und Kinderschutzhaus Pirna - ab 01.04.2007 RL Soziale Betreuung (07721) 2015 in Euro 2016 in Euro 2017 in Euro 2018 in Euro Summe in Euro Diakonisches Werk der Evangelisch- Lutherischen Landeskirche Sachsens e.V. 567.905,36 € 841.860,86 € 1.269.584,70 € 1.330.020,20 € 4.009.371,12 € Anlage zu II. Frage 19 SMI zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Zahlungen des SMI an das Diakonische Werk e. V. und seine Einrichtungen Jahr Förderung- in € - Vertragliche Leistung - in € - sonstige Zahlung - in € - 2005 keine Daten keine Daten keine Daten 2006 keine Daten keine Daten keine Daten 2007 keine Daten keine Daten keine Daten 2008 keine Daten keine Daten keine Daten 2009 keine Daten keine Daten keine Daten 2010 keine Daten keine Daten keine Daten 2011 keine Daten keine Daten keine Daten 2012 keine Daten 128,20 € keine Daten 2013 - € 22.090,82 € - € 2014 - € 41.504,27 € - € 2015 - € 76.479,27 € - € 2016 - € 107.887,21 € - € 2017 - € 100.779,49 € - € 2018 - € 90.117,56 € - € Anlage zu II.19 Frage SMJus zur Großen Anfrage 6/16572 Seite 1 von 1 Sächsisches Staatsministerium der Justiz Die Beträge, welche das Diakonische Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens e.V. für seine Einrichtungen für die Jahre 1991 bis 2018 erhielt, stellen sich wie folgt dar: *Nach den Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (Aufbewahrungsbestimmungen – AufbewBest –, Anlage zur VwV zu § 71 SäHO) werden Zahlungsbelege grundsätzlich nur sechs Jahre lang aufbewahrt. Gleiches gilt für die Haushaltsüberwachungslisten (VwV zu § 34 SäHO). Für die Jahre 1991 bis 2011 basieren die Angaben daher auf den elektronischen Datensätzen des Haushaltsportals (insbesondere Betrag und Zahlungsempfänger), für die eine Heranziehung der zahlungsbegründenden Unterlagen zur weiteren Überprüfung grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Da unter diesen Umständen nicht für die Vollständigkeit der Datensätze (insbesondere eindeutige und korrekte Angabe des Zahlungspartners) garantiert werden kann, handelt es sich in diesen Jahren um eine fragmentierte Aufstellung der Beträge, die eindeutig an die hier gegenständlichen Zahlungsempfänger geleistet wurden. Jahr Betrag in Euro 1991* 0 1992* 13.588 1993* 19.099 1994* 941 1995* 28.918 1996* 962 1997* 1.126 1998* 11.734 1999* 14.274 2000* 29.110 2001* 14.973 2002* 62.111 2003* 150.108 2004* 195.893 2005* 298.344 2006* 309.179 2007* 297.944 2008* 238.687 2009* 258.949 2010* 253.420 2011* 296.561 2012 322.883 2013 342.609 2014 264.000 2015 293.882 2016 393.200 2017 446.267 2018 563.385 Gesamt: 5.122.148 Anlage zu II. Frage 19 SMK zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Finanzmittel des SMK für das Diakonische Werk in Sachsen in den Jahren 2000 - 2018 Jahr Förderung 2000 530.393,75 € 2001 2.288.995,25 € 2002 6.613.855,83 € 2003 6.442.572,36 € 2004 7.272.143,31 € 2005 8.843.646,53 € 2006 10.717.983,09 € 2007 8.780.566,67 € 2008 10.093.884,68 € 2009 10.430.118,63 € 2010 10.925.510,65 € 2011 8.924.370,42 € 2012 10.140.986,48 € 2013 13.059.812,61 € 2014 14.331.053,44 € 2015 16.813.494,78 € 2016 18.851.036,89 € 2017 17.921.882,16 € 2018 18.443.251,13 € Anlage zu II. Frage 19 SMS zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Ausgezahlte Zuwendungen des SMS an das Diakonische Werk Jahr ausgezahlte Zuwendungen 1991 1.084.961,37 € 1992 7.495.027,67 € 1993 9.470.487,14 € 1994 14.107.028,22 € 1995 30.615.183,72 € 1996 41.849.352,99 € 1997 44.017.856,87 € 1998 36.135.317,89 € 1999 35.243.784,73 € 2000 39.460.349,35 € 2001 33.590.877,97 € 2002 34.122.769,60 € 2003 33.057.151,85 € 2004 31.206.983,05 € 2005 12.513.032,92 € 2006 10.226.813,86 € 2007 14.384.810,66 € 2008 6.346.271,34 € 2009 8.150.349,64 € 2010 8.469.776,30 € 2011 5.072.083,12 € 2012 7.141.686,76 € 2013 7.267.878,73 € 2014 10.119.266,48 € 2015 8.544.670,67 € 2016 9.459.369,06 € 2017 6.884.212,08 € 2018 7.959.326,84 € Summe: 513.996.680,91 € Anlage zu II.19 Frage SMUL zur Großen Anfrage 6/16572 Seite 1 von 1 Leistungen aus dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft an das Diakonische Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens e. V. für seine Einrichtungen Jahr Betrag in Euro 2002 24.413,34 2003 18.221,86 2004 196,75 2005 40.287,75 2006 16.032,00 2007 213.040,00 2008 18.694,88 2009 100.000,00 2010 1.250,00 2013 224.496,46 2015 195.862,71 2016 32.897,02 2017 199.810,63 2018 354.330,81 Anlage zu II. Frage 20 SMGI zur Großen Anfrage Drs, 6/16572 Seite 1 von 2 Geschäftsbereich der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Finanzmittel an den Caritsverband und seine Einrichtungen RL Integrative Maßnahmen (07722) Träger 2016 in Euro Caritasverband Leipzig e. V. 25.662,98 € RL Weltoffenes Sachsen (08300) Caritasverband 2007 2008 2009 Summe Caritasverband für Dresden e. V. 0,00 € 10.000,00 € 12.201,36 € 22.201,36 € Caritasverband Leipzig e. V. 5.000,00 € 0,00 € 0,00 € 5.000,00 € Summe: 5.000,00 € 10.000,00 € 12.201,36 € 27.201,36 € RL Chancengleichheit (07810) Da das SLFS/der KSV Sachsen die Fördergegenstände der RL Chancengleichheit (07810) erst ab 2006 bearbeitet, können auch erst ab 2006 Daten geliefert werden. Jahr Fördervorhaben Auszahlung Zuwendungsempfänger 2006 Frauenschutzwohnung Leipzig 14.320,00 € Caritasverband Leipzig e. V. 2007 Frauen- und Kinderschutz-wohnung – ab 01.04.2007 11.767,50 € Caritasverband Leipzig e. V. 2008 Frauenschutzwohnung Leipzig 15.180,00 € Caritasverband Leipzig e. V. 2009 Frauenschutzwohnung Leipzig 15.690,00 € Caritasverband Leipzig e. V. 2009 Beratungsstelle zur täterorientierten Anti-Gewalt-Arbeit 23.214,00 € Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V. 2010 Frauen- und Kinderschutzwohnung Leipzig 15.623,84 € Caritasverband Leipzig e. V. 2010 Täterberatungsstelle Chemnitz 55.000,00 € Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V. 2010 Supervision für die Mitarbeiterinnen der Frauenschutzwohnung 496,00 € Caritasverband Leipzig e. V. 2011 Täterberatungsstelle Chemnitz 47.518,00 € Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V. 2012 Täterberatungsstelle Chemnitz 49.400,00 € Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V. 2013 Täterberatungsstelle Chemnitz 56.333,00 € Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V. 2014 Täterberatungsstelle "Handschlag" Chemnitz 55.083,88 € Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V. 2015 Täterberatungsstelle Chemnitz 56.479,12 € Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V. 2016 Täterberatungsstelle "Handschlag" Chemnitz 57.143,49 € Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V. 2017 Täterberatungsstelle Chemnitz 60.110,89 € Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V. 2018 Täterberatungsstelle Chemnitz 73.890,11 € Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V. Summe: 607.249,83 € Anlage zu II. Frage 20 SMGI zur Großen Anfrage Drs, 6/16572 Seite 2 von 2 RL Soziale Betreuung (07721) 2015 in Euro 2016 in Euro 2017 in Euro 2018 in Euro Summe in Euro Caritasverband Sachsen e. V. 185.722,10 € 316.517,33 € 524.459,08 € 747.399.44 € 1.026.698,51 € Anlage zu II. Frage 20 SMI zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Sächsisches Staatsministerium des Innern Leistungen an den Caritasverband und seine Einrichtungen Jahr Förderung - in Euro - Vertragliche Leistung - in Euro - sonstige Zahlung - in Euro - 2005 keine Daten keine Daten keine Daten 2006 keine Daten keine Daten keine Daten 2007 keine Daten keine Daten keine Daten 2008 keine Daten keine Daten keine Daten 2009 26.880,00 keine Daten keine Daten 2010 keine Daten keine Daten keine Daten 2011 keine Daten keine Daten keine Daten 2012 keine Daten keine Daten keine Daten 2013 - 3.024,47 - 2014 9.999,63 4.939,58 - 2015 - 2.620,18 - 2016 - 18.966,61 - 2017 - 8.485,57 - 2018 7.749,80 16.053,81 - Anlage zu II. Frage 20 SMJus zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Sächsisches Staatsministerium der Justiz Die Beträge, welche die Caritasverbände in Sachsen für ihre Einrichtungen für die Jahre 1991 bis 2018 erhielten, stellen sich wie folgt dar: Jahr Betrag in EUR 1991* 0 1992* 6.158 1993* 0 1994* 8.692 1995* 29.064 1996* 19.383 1997* 4.602 1998* 10.737 1999* 10.378 2000* 12.868 2001* 12.844 2002* 10.496 2003* 7.500 2004* 12.500 2005* 2.500 2006* 0 2007* 12.800 2008* 5.130 2009* 3.000 2010* 3.000 2011* 13.184 2012 14.175 2013 3.527 2014 3.457 2015 3.595 2016 3.595 2017 3.595 2018 3.595 Gesamt: 220.374 *)Nach den Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (Aufbewahrungsbestimmungen – AufbewBest –, Anlage zur VwV zu § 71 SäHO) werden Zahlungsbelege grundsätzlich nur sechs Jahre lang aufbewahrt. Gleiches gilt für die Haushaltsüberwachungslisten (VwV zu § 34 SäHO). Für die Jahre 1991 bis 2011 basieren die Angaben daher auf den elektronischen Datensätzen des Haushaltsportals (insbesondere Betrag und Zahlungsempfänger), für die eine Heranziehung der zahlungsbegründenden Unterlagen zur weiteren Überprüfung grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Da unter diesen Umständen nicht für die Vollständigkeit der Datensätze (insbesondere eindeutige und korrekte Angabe des Zahlungspartners) garantiert werden kann, handelt es sich in diesen Jahren um eine fragmentierte Aufstellung der Beträge, die eindeutig an die hier gegenständlichen Zahlungsempfänger geleistet wurden. Anlage zu II. Frage 20 SMK zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 in den Jahren 2001 - 2018 Jahr Förderung 2001 621.737,89 € 2002 1.374.746,55 € 2003 1.840.921,87 € 2004 1.943.429,11 € 2005 2.216.000,13 € 2006 1.874.378,16 € 2007 1.346.153,39 € 2008 1.342.872,78 € 2009 1.627.774,55 € 2010 1.697.869,75 € 2011 1.510.610,67 € 2012 1.424.207,29 € 2013 1.392.885,08 € 2014 1.624.498,12 € 2015 2.223.913,57 € 2016 1.838.728,25 € 2017 1.848.445,91 € 2018 1.891.670,72 € Finanzmittel des SMK für die Caritasverbände in Sachsen Anlage zu II. Frage 20 SMS zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Ausgezahlte Zuwendungen des SMS an die Caritasverbände Jahr ausgezahlte Zuwendungen 1993 317.000,97 € 1994 1.571.711,25 € 1995 5.506.766,94 € 1996 7.758.179,39 € 1997 7.336.511,36 € 1998 6.081.811,10 € 1999 5.255.180,02 € 2000 9.723.456,14 € 2001 6.228.883,39 € 2002 7.196.244,82 € 2003 11.924.184,06 € 2004 9.281.448,61 € 2005 2.961.006,83 € 2006 835.310,97 € 2007 3.939.257,62 € 2008 4.929.159,53 € 2009 1.471.221,59 € 2010 451.416,53 € 2011 492.858,82 € 2012 1.256.158,65 € 2013 2.077.966,60 € 2014 2.390.215,01 € 2015 3.355.121,34 € 2016 3.994.099,94 € 2017 2.387.119,89 € 2018 2.380.299,83 € Summe 111.102.591,19 € Anlage zu II.20 Frage SMUL zur Großen Anfrage 6/16572 Seite 1 von 1 Leistungen aus dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft an die Caritasverbände Jahr Betrag in Euro 2014 1.058,83 2015 41.010,12 2016 74.161,46 2017 137.806,42 2018 274.395,42 Anlage zu III. Frage 1 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Höhe des Kirchensteueraufkommens der Evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen Die sächsischen Finanzämter haben in den Jahren 1991 bis 2018 Kirchensteuer für die Evangelischen Landeskirchen in folgender Höhe eingezogen: in den Jahren Gesamtbetrag 1991 40.401.520,77 DM 1992 90.552.491,82 DM 1993 123.753.640,38 DM 1994 155.396.473,95 DM 1995 143.033.076,03 DM 1996 131.814.358,08 DM 1997 118.792.490,17 DM 1998 120.300.898,78 DM 1999 125.178.421,86 DM 2000 126.979.430,96 DM 2001 120.034.065,77 DM 2002 60.979.054,02 EUR 2003 63.990.814,23 EUR 2004 60.975.317,41 EUR 2005 60.318.049,69 EUR 2006 65.651.603,86 EUR 2007 72.705.088,52 EUR 2008 80.965.686,54 EUR 2009 82.797.561,94 EUR 2010 83.813.421,98 EUR 2011 86.184.972,36 EUR 2012 89.626.715,61 EUR 2013 95.715.243,30 EUR 2014 102.552.325,60 EUR 2015 108.670.199,81 EUR 2016 115.823.968,92 EUR 2017 114.347.528,44 EUR 2018 121.682.958,89 EUR Anlag e zu III. Frage 2 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Höhe des Kirchensteueraufkommens der Katholischen Kirche im Freistaat Sachsen Die sächsischen Finanzämter haben in den Jahren 1991 bis 2018 Kirchensteuer für die Katholische Kirche in folgender Höhe eingezogen: in den Jahren Gesamtbetrag 1991 6.105.641,99 DM 1992 18.575.191,20 DM 1993 25.057.145,46 DM 1994 32.068.326,64 DM 1995 32.386.093,82 DM 1996 34.250.430,63 DM 1997 33.608.170,90 DM 1998 35.067.197,78 DM 1999 36.651.917,50 DM 2000 36.765.287,39 DM 2001 36.811.463,60 DM 2002 17.524.261,49 EUR 2003 18.085.864,49 EUR 2004 17.582.713,19 EUR 2005 18.309.389,49 EUR 2006 19.738.128,44 EUR 2007 21.228.124,64 EUR 2008 23.505.989,11 EUR 2009 23.794.449,31 EUR 2010 23.649.129,60 EUR 2011 24.740.688,25 EUR 2012 25.890.947,01 EUR 2013 27.367.913,64 EUR 2014 29.579.435,01 EUR 2015 31.493.143,64 EUR 2016 34.166.803,16 EUR 2017 34.163.589,20 EUR 2018 37.043.101,60 EUR Anlage zu III. Frage 3 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Höhe des festgesetzten besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe für die Evangelischen Landeskirchen im Freistaat Sachsen: für Veranlagungszeitraum besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe 1991* – 1992* – 1993* – 1994** 4.493 EUR 1995** 12.118 EUR 1996** 10.691 EUR 1997** 16.039 EUR 1998** 27.752 EUR 1999** 54.839 EUR 2000** 81.349 EUR 2001** 132.537 EUR 2002** 225.936 EUR 2003** 332.460 EUR 2004** 520.140 EUR 2005** 737.760 EUR 2006** 1.600.752 EUR 2007** 2.990.872 EUR 2008** 3.332.580 EUR 2009** 3.191.960 EUR 2010 3.239.700 EUR 2011 3.540.866 EUR 2012 3.807.233 EUR 2013 4.036.380 EUR 2014 4.416.180 EUR 2015 4.702.374 EUR 2016 5.047.044 EUR 2017*** 3.852.108 EUR 2018**** – *) Daten sind nicht mehr vorhanden **) Daten sind nicht mehr vollständig ***) Die Veranlagung 2017 ist noch nicht abgeschlossen ****) Die Veranlagung 2018 hat noch nicht begonnen Anlage zu III. Frage 4 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Höhe des festgesetzten besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe für die Katholische Kirche im Freistaat Sachsen: für Veranlagungszeitraum besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe 1991* – 1992* – 1993* – 1994** 613 EUR 1995** 784 EUR 1996** 1.660 EUR 1997** 2.194 EUR 1998** 1.525 EUR 1999** 11.885 EUR 2000** 9.909 EUR 2001** 29.742 EUR 2002** 42.408 EUR 2003** 68.528 EUR 2004** 113.112 EUR 2005** 157.488 EUR 2006** 342.180 EUR 2007** 600.300 EUR 2008** 666.072 EUR 2009** 624.696 EUR 2010 654.132 EUR 2011 727.608 EUR 2012 747.912 EUR 2013 818.424 EUR 2014 878.448 EUR 2015 987.696 EUR 2016 1.068.192 EUR 2017*** 787.464 EUR 2018**** – *) Daten sind nicht mehr vorhanden **) Daten sind nicht mehr vollständig ***) Die Veranlagung 2017 ist noch nicht abgeschlossen ****) Die Veranlagung 2018 hat noch nicht begonnen Anlage zu III. Frage 13 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Höhe des Verwaltungskostenbeitrages für die Verwaltung der Kirchensteuer der Evangelischen Landeskirchen: in den Jahren Gesamtbetrag 1991 808.030,42 DM 1992 1.811.049,84 DM 1993 3.712.609,21DM 1994 4.661.894,22 DM 1995 4.290.992,28 DM 1996 3.954.430,74 DM 1997 3.563.774,71 DM 1998 3.609.026,96 DM 1999 3.755.352,65 DM 2000 3.809.382,94 DM 2001 3.601.021,97 DM 2002 1.829.371,63 EUR 2003 1.919.724,43 EUR 2004 1.829.259,51 EUR 2005 1.809.541,50 EUR 2006 1.969.548,10 EUR 2007 2.181.152,66 EUR 2008 2.428.970,61 EUR 2009 2.483.926,85 EUR 2010 2.514.402,65 EUR 2011 2.585.549,19 EUR 2012 2.688.801,47 EUR 2013 2.871.457,31 EUR 2014 3.076.569,77 EUR 2015 3.260.106,01 EUR 2016 3.474.719,08 EUR 2017 3.430.425,81 EUR 2018 3.650.488,71 EUR Anlage zu III. Frage 14 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Höhe des Verwaltungskostenbeitrages für die Verwaltung der Kirchensteuer der Katholischen Kirche: in den Jahren Gesamtbetrag 1991 122.112,84 DM 1992 371.503,82 DM 1993 751.714,36 DM 1994 962.049,80 DM 1995 971.582,81 DM 1996 1.027.512,92 DM 1997 1.008.245,13 DM 1998 1.052.015,93 DM 1999 1.099.557,54 DM 2000 1.102.958,61 DM 2001 1.104.343,91 DM 2002 525.727,85 EUR 2003 542.575,93 EUR 2004 527.481,39 EUR 2005 549.281,68 EUR 2006 592.143,86 EUR 2007 636.843,73 EUR 2008 705.179,66 EUR 2009 713.833,47 EUR 2010 709.473,89 EUR 2011 742.220,67 EUR 2012 776.728,42 EUR 2013 821.037,40 EUR 2014 887.383,05 EUR 2015 944.794,31 EUR 2016 1.025.004,06 EUR 2017 1.038.407,70 EUR 2018 1.111.293,06 EUR Anlage zu IV. Frage 7 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 3 2000 16.01. 10.12. Singet dem Herrn ein neues Lied Festgottesdienst zur Eröffnung des Bachjahres in Thüringen aus der Bachkirche in Arnstadt Methodistischer Gottesdienst Crottendorf Advent 59 Min. 59 Min. 2001 04.03. 02.06. 25.08. 26.08. 30.09. 15.12. Gemeinsam Zukunft gestalten Eröffnungsgottesdienst "Hoffnung für Osteuropa" aus der Lutherkirche in Görlitz Freikirchlicher Gottesdienst aus Glauchau Ökumenischer Gottesdienst vom Dresdner Schlossplatz aus Anlass der Flutkatastrophe Zwickau-Planitz, St. Johanneskirche F1 Genug zum Leben? Magdeburg Dom, Erntedank Ö2 Hoffnungsschimmer Evangelischer Adventsgottesdienst aus der St. Annen-Kirche in Annaberg- Buchholz 59 Min. 59 Min. 55 Min. 59 Min. 59 Min. 59 Min. 2003 09.03. 14.09. Abenteuer Zukunft - Leben in Würde Eröffnungsgottesdienst "Hoffnung für Osteuropa" aus der Georgenkirche in Eisenach Du bist weltbewegend Gottesdienst vom Leipziger Markt (Stadtfest) Ö 59 Min. 59 Min. 2004 25.04. 23.05. 07.11. Ökumenischer Gottesdienst LGS Nordhausen Ö Evangelischer Gottesdienst aus der Stadtkirche St. Marien in Torgau Gottesdienst aus Leipziger Ring-Café F 59 Min. 59 Min. 59 Min. 2005 13.02. 10.04. 18.09. 16.10. Ökumenischer Gottesdienst aus Dresden (Erinnerung an die Bombennacht) Ö Evangelischer Gottesdienst aus Flossenbürg (ÜN vom BR) Evangelischer – freikirchlicher GD aus Mühlhausen F Ökumenischer Gottesdienst Volkenroda Ö 89 Min. 59 Min. 59 Min. 59 Min. 2006 14.05. 17.09. 19.11. Ökumenischer Gottesdienst vom Markt Halle (Stadtjubiläum) Ö Evangelischer Motorradfahrer-Gottesdienst vom Stausee Oberrabenstein bei Chemnitz Freikirchlicher Gottesdienst aus dem Bethanien Krankenhaus in Chemnitz F 59 Min. 59 Min. 59 Min. 2007 29.04. Eröffnungsgottesdienst BUGA/Gera Ö 59 Min. 1 F steht für Freikirche 2 Ö steht für ökumenischen Gottesdienst Seite 2 von 3 06.05. 09.12. Evangelischer Gottesdienst zu Ehren Paul Gerhardts aus der Marienkirche in Gräfenhainichen Adventsgottesdienst Reformierte Gemeinde Dresden F 59 Min. 59 Min. 2008 13.04. 01.06. 03.08. Ökumenischer Gottesdienst aus „Einschatz Halberstadt“ Ö 15000 Posaunen für ein Halleluja Abschlussgottesdienst des Deutschen Evangelischen Posaunentages aus dem Zentralstadion Leipzig Weltjugendtreffen der Baptisten in Leipzig F 82 Min. 89 Min. 59 Min. 2009 07.06. 21.06. 20.09. 08.11. Reformierte Kirche in Leipzig F Gedenkgottesdienst zur Grenzöffnung am Rennsteig Evangelische Christen aus Thüringen und Bayern laden ein 800 Jahre Domweihe in Magdeburg Ö Evangelischer Gottesdienst aus St. Michaelis/Hof (ÜN vom BR) 59 Min. 59 Min. 59 Min. 59 Min. 2010 07.03. 18.04. 25.10. Methodistischer Gottesdienst aus der Friedenskirche Chemnitz F Evangelischer Gottesdienst im Melanchthon-Jahr aus der Schlosskirche Wittenberg Ökumenischer Gottesdienst aus Weimar Ö 59 Min. 59 Min. 59 Min. 2011 01.06. 28.08. 23.10. 11.12. „… da wird auch dein Herz sein“ Eröffnungsgottesdienst Kirchentag Dresden Freikirchlicher Gottesdienst vom Röthof in Schmalkalden F Ev. Gottesdienst aus dem Naumburger Dom Ökumenischer Advents-GD aus St. Salvador Gera Ö 84 Min. 59 Min. 59 Min. 59 Min. 2012 06.05. 01.07. 09.12. 800 Jahre Anhalt - Evangelischer Festgottesdienst aus der St. Jakobskirche in Köthen Ökumenischer GD aus dem Dom zu Freiberg (Stadtjubiläum) Ö Freikirchlicher Gottesdienst zum Advent/Gnadau F 59 Min. 59 Min. 59 Min. 2013 24.03. 06.10. 29.12. Festgottesdienst aus der Marktkirche in Halle zum 350. Geburtstag von August Hermann Francke Freikirchlich in Zittau F Ökumenischer GD aus d. Weihnachtszirkus Dresden Ö 70 Min. 70 Min. 59 Min. 2014 29.06. 28.09. 19.10. GD zum Evangelischen Chorfest – Leipzig 777 Jahre Gera – Ökumenischer GD aus der Elisabethkirche Ö Freikirchlicher GD Baptisten aus Weimar F 89 Min. 59 Min. 59 Min. 2015 23.08. Bundesgartenschau - Tag der Sachsen – Gottesdienst aus dem DomÖ 58 Min. Seite 3 von 3 29.08. 06.09. 23.12. Neuer Bischof Sachsen – Dresden –Kreuzkirche Freikirchlicher Gottesdienst Kirche St. Lukas – SELK in Leipzig F Weihnachtliche Vesper vor der Frauenkirche F 101 Min. 59 Min. 58 Min. 2016 05.06. 02.10. 16.10. Schlussgottesdienst des Deutschen Evangelischen Posaunenfestes aus dem Stadion in Dresden Gottesdienst und Festakt zur Wiedereröffnung der Schlosskirche in Wittenberg Freikirchlicher Gottesdienst aus der St. Johanniskirche Zwickau-Planitz F 91 Min. 105 Min. 59 Min. 2017 28.05. 31.10. 03.12. 23.12. Schlussgottesdienst zum Ev. Kirchentag – Elbwiesen Wittenberg 500 Jahre Reformation - Festgottesdienst Schlosskirche Wittenberg Festgottesdienst zur Einweihung Universitätskirche St. Pauli – Leipzig Weihnachtliche Vesper – Dresdner Frauenkirche 111 Min. 59 Min. 89 Min. 59 Min. 2018 12.08. 26.08. 23.12. Evangelischer Gottesdienst – Dom zu Halberstadt Ökumenischer Gottesdienst – St. Petri Kirche Chemnitz Ö Weihnachtliche Vesper – Dresdner Frauenkirche 59 Min. 58 Min. 60 Min. Anlage zu IV. Frage 8 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 2000 21.05. Siehe, ich mach alles neu Eröffnungsgottesdienst der Renovabis-Aktion 2000 aus der Dresdner Kathedrale 59 Min. 2001 24.06. Nicht sehen und doch glauben Katholischer Gottesdienst aus dem Kloster St. Marien zu Helfta 59 Min. 2002 27.10. Katholischer Gottesdienst aus Dessau 59 Min. 2003 02.11. Zwischen Zeit und Ewigkeit Katholischer Gottesdienst aus der Stiftskirche des Benediktinerklosters Wechselburg 59 Min. 2004 19.09. Leben in bewegter Zeit Wallfahrtsgottesdienst zum Bonifatiusjahr vom Erfurter Domplatz 89 Min. 2005 06.11. Katholischer Gottesdienst aus Magdeburg St. Sebastian 59 Min. 2006 25.06. Katholischer Gottesdienst aus der Dresdner Hofkirche 89 Min. 2007 16.09. Von der Liebe bewegt Katholischer Festgottesdienst zum Elisabeth-Jahr aus Erfurt 89 Min. 2008 14.09. Katholischer Gottesdienst von der Huysburg 59 Min. 2009 22.11. Katholischer Gottesdienst aus der Hofkirche zu Dresden 89 Min. 2010 05.12. Kath. Gottesdienst 2. Advent aus Halle 59 Min. 2011 13.06. Gottesdienst zur Seligsprechung von Alois Andritzki 89 Min. 2012 23.09. Katholischer Gottesdienst aus St. Sebastian in Magdeburg 59 Min. 2013 16.03. Ein neuer Bischof f. Dresden (Co mit LFH Sachs.) Festgottesdienst zur Einführung von Bischof Heiner Koch 75 Min. 2014 22.11. Ein neuer Bischof für Erfurt Amtseinführung von Dr. Ulrich Neymeyr im Dom St. Marien 120 Min. 2015 09.05. Weihe Propsteikirche Leipzig 118 Min. 2016 25.05. 27.08. Eröffnungsveranstaltung vom Marktplatz in Leipzig zum Katholikentag Festgottesdienst zur Einführung Bischof Heinrich Timmerevers aus der Dresdner Kathedrale 54 Min. 106 Min. 2017 10.12. Katholischer Gottesdienst zum Advent aus Zeitz 57 Min. 2018 16.09. Katholischer Gottesdienst vom Erfurter Domplatz 89 Min. Anlage zu V. Frage 2 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Katholische Kirche Seite 1 von 1 Name der Schule Schulart Inklusionsart Schüler Personalausgaben pro Schüler Personalausgaben prozentualer Anteil Personalausgaben Sachausgaben pro Schüler Sach-ausgaben prozentualer Anteil Sachausgaben Gesamt 604 4.615,10 € 2.787.521,56 € 1.451,00 € 876.404,00 € 3.663.925,56 € Körperbehinderte 3 11.384,27 € 34.152,81 € 7.068,00 € 21.204,00 € 55.356,81 € Summe 2.821.674,37 € 75,87% 897.608,00 € 24,13% 3.719.282,37 € 192 2.677,35 € 514.051,47 € 1.377,00 € 264.384,00 € 778.435,47 € Gehörlose/Gehörgesch. 1 12.140,34 € 12.140,34 € 3.458,00 € 3.458,00 € 15.598,34 € geistig Behinderte 1 22.205,90 € 22.205,90 € 5.423,00 € 5.423,00 € 27.628,90 € Körperbehinderte 6 11.384,27 € 68.305,62 € 7.068,00 € 42.408,00 € 110.713,62 € Sprachheilschule 2 8.091,24 € 16.182,48 € 2.150,00 € 4.300,00 € 20.482,48 € Erziehungshilfe 1 11.046,42 € 11.046,42 € 3.136,00 € 3.136,00 € 14.182,42 € Summe 643.932,23 € 66,59% 323.109,00 € 33,41% 967.041,23 € 162 4.181,53 € 677.407,64 € 1.471,00 € 238.302,00 € 915.709,64 € Gehörlose/Gehörgesch. 2 12.140,34 € 24.280,68 € 3.458,00 € 6.916,00 € 31.196,68 € Körperbehinderte 6 11.384,27 € 68.305,62 € 7.068,00 € 42.408,00 € 110.713,62 € Sprachheilschule 1 8.091,24 € 8.091,24 € 2.150,00 € 2.150,00 € 10.241,24 € Erziehungshilfe 3 11.046,42 € 33.139,26 € 3.136,00 € 9.408,00 € 42.547,26 € Summe 811.224,44 € 73,06% 299.184,00 € 26,94% 1.110.408,44 € 480 4.615,10 € 2.215.248,92 € 1.451,00 € 696.480,00 € 2.911.728,92 € Gehörlose/Gehörgesch. 2 12.140,34 € 24.280,68 € 3.458,00 € 6.916,00 € 31.196,68 € Körperbehinderte 3 11.384,27 € 34.152,81 € 7.068,00 € 21.204,00 € 55.356,81 € Erziehungshilfe 3 11.046,42 € 33.139,26 € 3.136,00 € 9.408,00 € 42.547,26 € Summe 2.306.821,67 € 75,86% 734.008,00 € 24,14% 3.040.829,67 € 193 2.677,35 € 516.728,82 € 1.377,00 € 265.761,00 € 782.489,82 € Körperbehinderte 3 11.384,27 € 34.152,81 € 7.068,00 € 21.204,00 € 55.356,81 € Erziehungshilfe 2 11.046,42 € 22.092,84 € 3.136,00 € 6.272,00 € 28.364,84 € Summe 572.974,47 € 66,15% 293.237,00 € 33,85% 866.211,47 € 724 4.615,10 € 3.341.333,79 € 1.451,00 € 1.050.524,00 € 4.391.857,79 € Blinde/Sehschwache 2 13.615,95 € 27.231,90 € 3.392,00 € 6.784,00 € 34.015,90 € Gehörlose/Gehörgesch. 4 12.140,34 € 48.561,36 € 3.458,00 € 13.832,00 € 62.393,36 € Körperbehinderte 5 11.384,27 € 56.921,35 € 7.068,00 € 35.340,00 € 92.261,35 € Summe 3.474.048,40 € 75,84% 1.106.480,00 € 24,16% 4.580.528,40 € 38 23.744,50 € 902.291,00 € 5.423,00 € 206.074,00 € 1.108.365,00 € Mehrfachbehinderte 24,55 23.744,50 € 582.927,48 € 582.927,48 € Summe 1.485.218,48 € 87,82% 206.074,00 € 12,18% 1.691.292,48 € Gymnasium Förderschule Kloster St. Marienstern Grundschule Oberschule Gymnasium Grundschule Gymnasium Förderschule für geistig Behinderte Peter-Breuer-Gymnasium Bischöfl. Maria-Montessori- Schulzentrum Bischöfl. Maria-Montessori- Schulzentrum Bischöfl. Maria-Montessori- Schulzentrum Maria-Montessorischule Bautzen St. Benno-Gymnasium Dresden Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Diakonischen Werkes oder sonstige evangelische Träger Anlage V Frage 3 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 11 Eigenname Ort Ortsteil Kinderkrippe der Ev.-Luth. Lukaskirchgemeinde Dresden Kindergarten der Ev.-Luth. Lukaskirchgemeinde Dresden Integrative Kita Centrum-Galerie Dresden Außenstelle 2, Kita 'Bunte Fische' Dresden Kindertageseinrichtung Dresden Evang. Kindertageseinrichtung "Haus Dreikönigskinder" Dresden Int. Kita "Senfkorn" Dresden Integrative Kindertagesstätte Dresden Kinderkrippe Dresden Integrative Ev. Kindertageseinrichtung "Himmelsschlüssel" Dresden Weixdorf Int. Ev. Kita "Regenbogen" Dresden Int. Kindertagesstätte "Himmelblau" Dresden Integratives Evangelisches Kinderhaus Dresden Evang.-Luth. Kindertagesstätte Dresden Kindertageseinrichtung Dresden Evangelische Kindergärtnerei Dresden Kindertageseinrichtung Dresden Kindergarten der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dresden-Leubnitz- Neuostra Dresden Kindertageseinrichtung 'Sonnenschein' Dresden Integrativer Hort der Christlichen Schule Dresden-Zschachwitz Dresden Ev.-Luth. Kindertagesstätte 'Grünschnäbel' Dresden Außenstelle Ev.-Luth. Kindertagesstätte "Zwitschernest" Dresden JUH-Kinderhaus "JONA" Dresden Ev.- Luth. Kindertagesstätte Dresden Hort der 61. Grundschule im Auslagerungsobjekt Dresden Ev. Kindertagesstätte Dresden Hort an der 61. GS Dresden Evang. Kindertagesstätte der Friedenskirchgemeinde Radebeul Ökumenisches Kinderhaus Radebeul Kindertageseinrichtung "Guter Hirte" Radebeul Christlichen Kindertageseinrichtung Radebeul Kindertageseinrichtung "Kinderkreis Natur, Heimat und Gesundheit" Radebeul Kindertageseinrichtung Wachau Seifersdorf Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Diakonischen Werkes oder sonstige evangelische Träger Anlage V Frage 3 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 2 von 11 Evangelische Kindertageseinrichtung Moritzburg Ev. Kindertagesstätte "Tausendfüßler" Arnsdorf Fischbach Kindertageseinrichtung "Zwergenland" Großenhain Skäßchen Kindertageseinrichtung "Kleine Strolche" Großenhain Wildenhain Kindertageseinrichtung "Igelkinder" Großenhain Walda Kindertageseinrichtung "Zum Mäusestübchen" Großenhain Strauch Montessori Kinderhaus Ponickau Thiendorf Ponickau Kinderhort Walda-Kleinthiemig Wildenhain Walda Integrative Kindertageseinrichtung "Bärenfreunde" Riesa Kindertageseinrichtung Trinitatis-Kinderhaus Riesa Kindertageseinrichtung "Am Park" Riesa Hort "Pusteblume" Riesa Kindertageseinrichtung "Mischka" Riesa Kindertageseinrichtung "Rosenmühle" Nossen Leuben Kinderhaus "Wilhelmshof" Meißen Kindertageseinrichtung "Spatzennest" Käbschütztal Barnitz Kindertageseinrichtung "Zwergenland" Löthain Käbschütztal Löthain Evang. Kinderhaus "Gabenreich" Weinböhla "Kindertagesstätte am Windberg" Freital Christliches Kinderhaus "Samenkorn" Freital Ev. Kinder- und Familienhaus "St. Katharinen" Kesselsdorf Wilsdruff Kesselsdorf Kindertagesstätte "Schloss-Spatzen" Dippoldiswalde Reichstädt Kindergarten "Waschbären" Dippoldiswalde CJD Kita "Wurzelzwerge" - "Gartenhaus" Heidenau CJD Kindertageseinrichtung "Wurzelzwerge" Heidenau Kindertagesstätte "Regenbogen" Heidenau Kindertageseinrichtung "Elbspatzen" Bad Schandau Kita "Elbspatzen" Haus 2 Bad Schandau Evangelische Kindertageseinrichtung Bad Schandau Kindertageseinrichtung "Wirbelwind" Reinhardtsdorf Kindertageseinrichtung "Flax und Krümel" Markersbach Bad Gottleuba-Berggießhübel Markersbach Integr. Kindertageseinrichtung "Johanniskäfer" Langenhennersdorf Bad Gottleuba- Berggießhübel Langenhennersdorf Kindertageseinrichtung "Sankt Martin" Lauterbach Stolpen Lauterbach Hort an der Evang. Grundschule Langburkersdorf Neustadt Langburkersdorf Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Diakonischen Werkes oder sonstige evangelische Träger Anlage V Frage 3 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 3 von 11 Ev. Kindertagesstätte "Unterm Himmelszelt" Langburkersdorf Neustadt Langburkersdorf Christliche Kindertagesstätte "Unterm Regenbogen" Sebnitz Christliche Kita "Herrmannstift" Bischofswerda Ev. Kinderhaus "Schatzinsel" Pulsnitz Evangelische Kindertagesstätte "Agnesheim" Großröhrsdorf Ev.-Luth. Kinderhaus Apfelbäumchen Großharthau Bühlau Evangelische Kindertageseinrichtung Bautzen Kinderhort Wehrsdorf Sohland Wehrsdorf Kindertageseinrichtung Sohland/ Spree Wehrsdorf Integrative Kindertageseinrichtung Löbau Hort der Evangelisch-diakonischen Grundschule Löbau Integratives Johanniter-Kinderhaus "Oberland" Ebersbach-Neugersdorf Integrative Kindertageseinrichtung Bielebohknirpse Beiersdorf Integrative Kindertagesstätte "Bielebohknirpse" Beiersdorf Außenstelle Hort Beiersdorf AS Hort Beiersdorf Integrative Kindertageseinrichtung Neusalza-Spremberg Integrative Kindertagesstätte der Brüdergemeine Herrnhut Integratives Johanniter-Kinderhaus "Benjamin" Groß-schönau Integratrives Johanniter-Kinderhaus "Bienchen" Seifhennersdorf Integrative Kindertageseinrichtung "Knirpsenland" Oderwitz Ev. Kindertagesstätte Paul-Gerhardt-Haus Görlitz Ev. Kindertageseinrichtung "Lutherkirche" Görlitz Ev. Kindertageseinrichtung "Apfelbäumchen" Görlitz Kinderhaus Bethanien Görlitz Ev. Kindertagesstätte "Lutherkirche" Görlitz Ev. Kindertageseinrichtung "Samenkorn" Görlitz Kindertagesstätte Bethanien Görlitz Hort an der GS des Ev. Schulvereins Niesky-Görlitz Görlitz Ev. Kinderhaus "Regenbogen" Görlitz Ersatzneubau Int. Kita Görlitz Ev. Kindertagesstätte der Christuskirche Görlitz-Rauschwalde Görlitz Int. Kindertageseinrichtung Salem Haus 1 Görlitz Integrative Kindertagesstätte Salem (Haus 2) Görlitz Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Diakonischen Werkes oder sonstige evangelische Träger Anlage V Frage 3 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 4 von 11 Ev. Kindertagesstätte "Der gute Hirte" Neißeaue Zodel Ev. Kindertagesstätte Ebersbach Schöpstal Ebersbach Integrative Ev. Kindertagesstätte Reichenbach Meuselwitz Kita-Außenstelle Vierkirchen Arnsdorf Kindertagesstätte Vierkirchen Melaune Ev. Kindertagesstätte "Samenkorn" Niesky Integratives Ev. Kinderhaus "Arche" Rothenburg Evang. Kindertagesstätte "Spatzennest" Boxberg OT Klitten Ev. Kindertagesstätte "Arche Kunterbunt" Weißwasser Evang. Kindertagesstätte "Sankt Georg" Rietschen Daubitz Integrative Evang. Kindertagesstätte "Sonnenstrahl" Krauschwitz Integr. Johanniter-Kinderhaus "An der Elsterwiese" Hoyerswerda Kindertagesstätte "Nesthäkchen" Hoyerswerda Evangelische Kindertagesstätte Mosaik Leipzig Ev. Kindertageseinrichtung St. Nikolai-St. Johannis Leipzig Kindertageseinrichtung Leipzig Kindertageseinrichtung "Unter dem Regenbogen" Leipzig Kindertageseinrichtung in der Michaeliskirche Leipzig Kindertageseinrichtung Leipzig Hort Leipzig Kindertageseinrichtung Leipzig Kindertageseinrichtung Leipzig Hort am Ev. Schulzentrum mit Außenstelle Leipzig Kindertageseinrichtung Leipzig Integrative Kita "KinderGARTENchristuskirche" Leipzig Integrative Kindertageseinrichtung "KinderGARTENchristuskirche" Leipzig Integrative Kindertageseinrichtung "Elsbethstift" Leipzig Integrative Kindertageseinrichtung MichaelisKinderGarten Leipzig Kindertageseinrichtung "Hildegardstift" Leipzig Kindertageseinrichtung "Hildegardstift" Leipzig bbw Kindertageseinrichtung Leipzig Evangelische Kindertagesstätte Am Kirchgarten Leipzig Lindenthal Evangelische Kindertageseinrichtung Arche Noah Leipzig Evangelische Kindertagesstätte "Das Samenkorn" Leipzig Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Diakonischen Werkes oder sonstige evangelische Träger Anlage V Frage 3 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 5 von 11 Evangelische Kindertageseinrichtung "Nathanael" Leipzig Kindertageseinrichtung Leipzig Burghausen Integrative Kindertageseinrichtung Leipzig Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung "St. Laurentius" Leipzig Kindertageseinrichtung der Heilandsgemeinde Leipzig Kindergarten Leipzig Kindertageseinrichtung Leipzig Kindertageseinrichtung Leipzig Kindertageseinrichtung Leipzig Kindertageseinrichtung Leipzig Kindertageseinrichtung Tillj Leipzig Evangelische Kindertages-einrichtung Christophorus Leipzig BBW Integrative Kindertageseinrichtung Leipzig BBW Integrative Kindertagesseinrichtung Leipzig Kindertageseinrichtung Leipzig Ev. Kindergarten der Kirchgemeinde Leipzig-Connewitz-Lößnig Leipzig Kindertageseinrichtung "Lebensbaum" Leipzig Hort Leipzig Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung Leipzig Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Marienkirchgemeinde zu Leipzig Leipzig Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung der Marienkirche Leipzig Integrative Kindertageseinrichtung "Familienzentrum Marcusga" Leipzig Integrative Kindertageseinrichtung Leipzig Ev. Kindertageseinrichtung der Erlöserkirchgemeinde Leipzig Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Dreifaltigkeitskirchgemeinde Leipzig Kinderinsel Emmaus - Evangelische intergenerative Kindertageseinrichtung Leipzig Evangelische Kindertageseinrichtung "Kinderarche" Leipzig Integrative Kindertageseinrichtung "Claras Kinder" Leipzig CVJM Kindertageseinrichtung im Mariannenpark Leipzig Kindertageseinrichtung "Am Schlosshof" Leipzig Kindertageseinrichtung "Die Strolche" Leipzig Plaußig Kindertageseinrichtung Leipzig Plaußig Kindertageseinrichtung Leipzig Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Diakonischen Werkes oder sonstige evangelische Träger Anlage V Frage 3 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 6 von 11 Kindertageseinrichtung Leipzig Ev. Kindertageseinrichtung "Arche Noah" Markkleeberg Evangelische Kindertageseinrichtung Markkleeberg Ev. Kindertageseinrichtung Markkleeberg Kindertageseinrichtung Markkleeberg Ev. Kindergarten "Marienheim - Storchennest" Markranstädt Kindertageseinrichtung St. Moritz Taucha Ev. Kindergarten St. Albanus Schkeuditz Diakonie Kindertagesstätte "St. Franziskus" Schkeuditz Ev. Kindertageseinrichtung Zwenkau Großdalzig Ev. Kindertageseinrichtung "Kleine Riesen" Zwenkau Kindertagesstätte "Samenkorn" Großpösna "Kinderhaus zum Regenbogen" Delitzsch Kindertagesstätte "Morgenland" Delitzsch Hort der Evangelischen Grundschule "Peter und Paul" Delitzsch Kindertagesstätte "Schwalbennest" Löbnitz Außenstelle Hort Schönwölkau Wölkau Kindertageseinrichtung " Kinderparadies" Schönwölkau Wölkau Ev. Kindertageseinrichtung Pegau Neubau Kita Pegau Ev. Kindergarten "Schilfkörbchen" Groitzsch Kindertageseinrichtung Groitzsch Evangelischer Kindergarten Borna "Marienkäfer" Borna Helios Kita Borna geplante Kindertageseinrichtung Neukieritzsch Kindertageseinrichtung Geithain Niedergräfenhain Kindertageseinrichtung Geithain Niedergräfenhain Ev. Kindertageseinrichtung 'Wurzelbude' Geithain Rathendorf Kindertageseinrichtung Kohren-Sahlis Außenstelle Hort Kohren-Sahlis Hort Grimma Großbardau Kinderparadies "Hand in Hand" Grimma Nerchau Kindertageseinrichtung Grimma Kindertageseinrichtung "Löwenzahn" Colditz Lastau Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Diakonischen Werkes oder sonstige evangelische Träger Anlage V Frage 3 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 7 von 11 Kindertageseinrichtung "Sankt Martin" Colditz Kindertageseinrichtung Threna Belgershain Threna Außenstelle Hort Naunhof Kindertagesstätte "Regenbogen" Naunhof Kindertageseinrichtung "Nikolaus" Leisnig Polditz Ev.-Luth.Kindertageseinrichtung "St. Florian" Döbeln Evangelischer Hort Döbeln Technitz Kinderhaus "Zur Sonnenuhr" Cavertitz Kinderhaus "Zur Sonnenuhr" - Außenstelle Cavertitz Kirchliche Kindertageseinrichtung "Unter dem Regenbogen" Oschatz Kindertagesstätte "Knirpsenland" Lossatal Meltewitz Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung "Arche Noah" Wurzen Außenstelle Hort Brandis Kindertageseinrichtung Brandis Kindertageseinrichtung "Weidenkörbchen" Machern Integrative Kindertageseinrichtung "St. Marien" Eilenburg Kindertageseinrichtung "Albert Schweitzer" Laußig Kindertageseinrichtung "Wolkenschäfchen" Zschepplin Glaucha Integrative Kindertageseinrichtung "St. Nikolai" Bad Düben Integrative Kindertageseinrichtung "Sonnenschein" Torgau Kindertageseinrichtung "Grüner Hof" Zwickau Evang. Integr. Kita der Pauluskirchgemeinde Zwickau Johanniter-Kindertageseinrichtung "Schwalbennest" Zwickau Kindertageseinrichtung "Regenbogen" Kirchberg Kindertageseinrichtung "Spatzennest" Wilkau-Haßlau Evangelische Kindertageseinrichtung "Glühwürmchen" Mülsen St. Jacob Evangelische Kindertageseinrichtung "Sonnenschein" Mülsen Thurm Ev. Kindertageseinrichtung 'Am Bendelstein' Auerbach Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung Auerbach Kindertagesstätte "Schwalbennest" Haus A3 und Haus A4 Rodewisch Ev. Kindertagesstätte Rodewisch Ev. Kindertagesstätte St. Bartholomäi "Schatzinsel" Treuen Ev. Kindertageseinrichtung "Zum Friedefürsten" Klingenthal Kindertageseinrichtung "Kinderland" Aue Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Diakonischen Werkes oder sonstige evangelische Träger Anlage V Frage 3 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 8 von 11 Christliche Kindertageseinrichtung "St. Nikolaus" Aue Kindertageseinrichtung "Am Drachenkopf" Schneeberg Evang. Kindertageseinrichtung "Sonnenschein" Schneeberg Neustädtel Kindertageseinrichtung "Bucheckerle" Schneeberg Kinderhort an der Evang. Grundschule Schneeberg Kindertageseinrichtung "Sonnenschein" Zwönitz Außenstelle Hort Zwönitz Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung Eibenstock Kindertageseinrichtung "Sonneneck" Eibenstock Sosa Kindertageseinrichtung "Ein Haus für Kinder" Zschorlau Außenstelle Hort an der Grundschule Zschorlau Kindertageseinrichtung Burkhardtsgrün Zschorlau Burkhardtsgrün Kindertageseinrichtung "Sonnenblume" Zschorlau Albernau Kindertageseinrichtung "Zwergenhaus" Bockau Kindertageseinrichtung Stützengrün Stützengrün Kindertagesstätte Hundshübel Stützengrün Hundshübel Ev. Kindergarten "St. Georgen" Schwarzenberg Kindertageseinrichtung "Am Birkenwäldchen" Grünhain-Beierfeld Waschleithe Kindertageseinrichtung "Schwalbennest" Breitenbrunn Erlabrunn Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung "Regenbogen" Johanngeorgenstadt Kindertageseinrichtung "Löwenzahn" Raschau-Markersbach Kindertageseinrichtung "Zwergenland" Raschau-Markersbach Hort an der Grundschule Grünhain-Beierfeld Kindertageseinrichtung "Unterm Regenbogen" Grünhain-Beierfeld Kindertageseinrichtung "Friedrich Fröbel" Breitenbrunn Außenstelle Hort im Auslagerungsobjekt Breitenbrunn Erlabrunn Christlich Integrative Kindertageseinrichtung "Lebensbaum" Glauchau Kindertageseinrichtung "Regenbogen" Glauchau Evangelisch-Lutherischer Kindergarten "St. Martin" Meerane Evangelische Kindertageseinrichtung "Schatzkiste" Waldenburg Kindertageseinrichtung "Kinderland" Werdau Kindertageseinrichtung "Sonnenschein" Langenbernsdorf Kindertageseinrichtung "Brummkreisel" Crimmitschau Gablenz Kindertageseinrichtung "Landmäuse" Crimmitschau Lauenhain Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Diakonischen Werkes oder sonstige evangelische Träger Anlage V Frage 3 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 9 von 11 Kindertageseinrichtung "Kinderoase" Crimmitschau Frankenhausen Kinderhaus "Sterntaler" Crimmitschau Kindertageseinrichtung "Bussi-Bär" Crimmitschau Christl. Kindertageseinrichtung "Spatzennest" Heinsdorfergrund Christl. Kindertageseinrichtung "Jona" Reichenbach Brunn Außenstelle Kita 'Sonnenblume' Reichenbach Hort 'Sonnenstrahl' Reichenbach Christliche Kindertageseinrichtung "Goldene Kindersonne" Reichenbach Futurum Vogtland - Hort der Montessori Grundschule Limbach Limbach Kindertageseinrichtung "Am Fuchsloch" Plauen Ev. Kindertageseinrichtung "Pusteblume" Plauen Ev. Kinderhaus 'Spatzennest' Plauen Neundorf Außenstelle Hort Plauen Neundorf Hort der Ev. Montessori-GS Plauen Kindertageseinrichtung 'Hütchen' Oelsnitz Kinderkrippe 'Hütchen' Oelsnitz Hort Oelsnitz Michaeliskindergarten 'MIKITA' Adorf Evang. Kindergarten "Regenbogen" Chemnitz Kindertageseinrichtung "Spatzennest" Chemnitz Kindertageseinrichtung "Apfelbäumchen" Chemnitz Medienkindergarten "kikkif@x" Chemnitz Ev. Kindergarten St. Matthäus Chemnitz Kindertageseinrichtung Chemnitz Ev. Kindergarten d. Johanneskirchgem. Chemnitz Kindertageseinrichtung "Arche Noah" Chemnitz Kindertageseinrichtung "Zeisignest" Chemnitz Adelsberger Kinderhaus EVA LU Chemnitz Evangelischer Kindergarten "KINDER-OASE" Chemnitz Kinderhort des Ev. Schulzentrums Chemnitz Chemnitz Kindertageseinrichtung der Behindertenhilfe Limbach/O. Evangelische Kindertageseinrichtung Limbach/O. Kindertageseinrichtung "Am Wasserturm" Limbach/O. Kindertageseinrichtung "Lebensbaum" Burgstädt Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Diakonischen Werkes oder sonstige evangelische Träger Anlage V Frage 3 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 10 von 11 Evang. Kindertageseinrichtung "Sonnenschein" Lichtenau Auerswalde Kindertageseinrichtung "Spatzennest" Lunzenau Kindertageseinrichtung "Villa Kunterbunt" Taura Kindertageseinrichtung "Rasselbande" Taura Köthensdorf Kindertageseinrichtung "Regenbogen" Königshain-Wiederau Wiederau Kindertageseinrichtung "Knirpsenland" Königshain-Wiederau Königshain Nikolaus Hort Rochlitz geplanter Hort Rochlitz Hort an der Grundschule Beutha Stollberg Beutha Kindertageseinrichtung "Regenbogen" Beutha Stollberg Beutha Christliche Kindertageseinrichtung "Kastanie" Oelsnitz/E. Diakonische Kindertageseinrichtung "Bienenkorb" Thalheim Kindertageseinrichtung "Kinderland" Lugau Christl. Kindertageseinrichtung 'klein und GROSS' Zschopau Ev. Kindertageseinrichtung 'Sonnenstrahl' Drebach Außenstelle Hort Drebach Kindertagesstätte "Pusteblume" Gornau Witzschdorf Hort 'Lerchenhbel' Mildenau Kindertagesstätte 'Spatzennest' Mildenau Christlicher Kindergarten "Spatzennest" Sehmatal-Neudorf Deutsch-Tschechische Kindertageseinrichtung "Regenbogen" Kurort Oberwiesenthal Hort 'Grünschnäbel' an der Grundschule Schlettau Schlettau Kindertageseinrichtung "Grünschnäbel" Schlettau Kindertagesstätte "Wiesenkinder" Thermalbad Wiesenbad Wiesa Ev. Kindertageseinrichtung Marienberg Ev. Kindertageseinrichtung 'Senfkorn' Satzung Ev. Kindertageseinrichtung Pockau-Lengefeld Lippersdorf Hort der Kindertageseinrichtung 'Vier Jahreszeiten' Neuhausen OT Cämmerswalde Kindertageseinrichtung "Vier Jahreszeiten" Neuhausen Neuhausen/Erzgeb. Hort 'Vier Jahreszeiten' Neuhausen/Erzgeb. Kindertageseinrichtung 'Wichtelhäusl' Deutschneudorf Kindertageseinrichtung " Villa Kunterbunt" Freiberg Evangelische Kindertageseinrichtung "Petri-Nikolai" Freiberg Evangelische Kindertageseinrichtung "St. Johannis" Freiberg Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Diakonischen Werkes oder sonstige evangelische Träger Anlage V Frage 3 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 11 von 11 Naturkinderhaus Mulda Mulda Kindertageseinrichtung "Bahnhofsspatzen" Sayda Kindertageseinrichtung "Blumenkinder" Oberbobritzsch Bobritzsch Oberbobritzsch Kindertageseinrichtung "Sonnenblumenkinder" Naundorf Bobritzsch Naundorf Kindertageseinrichtung "Sonnenkäfer" Niederbobritzsch Bobritzsch Niederbobritzsch Evangelische Kindertageseinrichtung Dittmannsdorf Reinsberg Dittmannsdorf Kindertageseinrichtung 'Triangel' Frankenberg Christliche Kindertageseinrichtung "Pusteblume" Frankenberg Kindertageseinrichtungen weiterer christlicher Träger Anlage zu V. Frage 3a zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 1 Eigenname Ort Ortsteil Hort des Evangelischen Schulzentrums Pirna Pirna Waldkindergarten Dohna Integrativer Hort der Dietrich- Heise-Schule Görlitz Hort forum thomanum Leipzig Hort der Grundschule Forum Thomanum Leipzig Hort der Freien Christlichen Grundschule "Apfelbaum" Mügeln Schweta Kindertageseinrichtung 'Schatzsucher' Neukirchen/E. Adorf Hort der Evangelischen Grundschule Frankenberg Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Caitasverbandes oder sonstiger katholischer Träger Anlage zu V. Frage 4 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 2 Eigenname Ort Ortsteil Kath. Kindertagesstätte St. Benno Dresden Caritas Kindergarten "St. Klara" Dresden Caritas-Kindertagesstätte Don Bosco Dresden Katholischer Kindergarten "Pater Bänsch" Dresden Christliches Kinderhaus Dresden Integrative Kindertagesstätte "St. Valentin" Dresden Kath. Kinderhaus " Arche Noah" Dresden Kindertageseinrichtung St. Valentin Dresden Caritas-Kindertagesstätte "St. Raphael" Dresden Kindertageseinrichtung "St. Katharina" Großenhain Christliches Kinderhaus "St. Martin" Coswig Franziskus-Kinderhaus Meißen Kath. Kinderhaus "St. Josef" Pirna Kinderhaus St. Bernhard Kamenz Katholisches Kinderhaus Bautzen Kinderhort des Kath. Kinderhauses Bautzens Bautzen Sorbisches katholisches Kinderhaus Radibor Katholisches Kinderhaus "St. Antonius" Schirgiswalde Christliches Kinderhaus "St. Antonius" Zittau Katholisches Kinderhaus St. Jakobus Görlitz Kath. Kinderhaus "Zum Heiligen Schutzengel" Görlitz Int. Kath. Kinderhaus St. Hedwig Görlitz Int. Deutsch-Pol. KH "St. Franziskus" Ostritz Kath. Kinderhaus "Sankt Johannes" Weißwasser Katholisches Kinderhaus "St. Elisabeth" Hoyerswerda Hort im Kath. Jugendhaus (Außenstelle des Kath. Kinderhauses) Hoyerswerda Katholisches Kinderhaus "Jakubetzstift" (Integrative und zweisprachige Kita) Wittichenau Kindertageseinrichtung Leipzig Kindertageseinrichtung Leipzig Katholische Kindertageseinrichtung Leipzig Kindertageseinrichtung St. Benno Leipzig Kindertageseinrichtung St. Theresia Leipzig Integrative Kindertageseinrichtung "St. Martin" Leipzig Caritas Kindertageseinrichtung Elifant Leipzig Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Caitasverbandes oder sonstiger katholischer Träger Anlage zu V. Frage 4 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 2 von 2 Integrative Kindertageseinrichtung Leipzig Kath. Kindertageseinrichtung Sankt Gertrud Leipzig Engelsdorf Kindertageseinrichtung Haus Abraham Markkleeberg Integrative Kindertageseinrichtung "St. Franziskus" Delitzsch Kindertageseinrichtung "Anne Frank" Delitzsch Katholische Kindertagesstätte "Piusstift" Torgau Integrationskindertageseinrichtung "Arche Noah Zwickau" Zwickau Kindertageseinrichtung St. Martin Plauen Caritas Kindergarten "Probstei" Chemnitz Kindertageseinrichtung Chemnitz Caritas-Kindergarten Chemnitz Kirchliches Kinderhaus "St. Michael" Annaberg-Buchholz Katholisches Kinderhaus "arche noah" Freiberg Anlage zu V. Punkt 7-11 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 3 Frage V.7. Anzahl der im evangelischen Religionsunterricht eingesetzten kirchlichen Lehrkräfte: Grundschulen STO-B STO-C STO-D STO-L STO-Z Sachsen 2018 55 86 72 53 41 307 2017 53 90 75 51 47 316 2016 54 95 80 44 47 320 2015 50 94 82 49 47 322 2014 49 96 73 50 44 312 2013 51 96 73 53 46 319 2012 50 103 77 51 52 333 2011 0 2010 0 2009 0 2008 0 2007 0 2006 0 2005 0 2004 0 2003 0 2002 0 2001 0 2000 0 Das Kalenderjahr steht für das Jahr der Beauftragung für das Schuljahr (also z.B. 2012 für Schuljahr 2012/2013) Frage V.8. Anzahl der im evangelischen Religionsunterricht eingesetzten kirchlichen Lehrkräfte: Mittelschulen/Oberschulen STO-B STO-C STO-D STO-L STO-Z Sachsen 2018 24 52 20 19 31 146 2017 23 54 18 22 22 139 2016 23 70 23 22 30 168 2015 29 57 30 30 30 176 2014 26 59 27 26 31 169 2013 34 65 26 35 32 192 2012 34 64 23 31 32 184 2011 0 2010 0 2009 0 2008 0 2007 0 2006 0 2005 0 2004 0 2003 0 2002 0 2001 0 2000 0 Das Kalenderjahr steht für das Jahr der Beauftragung für das Schuljahr (also z.B. 2012 für Schuljahr 2012/2013) Anlage zu V. Punkt 7-11 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 2 von 3 Frage V.9. Anzahl der im evangelischen Religionsunterricht eingesetzten kirchlichen Lehrkräfte: Gymnasien STO-B STO-C STO-D STO-L STO-Z Sachsen 2018 17 42 31 20 27 137 2017 18 47 39 27 34 165 2016 21 48 36 30 42 177 2015 23 48 29 30 51 181 2014 20 48 36 30 49 183 2013 22 49 35 26 47 179 2012 23 44 31 26 46 170 2011 0 2010 0 2009 0 2008 0 2007 0 2006 0 2005 0 2004 0 2003 0 2002 0 2001 0 2000 0 Das Kalenderjahr steht für das Jahr der Beauftragung für das Schuljahr (also z.B. 2012 für Schuljahr 2012/2013) Frage V.10. Anzahl der im evangelischen Religionsunterricht eingesetzten kirchlichen Lehrkräfte: berufsbildende Schulen STO-B STO-C STO-D STO-L STO-Z Sachsen 2018 0 17 4 3 3 27 2017 0 15 7 3 7 32 2016 1 13 7 3 6 30 2015 0 12 6 5 6 29 2014 0 9 7 5 4 25 2013 0 11 7 4 4 26 2012 1 13 7 4 5 30 2011 0 2010 0 2009 0 2008 0 2007 0 2006 0 2005 0 2004 0 2003 0 2002 0 2001 0 2000 0 Das Kalenderjahr steht für das Jahr der Beauftragung für das Schuljahr (also z.B. 2012 für Schuljahr 2012/2013) Anlage zu V. Punkt 7-11 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 3 von 3 Frage V.11. Anzahl der im evangelischen Religionsunterricht eingesetzten kirchlichen Lehrkräfte: Förderschulen STO-B STO-C STO-D STO-L STO-Z Sachsen 2018 4 6 4 2 6 22 2017 4 9 5 2 9 29 2016 5 12 6 3 10 36 2015 6 9 5 3 10 33 2014 6 10 8 4 10 38 2013 7 9 7 4 8 35 2012 6 8 8 5 10 37 2011 0 2010 0 2009 0 2008 0 2007 0 2006 0 2005 0 2004 0 2003 0 2002 0 2001 0 2000 0 Das Kalenderjahr steht für das Jahr der Beauftragung für das Schuljahr (also z.B. 2012 für Schuljahr 2012/2013) Anlage zu V. Fragen 13 - 17 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 1 von 3 Frage V.13. Anzahl der im katholischen Religionsunterricht eingesetzten kirchlichen Lehrkräfte: Grundschulen STO-B STO-C STO-D STO-L STO-Z Sachsen 2018 11 9 11 14 7 52 2017 12 11 15 14 8 60 2016 15 11 16 12 14 68 2015 15 10 18 14 14 71 2014 16 11 16 14 12 69 2013 17 14 19 17 13 80 2012 15 14 19 19 13 80 2011 0 2010 0 2009 0 2008 0 2007 0 2006 0 2005 0 2004 0 2003 0 2002 0 2001 0 2000 0 Das Kalenderjahr steht für das Jahr der Beauftragung für das Schuljahr (also z.B. 2012 für Schuljahr 2012/2013) Frage V.14. Anzahl der im katholischen Religionsunterricht eingesetzten kirchlichen Lehrkräfte: Mittelschulen/Oberschulen STO-B STO-C STO-D STO-L STO-Z Sachsen 2018 6 1 3 0 9 19 2017 5 2 4 2 8 21 2016 7 1 4 3 10 25 2015 7 0 3 6 9 25 2014 8 2 3 5 8 26 2013 8 1 3 8 8 28 2012 9 2 6 9 7 33 2011 0 2010 0 2009 0 2008 0 2007 0 2006 0 2005 0 2004 0 2003 0 2002 0 2001 0 2000 0 Das Kalenderjahr steht für das Jahr der Beauftragung für das Schuljahr (also z.B. 2012 für Schuljahr 2012/2013) Anlage zu V. Fragen 13 - 17 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 2 von 3 Frage V.15. Anzahl der im katholischen Religionsunterricht eingesetzten kirchlichen Lehrkräfte: Gymnasien STO-B STO-C STO-D STO-L STO-Z Sachsen 2018 2 9 2 7 4 24 2017 3 10 1 8 5 27 2016 4 9 0 8 10 31 2015 4 11 4 12 10 41 2014 9 9 6 13 10 47 2013 10 12 2 16 10 50 2012 7 11 3 22 10 53 2011 0 2010 0 2009 0 2008 0 2007 0 2006 0 2005 0 2004 0 2003 0 2002 0 2001 0 2000 0 Das Kalenderjahr steht für das Jahr der Beauftragung für das Schuljahr (also z.B. 2012 für Schuljahr 2012/2013) Frage V.16. Anzahl der im katholischen Religionsunterricht eingesetzten kirchlichen Lehrkräfte: berufsbildende Schulen STO-B STO-C STO-D STO-L STO-Z Sachsen 2018 1 0 0 0 0 1 2017 1 0 0 0 0 1 2016 1 0 0 0 0 1 2015 1 0 0 0 0 1 2014 1 0 0 0 0 1 2013 1 0 0 0 0 1 2012 1 0 0 0 0 1 2011 0 2010 0 2009 0 2008 0 2007 0 2006 0 2005 0 2004 0 2003 0 2002 0 2001 0 2000 0 Das Kalenderjahr steht für das Jahr der Beauftragung für das Schuljahr (also z.B. 2012 für Schuljahr 2012/2013) Anlage zu V. Fragen 13 - 17 zur Großen Anfrage Drs. 6/16572 Seite 3 von 3 Frage V.17. Anzahl der im katholischen Religionsunterricht eingesetzten kirchlichen Lehrkräfte: Förderschulen STO-B STO-C STO-D STO-L STO-Z Sachsen 2018 2 0 0 0 0 2 2017 2 0 1 0 0 3 2016 2 0 1 0 0 3 2015 2 0 1 0 0 3 2014 2 0 1 0 0 3 2013 2 0 1 0 0 3 2012 2 0 1 0 0 3 2011 0 2010 0 2009 0 2008 0 2007 0 2006 0 2005 0 2004 0 2003 0 2002 0 2001 0 2000 0 Das Kalenderjahr steht für das Jahr der Beauftragung für das Schuljahr (also z.B. 2012 für Schuljahr 2012/2013) 6-16572 GA_Teil 1 GA_Teil 2 6-16572 Anlagen SMK KV Große Anfrage_Thema_ Die Kirchen und die Kassen Anlagen Anlage I. 1-2 Tabelle1 Anlage I. 4-5 Tabelle1 Anlage I. 8-9 Tabelle1 Anlage II.1 Tabelle1 Anlage II.2 Tabelle1 Anlage II.3 Tabelle1 Anlage II.5 Tabelle1 Anlage II.6 Tabelle1 Anlage II.7 Anlage II.8 Anlage II.9 Anlage II.10 Anlage II.17.1 Anlage II.17.2 Anlage II.18 Anlage II.19 SK 6_16572 Fragen 19u20 Anlage II.19 SMF Anlage II.19 SMGI Anlage II.19 SMI Anlage II.19 SMJus Anlage II.19 SMK Tabelle1 Anlage II.19 SMS Diakonie Anlage II.19 SMUL Anlage II.20 SMGI Anlage II.20 SMI Anlage II.20 SMJus Anlage II.20 SMK Tabelle1 Anlage II.20 SMS Caritas Anlage II.20 SMUL Anlage III.1 Anlage III.2 Anlage III.3 Anlage III.4 Anlage III.13 Anlage III.14 Anlage IV. 7 Anlage IV. 8 Anlage V.1 und 2 Katholische Kirche Anlage V.3 Diakonieeinrichtungen Anlage V.3 a Anlage V.3 s Anlage V.4 Caritaseinrichtungen Anlage V. 7-11 Tabelle1 Anlage V. 13-17 Tabelle1 2019-04-11T12:45:07+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes