STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerm STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Aktenzeichen Postfach 10 09 20 101079 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 2-0141.51/27/113-2015/ Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, Herrn Dr. Matthias Rößler Mai 2015 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1658 Thema: Situation von Orchestermusikern in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Orchester existieren in Sachsen? Ausweislich der Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen auf Grundlage der Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins - Bundesverband der Theater und Orchester - gab es in Sachsen in der Spielzeit 2012/2013 fünf selbstständige Kulturorchester, vgl. Anlage 1. Bis auf das Orchester des Staatsbetriebs Sächsische Staatstheater - die Sächsische Staatskapelle Dresden - sind alle anderen Orchester im Freistaat Sachsen nicht in staatlicher Trägerschaft. Erkenntnisse zu diesen Einrichtungen liegen nicht vor. Frage 2: Wie viele Musiker werden in diesen beschäftigt (bitte nach Orchester benennen)? Von den im Stellenplan für die Sächsische Staatskapelle Dresden am 31. Dezember 2014 ausgewiesenen 159 Stellen waren 150,5 Stellen mit 153 Musiker/-innen besetzt. Erkenntnisse zu anderen Orchestern im Freistaat Sachsen liegen nicht vor. Es wird auf die Beantwortung zur Frage 1 verwiesen. Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Bei welchen Orchestern findet der Flächentarifvertrag für Kulturorchester Anwendung und in welcher Höhe werden die Musiker nach diesem bezahlt? Frage 4: Für welche Musiker findet der Flächentarifvertrag keine Anwendung und in welcher Höhe werden die Mitglieder dieser Orchester vergütet? Frage 5: Für welche Orchester wurden Haustarifverträge abgeschlossen und wie hoch ist die Vergütung der Musiker in den jeweiligen Orchestern? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Für die Sächsische Staatskapelle Dresden kommt ein Haustarifvertrag vom 18. Juni 1992 zur Anwendung. Hinsichtlich der Frage nach der Höhe der Vergütung der Musiker in der Staatskapelle wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen, denn einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Mit der Frage werden Auskünfte zu Inhalten aus einer kollektivrechtlichen Vereinbarung begehrt, die nicht öffentlich zugänglich ist und für die auch nicht beabsichtigt ist, sie öffentlich zugänglich zu machen. Die Inhalte des Haustarifvertrages für die Sächsische Staatkapelle Dresden werden dem Personalgeheimnis zugeordnet. Der Auskunftserteilung steht im konkreten Fall das Grundrecht auf informationeile Selbstbestimmung (Artikel 33 SächsVerf) als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entgegen, an das die Staatsregierung und der Landtag als unmittelbar geltendes Recht gebunden sind (Artikel 36 SächsVerf) und das den Einzelnen vor einer unbegrenzten Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe individualisierter oder individualisierbarer Daten schützt. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Frage- und Auskunftsrechts für die wichtige und in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Frage- und Auskunftsrecht nicht schrankenlos. Bei ihrer Entscheidung hat die die Staatsregierung das geschützte Recht der Musikerinnen und Musiker der Sächsischen Staatskapelle Dresden auf informationelle Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall würde die Angabe der sich aus dem Haustarifvertrag für die Sächsische Staatskapelle Dresden ergebenden Vergütungshöhen einer Veröffentlichung von individualisierbaren persönlichen Daten gleichkommen, die Bestandteil der Arbeitsverträge mit den Musikerinnen und Musikern des Orchesters sind. Die oben aufgeführten Gründe hindern auch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder eines Ausschusses bzw. mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Denn die Pflicht zur Wahrung des Personalgeheimnisses verbietet Auskünfte an Dritte ohne Einwilligung des Betroffenen, wenn dies nicht zur Abwehr einer erheblichen Gemeinwohlbeeinträchtigung zwingend erforderlich ist oder der Schutz berechtigter, höherrangiger Interessen Dritter die Auskunftserteilung zwingend erfordert. Eine Einwilligung der Musikerinnen und Musiker der Sächsischen Staatskapelle Dresden zur Weitergabe der sich aus dem Haustarifvertrag ergebenden individualisierbaren Vergütungshöhen liegt der Staatsregierung nicht vor. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Erkenntnisse zu anderen Orchestern im Freistaat Sachsen liegen nicht vor. Es wird auf die Beantwortung zur Frage 1 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange 1 Anlage Seite 3 von 3 Anlage 1 - Auszug - Selbstständige Kulturorchester in Sachsen in der Spielzeit 2012/13 Rechtsträger/ Rechtsform Konzerte Besuche der Besuche je Orchester Mitglieder am Ort auswärts Konzerte am Ort Konzert am Ort Chursächsische Philharmonie, Bad Elster e.V. 32 600 50 150 000 250 Dresdner Philharmonie Stadt 116 120 52 103 346 861 Neue Elbland Philharmonie, Riesa GmbH 87 278 85 48 286 174 Gewa nd ha us-Orchester Leipzig Stadt 187 73 14 121 058 1 658 Westsächsisches Symphonieorchester, Böhlen Stadt 39 14 55 4 398 314 Insgesamt 461 1 085 256 427 088 394 Quelle: Deutscher Bühnenverein - Bundesverband der Theater und Orchester, Köln © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, 2013 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Quelle: http://www.Statistik.Sachsen.de/download/030_SB-Kultur/ZR-BJ-Kulturelle_Einrichtungen_2013.pdf