STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6116603 Thema: Raumüberlassung und Finanzierung der linksextremistischen Organisation „Rote Hilfe e. V.“ durch Landtagsabgeordnete Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Landtagsabgeordneten_und_sind Teil des ‚Kollektivs‘ von ‚linxxnet‘ in der Brandstraße 15, 04277 Leipzig. lm ,linxxnet‘ werden freitags Beratungen der linksextremistischen Organisation ,Rote Hilfe‘ angeboten.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Überschrift und den Fragestellungen der Kleinen Anfrage den Begriff „Iinksextremistisch“. Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „Iinksextremistisch“ im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) zugrunde legt. Die Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz stellt grundsätzlich einen Eingriff in das freie Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz i. V. m. Art. 39 Abs. 3 Satz 2 Verfassung des Freistaates Sachsen dar. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2013 die materieli-rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff in das freie Mandat näher bestimmt. Demzufolge ist eine Beobachtung von Abgeordneten nur zulässig, wenn ein Abgeordneter das Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, die freiheitliche demokratische Grundordnung aktiv und aggressiv bekämpft oder eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung ergibt, dass nach Abwägung aller berührten Interessen und Umstände das Interes- FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3586 Dresden, ‚{ .März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen— bahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bine beim Empfang Wilhelm- Buck—Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN se am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gegenüber dem Eingriff in das freie Mandat übenNiegt. Zudem dürfen nachrichtendienstliche Mittel, die sich gezielt gegen einen Abgeordneten insbesondere des Sächsischen Landtages richten, gemäß § 5 Abs. 12 SächsVSG nur angewandt werden, wenn sie zuvor vom Präsidenten des Sächsischen Landtages genehmigt worden sind. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich der Überlassung von Räumen an die linksextremistische Organisation „Rote Hilfe e. V.“ durch Abgeordnete des Sächsischen Landtages der 6. Legislaturperiode? (Bitte aufschlüsseln , welche Abgeordneten sich seit wann, in welchem Umfang an der Raumüberlassung beteiligen) Frage 2: Sofern die Staatsregierung keine Angaben i. S. d. Ziffer 1. machen kann: Wie ist dies möglich, wo doch zumindest teilweise Informationen dazu sogar 6ffentlich zugänglich sind? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Staatsregierung sind die in der Vorbemerkung des Fragestellers genannten öffent— lich zugänglichen Informationen über Beratungsangebote des „Roten Hilfe e. V.“ im „Iinxxnet“ bekannt. Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Soweit Mitglieder des Sächsischen Landtages zu Bestrebungen im Sinne des § 2 Abs. 1 SächsVSG Verbindungen haben bzw. unterhalten, werden die insoweit erhobenen Daten der Abgeordneten vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen unverzüg— lich gelöscht und nicht weiter verarbeitet. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zur Finanzierung der linksextremistischen Organisation „Rote Hilfe“ durch sächsische Abgeordnete der 6. Legislaturperiode , insbesondere durch die Abgeordneten_ und ? Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zur Überlassung von Räumen an linksextremistische Vereine durch sächsische Abgeordnete der 6. Legislaturpefiode ? Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zur Finanzierung von linksextremistischen Vereinen durch sächsische Abgeordnete der 6. Legislaturperiode? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMIMSTERIUMDES INNERN Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Soweit Abgeordnete zu Bestrebungen im Sinne des § 2 Abs. 1 SächsVSG Verbindungen haben bzw. unterhalten , werden die insoweit erhobenen Daten der Abgeordneten vom LfV Sachsen unver— züglich gelöscht und nicht weiter verarbeitet. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung ß?“ Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2019-03-05T08:52:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes