STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 4. Februar 2019 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/16/138 Dresden, ·(.~ Februar 2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16604 Thema: Bericht "Bildung in Sachsen im Spiegel der Nationalen Bildungsberichterstattung 2018" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Bei der Expertise des DIPF - Leibniz-lnstitut für Bildungsforschung und Bildungsinformation - handelt es sich um eine Sonderauswertung ausgewählter Indikatoren des Nationalen Bildungsberichts 2018 für den Freistaat Sachsen. Zusätzlich werden Daten aus früheren Bildungsberichten herangezogen, ergänzt durch weitere Quellen. Anhand von fünf bundesweiten Trends und Problemlagen wird eine Bilanzierung des sächsischen Bildungssystems mit ambivalenten Ergebnissen vorgenommen. Angesichts steigender Schülerzahlen zeigt sich ein anhaltend hoher Personalbedarf, allerdings mit folgenden Differenzierungen: Die Zahl der Privatschülerlinnen hat sich im letzten Jah rzehnt verdoppelt, während die Zahl der Schülerinnen und Schüler im staatlichen Schulsystem teilweise gesunken ist - mit Ausnahme der Boom-Regionen Leipzig, Dresden und Chemnitz. Die Quote der Schülerinnen und Schüler, die ohne Schulabschluss bleiben, ist vergleichsweise hoch. 'Sachsen ist das Land mit dem geringsten Anteil kompetenzschwacher Leserinnen und Leser, hat aber überdurchschnittliche Abgängerquoten ohne Abschluss' (Bericht, S. 38). Den Bedeutungsgewinn der Oberschule in Sachsen im Gegensatz zum in anderen Ländern vorherrschenden 'Trend zur Gymnasiallaufbahn' betrachten die Autoren der Studie ('Bildungsstand auf hohem Niveau, bleibt im Trend aber hinter anderen Ländern zurück', BerichtS. 37) eher kritisch, während der Staatsminister für Kultus die Stärkung der Oberschule als 'erfreulich' und 'erwünscht' bewertet. Die soziale Herkunft ist generell ein Faktor, der den Schulerfolg bestimmt. Auch für Sachsen zeigt sich, 'dass die Gymnasien mit einer deutlich privilegierteren Schülerzusammensetzung arbeiten als an den nichtgymnasialen Schularten, hier der Oberschule' (Bericht, S. 39). Bei Seite 1 von 3 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium filr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIU M FÜR KULTUS den regionalen Disparitäten sieht die Autoren g ruppe das größte Problem und empfiehlt, 'einer zunehmenden Ausdünnung der Bildungsinfrastruktur im ländlichen Raum entgegenzuwirken' (Bericht, S. 40). 'ln der Gesamttendenz lässt sich ein zunehmendes Stadt-Land-Gefälle konstatieren."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wurde der Auftrag für die Studie vergeben und welche Kosten sind dem Freistaat für die Studie entstanden (bitte insbesondere zu Ausschreibung, Zielen und Untersuchungsauftrag Stellung nehmen und möglichst Dokumente beifügen)? Der Auftrag für die Erstellung des Bildungsberichtes erfolgte als Freihändige Vergabe nach§ 3 Absatz 5 Buchstaben h, i und I VOLIA auf der Grundlage des Angebotes vom 08.06.2018. Für die Erstellung des Bildungsberichts im Zeitraum von Juli bis November 2018 erhielt das DIPF Netto 21.042,70 Euro (Brutto 25.040,81 Euro) . Für den Druck von 300 Exemplaren des Bildungsberichts wurden 1.203,79 Euro Brutto ausgegeben. Frage 2: Welche sonstigen Quellen außer der Nationalen Bildungsberichterstattung wurden genutzt (z. B. vorliegende regionale Bildungsberichte für sächsische Kommunen und Regionen)? Die Quellen werden im Bericht auf Seite 43 ausgeführt. Darüber hinaus geben die Quellenangaben unter den Grafiken Auskunft . Frage 3: Die Stärkung der Oberschule kommt unter anderem dadurch zustande, dass Schülerinnen und Schüler mit einer Bildu ngsempfehlung für das Gymnasium an die Oberschule wechseln. Welche Informationen liegen der Staatsregierung über diese Gruppe vor (z. B. Größe; Indi katoren zur soziodemografischen Zusammensetzung wie Geschlecht, soziale Herkunft etc.; Trends im Verlauf der letzten zehn Jahre)? 2018 haben an öffentlichen Grundschulen 47,6% (rund 14.500 Schüler) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium und 51,6% (rund 15.800 Schüler) eine Empfehlung für die Oberschule erhalten. Im Schuljahr 2018/2019 lernen insgesamt 12.657 Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 5 eines öffentlichen Gymnasiums. Von diesen haben 781 Schülerinnen und Schüler (6,2%) eine Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten . 16.766 Schülerinnen und Schüler lernen in der Klassenstufe 5 einer öffentlichen Oberschule. Von diesen haben 2.540 Schülerinnen und Schüler (15, 1%) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten (Quelle: SaxSVS). Weitere Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 4: Welche Maßnahmen plant die Landes regierung, um der unterschiedlichen Entwicklung der Schülerzahlen im staatlic hen gegenüber dem Privatschulbereich entgegenzutreten und die staatlichen Schulen gegenüber den Privatschulen attraktiver zu machen? Schulen in freier Trägerschaft wirken neben den Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an ihrer Stelle bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben Seite 2 von 3 Freistaat SAC11SEN STAATSMINISTERIUM FÜR KU LTUS ~ SACHsEN eigenverantwortlich mit. Sie sind gleichermaßen wie Schulen in öffentlicher Trägerschaft Adressaten des Bildungsauftrages der Verfassung des Freistaates Sachsen, ohne dass ein Vorrang der einen oder anderen besteht (vgl. § 1 SächsFrTrSchuiG und § 3 Absatz 1 Satz 2 SächsSchuiG). Vor diesem Hintergrund sind alle Maßnahmen der Staatsregierung grundsätzlich darauf ausgerichtet, sowohl die Attraktivität des Schulwesens in öffentlicher als auch des Schulwesens in freier Trägerschaft zu steigern. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung - auch über die im Schulgesetz vorgesehenen Möglichkeiten hinaus -, um "Unterschiedliche Entwicklungsperspektiven der regionalen Bildungslandschaften" (Bericht, S. 40) möglichst auszugleichen? Unterschiedliche Entwicklungsperspektiven sind als solche noch keine Ungleichheiten, die es durch die Staatsregierung zwingend auszugleichen gilt. Vielmehr spiegeln sie die konkrete regional differenzierte Situation einer Region wider und sind zuerst Herausforderung für die Verantwortungsträger vor Ort, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Entwicklungswege auszugestalten. Die unterschiedliche Naturraumausstattung, eine differenzierte demographische und wirtschaftliche Entwicklung führen in der Konsequenz zu einer regional differenzierten Ausgestaltung der Bildungsangebote einschließlich ihrer Nachfrage. Nur wenn der Zugang zu den nachgefragten Bildungsangeboten regional nicht möglich wäre, müsste ein Ausgleich geschaffen werden . Die Schulnetzplanung ist deshalb eng an den Landesentwicklungsplan 2013 angeschlossen . Durch die vom Gesetzgeber vorgegebene Zuständigkeit zur Planung der allgemein bildenden Schulen bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten, die wiederum nur im Einvernehmen mit den Schulträgern handeln dürfen, ist eine den regionalen Bedürfnissen angepasste Entwicklung gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3