Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/83/8-2019/8145 Dresden, 4. März 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16609 Thema: Buß- und Bettag - Ende der Finanzierung über die Pflegeversicherung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Presseberichten vom 31.01. und 01.02.2019 wird berichtet, dass sich der sächsische Vizeministerpräsident im Bundesrat dafür einsetzen will, die ungerechte Finanzierung des Buß- und Bettages zu kippen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Pläne liegen dazu vor und sollen im Bundesrat vorgestellt werden? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung “ berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, da Pläne für die Veränderung der Finanzierung des Buß - und Bettages im Bundesrat über eine sächsische Bundesratsinitiative eingebracht werden müssen, welche im Kabinett zu beraten ist. Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Frage zu beantworten ist. Denn sie zielt auf die Erlangung von Informationen über den aktuellen Willensbildungsprozess innerhalb der Staatsregierung . Die Information darüber würde den verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz verletzen. Der Staatsminister Seite 2 von 2 Frage 2: Wie hat die bundesweite Streichung des Buß- und Bettages zur Finanzierung der Pflegeversicherung beigetragen und inwieweit führte die einseitige, unparitätische Mehrbelastung der sächsischen Arbeitnehmer zu einer besseren Finanzierung? Im Jahr 1994 wurde beschlossen, den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 zu streichen. Die Streichung zielte darauf ab, die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu eingeführten Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. In diesem Zusammenhang sollte durch den Wegfall des gesetzlichen Feiertages ein Teil der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung kompensiert werden. Arbeitnehmer in Sachsen zahlen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als Arbeitgeber. Diese Regelung wirkt sich jedoch nicht auf den insgesamt zu zahlenden Pflegeversicherungsbeitrag aus. Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt, unabhängig von einer paritätisch verteilten Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bundesweit einheitlich 3,05 Prozent. Demzufolge kann allein die Regelung bezüglich der Beitragsverteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu keiner besseren oder schlechteren Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung beitragen. Frage 3: Welche Überlegungen seitens der Staatsregierung werden angestellt, falls der Bundesrat dem Ende der Finanzierung nicht zustimmt? Die Frage ist auf die Erlangung von Informationen über einen internen Willensbildungsprozess gerichtet. Zur Beantwortung wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Ist die Streichung des Buß- und Bettages in Sachsen eine Option und falls ja, soll ein neuer Feiertag in Sachsen eingeführt werden? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 5: Warum werden in Sachsen keine neuen Feiertage beschlossen, obwohl die Empirie keinen Zusammenhang zwischen Anzahl der Feiertage und Verminderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestätigt ? Die Staatsregierung ist für eine Veränderung der Anzahl der Feiertage nicht zuständig. Die Feiertage werden in Sachsen im Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz (Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen) festgelegt. Die gesetzgebende Gewalt im Freistaat Sachsen hat nach Art. 39 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen der Landtag inne. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16609 Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Welche konkreten Pläne liegen dazu vor und sollen im Bundesrat vorgestellt werden? Frage 2: Wie hat die bundesweite Streichung des Buß- und Bettages zur Finanzierung der Pflegeversicherung beigetragen und inwieweit führte die einseitige, unparitätische Mehrbelastung der sächsischen Arbeitnehmer zu einer besseren Finanzierung? Im Jahr 1994 wurde beschlossen, den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 zu streichen. Die Streichung zielte darauf ab, die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu eingeführten Pflegeversicherung durch Mehrarb... Arbeitnehmer in Sachsen zahlen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als Arbeitgeber. Diese Regelung wirkt sich jedoch nicht auf den insgesamt zu zahlenden Pflegeversicherungsbeitrag aus. Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt, unabhängig von e... Frage 3: Welche Überlegungen seitens der Staatsregierung werden angestellt, falls der Bundesrat dem Ende der Finanzierung nicht zustimmt? Die Frage ist auf die Erlangung von Informationen über einen internen Willensbildungsprozess gerichtet. Zur Beantwortung wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Ist die Streichung des Buß- und Bettages in Sachsen eine Option und falls ja, soll ein neuer Feiertag in Sachsen eingeführt werden? Frage 5: Warum werden in Sachsen keine neuen Feiertage beschlossen, obwohl die Empirie keinen Zusammenhang zwischen Anzahl der Feiertage und Verminderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestätigt? Martin Dulig 2019-03-07T07:37:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes