STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (eUNOl'llS 9O/D|E GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6116624 Thema: Pakt für den Rechtsstaat Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auttrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie groß ist der Anteil des Freistaats Sachsen an den durch die Bundesländer bis 2021 neu zu schaffenden Planstellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und wie werden diese Stellen konkret verteilt (bitte konkret nach Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften aufteilen sowie zeitliche Planung darlegen)? Frage 2:. ln welchem Umfang wird der Freistaat Sachsen im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat weitere Stellen in nachgeordneten Bereichen (Geschäftsstellen , Rechtspflegerinnen und -pfleger, Wachbedienstete) in welchem Zeitraum schaffen (bitte konkret nach Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften aufteilen)? Seite 1 von 3 w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49351 564 15000 Telefax +49 351 564 15009 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1470 - KLR Dresden, 4. Mâr22019 wwUvJoB-Mlf.J.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Just¡z Hosp¡talstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/sm j Verkehrsverblndung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über E¡nfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinwe¡se auch zu. *Zugang lúr elektronisch signierte sowie f ür verschlüsselte elektron¡sche Dokumente nur per EGVP, bsBPo oder De-Mail; nåhere lnformat¡onen zur elektronischen Kommun¡kation mit såchsischen Juslizbehörden unter www.¡ustiz.sachsen.dê/E- Kommunikation. TOB MIT 1' o STAATSMINISTERIUN4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Frage 3: Wie viele der unter Frage 1 und 2 benannten Planstellen wurden seit 01.01.2017 bereits geschaffen (bitte nach Gerichten und Staatsanwaltschaften aufteilen inkl. konkreter Zeitpunkte der Stellenschaffung)? Frage 4: Wie groß ist der Anteil des Freistaates Sachsen an den durch die Bundesregierung zugesagten finanziellen Mitteln für die Bundesländer in Höhe von 220 Millionen Euro? Frage 5: Welche weiteren konkreten Maßnahmen wird der Freistaat Sachsen im Zuge des Pakts für den Rechtsstaat in welchem konkreten Zeitraum zur Stärkung des Rechtsstaats ergreifen und welche konkreten finanziellen Mittel werden dafür eingesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Gemäß dem Ergebnisprotokoll der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 31. Januar 2019 besteht zwischen den Ländern Einigkeit, dass sich - unbeschadet des Finanzierungsweges - die jeweilige Verpflichtung der einzelnen Länder zur Schaffung von Stellen nach dem Königsteiner Schlüssel richtet. Ausgehend von insgesamt 2.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte, die auf Ebene der Länder im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 geschaffen werden sollen, entfallen hiervon auf den Freistaat Sachsen insgesamt 100 Stellen. Davon wurden seit dem 1. Januar 2017 bereits 95 Stellen in den Doppelhaushalten 201712018 sowie 201912020 im Einzelplan 06 geschaffen (davon 74 im Jahr 2017, 10 im Jahr 2018 und 11 im Jahr 2019). Eine konkrete Zuordnung der Stellen zu einzelnen Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften erfolgt im Haushaltsplan nicht; die kapitelübergreifende Buchung der Stellen ist zulässig. Die seit dem 1. Januar 2017 zur Verfügung stehenden Stellen für Richter und Staatsanwälte wurden und werden für die Einstellung von Richtern auf Probe genutzt, verbunden mit einer Zuweisung zu Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften mit einem besonders hohen Personalbedarf. lm nicht- Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIU richterlichen und nicht-staatsanwaltlichen Bereich hat es seit dem 1. Januar 2017 keine Mehrung von Stellen gegeben. Die Verteilung der zugesagten finanziellen Mittel des Bundes erfolgt durch Festbeträge im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. Eine exakte Bezifferung des Anteils des Freistaates Sachsen ist gegenwärtig noch nicht möglich, da der Länderanteil an der Umsatzsteuer Veränderungen unterliegt. Nach den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Oktober 2018 ist derzeit davon auszugehen, dass der Freistaat Sachsen etwa 10,5 Mio. € erhält. Zu weiteren konkreten Maßnahmen aufgrund des am 31. Januar 2019 beschlossenen Pakts für den Rechtsstaat sind die Entscheidungsprozesse gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2019-03-05T14:41:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes