STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16629 Thema: Kosten des Ausreisegewahrsams und der Abschiebungshaft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kosten entstehen dem Freistaat Sachsen pro in Ausreisge— wahrsam bzw. Abschiebungshaft inhaftierter Person pro Tag? (bitte dabei alle Kosten inklusive „Unterbringung“, Verpflegung, Transportkosten , medizinische Versorgung, Bewachung Prozess- und Verfahrenskosten etc. einbeziehen und wenn möglich entsprechend differenzieren sowie nach Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft differenzieren ) Frage 2: Welche Kosten entstehen dem Freistaat Sachsen je Platz in Ausreisgewahrsam bzw. Abschiebungshaft pro Tag? (bitte dabei alle Kosten einbeziehen, nach belegtem Platz und unbelegtem Platz sowie nach Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft differenzieren) Frage 3: Welche ggf. abweichenden Kosten entstehen bei Inhaftierten, bei denen die ausländerrechtliche Zuständigkeit in anderen Bundesländern liegt, wodurch kommen diese Mehrkosten zustande und welchen Kostensatz (pro Tag) erhebt der Freistaat Sachsen für die Inhaftierung von Personen aus anderen Bundesländern? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/61 Dresden. 6. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Slr. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi‘sachsende Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERIUM DES iNNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Der Staatsregierung liegen derzeit keine Kenntnisse vor. Die Ausreisegewahrsams- und Abschiebungshafteinrichtung wurde erst Anfang Dezember 2018 in Betrieb genommen. Eine belastbare Aussage, welche Kosten dem Freistaat Sachsen in Ausreisegewahrsam bzw. Abschiebungshaft je untergebrachter Person pro Tag entstehen bzw. entstanden sind, ist derzeit in der gewünschten differenzierten Form noch nicht möglich. Die abstrakte Berechnung anfallender (Mindest- )Kosten wird derzeit erarbeitet. Eine Differenzierung nach Plätzen im Ausreisegewahrsam und in der Abschiebungshaft findet dabei jedoch nicht statt, da sich beide Einrichtungen im gleichen Gebäude befinden und die Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb jeweils in gleicher Höhe anfallen. Frage 4: Wie viele Einnahmen erzielte der Freistaat bisher für die lnhaftierung von Menschen , für die die ausländerrechtliche Zuständigkeit in anderen Bundesländern liegt? (bitte nach Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft sowie zahlendem Bundesland differenzieren und Stichtag der Antwort angeben) und sind in diesen Kostensätzen auch Aufwendungen für Kosten, die nicht unmittelbar mit der „Unterbringung " zusammenhängen (bspw. Inanspruchnahme der Justiz) enthalten? Die Ausreisegewahrsams- und Abschiebungshafteinrichtung wurde erst Anfang Dezember 2018 in Betrieb genommen. Eine Abrechnung aller angefallenen Kosten für die untergebrachten Personen erfolgte noch nicht, so dass bisher noch keine Rechnungen gestellt werden konnten. Der Freistaat Sachsen erzielte deshalb bisher keine Einnahmen aus der Unterbringung von Ausreisepflichtigen, für die die ausländerrechtliche Zuständigkeit in einem anderen Bundesland liegt und für die der Freistaat Sachsen im Wege der Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit § 1 Satz 1 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens - und des VenNaItungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen und §§ 4 bis 8 Verwaltungsverfahrensgesetz tätig geworden ist. Mit! undlichen Grüßen„.*/Zi. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-03-07T09:48:33+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes