STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8809 Dresden, 2l. Mai 2015 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/1663 Thema: Meldungen an die Zentraldatei „PMK-Iinks-Z“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der ehemalige Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar stellte in einem Kontrollbericht vom September 2012 zum Teil gravierende Mängel bei der Speicherpraxis sowohl der Bundes- als auch Landespolizeibehörden in Bezug auf personenbezogene Daten, die in der beim BKA geführten Zentraldatei PMK-Iinks-Z gespeichert werden, fest. Ein wesentlicher Teil der Speicherungen beruhe auf Meldungen der Landespolizeibehörden innerhalb des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes. Den Landesbehörden obliege die Prüfung der Zulässigkeit der Datenübermittlungen. Laut Kontrollbericht des BfDI seien die Speicherungen zu weitgehend oder zweifelhaft, etwa wenn keine Tatsachengrundlagen für eine .Negativprognose1 oder .Gefahrenprognose1 vorlag. Teilweise seien sogar Personen gespeichert gewesen, die lediglich ,im Zusammenhang mit Versammlungen1 aufgefallen sind. Peter Schaar meldete im Ergebnis insbesondere in den Ländern bringenden Überarbeitungsbedarf1 an. Datenschutzrechtliche Probleme gäbe es bspw. bei der Speicherung so genannter .Prüffälle1, die oft willkürlich seien. Es würde zudem keine ausreichende Information durch die Staatsanwaltschaften der Länder über den Ausgang offener Verfahren geliefert. In der Folge verbleiben Daten ohne Grundlage in der Datei.“ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACH SEM Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Konsequenzen wurden aus dem Kontrollbericht des ehemaligen Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Zentraldatei „PMK-links-Z“ gezogen? Gab es bezüglich der Problemanzeige des BfDI Konsultationen zwischen dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten und den für die Datenübermittlung zuständigen Landespolizeibehörden? Wenn ja, welche Festlegungen erwuchsen daraus und wie ist der Stand der Umsetzung? KTA / Seite 18 Erkenntnisse zu politischem Extremismus -» nicht tragfähig Frage 3: Wie viele Personendaten wurden aus Sachsen in den Jahren 2008 bis 2014 an die Zentraldatei „PMK-Iinks-Z“ übermittelt? (bitte einzeln nach Betroffenenkategorien aufschlüsseln) Frage 4: Wie viele Personendaten wurden infolge des Kontrollberichtes aus dem „Kriminalpolizeilichen Meldedienst“ gelöscht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Datei „PMK-Iinks-Z“ ist eine Zentraldatei des BKA, bei der nur das BKA eingabe-und zugriffsberechtigt ist. Die sächsische Polizei hat auf diese Datei keinen unmittelbaren Einfluss und liefert dem BKA auch nicht gezielt Daten für diese Datei an. Dementsprechend liegen der Staatsregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Frage 2: / Seite 2 von 2