STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-19/106 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16632 Thema: Qualifizierung von Ehrenamtlichen über die Förderrichtlinie Gesellschaftlicher Zusammenhalt C?.,(esden, März 2019 6 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,In der neuen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZus) ist unter Punkt II. ein Fortbildungs-Förderprogramm zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen verankert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist das Antragsverfahren und die Bewilligung für die Qualifizierung ehrenamtlich tätiger Personen aktuell geregelt? Gemäß Teil 2 A. II. 3. der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (RL GeZus) ist eine Antragstellung im Rahmen des Fördergegenstandes „Fortbildungs-Förderprogramm" auf der Grundlage einer entsprechenden Förderbekanntmachung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der dort konkretisierten Bestimmungen möglich. Frage 2: Ist die Förderbekanntmachung des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz bereits erfolgt? Nein. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Inwieweit werden die Bestimmungen für die Antragstellung konkretisiert? Frage 4: Welches Spektrum an fach- und sachbezogenen Fortbildungsangeboten wird gefördert? Frage 5: Inwiefern werden auch Reisekosten für die Teilnehmenden erstattet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Die Konkretisierungen zum Fortbildungs-Förderprogramm, unter anderem zum Gegenstand der Förderung sowie zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung, bleiben der Förderbekanntmachung nach Teil 2 A. II. 3. RL GeZus vorbehalten. Diese wird derzeit vorbereitet. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN