STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O J 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16639 Thema: Anmeldung Prostitutionsgewerbe Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Vorangestellt sei, dass bei Eingang der Kleinen Anfrage dem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz die zur Beantwortung notwendigen Daten, insbesondere solche nach der ProstStatV für das Jahr 2018, nicht vorgelegen haben. Die Antworten beruhen auf zur Bearbeitung der Kleinen Anfrage angeforderten Stellungnahmen der betroffenen Kommunen. Aufgrund der gewünschten Aufschlüsselung der Antworten erfolgt die Beantwortung in als Anlagen beigefügten Tabellen. Frage 1: Wie viele Prostitutionsgewerbe wurden gemäß ProstSchG angemeldet , wie oft wurde eine Betriebserlaubnis (ggf. mit welchen Auflagen ) erteilt und wie oft wurde die Erlaubnis aus welchen Gründen versagt ? (Bitte aufschlüsseln nach Stadt, Art und Größe des Prostitutionsgewerbes , Art der Auflagen, Versagungsgrund.) Die Antwort ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2: Über wie viele Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist noch nicht entschieden worden und was sind die Gründe hierfür? (Bitte aufschlüsseln nach Stadt, Art und Größe des Prostitutionsgewerbes.) Die Antwort ist der Anlage 2 zu entnehmen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141.51-19/116 Dresden, 8. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Mit welchen Wartezeiten für den Erhalt einer Betriebserlaubnis haben Betreibende eines Prostitutionsgewerbes zu rechnen? (Bitte nach Städten aufschlüsseln .) Die Antwort ist der Anlage 3 zu entnehmen. Frage 4: Wie viele stichprobenartige Kontrollen (§ 29 ProstSchG) wurden bisher mit welchen Ergebnissen durchgeführt? Falls noch keine Kontrollen durchgeführt wurden, warum nicht und ab wann sind in welcher Häufigkeit Kontrollen geplant? (Bitte nach Städten aufteilen.) Die Antwort ist der Anlage 4 zu entnehmen. Frage 5: Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 33 ProstSchG wurden eingeleitet und mit welchen Ergebnissen abgeschlossen? (Bitte nach den Tatbeständen des § 33 ProstSchG aufschlüsseln. Die Antwort ist der Anlage 5 zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen 0. k/lt{ Barbara Klepsch Anlagen Seite 2 von 7 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Anlage 1 - Antwort zu Frage 1 Kleine Anfrage 6-16639 Chemnitz Es wurden bislang keine Erlaubnisse erteilt. Leipzig Aktuell liegen der Gewerbebehörde der Stadt Leipzig 25 Anträge auf Erlaubniserteilung nach § 12 ProstSchG vor, 1 Erlaubnis konnte bislang erteilt werden. Dresden 7 Betriebsstätten sind angezeigt, weitere 47 Objekte sind bekannt, bisher wurden 2 Erlaubnisse erteilt, Auflagen zur Erlaubnis wurden hinsichtlich der Höchstzahl an Arbeitsräumen und gleichzeitig tätigen Prostituierten sowie einer Fortschreibunospflicht des Betriebskonzeptes erlassen. Vogtland kreis Bei 13 Anmeldungen sind bisher 5 Erlaubnisse (1x bordellartiger Betrieb, 2x Terminwohnungen, 2 erotische Massagestudios ) erteilt worden, Versagungen wurden nicht ausgesprochen . Landkreis 7 Anmeldungen aus der Stadt Zwickau liegen vor, davon 2 Zwickau x Dominastudio und 5 x Wohnungsprostitution (1-3 Wohnungen ), bisher wurden keine Erlaubnisse erteilt noch Versagungen ausgesprochen. Landkreis Görlitz Fehlmeldung Seite 3 von 7 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Anlage 2 - Antwort zu Frage 2 Kleine Anfrage 6-16639 Chemnitz Derzeit werden 17 Erlaubnisanträge bearbeitet. Die Gründe für eine Nichtentscheidung sind: fehlende Unterlagen, kein sachlieher Inhalt des Betriebskonzeptes, laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Weitere ca. 35 Anträge können nicht bearbeitet werden, da die Sperrgebietsverordnung des Freistaates Sachsen gegenwärtig überarbeitet wird bzw. die Baugenehmigungen noch nicht erteilt wurden. Leipzig Über 24 Anträge wurde bislang nicht entschieden, bei 10 Anträgen davon muss das Betriebskonzept überprüft werden, bei 3 Prostitutionsstätten kann derzeit keine abschließende Prüfung aufgrund von Umzug oder Umbaumaßnahmen vorgenommen werden. Bei den verbliebenen 11 Anträgen sind die erforderlichen Antragsunterlagen unvollständig. Dresden 23 Anträge liegen zur Entscheidung vor, die Anträge bedürfen einer intensiven Prüfung. Teilweise sind auch die eingereichten Unterlagen noch nicht vollständig, es fehlen erlaubnisfähigen Betriebskonzepte , bauliche Voraussetzungen, teilweise steht die Umsetzung der im ProstSchG vorgesehenen Schutzmaßnahmen durch die Betreiber noch aus. Vogtland kreis Es wurde über 8 Anträge noch nicht entschieden, da die Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung noch nicht vollständig vorliegen . Landkreis 7 offene Anträge liegen vor. Das LRA Zwickau verfügt erst seit Zwickau 01.01.2019 über das entsprechende Personal Landkreis Gör- 5 Anträge wurden bislang gestellt. Bisher verfügt das Ordnungslitz amt des Landkreises allerdings noch nicht über das benötigte Personal. Seite 4 von 7 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Anlage 3 - Antwort zu Frage 3 Kleine Anfrage 6-16639 Chemnitz Die Wartezeit (Bearbeitungszeit) kann bis 2 Monate dauern. Die abschließende Bearbeitung des Erlaubnisantrages kann erst mit der Vollständigkeit aller Entscheidungsunterlagen erfolgen . Eine oder mehrere Vor-Ort-Begehungen sind möglich, um die Objekteunterlagen nach Erlaubnisantrag abschließend zu vergleichen bzw. die Umsetzung zu prüfen. Leipzig Eine genaue Aussage ist dazu nicht möglich, da die Bearbeitungszeit in erster Linie von der Mitwirkung der Antragsteller abhängt; Grundsätzlich sollte jedoch eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten auskömmlich sein. Dresden Die Wartezeit beträgt derzeit bis zu 6 Monaten (noch anhängige Verfahren). Bei den beiden in Dresden erlaubten Prostitutionsgewerben betrug die Bearbeitungszeit vom Beginn des Erlaubnisverfahrens bis zur Erteilung der Erlaubnis 4 bis 5 Monate. Vogtland kreis Die Wartezeit beträgt ca. 4 Wochen, sofern alle geforderten Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen. Landkreis Die Frage kann derzeit nicht beantwortet werden, da keine Er- Zwickau fahrungswerte vorliegen Landkreis Görlitz Die Frage kann derzeit nicht beantwortet werden. Seite 5 von 7 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR S0Z1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Anlage 4 - Antwort zu Frage 4 Kleine Anfrage 6-16639 Chemnitz 210 Kontrollen wurden durchgeführt. Diese dienten zu Objektfeststellungen , Feststellungen der (auch örtlichen) Gegebenheiten und zur Feststellung von in den Objekten tätigen Personen. Leipzig Vor der abschließenden Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis nach§ 12 ProstSchG erfolgt i.d.R. eine Vor-Ort-Kontrolle der jeweiligen Einrichtung. Dabei wird u.a. Einsicht in die geschäftlichen Unterlagen genommen sowie die Einhaltung der Mindestanforderungen nach Betriebskonzept überprüft. Bisher erfolgten in diesem Zusammenhang 3 Kontrollen, Verstöße gegen ges. Regelungen wurden dabei nicht festgestellt. Nach der abschließenden Bearbeitung erfolgen weitere stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung von Auflagen in den Erlaubnisbescheiden sowie zur Einhaltung ges. Vorschriften. Dresden 32 Kontrollen nach § 29 ProstSchG wurden durchgeführt. 26 Einrichtungen wurden zum Teil mehrfach kontrolliert. Dabei wurden Verstöße gegen§ 33 Abs. 2 Nr. 1,§ 33 Abs. 2 Nr. 2, § 33 Abs. 2 Nr. 4, § 33 Abs. 2 Nr. 7, § 33 Abs. 2 Nr. 8b, § 33 Abs. 2 Nr. 10/11/12 und§ 33 Abs. 2 Nr. 14 festgestellt. Bei erstmaligem Feststellen erfolgte eine Verwarnung, bei Verdacht des Vorsatzes oder bei wiederholten Verstößen wurden Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eröffnet. Vogtland kreis 3 anlassbezogene Vorortkontrollen fanden bisher statt, bei welehern die Prostitutionsausübung unter Hinweis § 3 ProstSchG untersagt wurde. Landkreis Bislang wurden keine Kontrollen durchgeführt, LRA Zwickau Zwickau verfügt erst seit 01.01.2019 über das entsprechende Personal, ab März, monatlich bzw. nach Bedarf Landkreis Görlitz Bislang wurden keine Kontrollen durchgeführt. Seite 6 von 7 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Anlage 5 - Antwort zu Frage 5 Kleine Anfrage 6-16639 Chemnitz 1 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wurde wegen Verstoßes gegen die Sperrgebietsverordnung eingeleitet. Wegen fehlender Zeugen (unbekannter Aufenthalt nach Ordnungsmaßnahme ) musste es eingestellt werden. Leipzig 1 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 ProstSchG wurde eingeleitet. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen . Dresden 2 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten sind anhängig. (gern. § 33 Abs. 2 Nr. 1 ProstSchG 1 x, gern. § 33 Abs. 2 Nr. 2 Prost- SchG 1x) Vogtland kreis 6 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten sind anhängig: (Gern. § 33 Abs. 2 Nr. 1 ProstSchG, 2x 2.500,00 € Bußgeld und 1x 1.000,00 € Bußgeld, gern.§ 33 Abs. 2 Nr. 7 ProstSchG, 2x 1.000,00 € Bußoeld und 1x 250,00 € Bußoeld) Landkreis keine Zwickau Landkreis Gör- keine litz Seite 7 von 7 Freistaat SACHSEN 2019-03-11T08:31:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes