STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Ab_geordneten Katja Meier (BUNDNIS gO/DIE GRUNEN) Drs.-Nr: 6/16643 Thema: Vollzug der disziplinarischen Trennung im sächsischen Justizvollzug Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: lnwieweit gibt es bereits in den sächsischen Justizvollzugsanstalten bzw. in der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen spezielle Hafträume zum Vollzug der bis zu zweiwöchigen disziplinarischen Trennung und inwieweit stehen diese ab lnkrafttreten der Strafvollzugsgesetze entsprechend zur Verfügung? (Bitte nach Haftanstalten und ggf. Abteilungen getrennt jeweilige Anzahl benennen.) Frage 2: lnwieweit werden in den sächsischen Justizvollzugsanstalten bzw. in der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen spezielle Hafträume zum Vollzug der bis zu zweiwöchigen disziplinarischen Trennung ab wann neu eingerichtet? (Bitte nach Haftanstalten und ggf. Abteilungen getrennt jeweilige Anzahl benennen.) Ð Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-'15000 Telefax +49 351 564-15009 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408t13t1474 - KLR Dresden, {.Mär22019 VWVWJOB.Mtr.J.DE Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsminister¡um der Justiz Hospitalslraße 7 01097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung Zu erreichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindêrtengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. * Zugang für elektronisch signierte sow¡e f ür verschlüsselte eleklronische Dokumsnte nur per EGVP, beBPo oder De-Ma¡l; nåhere lnlormationen zur elektronischen Kommunikation m¡t sächsischen Just¡zbehörden unter ww. iustiz.sachsen.de/Ê- Kommun¡kation. TOB MIT e a Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es werden keine speziellen Hafträume zum Vollzug der Disziplinarmaßnahme der disziplinarischen Trennung vorgehalten. Diese werden auch nicht benötigt, da diese Disziplinarmaßnahme grundsätzlich in jedem Einzelhaftraum vollzogen werden kann. Ein gemeinschaftlich untergebrachter Gefangener wäre zum Vollzug dieser Disziplinarmaßnahme in einen Einzelhaftraum zu verlegen. Frage 3: Welche Mindeststandards hinsichtlich der räumlichen Ausstattung und Lage innerhalb der Haftanstalt gelten für die Räume zum Vollzug der disziplinarischen Trennung und inwiefern unterscheiden sich diese von den Vorgaben für Standardhafträume ? Frage 4: lnwieweit werden die in Frage 3 benannten Mindeststandards aktuell erfüllt und in welchen zeitlichen Abständen wird die Einhaltung der Mindeststandards durch welche konkreten Personen un-/angekündigt überprüft? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4 Für die Räume, in denen die Disziplinarmaßnahme der disziplinarischen Trennung vollzogen wird, gelten keine anderen Mindeststandards als für die übrigen Einzelhafträume . Sie entsprechen gemäß den künftigen Regelungen in $ 91 Absatz 2 SächsSt- VollzG, $ 83 Absatz 2 SächsJStVollzG und S 61 Absatz 2 SächsUHaftVollzG den Anforderungen , die an einen zum Aufenthalt bei Tag und Nacht bestimmten Hattraum gestellt werden. Soweit nichts anderes angeordnet wird, ruhen die Befugnisse der Gefangenen zur Teilnahme an Maßnahmen außerhalb des Raumes, in dem die disziplinarische Trennung vollstreckt wird, und die Befugnisse zur Ausstattung des Hattraums mit eigenen Gegenständen, zum Fernsehempfang und zum Einkauf. Gegenstände für die Freizeitbeschättigung mit Ausnahme des Lesestoffs sind nicht zugelassen. Vorhandene Gegenstände zur Freizeitbeschäftigung sind ggf. aus dem Haftraum zu entnehmen. Seite 2 von 3 STAATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Die neuen Regelungen schreiben in $ 91 Absatz 3 SächsStVollzG, S 83 Absatz 3 SächsJStVollzG und $ 61 Absatz 3 SächsUHaftVollzG die Beteiligung eines Arztes vor und während des Vollzuges der disziplinarischen Trennung vor, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Erforderlichenfalls hat die Vollstreckung der disziplinarischen Trennung zu unterbleiben oder ist zu unterbrechen. Neben der ärztlichen Aufsicht ist zugleich sicherzustellen, dass der Gefangene in regelmäßigen Abständen von weiteren Bediensteten persönlich betreut wird. lnsbesondere durch regelmäßige Gesprächsangebote der Fachdienste ist dem Gefangenen zu ermöglichen, sich auszutauschen. Aufgrund des Eingriffscharakters der Maßnahme wurde darüber hinaus in den SS 91 Absatz 4 SächsStVollzG, 83 Absatz 4 SächsJStVollzG und 61 Absatz 4 SächsUHaft- VollzG eine Berichtspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde normiert. Frage 5: Welche speziellen Sicherheitsvorrichtungen (2.8. Geräte zur optisch-technischen Überwachungn Vermeidung von Trenngittern) befinden sich in den Hafträumen zum Vollzug der disziplinarischen Trennung bzw. werden bis wann installiert und inwieweit werden diese standardmäßig eingesetzt? (bitte auflisten nach jeweiliger JVA) Spezielle Sicherheitsvorrichtungen sind in Räumen, in denen die disziplinarische Trennung vollzogen wird, nicht vorgesehen. Jedoch können auch während des Vollzuges der Disziplinarmaßnahme gegen Gefangene besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden, wenn nach ihrem Verhalten oder aufgrund ihres seelischen Zustandes in erhöhtem Maße die Gefahr der Entweichung, von Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, der Selbsttötung oder der Selbstverletzung besteht. Die dann ggf. erforderlichen baulich-technischen Sicherheitsvorrichtungen orientieren sich ausschließlich an den individuell angeordneten präventiv ausgerichteten Sicherungsmaßnahmen, nicht aber an der zu vollziehenden Disziplinarmaßnahme. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2019-03-07T09:32:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes