STAATSMINìSTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT 5 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FIJR UMWELT UND LANOWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BüNDNIS g0/ lhre Nachricht vom 7. Februar 201 9 DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6116644 Thema: Hochwasserschutz an Chemnitzer Flüssen Aktenzeichen (bitte bei Anh¡ìrort angeben) Sehr geehrter Herr Präsident, Dresden, z-1050t2t483 0l . 03, lo l3 den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Freie Presse berichtete am 30.01. über einen Besuch des umweltministers in Ghemnitz/Harthau und am 02.02.2019 über einen Streit zwischen stadt und Freistaat um den Flutschutz. Dabei geht es um Gründe und Folgen des verzichts auf den Bau des HRB Jahnsdorf sowie Transport und Einsatz mobiler Pumpen im Hochwasserfall.,, Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche konkreten Maßnahmen (auch mit vergleichsweise geringer abflußmindernder Wirkung) wurden bzw. werden aus der von der LTV 2017 angekündigten Untersuchung zttr Umsetzung möglicher zusätzlicher, dezentraler Maßnahmen an der Würschnitz zur Verbesserung des Hochwasserschutzes abgeleitet, zur Umsetzung empfohlen bzw. bis wann durch wen umgesetzt? simul+ Dh zuluitu¡ñtrr¡& & gótrñ hÈñhßÈd@tu UlMltotrdddeÞi Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium f{¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.dê Verkehrsverbindung: Zu eneichen mit den - -- Nachdem die genannte studie im Januar 2018 abgeschlossen war, wurden ihre Ergebnisse am 27.März 2018 vor vertretern der stadt chemnitz und der Bürgerinitiative umfassend vorgestellt. Die studie kommt zu dem Ergebnis, dass lediglich einige Maßnahmen im Bereich der Gewässer zweiter ordnung oder auf landwirtschaftlichen Flächen eine lokal kleinräumige Retention ermöglichen. Da diese Maßnahmen jedoch keine zusätzliche Sicherheit bei extremen Hochwasserereignissen und nur eine marginale Erhöhung des erreichbaren Schutzzieles bei gleichzeitig sehr hohem technischen und finanziellen Aufiruand erwarten lassen, konnte keine Maßnahme zur Umsetzung empfohlen werden. Seite 1 von 3 Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, l3 Für Besucher mit Behinderungen belinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkpl¿ltze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspfl ichten nach der Europäischen DatenschutzGrundverordnung auf www.smul.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 2: 5 Welche konkreten Hilfen und Förderungen können Harthau die in den Chemnitzer Stadtteilen Klaffenbach und bei der Ertüchtigung ihres Hauses in Hinblick auf Anwohner*innen Hochwasservorsorge und Maßnahmen zur schnellen Sicherung und Abdichtung ihrer Gebäude im Hochwasserfall in welchem Umfang bei wem beantragen? Auf Antrag des Freistaates Sachsen hat die Umweltministerkonferenz mit Beschluss vom 17. November 2017 den Bund gebeten, ein Bundesprogramm zur Förderung der privaten Hochwasservorsorge an Bestandsgebäuden (Hauseigentum) für den hochwassergerechten Umbau in Überschwemmungs- und Risikogebieten zu schaffen. Auch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrer gemeinsamen Sitzung mit der Bundeskanzlerin am 14. Juni 2018 dieses Anliegen unterstützt. Die Staatsregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Bund ein Programm auflegt, um die Hauseigentümer bei der Umsetzung bundesgesetzlicher Verpflichtungen ($ 5 Absatz 2 WHG) zu unterstützen. Um Betroffene bei der Vorsorge auch beratungsseitig zu unterstützen, wurde im Freistaat Sachsen das Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen (www.OOz-nocnwasser ) gegründet. Dort werden in lnformationsveranstaltungen die Vermittlung von Expertenrat sowie die Ausstellung möglicher Hochwasserschutzmaßnahmen am Wohngebäude und weitergehende lnformationen gebündelt. Damit kann sich jedermann einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten verschaffen, mit denen sich Grundstücke effizient schützen oder die Auswirkungen von Hochwasser vermindern lassen. Zudem werden Sachkundige ausgebildet, die vor Ort den Schutzstatus von Gebäuden ermitteln und bewerten. lm Rahmen des daraus resultierenden Hochwasservorsorgeausweises werden konkrete bauliche und organisatorische Maßnahmen vorgeschlagen, die den Schutz vor Flussund Grundhochwasser sowie vor Starkregen und Kanalrückstau verbessern sollen. Die umsetzung dieser Maßnahmen kann auch dazu beitragen, dass die Elementarschaden-versicherung für Gebäudeeigentümer finanziell günstiger oder je nach Standort überhaupt möglich wird. Frage 3: Wie und durch wen wird die zügige Aufstellung und Bedienung der mobilen Pumpen im Hochwasserfall sichergestellt? Das für alle fünf Bauabschnitte der örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz erforderliche Binnenentwässerungskonzept wird im Rahmen des aktuell noch laufenden Planfeststellungsverfahrens zur Hochwasserschutzmaßnahme M 4 an der Würschnitz in Chemnitz-Klaffenbach zwischen der Landestalsperrenvenrvaltung und der Stadt Chemnitz einvernehmlich abgestimmt. Die Aufstellung und Bedienung der mobilen Pumpen im Hochwasserfall soll durch die gemäß SS 84 und gs des Sächsischen Wassergesetzes zuständige Wassenruehr der Stadt Chemnitz erfolgen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERìUM FÜR U\4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 4: 5 Wie hoch sind die zu eruvartenden Kosten für Erwerb und Unterhalt der mobilen Pumpen im Vergleich zu stationären pumpen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Der zu eruvartende lnvestitions- und Unterhaltungsumfang wird sich aus der Abstimmung und Genehmigung des gesamten Binnenentwässerungskonzeptes innerhalb des noch laufenden Planfeststellungsverfahrens ergeben, sodass hiezu noch keine belastbaren Angaben möglich sind. Allgemein ist einzuschätzen, dass mobile Systeme insgesamt deutlich geringere Kosten verursachen, vor allem aufgrund des Wegfalles von Einhausungen und zusätzlichen stationären Notstromversorgungen, Zuwegungen sowie zusätzlichen lnstandhaltungs-, Probebetrieb- und Wartungsanforderungen. Mit freundlichen Grüßen ïhomas Schmidt Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN