STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6116649 Thema: Verwendete Haushaltsmittel im Rahmen der Studie des In— stituts für Rechtsmedizin Leipzig „Mantrailer können DNA riechen" — Nachfrage zu den Kleinen Anfragen in Drs. 6/16160 und Drs. 6/10552 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatsregierung antwortet auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/16160 u. a. so: ‚Für den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums des Innern kann hinsichtlich der Genehmigung der Haushaltsmittel in Höhe von 687,55 € mitgeteilt werden, dass diese durch den die wissenschaftliche Untersuchung führenden Dozenten der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) beantragt und durch die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) genehmigt worden sind.‘ In der Antwort der Staatregierung zur Kleinen Anfrage in Drs. 6110552 wird ausgeführt: ‚Für das Projekt wurden Verbrauchsmittel in Höhe von 687,55 € aus dem Haushaltstitel 0351 54673 des Doppelhaushaltes 2014/2015 bezahlt. Für das Institut für Rechtsmedizin an der Universität Leipzig sind keine zusätzlichen Kosten entstanden.‘ Nach Informationen des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen existiert kein Doppelhaushalt 2014/2015, sondern lediglich die Doppelhaushalte 2013/2014 und 2015/2016. (Quelle: https:I/www.finanzen.sachsen.deldoppelhaushalt-sachsen-3970.html, zuletzt aufgerufen am 05.02.2019) In den Doppelhaushalten des Freistaats Sachsen sind keine Haushaltstitel unter der Titelnummer 0351 54673 zu finden, hingegen existieren Haushaltstitel unter der Titelnummer 03 15 546 73. Unter diesen Haushaltstitel fallen u. a. Sachaufwand für eigene Forschungsvorhaben der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/75/12 Dresden, 7. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNISTERiUM DES iNNERN Frage 1: Aus welchem Doppelhaushalt stammen die ausgekehrten Haushaltsmittel gemäß Vorbemerkung und in welchem Jahr wurden diese ausgereicht? Frage 2: Aus welchem Haushaltstitel stammen die Mittel gemäß Vorbemerkung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Ausgabemittel wurden im Haushaltsjahr 2015 aus dem Doppelhaushalt 2015/2016 aus Kapitel 03 15 Titel 546 73 ausgezahlt. Aufgrund eines Versehens erfolgten die Angaben in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/10552 mit unzutreffender Haushalts-lTitelbezeichnung . Frage 3: Wie wurde der Bedarf für die Haushaltsmittel bei deren Beantragung durch den die wissenschaftliche Untersuchung führenden Dozenten der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) begründet? Die Ausgaben in Höhe von 687,55 € wurden als notwendige SachausgabenNer— brauchsmittel für die Forschungsuntersuchung begründet. Frage 4: Wurden die Haushaltsmittel gemäß Vorbemerkung zur Realisierung eigener Forschungsprojekte der Hochschule der Sächsischen Polizei verwendet? Die Ausgaben wurden im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Universität Leipzig, an der ein Dozent der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) aufgrund der inhaltlich thematischen Relevanz für die Polizei des Freistaates Sachsen teilgenommen hat, verwendet. Frage 5: Ist die Staatsregierung im Rahmen ihrer Amtsführung für eigene Forschungsprojekte der Hochschule der Sächsischen Polizei oder für solche, an denen die Hochschule der Sächsischen Polizei oder Dozenten, Lehrbeauftragte, Studierende oder sonstige Mitarbeiter beteiligt waren oder sind, verantwortlich oder fallen diese in ihren Verantwortungsbereich? Das hauptamtliche Lehrpersonal der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) kann zur Weiterentwicklung von Lehre und Studium und zur Unterstützung der Praxis gemäß § 2 Absatz 3 Sächsisches Polizeifachhochschulgesetz (SächsPoIFHG) anwendungsorientierte Forschung betreiben. Hierfür werden in der Titelgruppe 73 des Kapitels 03 15 Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Uberwachung der rechtmäßigen Mittelverwendung fällt in den Verantwortungsbereich der Staatsregierung. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMlNISTERlUM DES INNERN Neben Forschungsvorhaben, die aufgrund eines Auftrages der Staatsregierung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) durchgeführt werden, initiieren die Lehrkräfte eigenständig Forschungsvorhaben. Die inhaltliche Ausgestaltung sowie Organisation und Durchführung der Forschungsprojekte fallen unter die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz und Artikel 21 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 4 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz , auf das § 18 SächsPolFHG verweist. Mit undlichen Grüßen / J /’ Pro . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-03-07T13:54:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes