STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16668 Thema: Investitionen in barrierefreie Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Über die Förderrichtlinie „Investitionen Teilhabe" können auch Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit bei bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen gefördert werden. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind jährlich 5 Mio Euro für ein Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2019 „Lieblingsplätze für alle" bereitgestellt. Mit den Fördermitteln sollen kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, und Bildungs- und Gesundheitsbereich beseitigt werden können." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die im Sächsischen Staatshaushalt 2019/2020 im Kapitel 08 05 Titel 893 55 bereitgestellten Mittel für Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in Höhe von 5 Mio EUR jährlich sind nur anteilig für die Umsetzung des Investitionsprogramms „Barrierefreies Sauen - Lieblingsplätze für alle" veranschlagt. Aus den Mitteln soll darüber hinaus die Bewilligung von Zuwendungen für weitere Einzelmaßnahmen nach Punkt 2.2 der RL Investitionen Teilhabe finanziert werden. Aufgrund der vorangestellten Ausführungen wird im Folgenden davon ausgegangen , dass sich die Kleine Anfrage lediglich auf den Fördergegenstand Nr. 2.2 der RL Investitionen Teilhabe „Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne des § 3 des Sächsischen Integrationsgesetzes bei bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen" bezieht. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 43-0141.51-19/ Dresden, 1c: März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 1: Investitionen in welcher Höhe, wurden in den Jahren 2017 und 2018 gemäß der RL „Investitionen in Teilhabe" beantragt, bewilligt und ausgezahlt (bitte einzeln aufschlüsseln nach beantragten Fördermitteln, Bewilligungen und Auszahlungen )? In den Haushaltsjahren 2017 und 2018 wurden Fördermittel nach Nr. 2.2 der Richtlinie Investitionen Teilhabe in den nachfolgend ausgewiesenen Höhen beantragt, bewilligt und ausgezahlt: Beantragte Fördermittel: Bewilligungen: Auszahlungen: 6.158.685 Euro 6.610.282 Euro 6.330.587 Euro Die Höhe der Bewilligungen übersteigt vorliegend die Summe der Antragstellungen, da Antragstellung und Bewilligung nicht zwingend im gleichen Haushaltsjahr erfolgen. Vorliegend wurden im Haushaltsjahr 2017 Zuwendungen in Höhe von 278.716 Euro für Anträge , welche bereits im Haushaltsjahr 2016 bei der Bewilligungsstelle eingegangen sind, bewilligt. Anträge mit einer beantragten Zuwendungshöhe von 187.119, 14 Eure, die in den Jahren 2017 bzw. 2018 eingegangen sind, konnten noch nicht abschließend bearbeitet werden bzw. wurden abgelehnt. Frage 2: Investitionen in welcher Höhe, wurden seit 2016 über die o.g. Richtlinie für barrierefreie Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung beantragt, bewilligt und ausgezahlt? (Bitte einzeln auflisten nach beantragten Fördermitteln , Bewilligungen und Auszahlungen) Zur Beantwortung der Frage wurde die Sächsische Aufbaubank als Bewilligungsstelle gebeten, eine Auswertung der bei ihr vorliegenden Maßnahmelisten vorzunehmen. Die SAB wies darauf hin, dass trotz der Wahrung einer größtmöglichen Sorgfalt gewisse Unschärfen bei der Zuordnung der Zuwendungen nicht auszuschließen sind. Die Auswertung ergab, dass in den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 nach dem Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" für Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung die nachfolgend aufgeführten Zuwendungen beantragt, bewilligt und ausgezahlt wurden: Beantragte Fördermittel: Bewilligungen: Auszahlungen: 1. 776.955 Euro 1.230.167 Euro 965.238 Euro Außerhalb des Investitionsprogramms lagen keine Anträge von Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung auf eine Zuwendung nach Nr. 2.2 der RL Investitionen Teilhabe vor. Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Ergebnisse liegen im Rahmen der Evaluation vor, die im Auftrag des Sozialministeriums, den Bestand und Bedarf an barrierefreien ambulanten Gesundheitseinrichtungen untersucht hat und inwiefern sind die Ergebnisse der Studie öffentlich zugänglich? Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie werden derzeit noch ausgewertet . Eine Veröffentlichung ist nach Abschluss der Auswertungen vorgesehen. Frage 4: In wieweit liegen für 2019 bereits Förderanträge vor, die Investitionen in barrierefreie Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung vorsehen ? Da die Antragsfrist für die Einreichung der Anträge nach dem Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen - Lieblingsplätze für alle" am 28. Februar 2019 endete, konnte eine Auswertung, in welchem Umfang Förderanträge für Investitionen in barrierefreie Einrichtung der medizinischen und pflegerischen Versorgung gestellt werden, innerhalb der Frist zur Beantwortung der kleinen Anfrage nicht erfolgen. Außerhalb des Investitionsprogramms liegen keine Anträge von Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung auf Fördermittel nach Nr. 2.2 der RL Investitionen Teilhabe vor. Mit freundlichen Grüßen 0. t/Jlt{' Barbara Klepsch Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2019-03-11T11:45:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes