STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/16674 Thema: Führung des Vereins "Kinder- und Jugendring Landkreis Leipzig e.V." Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Erhielt der Verein „Kinder- und Jugendring Landkreis Leipzig e.V.", Turnerstraße 1A, 04651 Bad Lausick, in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 Zuwendungen vom Freistaat Sachsen? (Bitte nach Haushaltsjahren , zugrundeliegender Rechtsgrundlage bzw. Förderrichtlinie für die Zuwendungen, Projekten und Zuwendungshöhe für jedes einzelne Projekt aufgliedern) Der Verein Kinder- und Jugendring Landkreis Leipzig e. V. erhielt in den Jahren 2015 bis 2018 eine Förderung für das Flexible Jugendmanagement im Rahmen der FRL Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in folgender Höhe ausgezahlt: Jahr Förderung 2015 117.747,30 € 2016 107.227,28 € 2017 109.125,84€ 2018 128.468, 13 € FRL „Weiterentwicklung" Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-19/133 Dresden, 8. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Weiterhin wurde der Verein „Kinder- und Jugendring Landkreis Leipzig e.V." in den Jahren 2015 bis 2018 über das Programm „ Weltoffenes Sachsen" nach der Richtlinie (FRL ,, Weltoffenes Sachsen") wie folgt gefördert: Jahr Projekt Förderung 2018 Ohne Jugend sieht unser Ort alt aus - Teilhabe von Jugendlichen in der Kommune 26525,82 € FRL „Weltoffenes Sachsen" Darüber hinaus wurde der Verein „Kinder- und Jugendring Landkreis Leipzig e.V." in den Jahren 2015 bis 2018 über das Ehrenamtsförderprogramm „Wir für Sachsen" nach der Richtlinie des SMS zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL „ Wir für Sachsen") gefördert. Die Förderung erfolgte jedes Jahr für mehrere Projekte in folgendem Umfang: Jahr Projekt Förderung 2018 1.760,00 € Junge Erwachsene in Vereins- und Vorstandsarbeit 440,00 € Verwaltung Ausleih- und Materialpool 440,00 € Unterstützung der Projektarbeit mit Jugendgruppen 440,00 € Begegnungsort Fahrradwerkstatt 440,00 € 2017 1.320,00 € Junge Erwachsene in Vereins- und Vorstandsarbeit 440,00 € Verwaltung Ausleih- und Materialpool 440,00€ Begegnungsort Fahrradwerkstatt 440,00 € 2016 1.160,00 € Verwaltung Ausleih- und Materialpool 440,00 € Jugendorganisation 440,00 € Garten- und Landschaftspflege 280,00 € 2015 1.400,00 € Jugendorganisation 720,00 € Verwaltung Ausleih- und Materialpool 360,00 € Begegnungsort Fahrradwerkstatt 320,00 € 5.640,00 € FRL „Wir für Sachsen" Frage 2: Welche Konzepte, Handlungsziele, Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsziele und Zielgruppen lagen den einzelnen Projekten nach Ziffer 1. zugrunde? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten aufgliedern) Der Kinder- und Jugendring LK Leipzig ist ein Dachverband der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Leipzig. Sein Zweck ist die Förderung und Weiterentwicklung der Kinder-, Jugend-, Jugend-verbands- und Jugendsozialarbeit. Der KJR ist eine freiwillige, parteipolitisch unabhängige und konfessionell ungebundene Vereinigung, welche in gegenseitiger Anerkennung und Achtung der Eigenständigkeit aller Mitgliedsorganisationen deren Seite 2 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Interessen sowie die aller Kinder und Jugendlichen im Landkreis Leipzig gegenüber Öffentlichkeit , Vertretungskörperschaften und Behörden vertritt. Er hat unter anderem folgende Aufgaben: • Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Zusammenarbeit unter den Jugendlichen des Landkreises und mit Jugendlichen anderer Länder, Regionen , Städte; • Abgabe von Stellungnahmen zu jugendpolitischen und gesellschaftlichen Fragen ; • Feststellung und Förderung der Interessen der Jugendlichen des Landkreises, um an der Lösung von Jugendproblemen mitzuwirken; • Vertretung der Interessen der Jugendlichen des Landkreises gegenüber der Öffentlichkeit , den kommunalen und anderen Entscheidungsgremien und das Anstreben der Mitbestimmung der Jugendlichen bei allen sie betreffenden Fragen; • Einflussnahme auf die Verteilung von Mitteln für die Jugendarbeit; • Planung, Förderung und Durchführung von gemeinsamen Aktionen und Veranstaltungen sowie die Koordinierung der Jugendarbeit im Landkreis, unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips; • Förderung und Sicherung von Jugendarbeit sowie deren Einrichtungen; • Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Jugendarbeit und Unterstützung örtlicher Jugendringe." Der Förderung lag in den Haushaltsjahren 2015 - 2018 jeweils das Rahmenkonzept zum Flexiblen Jugendmanagement mit seinen handlungsleitenden Zielsetzungen und Schwerpunkten zugrunde. Die Förderung erfolgte über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (FRL Weiterentwicklung) innerhalb des durch diese Richtlinie gesteckten Förderrahmens. Die Förderung aus dem Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen" bezog sich auf die Stärkung der demokratischen Werte und demokratischen Handlungskompetenzen im genannten Projekt. Zur detaillierteren Ansicht verweisen wir auf die Anlage. Die Förderung aus dem Ehrenamtsförderprogramm „Wir für Sachsen" bezog sich ausschließlich auf das bürgerschaftliche Engagement in den genannten Projekten. Frage 3: Welche einzelnen Maßnahmen, insbesondere Personal- und Verwaltungskosten für die Organisation, Veranstaltungen, Vorträge, Druckerzeugnisse usw. hat der Verein „Kinder- und Jugendring Landkreis Leipzig e.V." im Rahmen der Durchführung der Projekte zu Ziffer 1. geplant und jeweils in welcher Höhe Mittel dafür ausgezahlt bekommen? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten aufgliedern ) Die zuwendungsfähigen Ausgaben, Fördersätze sowie die jeweils bewilligten und ausgezahlten Landesmittel, welche der KJR Landkreis Leipzig e.V. im Rahmen der FRL Weiterentwicklung in Form einer lnfrastrukturförderung gemäß Rahmenkonzept erhielt, entnehmen Sie folgender Tabelle: Seite 3 von 5 Freistaat SACHSEN Jahr Personalaus- Sachausga- Förder-gaben ben summe STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Förder- Auszahlung satz Freistaat SACHSEN 2015 120.309, 12 € 26.875,00 € 117.747,30 € 80,00% 117.747,30 € 2016 118.614,48 € 26.562,50 € 116.141,58 € 80,00% 107.227,28 € 2017 121.606,46 € 26.861,70 € 118.774,52 € 80,00% 109.125,84 € 2018 132.622,07 € 27.963,26 € 128.468, 13 € 80,00% 128.468, 13 € FRL „Weiterentwicklung" Die zuwendungsfähigen Ausgaben, Fördersätze sowie die jeweils bewilligten und ausgezahlten Landesmittel, welche der KJR Landkreis Leipzig e.V. im Rahmen der FRL ,,Weltoffenes Sachsen" gemäß Rahmenkonzept erhielt, entnehmen Sie folgender Tabelle : Jahr Persona laus- Sachausga- Förder- Förder- Auszahlung gaben ben summe satz 2015 23138,93 € 6334,20 € 26525,82 € 90,00% 26525,82 € FRL „Weltoffenes Sachsen" Welche Kosten der Verein „Kinder- und Jugendring Landkreis Leipzig e.V." im Rahmen des Ehrenamtsförderprogramms „ Wir für Sachsen" für die Durchführung der Projekte geplant hat, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Bei den unter Frage 1 aufgeführten Projekten wurden keine Personal- und Sachkosten gefördert. Frage 4: Bekam der Verein „Kinder- und Jugendring Landkreis Leipzig e.V." weitere allgemeine Zuwendungen in den Jahren 2015 bis 2018 oder sonstige Unterstützungsleistungen vom Freistaat Sachsen, also Zuwendungen über jene sich aus Frage 1. ergebende hinaus? (Bitte nach Haushaltsjahren, Art der Leistung, zugrundeliegender Rechtsgrundlage bzw. Förderrichtlinie für die nicht-projektbezogenen Zuwendungen und Zuwendungshöhe aufgliedern) Nein. Frage 5: Lagen die geförderten Projekte innerhalb des satzungsgemäßen Zwecks des Vereins? Falls ja: Wann und durch wen wurde dies geprüft? Aus Sicht der Staatsregierung entspricht die Durchführung des Flexiblen Jugendmanagements den in der Satzung formulierten Zielen des KJR Landkreis Leipzig e.V. als freiwilligem , parteipolitisch unabhängigem Akteur der freien Kinder- und Jugendhilfe. Die im Rahmen der FRL „Wir für Sachsen" unter Frage 1 genannten Projekte entsprachen dem satzungsgemäßen Zweck des Vereins „Kinder- und Jugendring Landkreis Leipzig e.V.". Die Projektanträge wurden durch die Bürgerstiftung Dresden in den jeweiligen Bewilligungsjahren geprüft und bewilligt. Seite 4 von 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Bürgerstiftung Dresden war nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL „Wir für Sachsen") die dafür verantwortliche Stelle. Mit freundlichen Grüßen 0. t/ll(i Barbara Klepsch Anlage Seite 5 von 5 Freistaat SACHSEN Anlage zur KA 6/16674 2018 Projekttitel: "Ohne Jugend sieht unser Ort alt aus - Teilhabe von Jugendlichen in der Kommune" Leitziel: Demokratie in der Kommune leben-Schaffung von realen und wirkmächtigen Teilhabemöglichkeiten von Jugendlichen Zielgruppen: Jugendliche, Kommunalpolitiker*innen und Verwaltung Mittlerziel 1 Zwei Kommunen erklären sich zur Mitarbeit im Projekt bereit (z.B. Colditz, Naunhof, Geithain, Pegau oder Groitzsch); Handlungsziel Kommunalpolitiker*innen und Verwaltung kennen das Projekt und sind 1.1 zur Unterstützung und Mitarbeit bereit Maßnahme Vorstellung des Projektes vor Bürgermeister*innen, Stadträten und die mit dem Thema „Jugend" befassten Mitarbeiter*innen in den Kommunalverwaltungen Handlungsziel Kommunalpolitiker*innen, Verwaltung und Jugendliche haben einen 1.2 Kooperationsvertrag erarbeitet und kennen dessen Inhalt (Schaffung eines festgeschriebenen Jugendfonds und Bereitstellung eines Raumes für die Sitzungen des Jugendparlaments, ggf. Rede- und Antragsrecht im Stadtrat) Maßnahme Ausarbeitung eines Kooperationsvertrages Handlungsziel Die Zielgruppen erklären sich zur verbindlichen Zusammenarbeit bereit 1.3 Maßnahme Schließen eines Kooperationsvertrages Zielgruppen: Kinder und Jugendliche Mittlerziel 2 Kinder und Jugendliche nehmen aktiv an den kommunalen Mitgestaltungs- und Entscheidungsprozessen teil Handlungsziel Einmal im Monat gibt es ein Treffen der Jugendlichen in ihrer 2.1 Kommune; Mind. ein konkretes Projekt für Jugendbelange wird umgesetzt Maßnahme Etablierung von zwei Jugendparlamenten Handlungsziel Die Jugendlichen kennen den Ablauf einer Stadtratssitzung; die 2.2 Jugendlichen kennen die Grundprinzipien vorhandener Entscheidungsverfahren (z.B. Mehrheitsprinzip; Normalität von 1 nteressenkonflikten, Minderheitenschutz) Maßnahme Teilnahme an den Stadtratssitzungen Handlungsziel Gegenseitiges Kennenlernen der Jugendlichen-Schaffung einer 2.3 Arbeitsgruppe; die Jugendlichen kennen verschiedene Teilnehmer*innen, orientierte Formen in der politischen Tätigkeit, z-B- Zuarbeit zur Kleinen Anfrage 6/1667 4 Zukunftswerkstatt „Wie soll meine Kommune aussehen?"; Kennenlernen und Erprobung der Möglichkeiten politischer Teilhabe (z.B. in Vorbereitung der Kommunalwahlen 2019); Erstellen von 3 Video Clips - die Jugendlichen lernen den Umgang mit Medien „4. Gewalt im Staat") kennen und wissen diese für die Artikulation und Durchsetzung eigener Interessen zu nutzen Maßnahme Weiterbildung und Empowerment der Jugendlichen Zielgruppen: Kommunalpolitiker*innen und Verwaltung Mittlerziel 3 Kommunalpoltiker*lnnen und die mit dem Thema „Jugend" befassten Mitarbeiter*innen in den Kommunalverwaltungen sind sensibilisiert für die Interessen und Bedarfe der Jugendlichen und unterstützen deren aktive Mitgestaltung innerhalb der Kommune Handlungsziel Stadträte und entsprechende Mitarbeiter*innen der Verwaltung sind 3.1 über das Projekt informiert und kennen die nächsten Schritte; Stadträte haben einen Ansprechpartner/ eine Ansprechpartnerin unter den Jugendlichen; Stadträte sind einbezogen in die Planung der nächsten Schritte Maßnahme Vorstellung des Projektes und des aktuellen Standes im Stadtrat bzw. Fachausschuss Handlungsziel Erfahrungs- und Interessenaustausch zwischen Stadtrat und 3.2 Jugendlichen Maßnahme Erstellung eines Mentor*innen-Pools Handlungsziel Die Zielgruppe kennt die unterschiedlichen Varianten der 3.3 Jugendbeteiligung (z.B. best practice - Beispiele); die Zielgruppe ist über die Spezifik der Jugendarbeit im ländlichen Raum informiert; die Zielgruppe sowie die interessierte Öffentlichkeit ist über das Ergebnis des Projektes, dessen Gelingensbedingungen und die im Verlauf aufgetretenen Schwierigkeiten informiert Maßnahme 2 Fachtagungen; 2 Workshops Ge Kommune) 2019-03-11T08:33:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes