STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/5/35-2019/10910 Dreefllen, ^ 03.2019 Kleine Anfrage der/des Abgeordneten Carsten Hütter, (AfD) Drs.-Nr.: 6/16676 Thema: Förderung des Vereins „Kulturraum e.V." Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Erhielt der Verein „Kulturraum e.V.", An den Tierkliniken 42, 04103 Leipzig, in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 Zuwen dungen vom Freistaat Sachsen? (Bitte nach Haushaltsjahren, zu grundeliegender Rechtsgrundlage bzw. Förderrichtlinie für die Zuwendungen, Projekten und Zuwendungshöhe für jedes ein zelne Projekt aufgliedern) Auf Grundlage der Förderrichtlinie der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen vom 23. August 2004 [SächsABL Nr. 38/2004, A 325, zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 10. Juni 2015 (SächsABL Nr. 31/2015, A 402) mit Wirkung vom 31. Juli 2015] erhielt der „Kulturraum e. V." für das Vorhaben „Gegen krach!" (Ästhetik und Kontexte des Widerklangs von der Lärmkunst bis zur Klubkultur) im Haushaltsjahr 2016 eine Zuwendung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen in Höhe von 6.033,60 €. Der Verein „Kulturraum e. V." wurde (erstmals) im Jahr 2018 durch das Eh renamtsförderprogramm „Wir für Sachsen" nach der Richtlinie des SMS zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL „Wir für Sachsen") für sein Projekt „Bildung und Kulturarbeit" gefördert. Die Förderhöhe betrug ins gesamt 1.320,00 €; gefördert wurde die ehrenamtliche Tätigkeit von drei Per sonen mit elf Monatspauschalen zu je 40,00 €. Frage 2: Welche Konzepte, Handlungsziele, Maßnahmen zur Um setzung der Handlungsziele und Zielgruppen lagen den einzelnen Projekten nach Ziffer 1. zugrunde? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten aufgliedern) #1 -ir Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronisctie Dokümente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Der Förderung des Vorhabens „Gegenkrach!" durch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen im Jahr 2016 lagen ein Förderantrag des „Kulturraum e. V." vom 29. Februar 2016 sowie die Förderentscheidung des Vorstands der Kulturstiftung vom 8. Juni 2016, beraten von einem unabhängigen Fachbeirat, zugrunde. Weitergehende Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor, denn das SMWK hat gegenüber der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen nur die Rechts- und nicht die Fachaufsicht. Zur Förderung der Projektes „Bildung und Kulturarbeit" aus dem Programm „Wir für Sachsen" 2018: Der Kulturraum e. V. verfolgt - nach eigenen Angaben - allgemein und bezogen auf das Projekt folgende Ziele (Auszug aus dem Sachbericht zur Förderung nach dem Ehrenamtsförderprogramm „Wir für Sachsen" im Jahr 2018): „Der Kulturraum e.V. ist ein Verein zur Förderung der Erziehung und Volksbildung, der Förderung von der Jugendhilfe sowie Kunst und Kultur. Er stellt Kulturschaffenden, poli tisch interessierten Jugendlichen und Erwachsenen einen Raum zum Treffen, Vernet zen, Diskutieren, Ausprobieren, für Ausstellungen und Veranstaltungen zur Verfügung und welcher frei von sozialen Ausgrenzungsmechanismen und gesellschaftlichen Diskri minierungsformen funktionieren soll. Der Kulturraum e.V. veranstaltet und organisiert eh renamtlich Vorträge, Lesungen und Workshops, die gesellschaftliche Probleme anspre chen und aufdecken, und sucht hierbei vor allen Dingen auch den Kontakt zu anderen Gruppen und Institutionen, um in einem gemeinsamen Austausch zu treten und ein mög lichst breites Publikum anzusprechen. Die Vorträge und Podiumsdiskussionen finden in Einzelveranstaltungen oder in vertie fenden thematischen Veranstaltungsreihen statt. Ein Schwerpunkt unser Vereinsarbeit liegt dabei auf Förderung der Gleichberechtigung von Frauen." Die Förderung aus dem Ehrenamtsförderprogramm „Wir für Sachsen" bezog sich aus schließlich auf das bürgerschaftliche Engagement im Projekt „Bildung und Kulturarbeit". Frage 3: Welche einzelnen Maßnahmen, insbesondere Personal- und Ver waltungskosten für die Organisation, Veranstaltungen, Vorträge, Drucker zeugnisse usw. hat der Verein „Kulturraum e.V." im Rahmen der Durchfüh rung der Projekte zu Ziffer 1. geplant und Jeweils in welcher Höhe Mittel da für ausgezahlt bekommen? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten auf gliedern) Für die Durchführung des Vorhabens „Gegenkrach!" im Jahr 2016 plante der „Kultur raum e. V." Gesamtausgaben in Höhe von 12.103,60 €. Die Zuwendung der Kulturstif tung des Freistaates Sachsen in Höhe von 6.033,60 € wurde im Wege der Anteilfinan zierung ausgereicht. Weitergehende Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor, da das SMWK gegenüber der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen nur die Rechts und nicht die Fachaufsicht ausübt. Welche Kosten der Verein „Kulturraum e.V." für die Durchführung des Projekts „Bildung und Kulturarbeit" 2018 geplant hat, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Im Rahmen der Förderung nach der Förderrichtlinie „Wir für Sachsen" wird den freiwillig Engagierten eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis 40 € gewährt (Ziffer 5.2). Mit dieser Auf wandsentschädigung sollen Fahrt-, Porto-, Telefon- und Kopierausgaben sowie Aufwen dungen für Büromaterialien oder ähnliche Ausgaben der freiwillig Engagierten abgedeckt werden (Ziffer 2.2). Die Pauschale dient der Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit, Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN wofür exakt sie verwendet werden, Ist nicht vorgeschrieben. Die weitere Finanzierung des Projekts bleibt hiervon unberührt. Frage 4: Bekam der Verein "Kulturraum e.V." weitere allgemeine Zuwendun gen in den Jahren 2015 bis 2018 oder sonstige Unterstützungsleistungen vom Freistaat Sachsen, also Zuwendungen über jene sich aus Frage 1. er gebende hinaus? (Bitte nach Haushaltsjahren, Art der Leistung, zugrunde liegender Rechtsgrundlage bzw. Förderrichtlinie für die nicht-projektbezogenen Zuwendungen und Zuwendungshöhe aufgliedern) Nein. Frage 5: Lagen die geförderten Projekte innerhalb des satzungsgemäßen Zwecks des Vereins? Falls ja: Wann und durch wen wurde dies geprüft? Der „Kulturraum e. V." verfolgt laut Satzung die „Förderung von Kunst und Kultur". Die Förderung von Kunst und Kultur verwirklicht der Verein laut Satzung insbesondere durch „die Durchführung von Kulturveranstaltungen (Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Vor trags- und Diskussionsveranstaltungen etc.); die Aufführungen künstlerischer Darbietun gen mit, durch und für Jugendliche (bspw. als Konzertabende mit Nachwuchsbands, Nachwuchsmusikproduzenten und Nachwuchs-DJs, Theater etc.); die Durchführung von Workshops und Veranstaltungen zum Thema bildende sowie darstellende Kunst, Musik und Literatur". Insofern lag das geförderte Projekt „Gegenkrach!" 2016 innerhalb des sat zungsgemäßen Zwecks des Vereins. Dies wurde bei der Antragserfassung durch die Mitarbeiter der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen geprüft. Das Projekt „Bildung und Kulturarbeit" 2018 entsprach dem satzungsgemäßen Zweck des Vereins „Kulturraum e. V.". Der Projektantrag wurde durch die Bürgerstiftung Dres den im Jahr 2018 geprüft und bewilligt. Die Bürgerstiftung Dresden war nach der Richtli nie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förde rung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL „Wir für Sachsen") die dafür verantwort liche Stelle. Mit freurKflichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stanger Seite 3 von 3 2019-03-06T15:29:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes