STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STPÁTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h a rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNTS 90/DtE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/16679 Thema: Freistaat prüft Hilfe für Brunnendörfer Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lr der Freien Presse vom 7.2.2019 wird über ein Treffen von Umweltministerium und Trinkwasserversorgern berichtet. Dem Bericht zufolge prüfe der Freistaat, wie Besitzer von Hausbrunnen unterstützt werden könnten, e¡nen Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung zu bekommen. ln der Freie Presse vom 01.2.19 hieß es noch seitens des Ministeriums, es gehe nicht um eine Förderrichtlinie, sondern nur um einen Handlungsleitfaden für Brunnendörfer. Die Versorger sollten tiber ihre Erfahrungen mit dem Problem berichten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die langanhaltende Trockenheit im vergangenen Jahr sensibilisierte Politik und Offentlichkeit hinsichtlich der besonderen Problemlagen dezentral wasserversorgter Ortslagen (sogenannte,,Brunnendörfer"). Qualitätseinschränkungen und zurückgehende Ergiebigkeit bis hin zum Ausfall der Eigenwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) machten Soforthilfemaßnahmen und lnterimslösungen erforderlich. Die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen haben unbürokratisch und mit der gebotenen Priorität im Rahmen ihrer Möglichkeiten schnelle Hilfe geleistet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'t050t2t485 Dresden, !f. ol, , Jolg @d$ @v $mu1+ - - - DÈ atuôto¡ñlddw &t sótrñ athrñßEnmtu.UtrwIùñdt.ññebñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nlsterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle BesucherparkplËitze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de Seite 1 von 3 STAATSNIìNìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Bereits am 11. Dezember 2018lud das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) die betroffenen Aufgabenträger zu einem Gespräch ein, um über die Möglichkeiten der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in dezentral versorgten Gebieten zu beraten. lm Ergebnis wurde festgehalten, dass es eines einheitlichen und abgestimmten Vorgehens bedarf, wofür das SMUL die methodischen und konzeptionellen Grundlagen erarbeiten wird. Den Rahmen und das Konzept dieser Handlungsempfehlung zu diskutieren war Anlass des Arbeitsgespräches am 5. Februar 2019. Frage l: Welche Versorgungsunternehmen waren bei dem Treffen vertreten und stellten welche Probleme und Erfahrungen dar? Bei der Arbeitsberatung am 5. Februar 2019 waren drei Wasserversorgungsunternehmen vertreten, die in ihren Verbandsgebieten insbesondere aufgrund spezifischer topografischer Randbedingungen eine verhältnismäßig hohe Anzahl an Grundstücken mit Eigenwasserversorgungsanlagen haben und die sich konzeptionell bereits einen guten Überblick über erforderliche Maßnahmen verschafft haben. Eingeladen waren der Zweckverband Kommunale Wasserver-/Abwasserentsorgung ,,Mittleres Ezgebirgsvorland" Hainichen, die Süd-Oberlausitzer Wasserversorgungsund Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH und der Zweckverband Wassenryerke Westerzgebirge. Darüber hinaus waren die untere Wasserbehörde des Landkreises Bautzen sowie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) als zuständige oberste Gesundheitsbehörde eingeladen. Die Anwesenden skizzierten die Problemlage in ihrem Zuständigkeitsbereich insbesondete zur Wirtschaftlichkeit (hohe lnvestitionskosten für zentrale Anbindung bei geringen Abnahmemengen, fehlende Akzeptanz bei betroffenen Grundstückseigentümern hinsichtlich privater Anschlussbeiträge), zu Rechtsfragen (Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges - Mindestabnahmemengen), Qualitätseinschränkungen bei Stagnation in der Leitung aufgrund geringer Abnahme oder Nutzung von Brunnenwasser ohne Kenntnis der Gesundheitsbehörde, Umgang mit Wassergemeinschaften und -genossenschaften und zu technischen Lösungsansätzen. Frage 2: Aus welchen Gründen mussten die Beteiligten eine Verschwiegenheitserkläru n g u ntersch rieben? Die am Arbeitsgespräch teilnehmenden Personen waren nicht aufgefordert, eine Verschwiegen heitse rklä ru n g zu u nterzeich ne n. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 3: Wann und in welcher Form soll die Beteiligung der betroffenen Brunnenbesitzer und Dörfer an der Entwicklung einer geeigneten Förder- bat. Unterstützungsmöglichkeit durch das Land Sachsen erfolgen? Frage 4: Welche Unterstützungsmöglichkeit wird dezeit geprüft (Handlungsleitfaden , Fördermittel, Förderrichtlinie etc.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Für die Planung einer nachhaltigen Sicherung der Wasserversorgung in dezentral versorgten Gebieten, die im alleinigen Verantwortungsbereich der kommunalen Selbstverwaltung liegt, werden gegenwärtig methodische Grundlagen und Empfehlungen erarbeitet, die den unteren Wasserbehörden und Aufgabenträgern als vol lzugsu nterstützendes I nstru ment dienen sol len. Anfang Februar 2019 wurde der Entwurf eines Sonderprogramms des SMUL zur Förderung von Maßnahmen zur Enrueiterung der öffentlichen Trinkwasserversorgung im ländlichen Raum (Förderrichtlinie Sonderprogramm öffentliche Trinkwasserinfrastruktur , RL öTlS12019) an das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, den Sächsischen Rechnungshof, das Sächsische Staatsministerium des lnnern, das SMS, die Sächsische Aufbaubank sowie an die Landesdirektion Sachsen und die kommunalen Spitzenverbände zur Stellungnahme ausgereicht. Über die jeweiligen Gebietskörperschaften und den sächsischen Städte- und Gemeindetag ist den betroffenen Grundstückseigentümern eine Beteiligungsmöglichkeit eingeräumt. Frage 5: Wird die Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Landes geprüft? Wenn ja: ln welchen Haushaltstiteln im DH 2019120 sind mögliche Fördermittel in welcher Höhe eingeplant? Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Freistaat Sachsen wird dezeit geprüft. Eine abschließende Entscheidung der Staatsregierung liegt noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen T( L' Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2019-03-05T08:32:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes