Der Staatsminister Die Aktualisierung D Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Durchwahl Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 54-1053/7/4 Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Dresden, 11. März 2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16681 Thema: Nachfrage zu Drs 6/16236, Drs. 6/14362: Fortschreibung Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 (EKP) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Das Staatsministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr hat in Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drs. 6/14362, dass sich seit der Erstellung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2012 (EKP) zahlreiche energiepolitische Rahmenbedingungen verändert hätten und dass dem Informationsund Beteiligungsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger am Ausbau der erneuerbaren Energieträger mit dem Konsultationsverfahren Rechnung getragen werden solle: Welche Kosten (auch fiktive Kosten im Hinblick auf Stunden und Arbeitskosten der eingesetzten MitarbeiterInnen der SAENA GmbH als Unternehmen des Freistaates Sachsen) sind für das bislang geführte Konsultationsverfahren und dessen Auswertung (Teil I) sowie für die inhaltliche Fortschreibung des EKP (Teil II), u. a. das Gutachten "EE-Ausbaupotenziale in Sachsen" angefallen? Bitte Übersicht mit Projektbausteinen, den hauptbearbeitenden Institutionen sowie den jeweiligen Kosten mit Aufschlüsselung von (Teil I) nach den drei verschiedenen Formaten Energiedialog, öffentliches Konsultationsverfahren und Fachkonsultationen; sowie (Teil II) nach „Fortschreibung Gutachten EE-Ausbaupotenziale“ und „Sonstige Kosten für Fortschreibung“ Zu den Aufgaben der Sächsischen Energieagentur - SAENA GmbH gehört die Entwicklung von Beiträgen zu Strategien im Bereich des Klimaschutzes und einer zukunftsfähigen Energieversorgung. Diese Aufgaben werden im Rahmen der Grundfinanzierung durch die Gesellschafter erfüllt. Seite 1 von 6 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Der Aufwand der Sächsischen Energieagentur - SAENA GmbH in Mitarbeiterstunden belief sich gemäß der Anfrage auf: Teil 1: 138,86 h Teil 2: 1.332,84 h. Die dafür angefallenen Personalkosten betrugen: Teil 1: 6.282,97 € Teil 2: 57.274,54 €. Für die Durchführung der Energiedialoge fielen 3.950,56 € (Brutto) für Saalmieten und die Moderation an. Weitere Kosten wurden im Sinne der Anfrage nicht erfasst. Frage 2: Das aktuelle Strategiepapier des Staatsministeriums für Wirtschaft Arbeit und Verkehr aus dem Jahr 2018 wies bzgl. der Aktualisierung des EKP darauf hin, dass die vier Regionalen Planungsverbände an der Fortschreibung der Regionalpläne arbeiten und die laufende Planfortschreibung von der begonnenen Aktualisierung und Weiterentwicklung des Energie- und Klimaprogramms unberührt bleiben. Das EKP sieht bei der Braunkohleförderung als Energieträger die vollständige Ausbeute der genehmigten Vorräte der laufenden Braunkohletagebaue, einschließlich der in den Braunkohleplänen enthaltenen Vorranggebiete, vor: Erfolgt die Fortschreibung und Genehmigung der Regionalpläne der Planungsverbände im Hinblick auf die Ausbeute der sächsischen Braunkohlevorkommen weiterhin auf der Grundlage des EKP oder auf Grundlage anderer Pläne, Programme, Verträge oder Vereinbarungen (z.B. im Rahmen des Kohleausstieges) und wenn ja, welcher? Bitte Übersicht mit aktuell gültigen rechtlichen Grundlagen für die Fortschreibung bzw. Genehmigung der Regionalpläne in Sachsen? Bei der Aufstellung der Raumordnungspläne sind gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes die öffentlichen und privaten Belange, soweit sie auf der jeweiligen Planungsebene erkennbar und von Bedeutung sind, gegeneinander und untereinander abzuwägen. Derartige öffentliche Belange können in den im Freistaat Sachsen gültigen Plänen, Programmen, Verträgen oder Vereinbarungen verankert sein. § 4 Absatz 1 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes ordnet in diesem Zusammenhang an, dass bei der Aufstellung der Regionalpläne die für die Raumordnung und Landesentwicklung bedeutsamen Entscheidungen der Staatsregierung und der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde zu berücksichtigen sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abwägung und damit für die Gewichtung der verschiedenen Belange ist derjenige des Satzungsbeschlusses. Welche in den jeweiligen Planungsregionen abwägungsrelevanten Pläne, Programme, Verträge oder Vereinbarungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen, ist der Staatsregierung derzeit nicht bekannt. Die Aufstellung der Regionalpläne erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der kommunal verfassten Regionalen Planungsverbände. Derzeit gilt der Landesentwicklungsplan 2013 und das Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012. Seite 2 von 6 Frage 3: Welche 54 Verbände und Institutionen wurden im Rahmen der Fachkonsultationen zur Fortschreibung des EKP angefragt und nach welchen Kriterien wurden diese Verbände und Institutionen ausgewählt (Nachfrage zur Antwort auf Frage 1 Drs. 6/16236, bitte Übersicht anfügen)? Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat für die Fachkonsultation zum Grünbuch zu den erneuerbare Energien Ausbauzielen in Sachsen die Mitglieder des Energiebeirates Sachsen (vierte und fünfte Berufungsperiode) sowie relevante regionale Akteure aus Politik, Verwaltung, Energiewirtschaft und Interessensvertreter angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Das Ziel war eine breite Beteiligung aller Interessen. Eine Übersicht mit den Adressaten für die Fachkonsultation zum Grünbuch zu den erneuerbare Energien Ausbauzielen ist als Anlage beigefügt. Frage 4: Das Staatsministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr hat in Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/16236, mitgeteilt, dass der Koalitionsausschuss am 22. Januar 2019 eine Vereinbarung getroffen hat, dass die Staatsregierung die Fortschreibung des Energie-und Klimaprogramms in dieser Legislaturperiode nicht weiterverfolgen wird: Aus welchen Gründen wurde die Aktualisierung bzw. Fortschreibung des EKP durch die Staatsregierung abgebrochen? Die Aktualisierung bzw. Fortschreibung durch die Staatsregierung wurde abgebrochen, da die Staatsregierung beschlossen hat, der Entscheidung des Koalitionsausschusses zu folgen. Frage 5: Seite 3 von 6 Welche Pläne oder Vorhaben wurden bzw. werden seitens der Staatsregierung aktuell im Bereich Klimaschutz und Energie entwickelt und/oder umgesetzt (unabhängig oder im Zusammenhang mit dem EKP), die folgende fünf Thesen bzw. Aussagen aus den Befragungsergebnissen der Online-Konsultation (vgl. Anlage 2 der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 6/ 16236) adressieren: i. Für 76,1 % der Befragten ist die Energiewende „Wichtig“ bis „Sehr wichtig“. ii. Die Frage (2b) „Wo sehen Sie die größten Hemmnisse bei der Nutzung der dargestellten Potenziale?“ beantworteten die Teilnehmenden mit Abstand am häufigsten mit den Aussagen „Die Politik ist nicht bestrebt genug, Bürokratische Hürden zu hoch, der Einfluss von Lobbyverbänden zu groß.“ iii. Auf die Frage (2c) nach dem größten Handlungsbedarf zur Hebung der Erneuerbaren-Potenziale im Freistaat stand an der Spitze der Antworten die Aussage „Bessere politische/rechtliche Rahmenbedingungen schaffen“. iv. Auf die Frage (10) „Welches EE-Ausbauziel für 2030 sollte Ihrer Meinung nach in das neue EKP aufgenommen werden?“ gaben knapp zwei Drittel der Teilnehmenden an (u. a. durch Angabe eines eigenen Wertes), dass Sachsen sich ein EE-Ausbauziel über 28 % geben soll. Dabei wurden als Hauptgründe (10b) „Vorbildwirkung; Energieeffizienz steigern; Arbeitsplätze schaffen; Unabhängigkeit von Fossilen Energieträgern“ sowie Klimaschutz/ Klimaziele erreichen; Nachhaltigkeit (künftige Generationen)“ genannt. v. Auf die Frage (11a) „Welche Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs müssen aus Ihrer Sicht stärker als bisher verfolgt werden?“ waren die drei meistgenannten Antworten: a. besseres ÖPNV-Angebot b. höhere Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe c. stärkere Förderung des Radverkehrs (z.B. durch Radwege, Abstellplätze) Bitte Übersicht mit aktuellen Plänen und Vorhaben je angeführter Thematik / Aussage anfügen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 5.i bis v: Der Fragenkatalog beim Online-Konsultationsverfahren im Rahmen der Aktualisierung und Weiterentwicklung des EKP stand im direkten inhaltlichen Bezug zum Gutachten „EE-Ausbaupotentiale in Sachsen“ bzw. dem vom SMWA veröffentlichten „Grünbuch“. Die Rückmeldungen aus dem Konsultationsverfahren sollten geprüft und abgewogen werden und anschließend in die Formulierung des neu zu fassenden Energie- und Klimaprogramms einfließen. Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, in der laufenden Legislaturperiode keinen Kabinettsbeschluss zu einem neuen EKP herbeizuführen. Die energie- und klimapolitischen Schwerpunkte der Staatsregierung lassen sich im nach wie vor im geltenden Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 nachlesen. Die Staatsregierung bekennt sich zur Energiewende und sieht sich insbesondere dem „energiepolitischen Zieldreieck“ verpflichtet. Danach sind für die Energieversorgung die Aspekte Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit maßgeblich. Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Energiewende werden durch Bundesgesetze bestimmt. Entsprechend hat die Staatsregierung zahlreiche Vorhaben auf Bundesebene im Rahmen der Energiewende konstruktiv und teilweise maßgeblich unterstützt und vorangetrieben. Zu nennen wären etwa das Strommarktgesetz von 2016, die Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) 2016 sowie des ErneuerbareEnergien-Gesetzes (EEG) 2016 oder des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) 2017. Auch die Arbeit der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) hat der Freistaat Sachsen aktiv begleitet. Die Umsetzung der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen ist einer der wichtigsten struktur-, sowie klima- und energiepolitischen Schwerpunkte der Staatsregierung. Auch auf Landesebene unterstützt der Freistaat Sachsen die Ziele der Energiewende mit zahlreichen Vorhaben. Hier liegt ein Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in allen Sektoren. Die nachfolgende nicht abschließende Auswahl an Maßnahmen lässt sich hierzu benennen: Seite 4 von 6 Richtlinie Klima/2014 (EU-EFRE) Richtlinie Energie/2014 (EU-EFRE) Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014-2020 (EUEFRE) Förderrichtlinie SchulInfra – FöriSIF (EU-EFRE) Richtlinie Speicher (Haushaltsmittel) Projekte zur Einführung, Qualitätssicherung und Verstetigung von Energiemanagement in Kommunen (SMUL) Unterstützung von Unternehmen, Kommunen u. a. Trägern bei der Steigerung der Energieeffizienz Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 (EKP) inklusive Maßnahmenplan Programmatischer Überbau zur Umsetzung der Energiewende in Sachsen Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie Sachsen 2017/2018 Programmatischer Überbau Nachhaltigkeit Richtlinie Verkehrsinfrastruktur (EU-EFRE) Maßnahmen des ÖPNV, wie die Beschaffung von Schienenfahrzeugen, Stadtbahnwagen, Hybrid-, Elektro- und abgasarmen Bussen sowie Infrastrukturmaßnahmen Zukunftspakt Sachsen Auf- und Ausbau eines Bus-Grundnetzes, Etablierung eines Sachsen-Tarifs, Schaffung einer Koordinierungsstelle, Digitalisierung des Vertriebs und Einführung eines Bildungstickets für alle Schüler und Auszubildenden ÖPNV-Investitionsförderung Unterstützung der hiesigen Verkehrsunternehmen und Kommunen Veranstaltung „Energiemanagement versus Ordnungsrecht. Energieeffizienz in BImSchG-Anlagen“ Unterstützung von Industrie, Gewerbe und Behörden bei der Steigerung bzw. Bewertung der Energieeffizienz Der Sächsische Gewerbeenergiepass Der Sächsische Gewerbeenergiepass ist ein Zertifikat des Freistaates Sachsen und bescheinigt dem innehabenden Unternehmen ein vorausschauendes Energiemanagement Seite 5 von 6 Energieeffizienz-Netzwerke sächsischer Unternehmen In Energieeffizienz-Netzwerken werden den teilnehmenden Unternehmen unter fachlicher Anleitung eines Fachberaters sowie eines Moderators Maßnahmen und Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz nahegebracht. Der branchen- und unternehmensübergreifende Austausch soll helfen, Hemmschwellen zu überwinden und Anreize zu setzen, in entsprechende Maßnahmen zu investieren, um die Energiekosten zu senken. Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2014 Die Maßnahmen der Radverkehrskonzeption sind in der Drs. 6/13767 aufgeführt. Kommunale Projekte – hier Förderung Radverkehr einschließlich SachsenNetzRad – können den Drs. 6/8714 und 6/13224 entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Anlage Seite 6 von 6 Anlage zu Kleine Anfrage 6/16681 Adressaten für die Fachkonsultation zum Grünbuch zu den erneuerbare Energien Ausbauzielen in Sachsen 50Herz Transmission GmbH AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag Arbeitsgemeinschaft Land- und Forstwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen und Thüringen e.V. BDEW - Landesgruppe Mitteldeutschland Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Landesverband Sachsen e.V. Bundesverband Landschaftsschutz e. V. BWE-Landesverband Sachsen CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) Landesverband Sachsen e.V. Deutsches Biomasseforschungszentrum DIE LINKE. Fraktion im Sächsischen Landtag DREWAG Netz GmbH Energy Saxony e.V. ENSO NETZ GmbH envia Mitteldeutsche Energie AG Fachverband Sanitär • Heizung • Klima Sachsen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme IKTS Handwerkskammer zu Leipzig IGS Ingenieurgesellschaft Schmidt mbH Industrie- und Handelskammer Chemnitz Industrie- und Handelskammer Dresden Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Klimaschutz Sachsen e.V. Lausitz Energie Bergbau AG Leipziger Institut für Energie GmbH Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Sachsen e.V. Netz Leipzig GmbH ONTRAS Gastransport GmbH Planungsverband Region Chemnitz Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien Sächsischer Brennstoff- und Mineralölhandelsverband e.V. (SBMV) Sächsischer Landesbauernverband e.V. Sächsischer Landkreistag Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.V. Sächsischer Waldbesitzerverband e.V. Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft SEF-Energietechnik GmbH SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Stadtverwaltung Oederan Stadtwerke Annabrg-Buchholz Energie AG Stadtwerke Schneeberg GmbH Technische Universität Bergakademie Freiberg Technische Universität Dresden Institut für Theoretische Physik Universität Leipzig Institut für Infrastruktur und Ressortmanagement VEE Sachsen e.V. Verbraucherzentrale Sachsen e. V. Verbundnetz Gas AG VIK Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Walzengießerei Coswig GmbH Zwickauer Energieversorgung GmbH