Der Staatsminister Durchwahl Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/45-2019/13033 Dresden, 11. März 2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16688 Thema: Winterdienst auf Staats- und Bundesstraßen in Sachsen – Verwendung chemischer Auftausalze (z.B. Streusalze) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß § 48 (1) SächStrG werden die Unterhaltung und Instandsetzung der Staatsstraßen durch die Landkreise und Kreisfreien Städte erledigt, soweit dem Freistaat Sachsen die Straßenbaulast obliegt. Gleiches gilt für die Bundesstraßen. Demnach wird streng genommen durch Behörden des Freistaates Sachsen kein Streu- bzw. Auftausalz eingesetzt. Frage 1: Wie viele Straßenkilometer der sächsischen Staatsstraßen und der sächsischen Bundesstraßen werden im Rahmen des Winterdienstes ausschließlich beräumt, wie viele werden mit abstumpfendem Material und wie viele mit chemischen Auftaumitteln „bearbeitet“? Es werden grundsätzlich alle Bundes- und Staatsstraßen mit chemischen Auftaumitteln behandelt. Betreuungslängen (Länge der Abschnitte + Länge der Äste): Betreuungslängen (km) Periode 2016/17 2017/18 2018/19 Seite 1 von 3 Bundesstraßen 2.249 2.254 2.254 Staatsstraßen 4.638 4.611 4.610 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Frage 2: Welche Mengen an Streusalz bzw. Auftausalz wurden durch Behörden des Freistaates zu welchen Kosten in den Winterzeiten 2016/17, 2017/18 sowie2018/19 eingesetzt (bitte nach Bundes- und Staatsstraßen getrennt)? Folgende Mengen wurden aufgebracht: Taustoffe (t) Periode 2016/17 2017/18 2018/19 (bis 22.02.2019) Bundesstraßen 23.250 17.980 20.470 Staatsstraßen 31.530 23.980 27.340 Die Kosten (Personal-, Fahrzeug-, Geräte-, Fremd- und Materialkosten) beliefen sich auf: Kosten (T€) Periode 2016/17 2017/18 2018/19 (bis 22.02.2019) Bundesstraßen 9.981 7.333 Staatsstraßen 13.572 10.148 6.760 9.336 Frage 3: Welche Mengen an Streusalz bzw. Auftausalz wurden durchschnittlich in den Winterzeiten 2016/17, 2017/18 sowie 2018/19 durch Behörden des Freistaates pro m² Straße eingesetzt (bitte nach Bundes- und Staatsstraßen getrennt)? Es wird davon ausgegangen, dass hier die Gesamtmenge der jeweiligen Winterdienstperiode pro Quadratmeter gemeint ist. Folgende Mengen wurden aufgebracht: Taustoffe (g/m²) Periode 2016/17 2017/18 2018/19 (bis 22.02.2019) Seite 2 von 3 Bundesstraßen 1.087 840 Staatsstraßen 901 685 957 781 Frage 4: In welchen Kommunen des Freistaates Sachsen ist die Verwendung chemischer Auftaumittel untersagt bzw. auf den Einsatz auf besondere Witterungsbedingungen oder Ausnahmefälle begrenzt und wie häufig wurden in den letzten drei Jahren die Einhaltung dieser jeweiligen kommunalen Winterdienstsatzungen bei den mit dem Winterdienst bei Landesliegenschaften beauftragten Unternehmen kontrolliert? Es liegen keine Angaben zu den Kreisfreien Städten bzw. zu Gemeinden vor, die nach § 44 SächStrG Träger der Straßenbaulast sind. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Seite 3 von 3