STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsmjnister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2543 Dresden, ( . Juni 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.:6/1669 Thema: Erkenntnisse über Betätigung der rechtsterroristischen Vereinigung "Oldschool Society" in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 06.05.2015 fanden bundesweit Razzien durch Spezialkommandos der Polizei gegen die rechtsterroristische Vereinigung ,01dschool Society' statt. Die betreffende rechtsterroristische Vereinigung steht unter Verdacht, Anschläge auf Moscheen und Asylunterkünfte geplant zu haben. Die Razzien wie auch die Betätigung der Vereinigung ,01dschool Society' sollen in erheblichem Umfang in Sachsen stattgefunden haben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der im Rahmen der Razzien deutschlandweit Festgenommenen bzw. Beschuldigten stammen aus bzw. leben in Sachsen und wurden wo aufgrund welches Strafvorwurfs festgenommen? Frage 2: Welche Gegenstände wurden an welchen Orten in Sachsen im Rahmen der Durchsuchungen beschlagnahmt? Frage 3: Seit wann haben sächsische Behörden welche Kenntnisse von der Tätigkeit der Gruppe in und außerhalb Sachsens und über die von der Gruppe geplanten Anschläge? Hausanschrift: Sächsisches Staatsmi nisten um des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden, STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Inwieweit sind sächsischen Behörden welche Verbindungen der o. g. Vereinigung zu Demonstrationen gegen Asylbewerberheime (etwa am 13.04.2014 in Borna), zum Freien Netz Borna/Geithain, zu den Freien Kräften Frohburg und zur JN im Landkreis Leipzig bekannt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: In der zweiten Hälfte des Jahres 2014 erhielten sächsische Behörden erstmals Kenntnis über das Bestehen der "Oldschool Society". Im Übrigen können die Fragen nicht beantwortet werden. Die Staatsregierung ist gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da Gegenstand der Anfrage ein Ermittlungsverfahren ist, welches durch den Generalbundesanwalt (GBA) geführt wird. Daher ist für die Erteilung von Auskünften aus dem Ermittlungsverfahren - 2 BJs 18/15-5- ("OSS") allein der ermittlungsführende Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zuständig. Auskunftsersuchen zu diesem Verfahren von Parteien, Fraktionen, Landtagsmitgliedern etc. sind nach Mitteilung des GBA über den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zu richten. Um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, wird laut einer Information des GBA in der Regel zurzeit von dort keine Auskunft zu Ermittlungserkenntnissen erfolgen können. Zu öffentlich verwertbaren Erkenntnissen im Sinne der Fragestellung wird im Weiteren auf die Pressemitteilung des GBA Nr. 15 vom 6. Mai 2015 verwiesen. Frage 5: Aus welchen Gründen wird die o. g. Vereinigung im sächsischen Verfassungsschutzjaericht 2014 nicht erwähnt? Die Berichterstattung hat zu unterbleiben, wenn dadurch der Erfolg laufender Ermittlunge ^i gefährdet wäre. So lag der Fall hier. Mit fifeurfdlichen Grüßen Markus Ulbii Seite 2 von 2 2015-06-09T12:30:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes