Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1670 STAATSMJNJSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Sprengungen im Steinbruch Leukersdorf (Gemeinde Jahnsdorf ) und damit verbundene Belastungen und Beschädigungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach mehreren Berichten der Freien Presse weisen zahlreiche Häuser von Anwohnern in der Nähe des Steinbruchs Leukersdorf Risse auf. Zudem leiden die Bürger seit vielen Jahren unter ständiger Staubbelastung sowie unter Sprengerschütterungen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie und mit welchen Ergebnissen geht die Staatsregierung bzw. die ihr unterstellte Kontrollbehörde den Sorgen der Betroffenen nach, wonach Schäden an den Gebäuden auf die Sprengungen im Steinbruch zurückzuführen sind? Frage 2: Kann die Staatsregierung ausschließen, dass die Gebäudeschäden auf die Sprengungen im Steinbruch zurückzuführen sind? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Sächsische Oberbergamt geht den Sorgen von Betroffenen derart nach, indem ihnen die rechtlichen Grundlagen, die fachlichen Zusammenhänge und die Messergebnisse für Erschütterungen durch die Sprengungen im Steinbruch Leukersdorf genannt und ausführlich erläutert werden. Seite 1 von 3 1i3 Freistaat ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-4 717.40/2/6- Dresden, ; 1. JUNI ZO'\~ Zcrtiflbt seit 2006 audlt bcrufundf.lmlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für versch!Ossette elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERIUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR ~SACHsEN Die allgemeinen Rahmenbedingungen, die beim Betrieb eines Steinbruchs einzuhalten sind, ergeben sich aus dem Bundesberggesetz (BBergG) i. V. m. dem BundesImmissionsschutzgesetz (BlmSchG). Danach ist ein Steinbruch so zu betreiben, dass Anlieger vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen sind und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen ist. Die Deutsche Norm 4150 „Erschütterungen im Bauwesen" befasst sich in ihrem dritten Teil mit den Einwirkungen auf bauliche Anlagen. Mit Beschluss vom 10. Mai 2000 des Länderausschusses für Immissionsschutz wurden den Ländern Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen gegeben. Diese Hinweise enthalten Beurteilungsmaßstäbe zur Konkretisierung der Anforderungen aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Danach markieren die Anhaltswerte der DIN 4150 Teil 3 in Tabelle 1 die Schwelle zwischen schädlichen und nicht schädlichen Umwelteinwirkungen. Unter Punkt 5.1 der DIN 4150 Teil 3 wird ausgeführt: „Werden die Anhaltswerte nach Tabelle 1 eingehalten, so treten Schäden im Sinne einer Verminderung des Gebrauchswertes, deren Ursachen auf Erschütterungen zurückzuführen wären, nach den bisherigen Erfahrungen nicht auf." Dabei stellt laut DIN 4150 Teil 3 ausdrücklich auch das Auftreten oder die Vergrößerung von Rissen im Putz von Wänden eine Verminderung des Gebrauchswertes von Gebäuden dar. Die von den Sprengungen im Steinbruch Leukersdorf ausgehenden Erschütterungen werden seit längerem an Wohngebäuden gemessen. Bei diesen Messungen wurden bisher keine Überschreitungen der Anhaltswerte nach DIN 4150 Teil 3 festgestellt. Trotzdem verkleinerte das Unternehmen im Dialog mit dem Sächsischen Oberbergamt, Anwohnern und der Gemeindevertretung die Sprengungen, um Sprengerschütterungen noch weiter zu reduzieren. Dadurch wurde erreicht, dass die Erschütterungen im Durchschnitt weniger als die Hälfte der Anhaltswerte nach DIN 4150 Teil 3 betragen. Im Jahr 2013 erfolgten 34 Messungen, die Sprengerschütterungen erreichten nur noch 5 % bis 60 % der Anhaltswerte, im Mittel knapp 20 %. Die Messungen wurden 2014 und 2015 mit vergleichbaren Ergebnissen fortgeführt. Im Übrigen hat ein Geschädigter den Nachweis zu erbringen, ob ein Gebäudeschaden auf Erschütterungen durch Sprengungen in einem Steinbruch zurückzuführen ist, um die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche bei den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Das Sächsische Oberbergamt darf weder gutachterlichen Beurteilungen in Beweissicherungsverfahren noch gerichtlichen Entscheidungen in Schadensersatzangelegenheiten vorgreifen. Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen zur Minderung der Staub- und Erschütterungsbelastung wird die Staatsregierung beim Betreiber des Steinbruchs anregen? Auf Anregung des Sächsischen Oberbergamts setzte das Unternehmen in den letzten fünf Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verminderung der Staubemissionen um, z. B. den Aufbau einer Hochdruckreifenwaschanlage, die Anschaffung neuer Aufbereitungstechnik sowie das Verlagern der Aufbereitungsanlagen in das Steinbruchtiefste. Das Unternehmen betreibt den Steinbruch Leukersdorf nach dem Stand der Technik. Weitergehende verhältnismäßige Maßnahmen mit wesentlichem Verbesserungspotential sind aus der Sicht des Sächsischen Oberbergamts bei der Betriebsführung des Steinbruchs nicht gegeben. Seite 2 von 3 STAATSMJNJSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR !1ii53 Freistaat ~SACHSEN Frage 4: Bestehen aus Sicht des Oberbergamtes bei der Betreiberfirma derzeit Mängel aus bergbau- und umweltrechtlicher Sicht? Aus bergbau- und umweltrechtlicher Sicht bestehen derzeit keine Mängel bei der Betreiberfirma . Der Steinbruch Leukersdorf wird ordnungsgemäß betrieben. Frage 5: Auf welche Art und Weise werden die entsprechenden Messungen über Staubniederschläge und Erschütterungen im Steinbruch Leukersdorf durchgeführt? Aufgrund von Anwohnerbeschwerden hat das Sächsische Oberbergamt im September 2014 eine Staubniederschlagsmessung angeordnet. Diese Messung wird 12 Monate lang durchgeführt. Die einzelnen Messorte wurden gutachterlich festgelegt und befinden sich westlich, südlich und östlich des Steinbruchs. Nach Beendigung der Messung im August 2015 sind die Messergebnisse und der Messbericht für jedermann zugänglich. Die Zwischenergebnisse lassen eine sichere Einhaltung des Grenzwertes nach TA Luft erwarten. Die Messung der Erschütterungen erfolgt durch ein Sprengunternehmen mit geeichten Messgeräten, i. d. R. zwei Stück, an der nächstgelegenen Wohnbebauung oder operativ bei Beschwerdeführern. Darüber hinaus wurden Erschütterungsmessungen durch verschiedene Gutachter (1992, 1994, 1997, 2007) und das Sächsische Oberbergamt (2006) vorgenommen. Auch diese Messergebnisse sind allen zugänglich. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2015-06-03T13:26:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes