STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden IhrZeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/16/158 Dresden,&}. . März 2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16703 Thema: Widerspruchsverfahren im Bereich des LaSuB Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Widerspruchsverfahren im Bereich des La SuB gab es in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018? Frage 2: Wie viele der Widerspruchsverfahren sind für den Antragsteller positiv und wie viele negativ beschieden worden? Frage 3: Wie viele der Widerspruchsverfahren waren gebührenpflichtig? (Bitte angeben in welcher Höhe?) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Fragestellung umfasst alle denkbaren Widerspruchsverfahren im Schulverhältnis, so dass Widerspruchsverfahren unter anderem zu Schulaufnahmeverfahren, Jahreszeugnissen, Versetzungen, Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen, Feststellungsverfahren zum sonderpädagogischen Förderbedarf, Feststellungsverfahren zur Lese-Rechtschreibschwäche in Betracht kommen . Da die Daten nicht maschinell vorgehalten werden, müssen sie händisch ausgewertet werden. Bei zum Stichtag gemeldeten 335.790 Schülern und einem zeitlichen Aufwand zur Recherche möglicher Widersprüche von nur fünf Minuten je Schüler ergibt sich ein Arbeitsaufwand von rund 28.000 Stunden. Bei den Lehrkräften (rund 35.000), Pädagogischen Fachkräften (820) und Referendaren (2.000) müssten die Personalakten auf mögliche Widersprüche geprüft werden, wie zum Beispiel zu Versetzungen, Abordnungen, Entgelten, Zulassungen zum Referendariat. Diese Recherche würde auf der Grundlage von fünf Minuten je Beschäftigtem rund 3.000 Stunden in Anspruch nehmen. Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fllr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Seite 1 von 2 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Hinzu kommen noch Widersprüche von freien Schulträgern gegen Verwaltungsakte des LaSuB zu unterschiedlichen Sachverhalten sowie Widersprüche von Zuwendungsempfängern im Rahmen der Bewilligung einschließlich Verwendungsnachweisprüfung von Zuwendungen für die Ganztagsangebote. Der dafür geschätzte Rechercheaufwand beträgt 100 Stunden. Die Recherche zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 würde daher rund 31.000 Stunden in Anspruch nehmen. Eine Vollzeitkraft wäre unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden gemäß Tz. 7 der Anlage 2c der VwV KostenfestlegunQ 2013 über 18 Jahre damit beschäftigt, die entsprechenden Verwaltungsakten auszuwerten. Weil dadurch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Sächsischen Staatsregierung gefährdet wäre, muss hier auch in Anbetracht seines hohen Ranges das Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ausnahmsweise zurückstehen. Frage 4: Auf welcher Grundlage werden die Gebühren berechnet? Jeder Widerspruchsbescheid hat gemäß § 73 Absatz 3 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung zu bestimmen, wer die Kosten trägt. Sofern der Widerspruch erfolglos geblieben ist, sind gemäß § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahransund des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen i. V. m. § 80 Absatz 1 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Kosten dem Widerspruchsführer aufzuerlegen. Der Grundsatz der Kostenerhebung und der Kostenrahmen ergeben sich aus § 1 Absatz 1 und § 11 Absatz 1 des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes . Die Höhe der Kosten wird einzelfallbezogen ermittelt. Sie muss dem Kostendeckungsgebot entsprechen und sich am konkreten Verwaltungsaufwand sowie an der Bedeutung der Angelegenheit bemessen . Mit freundlichen Grüßen I p~ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN