STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM Postfach 100510 | FÛR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT 01076Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Ze¡chen lhre Nachricht vom 13. Februar2019 Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNTS 90/ DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6116716 Thema: Einschränkung von Mikroplastikeinträgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t488 Dresden, /t.ol. Jorî Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die zunehmende Verschmutzung von Wasser, Böden und Luft mit Mikroplastik kann zur Gefahr für Umwelt und menschliche Gesundheit werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse erbrachte das Forschungsprojekt der BfG ,,Mikroplastik in Bundeswasserstraßen" und welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen für Sachsen leitet die Staatsregierung daraus ab? Auf Nachfrage zum Projektstatus teilte die Bundesanstalt filr Gewässerkunde (BfG) mit, dass im Sommer 2015 einmalig Wasser- und Sedimentproben von zwölf Standorten im Längs-verlauf der Elbe genommen wurden. Die Auswertungen haben gezeigt, dass an allen Standorten sowohl im Wasser als auch im Sediment Plastikpartikel zu finden waren. ln den Wasserproben fanden sich zwischen einem und sechs Partikel pro Kubikmeter, im Sediment circa 100 bis 16 000 Partikel pro Kilogramm. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist noch in Vorbereitung. ln einem zu Beginn dieses Jahres gestarteten Projekt wird ein zeitlich höher aufgelöstes Monitoring im Längsverlauf der Elbe durchgeführt und im Anschluss daran der Transport der Partikel modelliert. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher noch keine Schlussfolgerungen und Maßnahmen für den Freistaat Sachsen abgeleitet werden. Seite 1 von 3 simul+ sdlrhñ kåemhkt.dùßft rU'Mh0ñdLànddebft õb ruruiÈ¡ñhl¡{E &! Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium ff¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsên.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl¡nien 3,6, 7, 8, 13 Ft¡r Besucher mit Beh¡nderungen bef¡nden sich gekennzeichnete ParkplÈitze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium ftir Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 2: 5 Welche Probenahmen, Untersuchungen bzw. eigene Messprogramme in weiteren sächsischen Gewässern sind geplant bzw. fanden bereits mit welchen Ergebnissen statt? lm Freistaat Sachsen sind im Rahmen eines Forschungsprojektes des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Untersuchungen im Zeitraum der Jahre von 2019 bis 2020 geplant. lm Mittelpunkt des Projektes steht die Entwicklung einer Labormethodik zum Nachweis von Mikroplastik. Frage 3: Welche Maßnahmen ergreift bzw. fördert die Staatsregierung, um den Eintrag von Mikroplastik über Kompost oder Gärreste aus Biogasanlagen auf Böden und in Gewässer zu stoppen? Der Freistaat Sachsen hat der Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Kunststoff-Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung verpackter Lebensmittel (Drucksache 303/18) zugestimmt. Nach Ziffer 7 des Beschlusses des Bundesrates unterstützt der Bundesrat, dass auch nach der Düngemittelverordnung Kunststoffe in dem zulässigen Fremdstoffanteil, soweit technisch möglich, auszuschließen sind. Er bittet die Bundesregierung, die geltenden Grenzwerte für Kunststoffanteile in Düngemitteln, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln zu überprüfen und diese, soweit wie praktisch möglich, abzusenken. Gleiches gilt für die einschlägigen abfallrechtlichen Vorgaben. lm Rahmen der von der Bundesregierung noch in diesem Jahr beabsichtigten Anderung der Düngemittelverordnung soll aus Vorsorgegründen hinsichtlich unklarer Umweltwirkungen von insbesondere Mikrokunststoffpartikeln unter anderem der Siebdurchgang für Fremdbestandteile, einschließlich der von Kunstoffen, deutlich abgesenkt werden, was im Sinne der oben genannten Bitte des Bundesrates ist und von der Staatsregierung unterstützt wird. Zur wirksamen Umsetzung der damit bezweckten Zielstellung wird sich die Staatsregierung dafür einsetzen, dass eine entsprechende Absenkung des Siebdurchganges auch in die Bioabfallverordnung (BioAbfV) durch entsprechende Anderung der Verordnung aufgenommen wird. Die Staatsregierung befürwortet eine vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit angekündigte Prüfung, inwieweit in der BioAbfV schutzverstärkende Regelungen ergänzend zu den Bestimmungen in der zur Anderung anstehenden Düngemittelverordnung für eine effektive Fremdstoff-, insbesondere Kunststoffreduzierung in den getrennt erfassten Bioabfällen erforderlich sind. Derzeit darf gemäß $ 4 Absatz 4 Satz 1 der BioAbfV der Anteil an Fremdstoffen, insbesondere Glas, Kunststoff, Metall, mit einem Siebdurchgang von mehr als zwei Millimetern einen Höchstwert von 0,5 Prozent, bezogen auf die Trockenmasse des aufzubringenden Materials, nicht überschreiten. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 4: 5 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung tiber die von sächsischen Entsorgungsunternehmen sowie in Kompost- und Biogasanlagen eingesetzten technischen Verfahren zur Plastikbeseitigung bzw. zur technischen Vorentpackung verpackter Lebensmittel vor und wie können diese Verfahren durchgesetzt werden? Es bestehen dezeit keine verpflichtenden Regelungen, Anlagen über die notwendigen Einrichtungen zur Erfüllung der in der Antwort zu Frage 3 genannten Anforderungen hinaus mit weiteren technischen Verfahrensschritten zur Plastikbeseitigung beziehungsweise zut technischen Vorentpackung verpackter Lebensmittel auszustatten. lnsofern ist behördlich auch nicht erfasst, inwieweit bestehende Anlagen über solche Anlagenteile verfügen. Vor dem Hintergrund, dass bei Bund und Ländern insgesamt noch keine Klarheit besteht, mit welchen rechtlichen und technischen Anforderungen die stoffliche Verwertung verpackter Lebensmittel über Kompostierung und Vergärung auf den ausnahmslosen Einsatz unverpackter oder vollständig entpackter und fremdstofffreier Lebensmittelabfälle beschränkt werden kann, hat die 90. Umweltministerkonferenz am 8. Juni 2018 die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) gebeten, einen Vorschlag für ein bundesweit einheitliches Konzept zur schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung von verpackten Lebensmittelabfällen zu erarbeiten. ln der dazu von der LAGA eingerichteten Arbeitsgruppe ist der Freistaat Sachsen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vertreten. Frage 5: Welchen Standpunkt bezieht die Staatsregierung zur Bundesratsdrucksache 73119 der Länder Hamburg und Thüringen zu einer Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen? Diese Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da es sich hier um eine laufende Willensbildung der Staatsregierung in einem nicht abgeschlossenen Bundesratsverfahren handelt. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, denn sie zielt darauf ab, lnformationen über einen laufenden Abstimmungs- und Meinungsbildungsprozess innerhalb der Staatsregierung zu erhalten. Es handelt sich hier um ein laufendes Bundesratsverfahren, der Entscheidungsprozess innerhalb der Staatsregierung ist noch nicht abgeschlossen. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden. u Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN