Freistaat STAATSMINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND SACHSEN TANDWIRTSCHAFT Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ sm u l. sachsen. de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNTS 90/ DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6116717 Thema: Abfallablagerung auf dem Grundstück Nutzung 46 3. Februar 201 9 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t489 in Oberlungwitz Dresden, /l.LJ.lOtJ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Gemäß Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr.: 6114457 lagern auf einem Grundstück in Oberlungwitz, Nutzung 46 große Mengen gemischter Abfälle, von denen Gefahren für die Schutzgüter Mensch und Boden ausgehen können" s¡mu[+ hbmrñbt.dùßtuur*trùndbndebft Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Herkunft, Art und Umfang der Ablagerung vor? (Menge insgesamt, Auflistung der abgelagerten Stoffe gegliedert nach geschätzter Menge und nach Gefährdungspotential für Schutzgüter Mensch, Boden etc.) Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: G- -- Nach Angaben des Landkreises Zwickau als zuständiger unterer Abfallund Bodenschutzbehörde konnte die Herkunft der Abfälle nicht ermittelt werden. Das umfangreiche Prüfungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Gegenwärtig ist durch den Landkreis eine Untersuchung unter anderem zur Zuordnung der Abf¿ille zu einem Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung, Bestimmung der möglichen Entsorgungswege und Ermittlu ng der voraussichtlichen Entsorg u ngskosten beauft ragt. Seite 1 von 3 Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete ParkpläÞe am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landw¡rtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT 5 Folgende Abfälle konnten bisher ermittelt werden: Bauschutt, Altholz, Holz- und Baustellenabfall, Dachpappe, Altreifen, Pappe, Sperrmüll, Metallschrott (vereinzelt mit Elektroschrott), Gemische aus Gipsbaustoffen, Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Betonsteinen, Betonbruch, Kunststoffe, Gemische aus Bodenaushub, Boden und Steinen, Gemische aus Beton (teilweise stark bewachsen), weitere Haufiruerke mit Kunststoffen, Dämmmaterial, Baustoffen auf Gipsbasis, Grünschnitt sowie Steinholzfußboden, teilweise mit Dachpappe, Eternittafeln. Der Landkreis Zwickau schätzt eine Menge von insgesamt circaT 100 Kubikmeter. Die einzelnen Mengen können nicht geschätzt werden. Zu den Gefährdungspotenzialen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen Frage 2: Aus welchen Gründen geht die Staatsregierung davon aus, dass bei dieser großen Menge ungesicherter, übenviegend unter freiem Himmel abgelagerter loser Abfälle keine Gefährdungen für die Schutzgüter Wasser und Luft ausgehen können bzw. liegt für den Standort eine konkrete und begründete Gefahrenabschätzung hinsichtlich Grundwasser, Oberflächenwesser, Staubmissionen, Selbstentzündungsund Brandgefahren vor? Nach Angaben des zuständigen Landkreises Zwickau als untere Abfall- und Bodenschutzbehörde ist das umfangreiche Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Danach werden folgende Sachverhalte, die gegen unmittelbare Gefährdungen der Schutzgüter Wasser und Luft sprechen, vorgetragen: die Abfälle lagern auf einer Betonfläche, damit besteht eine Gefährdung für das Schutzgut Boden nicht, teilweise sind die Abfälle bewachsen, die Ablagerung ist von Bäumen umsäumt, die Ablagerung ist gegen den Zutritt von Dritten gesichert, davon zur Hälfte durch eine Betonmauer, das durch das Grundstück fließende Oberflächengewässer ist verrohrt und mit einem Gebäude überbaut. Gefahren für Menschen können aus dem unbefugten Venruenden abgelagerter Abfälle oder manuelle Verletzungen bei unbefugtem Betreten entstehen. Auch wenn der Ablagerungsort gegen unbefugtes Betreten gesichert ist, kann eine Brandgefahr infolge Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden. Frage 3: Auf Grund welcher Begehungen, Gutachten oder Vor-Ort-Kontrollen können unmittelbare Gefahren für die Schutzgüter Luft, Boden und Wasser sowie für das bewohnte Umfeld ausgeschlossen werden? - Durch den Landkreis erfolgte in der Vergangenheit im Regelfall - außer im Jahr 2017 eine jährliche Begehung. lm Jahr 2018 fanden zwei Begehungen statt. Bei der letzten Begehung am 12. Dezember2018 wurden keine Veränderungen am Standort, die ein anderes Ergebnis der in den Antworten auf die Fragen 1 und 2 getroffenen Einschätzungen zulassen, festgestellt. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 4: 5 Welche Kosten wurden für die Entsorgung ermittelt bzw. wie hoch ist der voraussichtliche finanzielle Aufwand, um Abfälle sachgerecht zu entsorgen? Die Kostenermittlung ist noch nicht abgeschlossen. Frage 5: Welche finanziellen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten bieten Staatsregierung und Landesbehörden, um Landkreis und Gemeinde bei der Beräumung bzw. Durchsetzung der Beräumung eines solchen illegalen Abfalllager zu unterstützen? Vor dem Hintergrund des Verursacherprinzips und der damit verbundenen Möglichkeiten zur lnanspruchnahme Pflichtiger - bei illegalen Ablagerungen kommen regelmäßig Anlagenbetreiber, Abfallezeuger oder Grundstückseigentümer in Betracht - ist eine finanzielle oder rechtliche Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Beräumung illegaler Abfalllager nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Ô.- IIfu /-'/. Thomas Schmidt Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN