Freistaat STAATSMINìSTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNTS 90/ DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6116719 Thema: Umsetzung der europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft 3. Februar 201 9 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t490 Dresden, ß,o3,lo fi Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,1ñ der europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft vom 16.1.2018 werden im Anhang ll eine Reihe von Maßnahmen für regionale und lokale Behörden empfohlen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche konkreten Anreize setzt die Staatsregierung, um bei öffentlichen Beschaffungsaufträgen wiederveruvendbare Kunststoffe und Kunststoffrecyclate zu bevozugen? Nach $ 10 des am 30. Januar 2019 vom Sächsischen Landtag verabschiedeten, noch nicht in Kraft getretenen Sächsischen Kreislaufiryirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsKrWBodSchG) gilt $ 45 Absatz 1 Satz 2 des Kreislaufiruirtschaftsgesetzes entsprechend. Das heißt, auch Behörden des Freistaates Sachsen, die Landkreise, Kreisfreien Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen haben bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, der Beschaffung oder Venrendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen zu prüfen, in welchem Umfang Ezeugnisse eingesetzt werden können, die wiederveruvendbar sind, durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen hergestellt worden sind. - Seite 1 von 3 s¡mu[+ ùluitu¡rth& &i Sffi S¡Bn¡¡Bt.dmrtuUlMtùñdbùñ&bÊ ol. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkêhrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden s¡ch gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemei nen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT l5 Die öffentliche Hand wird mit $ 10 SächsKrWBodSchG weiterhin verpflichtet, vorbildlich zur Erreichung der Ziele der Kreislaufwirtschaft beizutragen. Diese Ziele sind insbesondere bei Planungen und Baumaßnahmen sowie im Beschaffungswesen zu beachten. Dazu sind finanzielle Mehrbelastungen und Minderungen unwesentlicher Gebrauchseigenschaften in angemessenem Umfang hinzunehmen. Ein Ausschluss von Recyclingmaterial oder -produkten kommt nur ausnahmsweise in Betracht und ist nachvollziehbar zu begrunden. Frage 2: Welche wirtschaftlichen Instrumente nutzt die Staatsregierung, um die Veruvendung von Kunststoffrecyclaten zu belohnen und Wiederverwendung und Recycling gegenüber der Deponierung und Verbrennung zu bevorzugen? Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft unterstützt im Rahmen der Zukunftsinitiative simul* Unternehmen, Wirtschaftseinrichtungen und Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Abfallvermeidung und Recycling. Förderprogramme des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verrecyclinggerechtes Produktdesign beziehungsweise technische Verfahren zur Abfallvermeidung oder hochwertige Recyclingverfahren: kehr untersttitzen ein abfallarmes oder o Die Förderprogramme der Technologieförderung sind branchen- und technologieoffen. Sie stehen damit auch für ldeen offen, die auf die Vermeidung von Abfall oder Recycling ausgerichtet sind. Voraussetzung ist, dass es sich um ein neues, technologieorientiertes Produkt oder Verfahren handelt und dass es noch Bedarf an Forschungs- und Entwicklungsleistungen gibt. So unterstützt die ,,lnnoPrämie" beispielsweise kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der lnanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungs- (FuE)-Dienstleistungen (Machbarkeits-, Durchführungsstudien etc.). Die ,,FuE-Projektförderung" unterstützt die konkrete Entwicklung eines Produktes oder eines Verfahrens. Die Technologieförderung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (,,ESF-Technologieförderung") unterstützt KMU bei der Einstellung von hochqualifiziertem Personal. Darüber kann zum Beispiel ein ,,lnnovationsassistent" in einem Unternehmen beschäftigt werden, der sich dann mit der Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Abfallvermeidung oder zum hochwertigen Recycling befasst. a 1 lm Rahmen der einzelgewerblichen GRWr-Förderung werden lnvestitionsvorhaben insbesondere von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und unternehmensnahe Dienstleister gefördert. Vor einer Gewährung von Fördermitteln ist unter anderen zu prüfen, ob die Verhütung oder weitest mögliche Beschränkung schädlicher Emissionen (vor allem Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigungen, Lärm) sowie die ordnungsgemäße Behandlung der Abfälle bei der lnbetriebnahme des unmittelbar geförderten Vorhabens gewährleistet ist. Zu den bisherigen Zuwendungsempfängern gehörten insbesondere Unternehmen der Recyclingwirtschaft. Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMìNìSTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 3: l5 Welche Behörden und Unternehmen des Freistaates und - sowe¡t bekannt - der Kommunen sind Selbstverpflichtungen insbesondere zur bevozugten Verwendung von Kunststoffrecyclaten eingegangen? Der Staatsregierung ist nicht bekannt, dass Behörden und Unternehmen des Freistaates und der Kommunen bisher Selbstverpflichtungen zur bevozugten Verwendung von Kunststoffrecyclaten eingegangen sind. Frage 4: Wie treibt die Staatsregierung die Schließung illegaler, ungesicherter und vorschriftswidriger Abfallablagerungen und Deponien in Sachsen voran? Bei der illegalen oder vorschriftswidrigen Ablagerung von Abfällen handelt es sich je nach Gefährdung um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Wie aus den Antworten zu den Kleinen Anfragen Drs. Nr. 6113133 und 6114457 erkennbar, handeln die zuständigen Behörden konsequent und verfolgen die entsprechenden Tatbestände mit den zur Verfügung stehenden Mitteln des Venryaltungs- und Strafrechtes. Frage 5: An welchen Ubereinkommen zum Schutz der Meere wirkt Sachsen in welcher Form mit? Vertragspartner der lnternationalen Übereinkommen zum Schutz der Meere, wie zum Beispiel dem lnternationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), dem Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets (HELCOM) und dem Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR) ist die Bundesrepublik Deutschland, nicht der Freistaat Sachsen. Der Freistaat Sachsen arbeitet in der lnternationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) und der lnternationalen Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung (IKSO) mit. Diese Flüsse entwässern in die Nordsee beziehungsweise Ostsee. lnnerhalb der Flussgebietseinheiten werden internationale und nationale Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme im sechsjährigen Rhythmus aufgestellt. Bei der Aufstellung dieser Pläne werden die Ziele des Meeresschutzes mit berücksichtigt und Maßnahmen zum Schutz der Meere auch im Binnenland umgesetzt. Dies äußert sich auch in der Ergänzung des im Jahr 2008 entwickelten und seitdem eingeführten LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) Maßnahmenkataloges. Dieser bildet einen ganzheitlichen Katalog von Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Verbindung mit der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRMRL), um die Maßnahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) in den LAWA/BLANO (Bund/Länder Ausschuss Nord- und Ostsee)-Maßnahmenkatalog umzusetzen. M freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN