STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Freistaat SACH SEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/63 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden. 14. März 2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6116725 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/ 16257 Abschiebungen von Flughäfen in Sachsen 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Frage 4 und 5 der Drs. 6/ 16257 antwortet das Staatsministerium des lnneren, dass es ihr nicht bekannt sei, ob bei den 21 Sammelabschiebungen im Jahr 2018 von Leipzig-Halle andere EU-Staaten beteiligt waren, genauso wenig sei bekannt, wie viele der Abschiebungen über Frontex organisiert worden seien. Laut Website der Mitteldeutsche Airport Holding ist der Freistaat Sachsen zu 77,29 Prozent am Unternehmen beteiligt. Die Holding wiederum ist zu 94 Prozent am Leipzig-Halle Airport beteiligt, als weiterer Beteiligter wird dort wiederum zu 6,5 Prozent der Freistaat Sachsen aufgeführt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erklärt es sich, dass der Freistaat Sachsen als maßgeblicher Anteilseigner an der Mitteldeutschen Airport Holding wie am LeipzigHalle Airport weder eine Auskunft gegenüber Abgeordneten des Landtags geben kann, ob weitere EU-Staaten an Abschiebungen beteiligt sind, noch darüber, wie viele Abschiebungen Frontex organisiert habe? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/16257 verwiesen. Don hat die Staatsregierung erläutert, dass sie Angaben nur zu den Sammelchartern machen kann, die in der Federführung des Freistaates Sachsen oder unter seiner Beteiligung organisiert werden. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-BuckStr. 2 oder 4 melden. STAATSMlNiSTERiUM DES iNNERN Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Die Frage der Organisation von Frontex-Chartern vom Flughafen Leipzig—Halle, aber auch die Teilnahme von Abzuschiebenden anderer Mitgliedstaaten fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Freistaates Sachsen, sondern wird unmittelbar zwischen der Bundespolizei und Frontex abgestimmt. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung des Freistaates Sachsen an der Betreibergesellschaft des Flughafens Leipzig-Halle. Die Betreibergesellschaft ist weder unmittelbar noch mittelbar an der Organisation oder Durchführung von Abschiebungsflügen beteiIigt. Mangels Verantwortlichkeit sieht die Staatsregierung auch keine Veranlassung, derartige Daten zu erheben. Mit/fr ndlichen Grüßen _ „(CA land Wöller Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN