STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/75/23 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden. 14. März 2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/16727 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei im Januar 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Polizeiverwaltungsamt _\_\ ANoo—xxl—x—x—xouN—x—x ._\ A (Jo @ Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Präsidium der Bereitschaftspolizei _L Polizeidirektion Leipzig Polizeidirektion Zwickau darunter PolizeirevierPlauen Polizeirevier Zwickau Landeskriminalamt Sachsen C) Polizeidirektion Dresden darunter PolizeirevierDresden-Nord Polizeirevier Dresden-West Polizeirevier Meißen Polizeidirektion Görlitz \] Polizeidirektion Chemnitz darunter PolizeirevierChemnitz-Nordost Polizeirevier Freiberg —\ Monat Januar 2019 nicht, die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.5mi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im Januar 2019 war bei 238 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegol— ten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1 i.V.m. Frage 2) wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat Januar 2019 erfolgte keine Auszahlung von Mehrarbeitsvergütungen. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im Januar 2019 eine Mehrarbeitszeit von 5 Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 273 Fällen wurde im Januar 2019 Mehrarbeit geleistet, ohne dass eine Mehrarbeitszeit von mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus erreicht wurde. undlichen Grüßen Wi Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 Freistaat SACH SEN