STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1053/70/50 Dresden. 14. März 2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr. 6/16728 Thema: Förderrichtlinien Wohneigentum Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Das Sächsische Staatsministerium hat zwei Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum erlassen, nämlich diejenige zur Förderung der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (RL Familienwohnen) vom 28. Februar 2017 und diejenige zur F6rderung des Wohneigentums im ländlichen Raum (RL Wohneigentum ländlicher Raum — RL WLR) vom 4. Dezember 2018.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf Förderung aus der RL Familienwohnen sind seit deren Inkrafttreten gestellt worden? Es sind 1.392 Anträge auf Förderung nach der RL Familienwohnen gestellt worden (Stand: 18. Februar 2019). Frage 2: Wie viele Anträge auf Förderung aus der RL Familienwohnen sind seit deren lnkrafttreten positiv beschieden worden? Es sind 1.031 Anträge auf Förderung nach der RL Familienwohnen bewilligt worden (Stand: 18. Februar 2019). Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi_sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen— bahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Anträge auf Förderung aus der RL WLR sind seit deren Inkrafttreten gestellt worden? Es sind 29 Anträge auf Förderung nach der RL Wohneigentum ländlicher Raum gestellt worden (Stand: 18. Februar 2019). Frage 4: Wie hoch ist im Durchschnitt das Förderdarlehen bei den bewilligten Förderantragen aus der RL Familienwohnen? Die Höhe der Förderdarlehen nach RL Familienwohnen beträgt durchschnittlich 96.216,03 EUR (Stand: 18. Februar 2019). Frage 5: Wie hoch ist das niedrigste bewilligte Förderdarlehen und wie hoch das höchste bewilligte Förderdarlehen aus der RL Familienwohnen? Das niedrigste bewilligte Förderdarlehen beträgt 30.000,00 EUR und das höchste bewilligte Förderdarlehen beträgt 300.000,00 EUR (Stand: 18. Februar 2019). Pro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 Freistaat SACH SEN