STAATSM1NISTERIUM FOR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 lhr Zelchen l hre Nachri cht vom Aktenzel chen (bItte bel Antwort angeben) DF-0141.51-19/136 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/16734 Thema: Fördermittel für Verein Second Attempt e.V. Dresden, 12. März 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 15. Februar 2019 übergibt GleichstellungsminIsterin Petra Köpping in Görlitz einen Fördermittelbescheid an den Verein Second Attempt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche „Integrativen Maßnahmen" des Vereins werden durch den Freistaat Sachsen gefördert? Im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vom 20. Juni 2017 (Richtlinie Integrative Maßnahmen) wurde das Projekt „Beratung und Begleitung von geflüchteten Frauen in die Selbstorganisation Phase 1" beantragt. Die o. g. Übergabe des Fördermittelbescheides hat nicht wie zunächst geplant stattgefunden. Die Zustellung des vorgenannten Bewilligungsbescheides steht derzeit noch aus. Im Rahmen des beantragten Projektes soli geflüchteten Frauen u. a. durch Beratungsangebote und Informationsveranstaltungen die gesellschaftliche Teilhabe in Deutschland erleichtert werden. Frage 2: In welcher Höhe erfolgt die Förderung? Über die genaue Höhe der Förderung kann derzeit keine Aussage erteilt werden, da seitens der Bewilligungsstelle noch kein Fördermittelbescheid erlassen wurde. Hausanschrlft: Sachs ladies StaatarninIsterlum für Soz lales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden yeniw.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 3: An welche Bedingungen ist die Förderung geknüpft? Förderfähig sind Maßnahmen, welche einem Gegenstand der Förderung gemäß Richtlinie Integrative Maßnahmen, Buchst. B, Teil 1, Ziffer II., 1. — 7 entsprechen. Des Weiteren sind nur Maßnahmen, welche ausschließlich im Freistaat Sachsen durchgeführt werden, förderfähig. Interkulturelle Kompetenzen, Sprachkompetenzen des Personals sowie Referenzen aus vergleichbaren Maßnahmen werden als besondere Qualitätskriterien betrachtet und deshalb bei der Förderentscheidung berücksichtigt. Die Förderung entfällt, soweit für die zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen anderweitige Mittel des Freistaates Sachsen, des Bundes oder europäischer Förderprogramme in Anspruch genommen werden können. Eine Förderung kann Förderprogramme des Bundes oder der Europäischen Union ergänzen. Die Förderung ist dabei auf den im betreffenden Programm festgelegten Kofinanzierungsanteil beschränkt. Ausgeschlossen ist eine Förderung von Maßnahmen des Teils 2 Ziffer II Nummer 2 und 3 der Richtlinie Integrative Maßnahmen. Regionale Kooperationspartner wie Kommunale Ausländer- und Integrationsbeauftragte, regionale Netzwerke im Integrationsbereich sollen in die Umsetzung eingebunden werden. Frage 4: Welche Fördermittel erhielt der Verein in den letzten fünf Jahren für jewells weiche konkreten Projekte? (Bitte einzeln auflisten!) Frage 5: Wann und wie wurde die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel durch wen geprüft? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 - 5: Prüfung der ordnungsgemäßen Fördermittel Verwendung der Fördermittel des Landes Grundiage Sachsen (€) Prüfung durch Landesdirektion Richtlinie grenzDeutsch-Polni- 2014 2.500,00 überschreitende Zu-Sachsen am 24.11.2014 sche Schulprojekttage 2014 sammenarbeit A - Team 2016 10.000,00 Richtlinie Weltoffe- Prüfung durch die Sächsischen Aufbaubank — Förderbank am Schnittstelle für nes Sachsen für regionale JuDemokratie und To- 24.05.2018 gendbeteiligung leranz § 6 Absatz 2 Buch- Prüfung ist sechs Monate nach BeWeiterentwick- 2018 39.000,00 endigung der Maßnahme, spätesstabe b Sächsilung von Handlungsfeldern (Zuwendung sches Kulturraum- tens bis zum 31.08.2019 gegenüber dem SMWK zu erbringen. Dem „Generationsan den Kul- gesetz SMWK ist darüber hinaus für die übergreifende turraum Dauer von drei Jahren nach AbArbeir und „InOberlausitzschluss der Maßnahme regelmäßig terkulturelle ArNiederschlezum 30.06. eines Jahres über den beit" sien zur WeiStand der Umsetzung schriftlich terleitung an ausführlich zu berichten. den Letztempfänger) ' Projekt Seite 2 von 3 Jahr STAATSM1N1STERIUM FOR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ "Maker Space 2018 9.846,01 RABRYKA", Einzelvorhaben Nr. B.2 des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes -Innenstadt West/Brautwiese- Weiterleitung an Second Attempt e. V. "Zusam2018 5.605,28 men.Wachsen bürgerschaftlicher Stadtteilgarten", Einzelvorhaben Nr. C.1 des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes -Innenstadt West/Brautwiese- ; Weiterleitung an Second Attempt e. V. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN ESF-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung Verwendung wird erst nach Abschluss geprüft (bis 2019 laufendes Vorhaben) ESF-Richtlinie Nachhaltige soziale Stadtentwicklung Verwendung wird erst nach Abschluss geprüft (bis 2020 laufendes Vorhaben)