STAATSMINISTERIIIM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/5/41-2019/9076 Dresden, <^,J$T03.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, (AfD) Drs.-Nr.: 6/16738 Thema: Förderung des Vereins „Kulturbahnhof e.V.", Markkleeberg Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt; Frage 1: Erhielt der Verein „Kulturbahnhof e.V.", Rathausstr. 72, 04416 Markkleeberg, in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 Zuwendungen vom Freistaat Sachsen? (Bitte nach Haushaltsjahren, zugrundeliegender Rechtsgrundlage bzw. Förderrichtlinie für die Zuwendungen, Projekten und Zuwendungshöhe für Jedes einzelne Projekt aufgliedern) Auf Grundlage der Förderrichtlinie der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen vom 23. August 2004 [SächsABL Nr. 38/2004, A 325, zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 10. Juni 2015 (SächsABL Nr. 31/2015, A 402) mit Wirkung vom 31. Juli 2015] erhielt der Kulturbahnhof e. V. von der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen: - für das Vorhaben „Unser Haus - Unser Land - Unsere Welt" im Haus haltsjahr 2015 eine Zuwendung in Höhe von 8.800,00 €, - für das Vorhaben „Art & Science - Kunst macht AI" im Haushaltsjahr 2016 eine Zuwendung in Höhe von 9.730,00 €, für das Vorhaben „Familienbande - Familienkrisen" im Haushaltsjahr 2017 eine Zuwendung in Höhe von 6.600,00 €, - für das Vorhaben „Home-Sick-Home" im Haushaltsjahr 2018 eine Zuwen dung in Höhe von 10.000,00 €. Darüber hinaus erhielt der Verein in den Jahren 2015 bis 2018 keine Zuwen dungen des Freistaates Sachsen. Zertifikat seit 2007 audH berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronisctie Dokümente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Konzepte, Handlungsziele, Maßnahmen zur Umsetzung der Hand lungsziele und Zielgruppen lagen den einzelnen Projekten nach Ziffer 1. zugrunde? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten aufgliedern) Der Förderung des Vorhabens „Unser Haus - Unser Land - Unsere Weit" lag ein För derantrag des Kulturbahnhof e. V. vom 31.08.2014 sowie die Förderentscheidung des Vorstands der Kulturstiftung vom 10.12.2014, beraten von einem unabhängigen Fach beirat, zugrunde. Der Förderung des Vorhabens „Art & Science - Kunst macht A!" lag ein Förderantrag des Kulturbahnhof e. V. vom 31.08.2015 sowie die Förderentscheidung des Vorstands der Kulturstiftung vom 09.12.2015, beraten von einem unabhängigen Fachbeirat, zu grunde. Der Förderung des Vorhabens „Familienbande - Familienkrisen" lag ein Förderantrag des Kulturbahnhof e. V. vom 31.08.2016 sowie die Förderentscheidung des Vorstands der Kulturstiftung vom 07.12.2016, beraten von einem unabhängigen Fachbeirat, zu grunde. Der Förderung des Vorhabens „Home-Sick-Home" lag ein Förderantrag des Kulturbahn hof e. V. vom 31.08.2017 sowie die Förderentscheidung des Vorstands der Kulturstiftung vom 06.12.2017, beraten von einem unabhängigen Fachbeirat, zugrunde. Weitergehende Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor, da das SMWK ge genüber der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen nur die Rechts- und nicht die Fach aufsicht ausübt. Frage 3: Welche einzelnen Maßnahmen, insbesondere Personal- und Verwaltungs kosten für die Organisation, Veranstaltungen, Vorträge, Druckerzeugnisse usw. hat der Verein „Kulturbahnhof e.V." im Rahmen der Durchführung der Projekte zu Ziffer 1. geplant und jeweils in welcher Höhe Mittel dafür ausgezahlt bekommen? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten aufgliedern) Für die Durchführung des Vorhabens „Unser Haus - Unser Land - Unsere Welt" plante der Kulturbahnhof e. V. Gesamtausgati)en in Höhe von 19.200,80 €. Die Zuwendung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen in Höhe von 8.800,00 € wurde im Wege der Fest betragsfinanzierung ausgereicht. Für die Durchführung des Vorhabens „Art & Science - Kunst macht AI" plante der Kul turbahnhof e. V. Gesamtausgaben in Höhe von 19.469,46 €. Die Zuwendung der Kultur stiftung des Freistaates Sachsen in Höhe von 9.730,00 € wurde im Wege der Anteilfi nanzierung ausgereicht. Für die Durchführung des Vorhabens „Familienbande - Familienkrisen" plante der Kul turbahnhof e. V. Gesamtausgaben in Höhe von 29.692,16 €. Die Zuwendung der Kultur stiftung des Freistaates Sachsen in Höhe von 6.600,00 € wurde im Wege der Festbe tragsfinanzierung ausgereicht. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Für die Durchführung des Vorhabens „Home-SIck-Home" plante der Kuiturbahnhof e. V. Gesamtausgaben in Höhe von 66.544,00 €. Die Zuwendung der Kulturstiftung des Frei staates Sachsen in Höhe von 10.000,00 € wurde im Wege der Festbetragsfinanzierung ausgereicht. Weitergehende Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor, da das SMWK ge genüber der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen nur die Rechts- und nicht die Fach aufsicht ausübt. Frage 4: Bekam der Verein „Kuiturbahnhof e.V." weitere allgemeine Zuwendungen In den Jahren 2015 bis 2018 oder sonstige Unterstützungsleistungen vom Freistaat Sachsen, also Zuwendungen über jene sich aus Frage 1. ergebende hinaus? (Bitte nach Haushaltsjahren, Art der Leistung, zugrundeliegender Rechtsgrundlage bzw. Förderrichtlinie für die nicht-projektbezogenen Zuwendungen und Zuwendungs höhe aufgliedern) Nein. Frage 5: Lagen die geförderten Projekte Innerhalb des satzungsgemäßen Zwecks des Vereins? Falls ja: Wann und durch wen wurde dies geprüft? Ja. Die Prüfung obliegt im Rahmen der Antragsbearbeitung der Kulturstiftung des Frei staates Sachsen. Der Staatsregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2019-03-06T15:27:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes