STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsm inieterin f ür Gleichstellung und Integration SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FUR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 lhr Zeichen lhre Nachrlcht vom Aktenzelchen (eta bel Antw ort angeben) GL-0141.51-19/137 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16741 Thema: 5. Frauenförderungsbericht — Erstellung von Frauenförderplänen in den Ministerien und Dienststellen Dresden, 12. März 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Sowohl im 3. Frauenförderungsbericht aus dem Jahr 2007 (Drs. 4/8036) als such im 4. Bericht aus 2012 (Drs. 5/9557) wurde anhand einer Tabelle dargestellt, inwieweit in den einzelnen Ressorts Frauenförderpläne erstellt oder fortgeschrleben wurden, inwieweit hierzu die Pflicht bestand und inwieweit dies trotz Pflicht unterlassen wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen konkreten Gründen finden sich im 5. Frauenförderungsbericht keinerlei statistische Angaben zur Umsetzung der Pflicht, Frauenförderungspläne zu erstellen? Die Vorlage des Frauenförderberichtes erfolgte in einem umfassenden verwaltungsinternen Abstimmungs- und Willensbildungsprozess innerhalb der Staatsregierung. Hierbei waren mehrere Akteure involviert und Aspekte von Aushandlungen betroffen, die hier nicht identifiziert werden können, da diese Bestandteile des staatsregierungsinternen Votierungskontextes sind. Frage 2: Wie viele Dienststellen waren zum Stichtag 30.06.2015 verpflichtet, gemäß § 4 SächsFFG einen Frauenförderungsplan zu erstellen bzw. fortzuschrelben? (Bitte nach Ressorts aufgliedern.) Frage 3: Wie vielen Dienststellen sind dieser Pflicht zum Stichtag 30.06.2015 aus welchen konkreten Gründen nicht nachgekommen? (Bitte nach Ressorts und Gründen für die Nichterfüllung aufgliedern.) Hausanschrlft: Sacheleches StaatsmInIsterlum für SozIales und Verbraucher. schutz Albertstraße 10 01097 Dresden Bee ucheradresse: Bautzner Straße 198 01099 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: Wie viele Dienststellen waren zum Stichtag 30.06.2018 verpflichtet, gemäß § 4 SächsFFG einen Frauenförderungsplan zu erstellen bzw. fortzuschreiben? (Bitte nach Ressorts aufgliedern.) Frage 5: Wie vielen Dienststellen sind dieser Pflicht zum Stichtag 30.06.2018 aus welchen konkreten Gründen nicht nachgekommen? (Bitte nach Ressorts und Gründen für die Nichterfüllung aufgliedern.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 — 5. Es wird auf die beiliegende tabellarische An lage verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Anlage Tabellarische Übersicht, geordnet nach Ressorts Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN