STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rödler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Geert W. Mackenroth, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/1675 Thema: "Verfügungsfonds" für Rektoratsmitglieder der Universität Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach hier bekannt gewordenen Informationen haben sich die fünf Mitglieder des Rekto ratskollegiums aus dem der Universität Leipzig bewilligten Haushalt durch Beschluss einen Betrag von je 50.000 € zur freien Verfügung zugewiesen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und in welcher Besetzung hat das Rektoratskollegium einen Beschluss zur Zuweisung frei verfügbarer Mittel in welcher Höhe an seine Mitglieder gefasst? Wie lautet dieser Beschluss (bitte den entsprechenden Auszug aus dem Sitzungsprotokoll beifügen)? Ist die Zuweisung ggf. ohne Beschluss erfolgt? Nach Mitteilung der Leitung der Universität Leipzig wurde kein Beschluss des Rektorates mit dem in den vorangestellten Ausführungen dargestellten Inhalt gefasst. Es handelt sich um einen Vorschlag, der im Rektorat erörtert worden sei. Laut Vorschlag sollen die Mittel nicht frei, sondern zur Unter stützung von Forschung und forschender Lehre zur Verfügung stehen. Frage 2: Wo findet sich die Rechtsgrundlage für den Beschluss des Rektoratskollegiums? Wer ist vor dem Beschluss gehört / informiert / beteiligt worden? Die Rechtsgrundlage für einen solchen Beschluss findet sich in § 83 Abs. 3 Nr. 10 SächsHSFG. Danach ist das Rektorat unter anderem für die Vertei lung der Haushaltsmittel zuständig. Da es sich bisher nur um einen Vor schlag handelt, wurde dieser bislang nur im Rektorat erörtert. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.51/27/116-2015 esden, Juni 20154" Zertifikat seit 2007 audrt berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.Sachsen de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Woher stammen die zugewiesenen Mittel (etwa: Steuergelder, DFGMittel , EU-Mittel)? Wie wird die Verwendung dieser öffentlichen Mittel nachge wiesen / kontrolliert? Eine Mittelzuweisung ist bis dato nicht erfolgt. Frage 4: Wann und wie ist dem SMWK dieser Umstand bekannt geworden? Wel che Reaktionen hat das SMWK daraufhin veranlasst? Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erlangte Mitte Mai 2015 Kenntnis vom Vorgang. Nach dem dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekann ten Sachverhalt gibt es aktuell keinen Anlass für Reaktionen. Frage 5: Gibt es vergleichbare Verfahrensweisen in den Leitungsgremien der an deren sächsischen Hochschulen? Wenn ja: in welcher Höhe? Wie wird die Ver wendung nachgewiesen? Es ist nicht bekannt, ob andere Rektorate sächsischer Hochschulen vergleichbare Festlegungen in Erwägung ziehen oder bereits getroffen haben. Es ist die Aufgabe der Leitungen der Hochschulen, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ihre finanziellen An gelegenheiten selbst zu regeln. ichen Grüßen 0ßb Dr. Eva-Maria Stande Seite 2 von 2 2015-06-09T07:20:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes