STAATSMINISTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: Drs. 6I16756 Thema: Denkmalgeschützte Rittergutsanlage Leukersdorf Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Wie die Freie Presse Stollberg vom 14. Februar 2019 berichtete, kämpfen sowohl der Ortschronist als auch der Heimatverein in Leukersdorf (Erzgebirgskreis) für den Erhalt der Restgebäude der historischen Rittergutsanlage Leukersdorf, die als bewahrenswert, identitätsstiftend und ortsgeschichtlich bedeutsam erachtet werden. Die zugehörigen straßenseitigen Gebäude des Komplexes späterer Baujahre wurden bereits abgerissen. Im Rahmen eines Projekts soll die verbliebene historische Bausubstanz möglicherweise komplett weichen .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen denkmalpflegerischen Wert besitzen aus Sicht der Staatsregierung das von der ehemaligen Rittergutsanlage in Leukersdorf noch verbliebene Herrenhaus und die Remise? Die Geschichte der Rittergutanlage Leukersdorf reicht nach den vorliegenden Quellen bis in das Mittelalter zurück. Im 16. Jahrhundert erlangte es die niedrige Gerichtsbarkeit. Der zweigeschossige, massiv errichtete stattliche Baukörper des Herrenhauses mit Mansarddach, Schopf und markanten übergiebelten Dachaufbauten an den beiden Traufseiten entstand vermut- Iich im 18. Jahrhundert. Der tonnengewölbte Keller, Reste schlichten De— ckenstucks, eine Treppe mit Brettbalustern sowie ein barocker Ofen (Eisen— FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1053/70/51 Dresden, 18. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN kunstguss/Fayence) und vor allem die Fassadengestaltung und die Dachform bekräftigten diese Vermutung. Die genaue Bauzeit ist nicht bekannt. Das Innere ist in seiner ursprünglichen Struktur durch den Einbau von Wohnungen erheblich verändert. An das Herrenhaus schließt sich westlich ein Wirtschaftsgebäude mit massivem Erd- und einem Fachwerkobergeschoss (nur noch teiiweise erhalten) an. Die erhaltenen Gebäude sind von hohem Denkmalwert. Das öffentliche Erhaltungsinteresse resultiert aus der bau- und ortsgeschichtlichen Bedeutung. Frage 2: Sind dem zuständigen Landesamt Abrisspläne für die noch bestehenden Objekte der Rittersgutanlage Leukersdorf bekannt? Die Abrisspläne wurden dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen bei einem Ortstermin am 28. November 2018 unterbreitet. Frage 3: Wenn ja, wurden dieszüglich bereits Entscheidungen getroffen bzw. wird das Landesamt für Denkmalpflege einem Komplettabriss zustimmen? Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen hat dem Abriss des Herrenhauses nicht zugestimmt und diesen auch nicht in Aussicht gestellt. Den Beratungsteilnehmern (Vertreter der Gemeindeverwaitung und des Landratsamtes sowie der Bauherrschaft) wurde erläutert, dass insbesondere das Herrenhaus ein bedeutendes anschauliches Zeugnis der Ortsgeschichte ist, welches im Zusammenhang mit der nur wenig davon entfernten Dorfkirche das historische Zentrum von Leukersdorf bildet. Die Bauherrschaft wurde gebeten, Möglichkeiten für die Einbeziehung des Herrenhauses in die Planungen zur Errichtung einer Seniorenresidenz zu prüfen. Dazu liegt noch kein Ergebnis vor. Der angebaute Wirtschaftstrakt befindet sich in einem sehr schlechten Bauzustand , so dass hier die Zustimmung zum Abbruch in Aussicht gestellt wurde. Frage 4: Sieht die Staatsregierung Optionen, historische Bausubstanz in Planungen für einen Neubau zu integrieren? Frage 5: Wie beurteilt die Staatsregierung den derzeitigen Bauzustand des Gebäudeensembles ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Das Herrenhaus steht seit langer Zeit leer. Das innere ist durch eindringende Nässe geschädigt. Die Deckenkonstruktion ist in geringen Teilen eingebrochen. Es wird aber eingeschätzt, dass die vorhandenen Bauschäden reparabei sind und den Abbruch nicht rechtfertigen. Da das Innere durch Umbauten stark verändert ist, wurde der Bauherrschaft zugesichert, dass weitere Veränderungen im Zuge einer neuen Nutzung erfolgen Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN können. Entscheidend ist die Erhaltung und denkmalgerechte Wiederherstellung der Fassaden und des Daches sowie eine gestalterisch qualitätsvolle Verbindung mit dem geplanten Neubau. Mi undliche Grüßen ro . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-03-18T11:51:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes