SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTScHAFT Postfach 100510 | 0107ôDresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BUNDNTS 90/DtE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/16758 Thema: HochwasserschuEmauer Erdmannsdorf Artenschutz STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Natur- und Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 8. Februar 201 9 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'1050t2t498 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nachrichtlich ist in Erdmannsdorf (Stadt Augustusburg, Landkre¡s Mittelsachsen) der Bau einer 1,2 Kilometer langen und 90 cm hohen Hochwasserschutzmauer geplant. Diese soll die Ortslage vor einem hundertjährigen Hochwasserereignis schützen. Beim Bau dieser Mauer soll der uferbegleitende und ortsbildprägende Baumbestand gerodet werden. Das Planungsgebiet liegt innerhalb des FFH-Gebietes,,Zschopautal". " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wurde im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung eine echte Alternativprüfung zu anderen Hochwasserschutzvarianten im Sinne des Artikels 6 der FFH-RL u. a. m¡t Nullvariante vorgenommen und zu welchem Ergebnis gelangte diese? Die geplante Hochwasserschutzmaßnahme befindet sich dezeit noch im Stadium der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und lngenieurleistungen). Daher wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung noch nicht durchgeführt, die mit der Genehmigungsplanung im Rahmen des erforderlichen Planfeststellungsantrages erfolgen muss. Dresden, /Vol' Jo'43 s¡mu[+ - r{) oôt æ o) o(\ o¡. zoluñtulnmtu &r si*kn s¡shBt.dúñr ftr úr*t lnd r.nddebfr Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de Seite 1 von 3 STAATSI\4INìSTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Rahmen der Vorplanung (Leistungsphase 2) wurden vorab umfangreiche Variantenuntersuchungen einschließlich der Nullvariante durch den Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung als Vorhabenträger durchgeführt. Die Varianten und auch die erarbeitete Vozugsvariante wurden am 22. Juni 2016 und am 18. Mai 2017 ötîentlich vorgestellt . Ein zustimmender Stadtratsbeschluss der Stadt Augustusburg vom 25. Oktober 2017 liegt vor. Frage 2: Welchen Einfluss übt die Betonmauer auf die Oberflächen- und Grundwasserdynamik aus und wie ist dieser Einfluss mit dem Wasserhaushaltsgesetz und der EU-Wasserrahmenrichtlinie vereinbar? Die in Planung befindliche Hochwasserschutzanlage als Kombination aus Deich und Hochwasserschutzwand kann die Ortslage Erdmannsdorf bei Hochwasser der Zschopau vor bis zu statistisch gesehen einmal in einhundert Jahren erreichten Abflussmengen sch ützen. Zur weiteren Sicherung des Austausches zwischen Grund- und Oberflächenwasser werden planungsseitig verschiedene bauliche Ausführungen vorgesehen, die ein Korrespondieren des Grundwassers im Untergrund der Hochwasserschutzbauwerke ermöglichen. Um die Auswirkungen auf den Grundwasserkörper zu prüfen, wird von der Vorhabenträgerin ein Grundwassermonitoring betrieben. Es umfasst mehrere Grundwassermessstellen mit permanenten Messungen sowie die Auswertung der Messungen hinsichtlich der Grundwasserstandentwicklung in Abhängigkeit vom Wasserstand im Fließgewässer und von der Wettersituation. Aus dem Grundwassermonitoring kann die Grundwassersituation vor, während und nach der Errichtung der Hochwasserschutzanlage nachvollzogen werden. Aktuell wird zusätzlich für die Untersuchung der Grundwasserverhältnisse ein Grundwassermodell aufgebaut. Auf Basis des Modelles können dann konkrete Aussagen zur regulären Grundwasserkorrespondenz und zu eventuell notwendigen Binnenentwässerungsmaßnahmen im Hochwasserfal I getroffen werden. Gleiches gilt für die Bewertung der Abflussverhältnisse in der Zschopau. Mittels hydraulischer Modellierung sind die zu enruartenden Veränderungen auf den Wasserspiegel und die Fließgeschwindigkeiten ausweisbar. ln den noch folgenden Planungsphasen sind die Auswirkungen der geplanten Hochwasserschutzanlage, auch in Bezug auf die Vereinbarkeit mit den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und der Wasserrahmenrichtlinie, von der Vorhabenträgerin detailliert zu bewerten. Eine Überprüfung dieser Bewertung erfolgt durch die Landesdirektion Sachsen als zuständige Planfeststellungsbehörde im erforderlichen Planfeststel I u ngsverfa h ren. Seite 2 von 3 STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Wie entwickelt sich das Sedimentat¡onsverhalten in der Zschopau bei einem beschleunigten Hochwasserabfluss? Grundsätzlich sind durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen keine relevanten Anderungen der Abflussverhältnisse zu enruarten, insbesondere weil im Hauptgerinne keinerlei Anderungen oder Anpassungen vorgesehen sind. Dadurch sind Durchgängigkeit und Fließweg im Hauptabflussprofil weiterhin uneingeschränkt gewährleistet, sodass hinsichtlich des Sedimentationsverhaltens keine relevanten Änderungen zu erwarten sind. lm Rahmen der weiteren Planungsphasen wird auch dies noch bewertet und im erforderlichen Planfeststellungsverfahren geprüft. Frage 4: Welchen Einfluss entfaltet das Projekt auf die Erhaltungsziele des FFH -Gebietes,,Zschopautal"? ( Bitte nach Erhaltu ngsziel aufl isten) Frage 5: Welche europäischen Vogelarten und Arten des Anhanges lV der FFH-RL konnten im Untersuchungsraum des Projektes an der Zschopau nachgewiesen werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine Artenschutzprüfung sind erst in der nachfolgenden Planungsphase durchzuführen. Als Grundlage einer vorbereitenden Scopingberatung mit der Landesdirektion Sachsen hat die Vorhabenträgerin die in der Anlage aufgeführten Erhaltungsziele und Einflussmöglich keiten aufgelistet. Mit freundlichen Grüßen omas Schmidt Anlagen: 1 Seite 3 von 3 LANÐESTALSPERREN- VERWALTUNG Freistaat SACHSEN durch und artenreiche Tallandschaft wird durch die Maßnahme in ihrem Charakter nicht verändert. Die repräsentativen Fließgewässerabschnitte, die artenreichen Grün land bereiche und die chen Wälder werden Erhalten und in ihrer Ausprägung nicht gestört. Die naturnahe, strukturnaturnahen struktureieiner naturnahen, struktur- und artenreichen wechselnder Exposition und teilweise Engtalcharakter sowie unverbauten Seitentälchen durch das abschnittsweise verkehrs- und siedlungsarme Berg- und Hügelland zieht. Erhaltung der für die Region repräsentativen naturnahen Fließgewässerabschnitte, der artenreichen Grünlandbereiche und strukturreichen Wälder mit eingestreuten Felsformationen. die sich mit LANDESTÀLSPERREN- I ffi! Freistaat VERWALTUNG I W SACHSEN e1rlanten HochwasserschuÞ lnnerhalb des Untersuchungsraumes sich folgende LRTs Fließgewässer mit Unten¡vasservegetation (Lebensraumtyp 3260) - Es erfolgt kein baulicher Eingrifi - Anlagebedingte Betroffenheit kann ausgeschlossen werden. - Betriebsbedingte Betroffen durch Anderung Wasserspiegellagen nach Vergleich zwischen IST- und PLAN-Zustand marginal; Keine Verschlechterung der vorhandenen Ausprägung erkennbar. Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 651 0) - Es erfolgt kein baulicher Eingriff - Anlagebedingte Betroffenheit kann ausgeschlossen werden. - Betriebsbedingte Betroffen durch Änderung Wasserspiegellagen nach Vergleich zwischen IST- und PLAN-Zustand marginal; Keine Verschlechterung der vorhandenen Ausprägung erkennbar. Erlen-Eschen- und Weich holzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91 E0") - Es erfolgt kein baulicher Eingriff - Anlagebedingte Betroffenheit kann ausgeschlossen werden. - Betriebsbedingte Betroffen durch Änderung Wasserspiegeilagen nach Vergleich zwischen IST- und PLAN-Zustand marginal; Keine Verschlechterung der vorhandenen Ausprägung erkennbar. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 921 43lEW G, insbesondere der - Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3 1 50) - Fließgewässer mit Untenvasservegetation (Lebensraumtyp 3260) - Flüsse mit Schlammbänken (Lebensraumtyp 3270) - Artenreichen Borstgrasrasen (prioritärer Lebensraumtyp ô230-) - Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430) - Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510) - Berg-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6520) - Silikatschutthalden (Lebensraumtyp 81 50) - Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (Lebensraumtyp 8220) - Silikatfelsen mit Pioniervegetation (Lebensraumtyp 8230) - Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 91 1 0) - Waldmeister-Buchenwälder (Lebensraumtyp 91 30) - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 91 ô0) - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170) - Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180.) - Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9rE0.) einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die fijr den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 921431ËWG und des SCI insgesamt sowie für den Erhalt der Kohärenz des SchuEgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutunq sind LANDESTALSPERREN- VERWALÎUNG Wiifti\suN uss durch antên lutra) (Art nutzt Gewässerabschnitt innerhatb des BauUereiches als Wanderkorridor) - Bauzeitliche Beeinträchtigung derWanderbewegung gegeben, Maßnahmen zur Schadensminderung erforderlich - Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen nicht abteitbar. Biber (castor fiber) (Art im Norden des untersuchungsgebietes nachgewie. sen; im direkten umfeld der geplanten Baumaßnahme keine aktuellen Nachweis) - Bauzeitliche Beeinträchtigung der Wanderbewegung nicht auszuschließen , Maßnahmen zur Schadensminderung erforderlich - Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen nicht abteitbar. Großes ilausohr (Myotis myotis) (Habitatflächen innerhalb des BaubereÈ ches nicht nachgewiesen, Art aber im Bereich des Gewässer kartiert; Nahrungshabitat ) - Bauzeitliche Beeinträchtigung der wanderbewegung nicht auszuschließen , Maßnahmen zur Schadensminderung erforderlich - Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen nicht ableitbar westgroppe (cottus gobio) (Gewässerabschnitt innerhalb des Baufeldes als Habitat ausgewiesen) - Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen ausgeschlossen , da kein direkter Eingriff in die Habitatfläche erfolgt. Fischotter (Lutra Erhaltun Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem lnteresse gemäß Anhang ll und lV der Richtlinie 92l43lEWG, insbesondere Fischofter (Lutra lutra), Biber (Gastor fiber), Großes Mausohr (Myotls myotis) und westgroppe (Gottus gobio), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate. LANDESTALSPERREN- I ñ= Freistaar VERWALTUNG I W SACHSEN HochwasserschutzEinfluss durch Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe des Gebietes werden durch die geplante Hochwasserschutzmaßnahme nicht beeinträchtigt. sollten Anderungen im Zusarnmenhang mit den Maßgeblichen Bestandteil des schutzgebietes im Laufe der Planung auftreten, werden diese benicksichtigt und entsprechend betrachtet. nittenheit und fun Arten innerhalb des zu betrachtenden Tallebensraumes werden durch konsequenle Erfassung im Rahmen des vorhabens berücksichtigt und entsprechend betrachtet. Die charakteristischen Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzr. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe dEs Gebietes, der Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie dem Ermitteln der Erhaltungsziele und der ftir sie maßgeblichen Bestandteile des SchuÞgebietes. Sind Erhaltungsziele noch nicht hinreichend konkret festgelegt, sind sie mit der zuständigen Fachbehörde abzustimmen Festlegen der charakteristischen Arten der Lebensräume, die aufgrund der spezifischen Situation des SchuEgebietes zu berücksichtigen sind, in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb des Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 921 43|EWG entsprochen wird LANDESTALSPERREN- i E= Freistaat vERÌlrALruNc i !s SACHSEN geschränkt statt. Bei der umsetzung der Hochwasserschuümaßnahme wird darauf geachtet das die natumahen Bereich, die der Fließgewässerdynamik unterworfen sind geschont und der erhalten werden. metn - U UTndahernFläche anthropogen diesenauf etnentm findet sichbefindet ewässerdynamikßge Baubereich FI re he ba na nmittel Eine uDe feld des Gewässers wird durch das geplante beeinträchtigt. Bei einer ordnungsgemäßen Baustellenabwicklun g wie einem ord n un gsgemäßen Betrieb der Anlage sind auch keine Beeinträchtigungen der wasserqualität zu erwarten. Die nicht n-gepladiedurchwerdenunterliegenik berührt.chtnt ndynamAuenaturnahenetnerdie H ochwassersch uEmaßnah men Flächen ten die geplanten Maßnahmen werden keine neuen act